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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 14:22
@H.W.Flieh
Wenn es ein Brotmesser war; die sind jedenfalls länger als 12 cm.

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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 14:24
@stereotyp
Es ist egal ob Brotmesser, Küchenmesser oder Outdoormesser. Messer mit feststehender Klingenlänge >12cm unterliegt dem Führungsverbot in Deutschland.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 14:27
@H.W.Flieh
2 Möglichkeiten
a) der "Freispruch" bezog sich in den Artikeln nur auf den Tötungsvorwurf
b) das Führen des Messer's ist durch die Notwehr gedeckt.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 15:43
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:2 Möglichkeiten
a) der "Freispruch" bezog sich in den Artikeln nur auf den Tötungsvorwurf
b) das Führen des Messer's ist durch die Notwehr gedeckt.
Der Freispruch bezieht sich nur auf den Tötungsvorwurf. Das Führen des Messers ist nicht durch Notwehr gedeckt. Da der Verstoß gegen § 42a WaffG lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist https://dejure.org/gesetze/WaffG/53.html , greift § 21 OWiG https://dejure.org/gesetze/OWiG/21.html .


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 15:45
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Hört sich für mich nicht wie ein Gesetzestext an....
Ist es ja auch nicht, Gesetzestexte kennzeichnet man mit Hinweisen wie etwa:
Aus welchem Gesetz Paragraphen, Abschnitten, Anhängen usw, ggf nem Link zu dem entsprechenden Gesetz im Internet.

Aber das halte ich in diesem Zusammenhang für wenig sinnvoll, denn wer den Gesetzestext lesen möchte kann es doch tun und wer keine Lust hat sich damit genauer auseinander zu setzen gibt nach der ersten Seite eh entnervt auf, deswegen hab ich hier nicht das für jeden Offensichtliche verlinkt sondern die Fakten grob und vereinfacht zusammengefasst.
Aus dem einfachen Grund, dass man mit der Fehlinformation ein Küchenmesser falle grundsätzlich nicht unters Waffengesetz gewaltig auf die Fresse fallen kann.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich kann mich insbesondere deshalb 0 aufregen, weil eben nicht alle Gerichtsakten öffentlich sind und man sich von den wenigen Presseinfos kaum eine so dezidierte Meinung bilden kann, welches Urteil nun angemessen wäre.
Leider dürfen wir halt nicht annehmen, das jeder so vernünftig ist und wenn man es so betrachtet ist die Schlagzeile "Flüchtlingshelfer erstochen - Freispruch für den Täter" und alles sinngemäß Ähnliche ganz gewaltiger Zündstoff der echt ins Auge gehen kann...
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Damit sprichst Du gerade etwas an:
In dem Artikel aus dem wochenblick des EP steht
Brotmesser mit 14cm Klinge
...
Daher läge ja zumindest ein Verstoß gegen das Waffengesetz vor wenn dem so wäre.
Nein, so einfach ist das auch nicht. Genaugenommen sogar ganz schön kompliziert:

Zunächst einmal:
Wenn man in einem Gerichtsverfahren vom Straftatbestand irgendeines Tötungsdeliktes freigesprochen wird, weil der Richter entschieden hat, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat, dann bedeutet das noch lange nicht, dass kein davon unabhängiges Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wird.

Allerdings haben wir im gerichtlichen Umgang mit dem Waffengesetz massenweise "kommt darauf an -Geschichten", bei denen es oft gar keine einheitliche Definition gibt was nun wie verboten ist und was wieder nicht.
Deswegen ist auch die Liste mit "verbotenen Gegenständen" recht kurz und die Diskussionen darüber was nun unter das Eine oder Andere fällt sehr lang.

Zunächst einmal ist ein Messer mit einer Klingenlänge über 12cm ebenso wenig automatisch als Waffe einzustufen wie ein Küchenmesser "nie als Waffe gilt."

Darüber hinaus ist ein Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge kein verbotener Gegenstand (Ausnahmen sind im Waffengesetz exakt beschrieben), sondern je nach Bauform und "Zweckbestimmung" unter Umständen "nur" eine Hieb- und Stoßwaffe die man selbstverständlich besitzen und sogar transportieren darf, aber halt nicht im "direkten Zugriff" führen.
Darüber wie solch ein "erlaubter Transport" aussieht scheiden sich auch die Geister, aber üblicherweise ist man auf der sicheren Seite, wenn man nen Kabelbinder oder sowas um den Karton zwurbelt ehe man das Messer aus dem Geschäft nach Hause oder von Zuhause irgendwoanders hin trägt.
Hat es sich also überhaupt um eine Messer gehandelt von dem anzunehmen ist, dass es als Waffe eingestuft wird, dann wäre theoretisch noch zu klären ob der Täter es widerrechtlich "geführt" oder nur "transportiert" hat.

ABER (mal wieder) dazu müsste das benutzte Messer überhaupt als Waffe eingestuft werden, denn nur dann kann ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen.

In mindestens einem Artikel war von einem "Brotmesser" die Rede.
Allein ich kenne massig Leute die unter einem Brotmesser etwas völlig anderes verstehen.
Für mich ist ein Brotmesser sowas:

https://www.roer-solingen.de/wp-content/uploads/2010/09/10210-745x745.jpg

Sollte solch ein Ding die Tatwaffe sein, dann dürfte kein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegen, weil solch ein Brotmesser seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt ist:
"die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen"
und es auch keine explizite Erwähnung im Waffengesetz findet.

Also lange Rede kurzer Sinn:
Ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt, ist unmöglich zu sagen ohne zu wissen über was für ein Messer wir genau reden und selbst WENN die Tatwaffe vorliegt könnten 5 Richter 10 verschiedene Meinung haben.

Ich habe mal im Tran nachm Training vergessen mein Wurfmesser vom Arm abzukletten und bin dann in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten.
Meiner Ansicht nach hätte der Polizist das gute Recht gehabt mir einen reinzuwürgen, weil die Klinge zwar kürzer als 12cm ist, das Messer aber einen beidseitigen Schliff aufweist um die Flugeigenschaften zu verbessern und es "zugriffsbereit" an meinen Arm geklettet war.

Allerdings entschied der Polizist, dass es sich nicht um eine Waffe, sondern um ein "Sportgerät" handeln würde, da der Hersteller nahezu alle "Waffeneigenschaften" zugunsten der Wurfeigenschaften entfernt hat.
So meinte er, dass z.B. kein zum Kampf bestimmter Dolch so einen Griff hätte und der klangvolle Produktname "Airborne" die Frage wozu Hersteller und Händler das Ding vertreiben nicht offen lässt.

Hätte man sich den Spaß erlaubt, dann hätte man auch im "Kartontest" festgestellt, dass die Durchstichwirkung weder mit meinem völlig legal geführten Jagdmesser noch mit einem schweizer Taschenmesser mithalten kann, einfach weil es dafür konzipiert wurde gut in eine Zielscheibe aus Stroh oder Weichholz zu fliegen, nicht aber um Fleisch und Blutgefäße zu zerfetzen.

Alles soweit richtig, aber wie gesagt, hätte ich einen anderen Polizisten getroffen, dann hätte er mir das Ding abnehmen und Anzeige erstatten können, aufgrund des beidseitigen Schliffs und wäre damit absolut im Recht gewesen.
So wars einfach nett mich "laufen" zu lassen und sichergestellt, dass ich das nicht nochmal vergesse hat er dabei direkt auch noch, das Ganze war mir nämlich gewaltig peinlich.

Ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt hängt also vom Messer ab und davon:
- ob es so eindeutig nicht als Waffe gewertet wird, dass sich alles weitere erübrigt
- es im Waffengesetz explizit erwähnt wird
- bereits eine Einstufung DIESES Modells stattgefunden hat, die wäre dann im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ist all das nicht der Fall entscheidet ein Feststellungsbescheid über die waffenrechtliche Einstufung von der dann alles Weitere abhängt.
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Es ist egal ob Brotmesser, Küchenmesser oder Outdoormesser. Messer mit feststehender Klingenlänge >12cm unterliegt dem Führungsverbot in Deutschland.
Wie ich nun (hoffentlich nicht zu ausführlich) erläutert habe stimmt das so genauso wenig wie die Aussage "Küchenmesser sind niemals Waffen im Sinne des Gesetzes."
Spukulatius schrieb (Beitrag gelöscht):Na Du hast aber eine ganze Menge "Meinung" zu einem Thema zu dem es leider recht wenig Fakten gibt... Da ist ein gerüttelt Maß an Unfug dabei..
Da du meine Beiträge ganz offenkundig nicht wirklich gelesen und/oder verstanden hast verwundert es mich kein bisschen, dass du zwar aus irgendwelchen Gründen das Bedürfnis hast Anderen zu unterstellen sie würden "Unfug" von sich geben, allerdings das weder begründest noch belegst und dann ganz nebenbei durch mehr oder weniger geschicktes selektives Weglassen des Einen und Zitieren des Anderen die unverschämte Behauptung ich würde "Victimblaming" betreiben zwar gern mal eben loslässt, aber ebenfalls nicht belegst (dabei würdest du ja auch Gefahr laufen über die Tatsache, dass ich genau das Gegenteil geschrieben habe zu stolpern).
Auch würde dir bei dem Versuch deine Behauptungen zu belegen ggf noch auffallen, dass ich mich ausnahmslos auf die Tatsache, dass kaum Fakten vorliegen und selbst die eher mit Vorsicht zu genießen sind berufe und DAS wäre doch nun wirklich schade.

Immerhin ist die ja auch entgangen, dass ich wortwörtlich geschrieben, dass niemand es verdient getötet zu werden:
Zitat von FraukieFraukie schrieb:"Flüchtlingshilfe" ist nicht sich zu Schlägereien zu treffen und auch wenn es niemand verdient getötet zu werden war das Opfer hier ja ganz offensichtlich auch kein Chorknabe.
Das der Getötete ganz genau so wie der "Täter" nicht über die Fähigkeit verfügt hat einen Konflikt gewaltfrei zu lösen ist ein vollständig objektiver Fakt, der durch die Tatsache untermauert wird, dass beide Parteien zu diesem verabredeten "Duell" überhaupt aufgekreuzt sind obgleich weder die unstrittige Vorgeschichte über vorausgegangene Konfrontationen noch die Wahl von Ort und Zeit die Vermutung zuließen man würde sich lediglich zu einem klärenden Gespräch treffen.

Die Tatsachen, dass niemand es verdient getötet zu werden, es aber durchaus Situationen gibt in denen man durch eine gewisse Handlungsweise zum eigenen Untergang beiträgt schließen einander weder aus noch ist irgendeine Anschuldigung enthalten.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 16:02
@Niederbayern88
@Alarmi
@Tussinelda

Um vielleicht doch noch etwas Qualität in den Austausch unserer Ansichten zu bringen, denke ich, was eventuell auch @Niederbayern88 meint ist, dass wir in Deutschland logischerweise grundsätzlch bereits eine Zahl "X" an deutschen Straftätern im Land haben.
Diese sind "sowieso da" (wie in jedem Land) und mit denen und Ihren Taten müssen wir Leben und umgehen.

Wichtig ist festzuhalten: Natürlich ist ein Mord ein Mord, gleich schlimm und unabhängig woher derjenige kommt oder was er/sie evtl. glaubt.

Wenn man nun die Relation zieht zu den Tätern "die sowieso hier sind" und Morde Zahl "X" begehen und dass nun eine Zahl "Y" an zusätzlichen Tötungen im land geschieht, durch Personen die zu uns gekommen sind, finde ich das schon als Argument legitim.
Will heißen: Hätte man die ein oder andere Person nicht ins das Land gelassen würde eine andere Person, die schon hier war, noch leben.

Ich hatte es bereits zuvor einmal vereinfacht im anderen Thread geschrieben: Wenn man eine Zahl "X" an Menschen aufnimmt, muss man damit Leben (da in dieser Zahl "X" statistisch zwingend X% auch Straftäter dabei sind), dass durch diese Personen eine Zahl "Y" an Personen, die bereits in Deutschland sind, zu Tode kommen wird.
Das ist zwar auf der einen Seite unvermeidbar auf der anderen aber natürlich traurig, wenn Menschen zu Tode kommen durch Menschen die vielleicht (zum Glück afaik nicht in diesem Fall) z.B. hätten gar nicht hier sein dürfen (vorbestraft, polizeibekannt, abgelehnter Asylbescheid, etc.).

Man könnte es sehr leicht in ein Verhältnis setzen wenn man einmal schaut wieviel Deutsche in Afghanistan (in diesem Fall das Herkunftsland des "Täters") dort kriminelle Machenschaften betreiben. Wahrscheinlich weniger als andersrum betrachtet.
Natürlich kommt bei diesem Argument sofort der Äpfel und Birnen-Vergleich, aber vielleicht kann dies dennoch aufzeigen, was ich und evtl. @Niederbayern88 als Argumentation meinen.

Polemisch hätte man auch schreiben können: "Wenn einer deiner Liebsten durch jemanden der illegal hier ist oder gar hierher gekommen ist um Schutz zu suchen, zu Tode kommen würde, würdest du das anders sehen!"
(Um auch alle Informationsaufnahme-Kanäle abzudecken)
Und leider ist dieser Fall in der Vergangenheit schon oft passiert.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 16:31
Zitat von MrOchmoneckMrOchmoneck schrieb:Will heißen: Hätte man die ein oder andere Person nicht ins das Land gelassen würde eine andere Person, die schon hier war, noch leben.
Ich seh es ja eher als wahrscheinlich an, dass jemand der sich mit jemandem mit dem er sich bereits mehrfach nicht so gut verstanden (also ihm Knochen gebrochen hat) sich dann nochmal auf ne Klopperei nachts im Park verabredet auch von Peter-Paul Schulz aus Hintertupfingen in Notwehr getötet wurden wäre egal wie viele oder wenige Einwanderer mit uns zusammen leben.
Das hier ist keine "Täter-Opfer-Situation", hier sind zwei Streithähne von denen scheinbar keiner "kleinbei" geben wollt aufeinandergeprallt und das Ende vom Lied war tragisch.
Das hat doch nu gar nix mit Zuwanderern zu tun.

Da ist ja die Chance, dass jemand "den man sonst ggf nicht ins Land gelassen hätte" zufällig auf dem Weg zur Nachtschicht ist und die beiden Streithähne davon abhält einander abzumurksen auch nicht geringer.
Zitat von MrOchmoneckMrOchmoneck schrieb:Man könnte es sehr leicht in ein Verhältnis setzen wenn man einmal schaut wieviel Deutsche in Afghanistan (in diesem Fall das Herkunftsland des "Täters") dort kriminelle Machenschaften betreiben. Wahrscheinlich weniger als andersrum betrachtet.
Wenn wir SO anfangen, dann können wir ja auch mal den Anteil der deutschen Kundschaft beim thailändischen Kinderstrich aufrechnen und ne Umfrage starten wie viele Deutsche sich damit gern identifizieren lassen möchten.
Zitat von MrOchmoneckMrOchmoneck schrieb:Polemisch hätte man auch schreiben können: "Wenn einer deiner Liebsten durch jemanden der illegal hier ist oder gar hierher gekommen ist um Schutz zu suchen, zu Tode kommen würde, würdest du das anders sehen!"
Da zeigt sich die bei Polemik übliche Schwachstelle.
Wenn jemand der mir lieb ist umkommt, weil er sich auf ein nächtliches Kloppereitreffen einlässt mag mir dessen Familie leid tun, aber das für das Opfer egal wie gern ich es hatte hält sich in Grenzen und woher derjenige kam der sich verteidigt hat wäre mir auch egal.
Wird jemand den ich gern hab ohne "aktive Mitwirkung" umgebracht wäre ich "sauer" dass es Menschen gibt die andere Menschen angreifen, aber darüber ob der Täter nun aus Deutschland, der Schweiz, Syrien oder vom Mond kommt wäre mir völlig egal.

Wenn jemand den ich lieb hab nen Unfall hat und gerettet wird von nem "illegalen mit abgelehnten Asylantrag", dann bin ich doch auch einfach nur froh und dankbar, dass jemand geholfen hat und würde mich wo es mir möglich ist für den Helfer einsetzen, aber das täte ich auch wenn es nen einheimischer Wurstverkäufer gewesen wäre und ich würde mich danach nicht plötzlich mehr mit Asylrecht befassen als ich es vorher schon getan hab.

Ich bringe den konkret hier angesprochenen Fall wie gesagt weder mit Illegalen aus sonstwo noch mit deutschen Sextouristen in Thailand in Verbindung.

Für mich ist das einfach "nur" (das Wort "nur" ist hier echt unpassend) ein tragisches und unmissverständliches Zeichen dafür, dass es auch unabhängig von kulturellen Unterschieden oder sonstigen soziokulturellen Diversitäten ganz offensichtlich in unserem Bildungssystem und ggf Freizeitangeboten für junge Erwachsene eindeutig zu wenig Anleitung, Führung und konkrete Hilfe gibt bei der Frage wie man mit Konflikten bei denen sich die Fronten derart verhärtet haben umgehen kann.
DIESER Missstand hat hier ein Leben gekostet, keine Zu- oder Abwanderung.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 16:52
Das Problem ist doch nicht ob er Flüchtling ist oder nicht, sondern dass er jemanden umgebracht hat und frei herumläuft.

1. Kann er zum Ziel von Racheattacken werden.
2. Die AFD wird diese Tat und den Freispruch für ihre Propaganda nutzen.
3. Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
(Vor allem dann sollte man sich nicht über den Aufschrei beschweren, wenn er wieder etwas ähnliches tut, er wurde ja nicht bestraft.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 16:59
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
Es wird dich vielleicht schocken..aber es laufen in Deutschland sehr sehr viele Menschen herum die jemandem das Leben genommen haben und auch noch unschuldig sind...


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 16:59
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:1. Kann er zum Ziel von Racheattacken werden.
Das ist doch aber kein Grund jemandem eine Haftstrafe zu geben und ihn einzusperren.
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:2. Die AFD wird diese Tat und den Freispruch für ihre Propaganda nutzen.
Auch das ist doch kein Grund jemandem eine Haftstrafe zu geben und ihn einzusperren.
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:3. Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
Warum glaubst du das? Etliche Menschen haben schon mit dem Tod direkt zu tun gehabt. Seien es Soldaten, andere die in Notwehr handelten, oder Unfallverursacher.

Das sind doch keine Gründe jemanden einzusperren.

Man muss dabei bedenken, dass das Gericht der Ansicht ist, es handelte sich um Notwehr. Also gibt es keinen Grund ihn einzusperren.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 17:10
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:Das Problem ist doch nicht ob er Flüchtling ist oder nicht, sondern dass er jemanden umgebracht hat und frei herumläuft.
Naja, da müsste man das mit der Notwehr dann aber grundsätzlich in Frage stellen.

Auch wenn ich immer noch keine Veröffentlichung des Urteils incl Begründung finden konnte nehme ich mal stark an, dass kein Richter sich die Entscheidung jemanden straffrei mit Notwehr "davonkommen" zu lassen einfach macht, gleich gar nicht wenn jemand tot ist.
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:1. Kann er zum Ziel von Racheattacken werden.
Das befürchte ich allerdings auch, die Medien halten da mit einschlägigen Formulierungen ja auch nicht wirklich hintern Berg...
Aber ohne jemandem was zu unterstellen und deswegen nicht wirklich ernst gemeint:
Wird der Angeklagte nu von nem Mob mit Fackeln und Mistgabeln gelynchte gibt das nochmal ne schicke Schlagzeile.
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:2. Die AFD wird diese Tat und den Freispruch für ihre Propaganda nutzen.
Das mal sowieso.
Zitat von CacaleyzeCacaleyze schrieb:3. Dieser Typ hat jemanden das Leben genommen und ist somit schon mit dem Tod direkt konfrontiert, so jemanden in die Gesellschaft wieder reinzubringen ohne dass er jemals wieder eine Tat vollbringt, wird äußert schwierig sein.
Na das ist nicht der einzig mögliche Ausgang..
Wir reden hier von einem 18 jährigen, der damit leben muss einen Menschen getötet zu haben.
Klar, "kann" es sich um einen Psychopathen handeln, der nu feiert, dass er ungestraft töten darf und sich als Auftragskiller niederlässt.
Alternativ kann der "Täter" aber auch schwer traumatisiert sein und das er einer Altersgruppe und einem Geschlecht angehört das es ihm nicht leicht machen wird das zuzugeben und entsprechende Hilfe zu suchen, dazu kommt dann noch, dass er vermutlich in einer gespalteten Gemeinde in der ihm Leute "Mörder" auf die Haustür schmieren werden leben muss.

Grob zusammengefasst:
Die ganze Situation ist just peachy...
Besser gehts ja gar nicht.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 18:13
@ All

Wenn keine Zeugen vorhanden, das Opfer nicht mehr aussagen kann, als nur der Täter, wird es schwierig, den Ablauf
zu rekonstruieren. Einen Freispruch hat der sicher nicht bekommen, eher eine Einstellung des Verfahrens wie z.B. im Zweifel für den Angeklagten oder eben andere Gründe. Medien schreiben gerne Freispruch, weil sie sich mit Verfahrenseinstellungen nicht
auskennen.

Viele Flüchtlinge haben Messer bei sich. Resultiert wohl aus Kriegsgebieten, aus denen sie
geflüchtet sind. Der Mann ist 18 Jahre alt und kann traumatisiert sein..

Wie schon hier erwähnt wurde, diese nächtliche Begegnung hätte nicht sein müssen,
wobei das Opfer mm eine Mitschuld trägt.
Sowas nennt man dann Täter-Opfer Beziehung. Begebe dich nicht in Gefahr, du könntest dabei umkommen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 18:19
An eurer Stelle hätte ich aufgepasst welche Quelle ich nehme, gilt auch für dich @Lirathiel
Wochenblick ist auf dem Niveau von Compact und sonstigen Medien aus der rechtspopulistischen bis hin zu rechtsextremer Ecke.

Wochenblick ist ein Desinformant aus dem rechten Rand. Es besteht der Verdacht, dass die Zeitung von FPÖ und sonstigen Rechten mitfinanziert wird.


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22.01.2019 um 18:20
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Einen Freispruch hat der sicher nicht bekommen, eher eine Einstellung des Verfahrens wie z.B. im Zweifel für den Angeklagten oder eben andere Gründe. Medien schreiben gerne Freispruch, weil sie sich mit Verfahrenseinstellungen nicht
auskennen.
Das ist doch jetzt aber auch nur spekuliert. Zumal die Medien da noch eher Zugang zu bestimmten Daten haben sollten. Und so wie es in der TZ steht, handelt es sich um einen Freispruch.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Viele Flüchtlinge haben Messer bei sich. Resultiert wohl aus Kriegsgebieten, aus denen sie
geflüchtet sind. Der Mann ist 18 Jahre alt und kann traumatisiert sein..
Leider haben sehr viele Männer Messer bei sich. Egal woher sie kommen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 18:37
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Leider haben sehr viele Männer Messer bei sich. Egal woher sie kommen.
Ich weiblich habe auch immer ein Schweizer Taschenmesser bei mir. Das wurde mir mal zum Verhängnis, als ich zu einer öffentlichen
Gerichtsverhandlung kam und gefilzt wurde. Lach..
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das ist doch jetzt aber auch nur spekuliert.
Ne, ich kenn mich bisschen mit der Thematik aus. Verfahrungseinstellungen mit diversen Kriterien sind persönlich und nicht unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich, als nur für den vermeintlichen Täter.
Aber mir soll es egal sein. Freispruch liest sich immer besser.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 18:41
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Ich weiblich habe auch immer ein Schweizer Taschenmesser bei mir. Das wurde mir mal zum Verhängnis, als ich zu einer öffentlichen
Gerichtsverhandlung kam und gefilzt wurde. Lach..
Ich würde nicht mit einem Messer durch die Gegen laufen. Aber ich meinte eher keine Taschenmesser.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Ne, ich kenn mich bisschen mit der Thematik aus.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Aber mir soll es egal sein. Freispruch liest sich immer besser.
Ich denke hier muss man jetzt nicht über etwas spekuliere was dort nicht steht.
Am Montag fiel dann das Urteil: Der Angeklagte wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Richter am Landgericht Münster folgten jedoch dem Plädoyer des Verteidigers: Der 18-Jährige habe in Notwehr gehandelt, hieß es.
https://www.tz.de/welt/muenster-fluechtlingshelfer-erstochen-freispruch-fuer-angeklagten-zr-11388000.html

Wenn ein Verfahren eingestellt wird, dann ließt man auch das in den Zeitungen. Ich wüsste also nicht warum man da Falschaussagen treffen sollte.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 18:43
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Verfahrungseinstellungen mit diversen Kriterien sind persönlich und nicht unbedingt der Öffentlichkeit zugänglich, als nur für den vermeintlichen Täter.
Aber mir soll es egal sein. Freispruch liest sich immer besser.
Die Medien werden bei Verfahrenseinstellung nicht Freispruch schreiben. Ausserdem ist das auch kein Fall für eine Verfahrenseinstellung.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 18:50
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Die Medien werden bei Verfahrenseinstellung nicht Freispruch schreiben. Ausserdem ist das auch kein Fall für eine Verfahrenseinstellung.
Wenn du es besser weißt, lass ich das mal so stehen.


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22.01.2019 um 19:07
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wenn ein Verfahren eingestellt wird, dann ließt man auch das in den Zeitungen. Ich wüsste also nicht warum man da Falschaussagen treffen sollte.
Es ist immer noch der Justiz vorbehalten, was an die Öffentlichkeit bzw. Medien übermittelt wird.

Ein Freispruch für den 18 jährigen Täter kann ich ja nicht ausschließen. Wobei es dem Täter zugute kommen könnte, um weitere
Repressalien gegen ihn und allgemein gegen Flüchtlinge abwenden zu wollen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

22.01.2019 um 19:08
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Es ist immer noch der Justiz vorbehalten, was an die Öffentlichkeit bzw. Medien übermittelt wird.
Auch da hätte es erst recht keinen Grund warum die Justiz die Medien und die Öffentlichkeit belügen sollte.


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