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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

134 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Tod, Beerdigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 21:49
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Jain. Wie gesagt, die Annahme erst einmal in der Bestattungspflicht zu sein ist bei der Mutter alles andere als spekulativ und gefragt wurde hier ja auch nicht nach Informationen zur Verwandschaft sondern es wurde ein Aufdröseln der Gründe warum @Okkulenta mit der Mutter abgeschlossen hat "gefordert" und das geht uns einfach mal nicht wirklich was an und beurteilen um es ausreicht um eine Unzumutbarkeit von Totenfürsorge und Kostenübernahme zu begründen kann hier auch niemand (weil Laien es nicht können und ein zufällig anwesender Fachanwalt für Erbrecht solch eine Beratung hier gar nicht durchführen dürfte).
Ich weiß wirklich nicht, woher Du all Deine Schlussfolgerungen nimmst.
Die Angelegenheit hat sich lange aufgelöst. Ganz ohne Ableitungen, Vermutungen und dergleichen.

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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 21:53
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Das würde ich mir SEHR gut überlegen und ich persönlich würde @Okkulenta aufgrund dessen was hier dargelegt wurde zum Ausschlagen der Erbschaft raten.
Selbst wenn die Mutter genügend Geld hinterlässt um die Bestattung zu finanzieren und ggf sogar noch etwas übrig bleibt bedeutet eine Annahme der Erbschaft, dass es @Okkulenta zufällt sämtliche Verpflichtungen der Mutter abzuwickeln.
Also Wohnung kündigen, räumen, ggf noch renovieren oder sich mit dem Vermieter darüber streiten, Konten schließen, Versicherungen, Mitgliedschaften usw kündigen....
Ja, natürlich will so etwas gut überlegt sein. Aber überlegen muss man es eben und sollte nicht von vornherein, ohne überhaupt etwas genaues zu wissen, in nur eine Richtung denken. Am Ende ist die Verfasserin volljährig und für sich selbst verantwortlich. Das eigene nachdenken kann man ihr nicht abnehmen.
Dein Rat zum Ausschlagen der Erbschaft kann genauso falsch wie richtig sein.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 21:59
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Exakt. Das bedeutet für mich, dass @Okkulenta weiß, dass die Mutter zur Zeit nicht verheiratet ist, die Eltern der Mutter (also @Okkulentas Großeltern) nicht als Bestattungspflichtige in Frage kommen und @Okkulenta auch keine Geschwister hat mit denen die Bestattungspflicht "geteilt" werden könnte. Als einziges volljähriges Kind, ohne noch lebende Großeltern fällt einem halt diese Pflicht zu, wenn der Verstorbene ledig war.
Das irgendein Freund der Mutter auftaucht oder der Kegelverein dem sie angehörte sich entschließt sich um die Bestattung zu kümmern ist zwar theoretisch möglich aber doch eher selten.
Für mich bedeutet es erst einmal, dass sie nur davon ausgeht und nicht weiß, dass es einfach jemand anderes übernehmen könnte für den Fall das Er/Sie es ablehnt.
Alles was Du da ableitest kann auch daneben liegen, zumal nichts zum Rest der Familie geschrieben wurde. Und solange es nicht geschrieben wurde, bleibt es reine Spekulation.

Wichtig scheint mir für @Okkulenta erst einmal zu sein, sich überhaupt aktiv damit auseinander zu setzen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 22:45
Zum Thema Erbe:

Wie läuft das denn genau?
Mal angenommen die Eltern haben 2 Kinder. Eines davon hat keinen Kontakt mehr zur Familie. Weiß also nicht, was es da zu erben gäbe.
Wird derjenige in Kenntnis gesetzt, ob es sich überhaupt lohnt, das Erbe anzunehmen? Also, wird ein Erbe in Kenntnis gesetzt, ob Schulden vererbt werden, oder nicht?

Und weiter: könnten beide Kinder einfach das Erbe ablehnen?
Auch wenn es Schulden wären?
Aber was passiert dann mit diesen Schulden?
Werden die dann einfach an weitere nachkommen (Enkel) vererbt, wenn es diese gäbe?
Und wenn ja- wie kann ein- zu diesem Zeitpunkt- kleines Kind (also der Enkel) ein Erbe annehmen/ablehnen?

Weiß das vllt jmd?


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 23:12
Zitat von NursiiNursii schrieb:Wie läuft das denn genau?
Mal angenommen die Eltern haben 2 Kinder. Eines davon hat keinen Kontakt mehr zur Familie. Weiß also nicht, was es da zu erben gäbe.
Wird derjenige in Kenntnis gesetzt, ob es sich überhaupt lohnt, das Erbe anzunehmen? Also, wird ein Erbe in Kenntnis gesetzt, ob Schulden vererbt werden, oder nicht?
Nein, das muss man leider selbst rausfinden, was in manchen Fällen schwierig sein kann, weil man ja ohne Erbschein ist und somit nicht das Recht hat, z.B. auf das Konto zuzugreifen oder in die Wohnung zu kommen (wenn man nicht andre Möglichkeiten findet...)
Zitat von NursiiNursii schrieb:Und weiter: könnten beide Kinder einfach das Erbe ablehnen?
ja
Zitat von NursiiNursii schrieb:Auch wenn es Schulden wären?
Aber was passiert dann mit diesen Schulden?
Wenn es keine (antretenden) Erben gibt wird womöglich von offizieller Seite eine Nachlasspflegschaft eingerichtet und geschaut, wie Schulden möglicherweise aus dem Nachlass getilgt werden können. Der Staat erbt allerdings keine Schulden - ist der Nachlass aufgebraucht schaut der Gläubiger quasi dann "mit dem Ofenrohr ins Gebirge".
Zitat von NursiiNursii schrieb:Werden die dann einfach an weitere nachkommen (Enkel) vererbt, wenn es diese gäbe?
Die Enkel treten erst einmal in die Erbfolge ein, wenn die Kinder ausschlagen, ja. Aber auch die Enkel können ja ausschlagen.
Zitat von NursiiNursii schrieb:Und wenn ja- wie kann ein- zu diesem Zeitpunkt- kleines Kind (also der Enkel) ein Erbe annehmen/ablehnen?
Durch die Eltern, die regeln die Erbannahme/ausschlagung für das minderjährige Kind. Sollten da Fehler passieren gibt es aber eine Beschränkung der Haftung für das minderjährige Kind durch § 1629a BGB


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 23:31
@NeonMouse

Das bedeutet, man erfährt quasi erst was man geerbt hat, wenn man auch das Erbe annimmt? Vorher nicht?

Zum Thema Nachlasspflegschaft muss ich mich mal genauer erkundigen. Kenn mich leider einfach zu wenig mit der Thematik aus. Aber früher oder später müsste ich da mal Bescheid wissen...

Du hast mir jedenfalls schon mal echt super geholfen! Danke dafür!


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 01:09
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Nein, das muss man leider selbst rausfinden, was in manchen Fällen schwierig sein kann, weil man ja ohne Erbschein ist und somit nicht das Recht hat, z.B. auf das Konto zuzugreifen oder in die Wohnung zu kommen (wenn man nicht andre Möglichkeiten findet...)
Ich habe dazu etwas anderes gefunden:
Ist ein Erbfall eingetreten, wird im ersten Schritt die Erbmasse ermittelt. Es erfolgt eine Zusammenfassung des gesamten Vermögens. Dazu zählen Bargeld, Kontoguthaben, Sparbücher und Wertpapiere. Wohnung, Immobilien, das Auto, Möbel und alle anderen beweglichen Gegenstände fallen ebenfalls in die Erbmasse. Theoretisch zählen ebenso die Bekleidung, Bücher und andere persönliche Gegenstände dazu. Werden diese Habseligkeiten vor Annahme oder Ausschlagung des Erbes verteilt und haben sie keinen oder einen geringen Wert, erfolgt selten eine Berücksichtigung.

Die gesamte Erbmasse wird in einen Geldwert umgerechnet. Von diesem Geldwert gelangen die Schulden in Abzug. Wenn die Schulden die Erbmasse deutlich übersteigen, entscheiden sich viele Erben für die Ausschlagung der Erbschaft.
https://www.vexcash.com/blog/erbe-ausschlagen/


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 01:23
Zitat von NursiiNursii schrieb:Das bedeutet, man erfährt quasi erst was man geerbt hat, wenn man auch das Erbe annimmt? Vorher nicht?
Ne, sobald einen das Nachlassgericht angeschrieben hat und man ne Aktennummer hat, kann man da anrufen oder besser vorbeikommen, die sagen einem dann schon ob es sich um Schulden handelt oder nicht, wenn sie nett sind sagen sie sogar den groben Betrag :)


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30.12.2018 um 01:30
Man wird da ja natürlich mit Namen und Aktenzeichen angeschrieben. Ein Ausweis reicht da um die Infos zu erhalten. Den Totenschein braucht man erst wenn der Termin zum Erhalt des Erbscheines (den man dann zur Auszahlung bei der Bank etc. benötigt) stattfindet. Da braucht man dann auch seine Geburtsurkunde. Für den Totenschein braucht man die Geburtsurkunde des Verstorbenen, ggf. auch eine Heiratsurkunde.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 05:31
@te

wenns soweit ist, kümmer dich um die Bestattung, egal wie sehr es dir widerstrebt,
gibt zwei Gründe es dennoch zu tun, erstens man selbst bleibt Mensch, egal was vorgefallen ist, versuch so zu leben das du auch später in einen Spiegel schaun kannst ohne dir irgendwann sagen zu müssen "verdammt was schaut mich da fürn A***** an"
und, wenn du es nicht machst, irgendwann wirds doppelt weh tun das du es nicht getan hast


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30.12.2018 um 07:25
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Für den Totenschein braucht man die Geburtsurkunde des Verstorbenen, ggf. auch eine Heiratsurkunde.
Und genau da beginnt ja die Schwierigkeit, wenn jahrzentelang kein Kontakt bestand und man „der/die“ letzte in der Familie ist. Man kommt nicht so ohne weiteres an diese Dkumente, da man ja meist auch keine Zugang zur Wohnung oder dem Haus hat.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Gelingt es einem da nicht aufgrund der familiären Zerrüttung, die einer solchen Enterbung ja vorausgehen dürfte einen Härtefall zu begründen würde ich in dem Fall erstmal damit rechnen, dass ein enterbtes Kind zwar kein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Bestattung (also der Totenfürsorge) hat aber trotzdem verpflichtet ist sich mit einem Betrag der im Zweifel vor Gericht zu ermitteln ist an den Kosten zu beteiligen.
Mit Enterbung hatte ich auch beim Schreiben immer die Reduzierung auf den Pflichtteil im Sinn. Keine echte „Erbunwürdigkeit“ im Sinne des Gesetzes.

Ich glaube im Grunde auch nicht, dass die Reduzierung auf den Pflichtteil eine solche Zerrüttung in der Familie spiegelt, dass es als Härtefall anerkannt werden würde.
In meinem Fall ist es lediglich der „klassische“ Erpressungsversuch meines Vaters gewesen. Frei nach dem Motto, wenn du nicht das machst, was ich will enterbe ich dich. Ich habe trotz allem nicht wie gewünscht gehandelt.
Wenn er irgendwann stirbt, werde ich ihm ( falls ich das muss) die gleiche Beerdigung zukommen lassen, wie er sie für meine Mutter ausgesucht hat.
Damit bin ich dann hoffentlich auf der sicheren Seite.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 09:23
das ist genau die ansicht, was multiethnische Kulturen von deutschen Unterscheidet... Es gebürt den respekt, den letzten gang zum Ende des lebens seiner Eltern zu Begleiten... Ich geb ein Dr drauf...ob man mit 15 jahren den Kontakt abgebrochen hat/wurde wie auch Immer...springt über euer narzisten Tum und seht den fakt, das dort Deine Mutter / vater am Ende des lebensweges angekommen ist...es sollte Dir eine Ehre sein dort die Kosten zu Übernehmen... Ich Hoffe solche Assoziale Einstellung wird sich im Nach dem Tot Rächen....Man wurde durch seine Mutter geboren... Egal wies zu lebzeiten Lief... es wird für immer und Ewig deine Mutter Bleiben.....Egal Was passierte...Ich habe Keine Lust weil ... Bla Bla Bla mit 15 Mimmi.... ich bekomm ein Würgreitz... Egoismus in reinkultur


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 10:11
Solche Aussagen sind ein Schlag ins Gesicht für all diejenigen, die schlimmste Dinge in ihrer Kindheit und Jugend erleiden mussten.
Vielleicht hast du aber auch nur *vergessen* den unangebrachten Sarkasmus zu kennzeichnen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 11:25
Zitat von AniaraAniara schrieb:ch habe dazu etwas anderes gefunden:
Ja, aber die Erbmasse wird von den Erben ermittelt. Das macht nicht irgendwer für einen automatisch.

https://www.rechtsanwalt.com/ratgeber/erbmasse/#1_1_2
Im Normalfall ermitteln der Erbe oder die Erbengemeinschaft den Umfang der Erbmasse. Nach der Testamentseröffnung beantragen diese einen Erbschein, mithilfe dessen sie unter anderem Zugriff auf die Bankkonten erhalten. So kann die Erbmasse nach und nach ermittelt und ein Nachlassinventar errichtet werden. Im Zweifelsfall sollte jedoch ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der über die Verkehrswerte einzelner Erbstücke informiert ist und so deren Wert ermitteln kann. Sind keine Erben vorhanden, wird ein Nachlasspfleger beauftragt, der eine Übersicht über die Erbmasse erstellt.
man muss also erst mal einen Erbschein beantragen (damit man überhaupt eine Übersicht bekommen kann, ohne kommt man nicht an Konten, Versicherungen, ohne Schlüssel in die Wohnung etc).

Und dann gilt:

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/erbfolge/erbschein-beantragen-erbscheinsantrag.html (Archiv-Version vom 30.07.2021)
Achtung: Sie sollten außerdem beachten, dass Sie mit einem Erbscheinsantrag das Erbe automatisch annehmen und dieses dann nicht mehr ausschlagen können.
Es ist also exakt so, wie ich es gesagt habe.... Der Mensch, der den Erbschein hat und alles ermittelt hat kann nicht mehr ausschlagen. Eventuelle andere Erben vielleicht noch, wenn der, der mit dem Erbschein die Schulden ermittelt, das in der 6 Wochen Frist gebacken kriegt....

Der ein oder andre ist so tatsächlich schon in Bredouille geraten...


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30.12.2018 um 11:54
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wenn dann das Sozialamt zahlen muss, werden die sich das Geld schon holen!
Vorrausgesetzt es gibt etwas zum holen, aber ich kann mich an ein fall errinern wo die Tochter das Geld nicht aufbringen konnte, so wurde die Mutter in einem Namenlosen Grab beigesetzt.
Ich fand die Geschichte nicht so gut, aber nun gut so war es.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 12:04
Zitat von Threadkiller2Threadkiller2 schrieb:Vorrausgesetzt es gibt etwas zum holen, aber ich kann mich an ein fall errinern wo die Tochter das Geld nicht aufbringen konnte
Das ist dann natuerlich nochmal ein Sonderfall. Aber offensichtlich ging es hier ja sowieso nicht um die Kosten, sondern darum, dass die TE einfach die Beerdigung nicht planen wollte.

@Okkulenta, hat sich die Sache fuer Dich geklaert? Kann der Thread geschlossen werden oder besteht noch Diskussionsbedarf?


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30.12.2018 um 12:39
Namenlos, anonym in einer Billigurne auf irgendeinem Feld, so werde ich auch mal verscharrt. Bezahlt von Vater Staat. Kein Mensch wird sich an mich erinnern. Ach, egal.


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30.12.2018 um 13:39
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:man muss also erst mal einen Erbschein beantragen (damit man überhaupt eine Übersicht bekommen kann, ohne kommt man nicht an Konten, Versicherungen, ohne Schlüssel in die Wohnung etc).
Oh Gott, irgendwie "beißt sich da ja die Katze selbst in den Schwanz". Und ich habe noch gelesen, dass man als Erbe in der Regel nicht mal informiert wird. Wenn ein Erbfall eintritt, dann hat man ja eine Frist, um das Erbe auszuschlagen. Und wenn man gar nichts von dem Erbe weiß, dann muss man es automatisch annehmen, nach dieser Frist, egal ob Schulden oder nicht. Krass unfair, irgendwie.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 13:41
Zitat von AniaraAniara schrieb:Und ich habe noch gelesen, dass man als Erbe in der Regel nicht mal informiert wird.
Man gilt als Informiert wenn man weiß das die Person verstorben ist und keine weiteren Angehörigen dazwischen existieren.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

30.12.2018 um 13:42
Zitat von NerokNerok schrieb:Man gilt als Informiert wenn man weiß das die Person verstorben ist
Ja, mag sein, aber wenn man tatsächlich nichts weiß, dann kann man schon mal überrascht werden.


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