stereotyp
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Der Freispruch bezieht sich nur auf den Tötungsvorwurf. Das Führen des Messers ist nicht durch Notwehr gedeckt. Da der Verstoß gegen § 42a WaffG lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist https://dejure.org/gesetze/WaffG/53.html , greift § 21 OWiG https://dejure.org/gesetze/OWiG/21.html .stereotyp schrieb:2 Möglichkeiten
a) der "Freispruch" bezog sich in den Artikeln nur auf den Tötungsvorwurf
b) das Führen des Messer's ist durch die Notwehr gedeckt.
Ist es ja auch nicht, Gesetzestexte kennzeichnet man mit Hinweisen wie etwa:stereotyp schrieb:Hört sich für mich nicht wie ein Gesetzestext an....
Leider dürfen wir halt nicht annehmen, das jeder so vernünftig ist und wenn man es so betrachtet ist die Schlagzeile "Flüchtlingshelfer erstochen - Freispruch für den Täter" und alles sinngemäß Ähnliche ganz gewaltiger Zündstoff der echt ins Auge gehen kann...sacredheart schrieb:Ich kann mich insbesondere deshalb 0 aufregen, weil eben nicht alle Gerichtsakten öffentlich sind und man sich von den wenigen Presseinfos kaum eine so dezidierte Meinung bilden kann, welches Urteil nun angemessen wäre.
Nein, so einfach ist das auch nicht. Genaugenommen sogar ganz schön kompliziert:H.W.Flieh schrieb:Damit sprichst Du gerade etwas an:
In dem Artikel aus dem wochenblick des EP steht
Brotmesser mit 14cm Klinge
...
Daher läge ja zumindest ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor wenn dem so wäre.
Wie ich nun (hoffentlich nicht zu ausführlich) erläutert habe stimmt das so genauso wenig wie die Aussage "Küchenmesser sind niemals Waffen im Sinne des Gesetzes."H.W.Flieh schrieb:Es ist egal ob Brotmesser, Küchenmesser oder Outdoormesser. Messer mit feststehender Klingenlänge >12cm unterliegt dem Führungsverbot in Deutschland.
Spukulatius schrieb (Beitrag gelöscht):Na Du hast aber eine ganze Menge "Meinung" zu einem Thema zu dem es leider recht wenig Fakten gibt... Da ist ein gerüttelt Maß an Unfug dabei..Da du meine Beiträge ganz offenkundig nicht wirklich gelesen und/oder verstanden hast verwundert es mich kein bisschen, dass du zwar aus irgendwelchen Gründen das Bedürfnis hast Anderen zu unterstellen sie würden "Unfug" von sich geben, allerdings das weder begründest noch belegst und dann ganz nebenbei durch mehr oder weniger geschicktes selektives Weglassen des Einen und Zitieren des Anderen die unverschämte Behauptung ich würde "Victimblaming" betreiben zwar gern mal eben loslässt, aber ebenfalls nicht belegst (dabei würdest du ja auch Gefahr laufen über die Tatsache, dass ich genau das Gegenteil geschrieben habe zu stolpern).
Das der Getötete ganz genau so wie der "Täter" nicht über die Fähigkeit verfügt hat einen Konflikt gewaltfrei zu lösen ist ein vollständig objektiver Fakt, der durch die Tatsache untermauert wird, dass beide Parteien zu diesem verabredeten "Duell" überhaupt aufgekreuzt sind obgleich weder die unstrittige Vorgeschichte über vorausgegangene Konfrontationen noch die Wahl von Ort und Zeit die Vermutung zuließen man würde sich lediglich zu einem klärenden Gespräch treffen.Fraukie schrieb:"Flüchtlingshilfe" ist nicht sich zu Schlägereien zu treffen und auch wenn es niemand verdient getötet zu werden war das Opfer hier ja ganz offensichtlich auch kein Chorknabe.
Ich seh es ja eher als wahrscheinlich an, dass jemand der sich mit jemandem mit dem er sich bereits mehrfach nicht so gut verstanden (also ihm Knochen gebrochen hat) sich dann nochmal auf ne Klopperei nachts im Park verabredet auch von Peter-Paul Schulz aus Hintertupfingen in Notwehr getötet wurden wäre egal wie viele oder wenige Einwanderer mit uns zusammen leben.MrOchmoneck schrieb:Will heißen: Hätte man die ein oder andere Person nicht ins das Land gelassen würde eine andere Person, die schon hier war, noch leben.
Wenn wir SO anfangen, dann können wir ja auch mal den Anteil der deutschen Kundschaft beim thailändischen Kinderstrich aufrechnen und ne Umfrage starten wie viele Deutsche sich damit gern identifizieren lassen möchten.MrOchmoneck schrieb:Man könnte es sehr leicht in ein Verhältnis setzen wenn man einmal schaut wieviel Deutsche in Afghanistan (in diesem Fall das Herkunftsland des "Täters") dort kriminelle Machenschaften betreiben. Wahrscheinlich weniger als andersrum betrachtet.
Da zeigt sich die bei Polemik übliche Schwachstelle.MrOchmoneck schrieb:Polemisch hätte man auch schreiben können: "Wenn einer deiner Liebsten durch jemanden der illegal hier ist oder gar hierher gekommen ist um Schutz zu suchen, zu Tode kommen würde, würdest du das anders sehen!"
Es wird dich vielleicht schocken..aber es laufen in Deutschland sehr sehr viele Menschen herum die jemandem das Leben genommen haben und auch noch unschuldig sind...Cacaleyze schrieb:Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
Das ist doch aber kein Grund jemandem eine Haftstrafe zu geben und ihn einzusperren.Cacaleyze schrieb:1. Kann er zum Ziel von Racheattacken werden.
Auch das ist doch kein Grund jemandem eine Haftstrafe zu geben und ihn einzusperren.Cacaleyze schrieb:2. Die AFD wird diese Tat und den Freispruch für ihre Propaganda nutzen.
Warum glaubst du das? Etliche Menschen haben schon mit dem Tod direkt zu tun gehabt. Seien es Soldaten, andere die in Notwehr handelten, oder Unfallverursacher.Cacaleyze schrieb:3. Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
Naja, da müsste man das mit der Notwehr dann aber grundsätzlich in Frage stellen.Cacaleyze schrieb:Das Problem ist doch nicht ob er Flüchtling ist oder nicht, sondern dass er jemanden umgebracht hat und frei herumläuft.
Das befürchte ich allerdings auch, die Medien halten da mit einschlägigen Formulierungen ja auch nicht wirklich hintern Berg...Cacaleyze schrieb:1. Kann er zum Ziel von Racheattacken werden.
Das mal sowieso.Cacaleyze schrieb:2. Die AFD wird diese Tat und den Freispruch für ihre Propaganda nutzen.
Na das ist nicht der einzig mögliche Ausgang..Cacaleyze schrieb:3. Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
Das ist doch jetzt aber auch nur spekuliert. Zumal die Medien da noch eher Zugang zu bestimmten Daten haben sollten. Und so wie es in der TZ steht, handelt es sich um einen Freispruch.AgathaChristo schrieb:Einen Freispruch hat der sicher nicht bekommen, eher eine Einstellung des Verfahrens wie z.B. im Zweifel für den Angeklagten oder eben andere Gründe. Medien schreiben gerne Freispruch, weil sie sich mit Verfahrenseinstellungen nicht
auskennen.
Leider haben sehr viele Männer Messer bei sich. Egal woher sie kommen.AgathaChristo schrieb:Viele Flüchtlinge haben Messer bei sich. Resultiert wohl aus Kriegsgebieten, aus denen sie
geflüchtet sind. Der Mann ist 18 Jahre alt und kann traumatisiert sein..
Ich weiblich habe auch immer ein Schweizer Taschenmesser bei mir. Das wurde mir mal zum Verhängnis, als ich zu einer öffentlichenBone02943 schrieb:Leider haben sehr viele Männer Messer bei sich. Egal woher sie kommen.
Ne, ich kenn mich bisschen mit der Thematik aus. Verfahrungseinstellungen mit diversen Kriterien sind persönlich und nicht unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich, als nur für den vermeintlichen Täter.Bone02943 schrieb:Das ist doch jetzt aber auch nur spekuliert.
Ich würde nicht mit einem Messer durch die Gegen laufen. Aber ich meinte eher keine Taschenmesser.AgathaChristo schrieb:Ich weiblich habe auch immer ein Schweizer Taschenmesser bei mir. Das wurde mir mal zum Verhängnis, als ich zu einer öffentlichen
Gerichtsverhandlung kam und gefilzt wurde. Lach..
AgathaChristo schrieb:Ne, ich kenn mich bisschen mit der Thematik aus.
Ich denke hier muss man jetzt nicht über etwas spekuliere was dort nicht steht.AgathaChristo schrieb:Aber mir soll es egal sein. Freispruch liest sich immer besser.
Am Montag fiel dann das Urteil: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Richter am Landgericht Münster folgten jedoch dem Plädoyer des Verteidigers: Der 18-Jährige habe in Notwehr gehandelt, hieß es.https://www.tz.de/welt/muenster-fluechtlingshelfer-erstochen-freispruch-fuer-angeklagten-zr-11388000.html
Die Medien werden bei Verfahrenseinstellung nicht Freispruch schreiben. Ausserdem ist das auch kein Fall für eine Verfahrenseinstellung.AgathaChristo schrieb:Verfahrungseinstellungen mit diversen Kriterien sind persönlich und nicht unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich, als nur für den vermeintlichen Täter.
Aber mir soll es egal sein. Freispruch liest sich immer besser.
Wenn du es besser weißt, lass ich das mal so stehen.stereotyp schrieb:Die Medien werden bei Verfahrenseinstellung nicht Freispruch schreiben. Ausserdem ist das auch kein Fall für eine Verfahrenseinstellung.
Es ist immer noch der Justiz vorbehalten, was an die Öffentlichkeit bzw. Medien übermittelt wird.Bone02943 schrieb:Wenn ein Verfahren eingestellt wird, dann ließt man auch das in den Zeitungen. Ich wüsste also nicht warum man da Falschaussagen treffen sollte.
Auch da hätte es erst recht keinen Grund warum die Justiz die Medien und die Öffentlichkeit belügen sollte.AgathaChristo schrieb:Es ist immer noch der Justiz vorbehalten, was an die Öffentlichkeit bzw. Medien übermittelt wird.