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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

134 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Tod, Beerdigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 18:29
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Man muss da zahlen, da man direkter Erbe ist.
Unfug, man kann das Erbe ausschlagen. Wird regelmäßig gemacht wenn der Erblasser mehr Schulden als Vermögen besitzt.
Niemand ist zum erben verpflichtet.

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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 18:30
Zitat von SmilerSmiler schrieb:Unfug, man kann das Erbe ausschlagen.
Das stimmt, aber das hat nichts mit der Bestattungspflicht zutun und die fällt eben auf die Nachkommen, egal was man ausschlägt.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 18:36
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Das stimmt, aber das hat nichts mit der Bestattungspflicht zutun und die fällt eben auf die Nachkommen, egal was man ausschlägt.
Aha, warum begründest Du dann die Pflicht zum Zahlen des TE mit Zitat:
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Man muss da zahlen, da man direkter Erbe ist.
Härtefall nennt sich das Zauberwort und damit wird die Ablehnung der Kosten begründet.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 18:39
@Smiler
Ich hab das so begründet weil man eben der Erbe ist. Mir ging es hier nicht um den Nachlass den man ausschlagen kann. Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Fakt ist, ich hatte in der (entfernten) Familie einen ähnlichen Fall, die Leute waren nicht dumm und hatten soweit ich weiß auch einen Anwalt genommen. Da war nichts zu machen. Also dann müssen sie sich wohl sehr blöd angestellt haben.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 18:40
Man kann das ruhig lassen, der Staat wird schon machen, aber die Rechnung wird dann trotzdem ins Haus flattern.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 18:41
Zitat von SmilerSmiler schrieb:Härtefall nennt sich das Zauberwort und damit wird die Ablehnung der Kosten begründet.
Den Härtefall muss man dann auch erstmal mit gesicherten und schwerwiegenden Fakten belegen können.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:02
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:ich hatte in der (entfernten) Familie einen ähnlichen Fall, die Leute waren nicht dumm und hatten soweit ich weiß auch einen Anwalt genommen. Da war nichts zu machen. Also dann müssen sie sich wohl sehr blöd angestellt haben.
So sinnig die Aussage. Hörensagen, nichts genaues nicht wissen aber da war mal was ;-)
Frage haben sie ihren Anwalt, sofern ein Mandat erteilt wurde, gefragt wie er die Chancen einschätzt?
Ob sie sich dumm angestellt haben oder ihre Gründe lächerlich wer soll das hier wissen?
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Den Härtefall muss man dann auch erstmal mit gesicherten und schwerwiegenden Fakten belegen können.
Ist dir überhaupt klar was Härtefall heißt?
Offensichtlich nicht, das es schwerwiegende Fakten sein müssen wurde bereits häufiger erwähnt.
Gesicherte Fakten?
Nö, sie müssen lediglich schlüssig und plausibel sein. Üblicherweise geht es um lang zurückliegende Geschehnisse.
Ach ein Partner oder eine andere Vertrauensperson reicht auch.
Beweis des ersten Anscheins heißt ein weiteres Stichwort.
Treu & Glauben wäre auch erwähnenswert...


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:16
@Okkulenta
Möchtest du denn die Gründe, die Deine Auffassung unterstützen, einmal näher erläutern? Im Eingangspost schreibst du ja vorwiegend davon, dass Du einerseits keine Lust hast und andererseits Du es nicht machen möchtest, weil Deine Mutter sich auch nicht um Dich gekümmert hat. Lässt beides sehr viel Raum für Interpretationen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:40
So weit ich das noch weiß (war selber davon betroffen) muss man das Erbe rechtzeitig ablehnen. Also noch vor dem Tod.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:43
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:So weit ich das noch weiß (war selber davon betroffen) muss man das Erbe rechtzeitig ablehnen. Also noch vor dem Tod.
Schwachsinn.
Man hat nach dem Erfahren das man Erbe ist "also in kenntnisnahme des Todes" 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:45
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:So weit ich das noch weiß (war selber davon betroffen) muss man das Erbe rechtzeitig ablehnen. Also noch vor dem Tod.
Das ist nicht richtig und auch nicht praktikabel.

Allerdings kommen Beerdigungskosten ggf. trotzdem auf einen zu, auch wenn man das Erbe ausschlägt. Der Link, den @Alarmi auf der ersten Seite gepostet hat legt das alles eigentlich schön klar da.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:47
Zitat von NerokNerok schrieb:Man hat nach dem Erfahren das man Erbe ist "also in kenntnisnahme des Todes" 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen
Umso besser. Nur ist auch diese Zeit bei mir leider schon verstrichen gewesen.

Wobei das mit der Kenntnisnahme so eine Sache ist. Ich wusste nichts davon, weil ich seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr hatte.
Schwachsinn
Aus dem o.g. Grund musste ich die Beeerdigung bezahlen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:50
am besten die Threaderstellerin sucht einen Anwalt auf und verlässt sich nicht auf das Halbwissen hier


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:53
Zitat von NerokNerok schrieb:Man hat nach dem Erfahren das man Erbe ist "also in kenntnisnahme des Todes" 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.
selbst diese Frist lässt sich verlängern und Verbindlichkeiten aus dem Erbe lassen sich auf die Erbmasse beschränken. Ansonsten man als Erbe für Schulden gerade stehen muss.
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb:Möchtest du denn die Gründe, die Deine Auffassung unterstützen, einmal näher erläutern?
Ist Kontraproduktiv, Seelenstriptease in einem solchem Forum. Wird er/sie an anderer Stelle eh machen müssen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 19:53
Zitat von Sherlock_FuchsSherlock_Fuchs schrieb:am besten die Threaderstellerin sucht einen Anwalt auf und verlässt sich nicht auf das Halbwissen hier
Was ich auf jeden Fall noch weiß, ist die Tatsache, dass ich empört darüber war, dass es eine solche 6 Wochen Regelung gibt, die man aber als normalsterblicher nicht kennt und damit auch nicht mit so einem Fall rechnet.


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28.12.2018 um 19:59
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Wobei das mit der Kenntnisnahme so eine Sache ist. Ich wusste nichts davon, weil ich seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr hatte.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Aus dem o.g. Grund musste ich die Beeerdigung bezahlen.
Märchenstunde oder nicht BGB also deutsches Recht?

(2) 1Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. 2Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das Nachlassgericht. 3Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechende Anwendung.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:02
@Smiler
Dann weiß ich nicht, warum mein Bruder und ich die Kosten tragen mussten!?
Das wäre ja dann einfach gewesen sich da raus zu mogeln. Mein Bruder ist in solchen Dingen sehr bewandert.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:09
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Dann weiß ich nicht, warum mein Bruder und ich die Kosten tragen mussten!?
Weil man mit Ausschlagen des Erbes nicht automatisch der Pflicht entbunden wird, die Kosten für die Beerdigung zu tragen, wenn diese nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können.

Noch einmal der Hinweis: Link von Alari auf Seite 1....


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:12
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Weil man mit Ausschlagen des Erbes nicht automatisch der Pflicht entbunden wird, die Kosten für die Beerdigung zu tragen, wenn diese nicht aus dem Nachlass bezahlt werden können
Hmm...

Als meine Mutter starb, und mein Bruder sozusagen enterbt war (was in Deutschland in Gänze nicht möglich ist) hat mein Bruder auch nur noch seinen Pflichtteil bezahlt. Wie funktioniert das dann?


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:14
...hier ist doch alles schön erklärt:

https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/


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