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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

6 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslosengeld, Alg 1 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

17.06.2017 um 05:43
Hallo,

ich befinde mich zur Zeit in einer außerbetrieblichen Ausbildung, für behinderte Menschen.
Nächsten Monat endet die Ausbildung und ich werde erstmal Arbeitslosengeld 1 beziehen müssen.
Da man in so einer Ausbildung keine Ausbildungsvergütung, sondern "Ausbildungsgeld", vom Arbeitsamt erhält, erhält man somit kein Arbeitsentgelt.
Aus diesem Grund war es bis vor einiger Zeit so, dass zur Berechnung der Höhe, des Alg 1 Anspruchs, ein fiktiver Betrag herangezogen, der sich aus der erworbenen Qualifikationsstufe ergibt.
Nun habe ich aber gehört, dass vom Amt seit 2016 ein Pauschalbetrag von 425 € verwendet wird und davon die 60% Alg 1 ausgezahlt werden. Das wäre im Vergleich zu der vorherigen Regelung, ein Unterschied von mehreren hundert Euro.
Welche Regelung ist aktuell ?
Habe mehrmals beim Amt nachgefragt und jedesmal eine andere Antwort erhalten.


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Doors ehemaliges Mitglied

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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

17.06.2017 um 08:41
@mdboy


"Arbeitslosengeld

Azubis zahlen während ihrer Ausbildung Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung. Wer 12 Monate lang eingezahlt hat, erwirbt sich durch die Versicherung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Das heißt, dass alle Azubis Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, wenn sie eine duale Ausbildung absolviert haben. Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld 1 beträgt dann ein Jahr. Nach Ende der Bezugsdauer hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr, aber wahrscheinlich auf Arbeitslosengeld 2.

Bei der Berechnung von Arbeitslosengeld 1 nach der Ausbildung ist dein letztes Nettogehalt die Grundlage. Die Höhe des Arbeitslosengeldes 1 beträgt dann ungefähr 60% deines letzten Nettogehaltes.

Da dies bei Azubis oft sehr wenig ist, solltest du prüfen, ob du nicht zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast!

Wenn du Arbeitslosengeld 1 bekommst bist du automatisch auch krankenversichert. Außerdem werden auch Rentenbeiträge gezahlt, wenn Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder 2 besteht.

Die genaue Höhe deines Arbeitslosengeldes erfährst du, wenn du einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei der Agentur für Arbeit gestellt hast und nach einigen Wochen einen Bescheid erhältst – die Arbeitsagentur stellt die Berechnung an. Wenn du es früher wissen willst, kannst du dich im Internet nach Rechnern umschauen: Es gibt einige Rechner für Arbeitslosengeld eins und Arbeitslosengeld zwei.

Zur Information: Noch vor einigen Jahre galt bei der Berechnung von Arbeitslosengeld nach der Ausbildung eine spezielle Regelung. Bei fertigen Azubis wurde nach der Ausbildung nicht das letzte Nettogehalt der Azubis, sondern ein durchschnittliches Gesellengehalt zu Grunde gelegt – was sehr positiv für die Azubis war, da so das Arbeitslosengeld nach der Ausbildung teilweise höher ausfiel, als die Auszubildendenvergütung. Dies hat sich aber leider geändert. Dadurch erhalten Azubis deutlich weniger Arbeitslosengeld. "



Mehr dazu:

http://www.azubi-azubine.de


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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

17.06.2017 um 09:00
@mdboy

Sorry, ich will Dich nicht anranzen oder so, aber Google hätte schnell geholfen :D

Die Arbeitsagentur gibt folgendes her:
Ausbildungsvergütungen, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz in einer außerbetrieblichen Einrichtung zur Berufsausbildung erzielt wurden, sind ebenfalls Arbeitsentgelt und werden bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes für Ansprüche auf Arbeitslosengeld ab 01.08.2016 zu Grunde gelegt. War eine Ausbildungsvergütung nicht vereinbart, ist als Arbeitsentgelt für die Bemessungsgrundlage ein monatlicher Pauschbetrag maßgeblich (397,-- Euro bis 31.07.2016 und 425,-- Euro ab 01.08.2016).
Bemessungsentgelt/ -zeitraum (Archiv-Version vom 14.06.2015)

Also verstehe ich das zunächst so, dass für Dich die 425 Euro Paiuschale gilt. Natürlich nur, wenn keine Ausbildungsvergütung vereinbart war.

Aber als kleiner Tipp: Wenn Du Anfragen an ein Amt hast, dann immer schriftlich, dann erfolgt die Antwort auch schriftlich und Du hast wenigstens etwas auf das Du Dich berufen kannst :D


@Doors

Das war auch der erset Link den ich fand :D


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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

17.06.2017 um 09:02
@Hawkster

Irgendwer muss den Google-Analphabeten ja helfen. Wir sind die Guten!


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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

17.06.2017 um 09:03
Zitat von DoorsDoors schrieb:Wir sind die Guten!
Hahahaha, ich befürchte nicht.... zumindest was mich betrifft :D


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Alg 1 - Wie hoch ist der Anspruch nach Ausbildung

17.06.2017 um 10:37
Zitat von mdboymdboy schrieb:Nun habe ich aber gehört, dass vom Amt seit 2016 ein Pauschalbetrag von 425 € verwendet wird und davon die 60% Alg 1 ausgezahlt werden. Das wäre im Vergleich zu der vorherigen Regelung, ein Unterschied von mehreren hundert Euro.
Welche Regelung ist aktuell ?
Hallo @mdboy

Ich empfehle dir, dich hier zu informieren:

Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen für behinderte Menschen 030 221911-006, Mo-Do, 8-20 Uhr.


http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Ausbildungsgeld-bei-Behinderung-37.html#ue8

Es gibt dieses richtungsweisende Urteil aus 2009 und ich konnte auch nichts Gegenteiliges finden.

https://openjur.de/u/169644.html (Archiv-Version vom 08.11.2016)

Wenn dir von verschiedenen Seiten jedesmal eine andere Antwort präsentiert wird, dann wende dich bitte an das Bürgertelefon.
Zitat von DoorsDoors schrieb:Irgendwer muss den Google-Analphabeten ja helfen. Wir sind die Guten!
Lieber Doors, ein ziemlich unnötiger Kommentar, so sehr ich deine Beiträge sonst auch schätze, aber das ist in diesem Fall nicht angemessen.
Denn wie der Threadersteller schreibt, handelt es sich bei ihm/ihr um "Ausbildungsgeld". Und hier greifen andere Mechanismen als bei einer "normalen" Berufsausbildung, weil es sich dabei um eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen handelt.


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