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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:45
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Alleine das Mitnehmen des Messers als Tatwaffe spricht für Planung und damit für Mord. Daher sieht man hier ganz klar , wie der Rechtsstaat abgeschafft wurde.
Das ist nur deine völlig haltlose und sachlich total falsche Darstellung.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Es gibt eine 2 Klassen-Justiz die immer wieder auf Kuschelkurs mit Migranten aus Nah-Ost geht.
Das kannst du dann sicher mit Fallzahlen beweisen.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Besonders die hiesigen Social-Media Kanäle sog. "Rechter" greifen dieses Thema immer wieder auf, in dem man auf diese Urteile hinweist. Da hier im Forum allerdings zu viel zensiert wird, traue ich mich nicht entsprechende Links zu posten. Das Googlen etwaiger Begriffe in diesem Zusammenhang ist daher jedem selbst überlassen.
Auf diese Lügen braucht man auch nicht eingehen und diese Seiten sind aus gutem Grund unerwünscht. Denn wo nur Hetze betrieben wird, nimmt man es mit Fakten selten ernst. Kannst dich aber gern selber belügen und verblöden lassen, in dem du so ein Schund ließt.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Noch dazu ist es schwierig, heute noch Medien zu erreichen, die keinem ideologischen Leitbild des letzten Jahrhunderts folgen.
Die Medien die hier verlinkt wurden haben das geschildert was vom Gericht öffentlich gemacht wurde. Was willst du mehr?

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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:48
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ist doch bekannt. Der Angreifer(der später auch zu tode kam) wollte mit ihm die Sache "regeln/klären" wie auch immer, weil der andere seiner Freundin nachgestellt hat.
Der vermeintliche Angreifer hatte aber keine Waffe dabei.

Jemanden im Schwitzkasten zu nehmen, reicht nach meinem Verständnis nicht aus, Lebensgefahr erkennen zu lassen.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Alleine das Mitnehmen des Messers als Tatwaffe spricht für Planung und damit für Mord.
Mehr oder weniger habe ich das auch schon angebracht, sehe ich auch so. Zumindest kalkuliert man das dann mit ein (auf den Fall bezogen)
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Das ist nur deine völlig haltlose und sachlich total falsche Darstellung.
Du weißt, das es völlig anders war oder gewesen sein könnte?
Aufgrund der Vorgeschichte nicht ganz ausgeschlossen.
Aber ist nicht beweisbar.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:56
Zitat von boraboraborabora schrieb:Der vermeintliche Angreifer hatte aber keine Waffe dabei.
Was spielt das für eine Rolle?
Zitat von boraboraborabora schrieb:Jemanden im Schwitzkasten zu nehmen, reicht nach meinem Verständnis nicht aus, Lebensgefahr erkennen zu lassen.
Er war laut Zeugenaussagen "auf 180" war schon früher gewaltätig, hatte ihm den Kiefer gebrochen,...
Der ganze Twist zog sich ja über einen längeren Zeitraum. Und wer weiß was der angegriffene dachte was noch passiert.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Du weißt, das es völlig anders war oder gewesen sein könnte?
Aufgrund von dem was bekannt ist, kann man:
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Alleine das Mitnehmen des Messers als Tatwaffe spricht für Planung und damit für Mord. Daher sieht man hier ganz klar , wie der Rechtsstaat abgeschafft wurde.
das nunmal ausschließen. Oder weißt du mehr als wir?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 20:01
Nach meinem Verständnis bzw. der überwiegenden Zahl der Medienberichte ging es nicht um die Freundin des Geschädigten, sondern um eine Freundin, der der Täter nachgestellt haben soll.
https://www.rtl.de/cms/seyed-m-soll-ihren-sohn-jose-erstochen-haben-so-erlebt-mutter-maria-den-prozess-4254701.html
https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Ochtrup/3592709-Landgericht-hebt-Haftbefehl-gegen-Hasan-M.-auf-Wende-im-Totschlagsprozess-macht-Angehoerige-fassungslos

Ein bisschen verwirrend finde ich diese Schilderung https://www.msl24.de/muensterland/steinfurt-ort847843/ochtrup-urteil-im-totschlagsprozess-freispruch-fuer-angeklagten-11109741.html
Der Angeklagte beteuert dagegen Notwehr. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte habe er außerdem versucht, die Blutungen zu stoppen und sei auch nicht vor der Polizei geflohen, so die Verteidigung.
(...)
Das Messer wurde nach der Tat in Ochtrup in einen Fluss geworfen.



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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 20:16
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was spielt das für eine Rolle?
Wenn du mit einer Waffe losziehst, lässt sich Planung unterstellen -> Mord. Klar, passt das nicht in jedermanns Weltbild, aber das ist dann sein Problem.


Ich weiss ja nicht, ob einer von euch genug kriminelle Energie hat, um den Mörder zu verstehen, aber einige hier machen den Anschein, als ob sie selbst bereits eingesessen hätten und einfach nur Anti-Justiz sind. Ob das dem Umstand geschuldet ist, dass man selbst schon Erfahrungen sammeln durfte - man also Ex-Knacki ist - oder es daran liegt, dass die Justiz in diesem Falle die Deutsche ist und der Mörder eben nicht, mag sich jeder selbst beantworten.

Es gibt klare Richtlinien, nach denen in Deutschland recht gesprochen werden soll, diese wurden ganz offensichtlich nicht eingehalten. Hier, für die Anti-Justizianer unter euch:

https://www.koerperverletzung.com/mord/#Was_ist_Mord_Gesetzliche_Definition_anhand_der_Mordmerkmale
Tatmerkmal Mordlust
Das Strafrecht erkennt auf Mordlust in aller Regel dann, wenn die Tathandlung dem Selbstzweck dient – der Täter also um des Tötens selbst willen einen anderen Menschen umbringt. Die Motivlage, auf den sich der Selbstzweck hierbei bezieht, kann unterschiedlich ausgeprägt sein, weil der Täter etwa
einen anderen Menschen sterben sehen will.
sich mit der Tat gegenüber Dritten brüsten möchte.
in dem Tötungsdelikt selbst eine physische oder psychische Herausforderung erkennt.
tötet, um seinen eigenen Machttrieb auf diesem Wege auszuleben.
Punkto Macht hätte wir schon , da es also um die Macht über dieses Mädchen ging. Auch das der Mörder eine Waffe zu einer Prügelei mitnimmt, zeugt von Planung und damit auch Mordlust, zumindest aber muss davon ausgegangen werden, dass der Gedanke des lebensgefährlichen Einsatzes dieses Messers bereits von Beginn an gegeben war. Nur weil man sich dann heraus lügt, ist das nicht rechtens.
Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs

Totschlag und Mord sind per Gesetz nicht in allen Ländern der Welt voneinander zu unterscheiden.
Um ein solches Tatmerkmal anzuerkennen, muss der Tathandlung nachweislich die Motivation des Täters zugrunde liegen, den eigenen Sexualtrieb auszuleben. Er macht fremdes Leben dabei zum Objekt, das seiner Triebbefriedigung dient. Dabei sind unterschiedliche Konstellationen vorstellbar:
Der Täter wird durch die ausgeübte Macht gegen das Opfer bzw. dessen Tötung selbst sexuell erregt und befriedigt – es muss dabei also nicht zum tatsächlichen Geschlechtsakt kommen (Lustmord).
Der Täter tötet sein Opfer, um sich hinterher an dem Leichnam sexuell zu vergehen (Nekrophilie).
Der Täter will zuvorderst sein Opfer sexuell missbrauchen, nimmt dabei aber bereitwillig in Kauf, dass dieses im Zuge der Vergewaltigung und angewandten Gewalt verstirbt.
Gut, man könne so weit gehen und sagen, dass es tatsächlich ein sexuelles Motiv gibt, nämlich dieses Mädchen. Daher sehe ich auch diesen Aspekt als gegeben an.
Mordmerkmal Habgier
Die Begierde des Täters ist bei Mord aus Habgier auf das Hab und Gut eines anderen Menschen – nämlich des Opfers – gerichtet und soll final in der Bereicherung des Mörders münden. Die Motivation des Täters ist also auf den materiellen Besitz bezogen. Grundsätzlich ist die Habgier aber nicht nur auf Geldwerte begrenzt. Auch Objekte von sehr subjektiv bemessenem Wert, Gemälde und auch Drogen können Begehrlichkeiten wecken, sodass ein Täter sich zum Töten veranlasst sieht.
Von den Pharaonen, Cäsaren, Königen, die von ihren Nachfolgern getötet wurden, damit diese Thron und Macht übernehmen konnten, bis hin zu heutigen innerfamiliären Morden, bei denen große Erbschaften Begehrlichkeiten wecken: Die Habgier scheint ein besonders starkes Motiv zu sein, das die Geschichte der Menschen seit jeher durchwebt – und dem nicht zuletzt auch in Shakespeares und anderen großen Werken oft eine besondere Rolle zukommt.
Da wir also von Besitz-ansprüchen des Mörders gegenüber dem Mädchen ausgehen müssen - denn dieses war allem anschein nach Grund für die Tat - kann man diesen Aspekt ebenfalls als gegeben betrachten.
Neben der Rache (auch in Fehden) können z. B. folgende sonstige niedrige Beweggründe ein Mordmerkmal darstellen:
Hass (auch rassistisch motivierter oder Völkermord)
Wut
Eifersucht
vermeintliche Ehrverletzung (wie bei Ehrenmorden)
Fluchtbestreben des Täters
u. v. m.
:troll:
Zielsetzung – Was wollte der Täter durch den Mord bezwecken?
Auf einer dritten Bewertungsebene kann auch die Zielsetzung eines Tötungsdelikts eine Verurteilung wegen Mordes begründen. Gemeint ist hier jedoch nicht die Befriedigung einzelner subjektiver Triebe – diese fallen unter die niedrigen Beweggründe.
Tötung zur Ermöglichung einer anderen Straftat
Die Ermöglichungsabsicht bezieht sich darauf, dass der Täter sein Opfer umbringt, um eine andere Straftat erst zu ermöglichen. Dies kann etwa dann in Betracht kommen, wenn bei einem Überfall auf ein Geschäft ein Sicherheitsmann getötet wird, um den Raub zu ermöglichen.
mag man den restlichen Post auch nicht zustimmen, spätestens hier wird klar, dass es sich um Mord handelt, mindestens aber um Totschlag. Es gibt eine Zielsetzung, eine Planung und deren Ausführung zur Tat hin. Mit anderen Worten ist hier bereits Ende jeder rechtlichen Diskussion. Das bedeutet, dass also - mal wieder - Scheingericht gehalten wurde.

Aber wehe, jemand hinterzieht ein paar euronen Steuergelder oder raucht gras auf seinem Balkon, tolles Land.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 20:20
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was spielt das für eine Rolle?
Wenn er auch ein Messer bzw. eine Waffe gehabt hätte, würde ich die Notwehrsituation eher glauben.
So war es ein eher ungleicher Kampf.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Er war laut Zeugenaussagen "auf 180" war schon früher gewaltätig, hatte ihm den Kiefer gebrochen,...
Der ganze Twist zog sich ja über einen längeren Zeitraum. Und wer weiß was der angegriffene dachte was noch passiert.
Wenn ihm das bekannt war, ist es kein Wunder, das er ein Messer mitgenommen hat.
Wer sich da was Böses denkt... :troll:

Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um, trifft hier nicht ganz zu.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 20:22
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wenn ihm das bekannt war, ist es kein Wunder, das er ein Messer mitgenommen hat. Wer sich da was Böses denkt.
Vollkommen irrelevant. Alleine das er sich dort mit einem Messer hinbegibt, zeugt doch vom Motiv und den Gedanken des Mörders.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 20:25
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Alleine das er sich dort mit einem Messer hinbegibt, zeugt doch vom Motiv und den Gedanken des Mörders.
Sehe ich ähnlich, muss aber erst mal bewiesen werden.
Zumal es ja scheinbar normal sein soll, ein Messer mit sich zu führen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 21:14
Zitat von boraboraborabora schrieb:Jemanden im Schwitzkasten zu nehmen, reicht nach meinem Verständnis nicht aus, Lebensgefahr erkennen zu lassen.
Es ist ja nichts Neues, dass dein Verständnis bei weitem nicht das Mass der Dinge ist.
Natürlich hättest du dich dazu entsprechend belesen können bevor du solchen Unsinn postest, aber auf die Idee bist du augenscheinlich nicht gekommen.
Vielleicht kann ich dir helfen.
In den Vereinigten Staaten ist der sogenannte Schwitzkasten eine Festnahmetechnik der Polizei, Verdächtige oder Täter unter Kontrolle zu bringen. Durch diesen Griff kommen dort jedes Jahr einige Menschen zu Tode.
...
Die Anwendung des Schwitzkastens kann gesundheitliche Gefahren mit sich bringen, besonders, wenn der Angegriffene heftig umklammert wird oder von schwächerer Statur ist. Insbesondere kann es zu Schäden an der Halswirbelsäule, am Kehlkopf, der Luftröhre und generell Strukturen im Halsbereich kommen. Ein Einklemmen der Ohren beim Halten und besonders beim Abstreifen des Griffes kann außerdem Hämatome verursachen, die schlecht abheilen (siehe Blumenkohlohr). Eine Ohnmacht des Opfers durch Abdrücken der Arteria carotis communis ist möglich.[3][4][5]
Wikipedia: Schwitzkasten
Wenn du dir dann noch vor Augen hältst dass der Agressor gewichts- und kraftmässig überlegen war. kannst du es vielleicht beim nächsten Mal richtig einordnen.^^


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 21:14
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Wenn du mit einer Waffe losziehst, lässt sich Planung unterstellen -> Mord. Klar, passt das nicht in jedermanns Weltbild, aber das ist dann sein Problem.
Das ist nicht das wonach ich gefragt habe. Lass @borabora antworten oder beantworte was ich zu dem zitierten geschrieben habe.
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Ich weiss ja nicht, ob einer von euch genug kriminelle Energie hat, um den Mörder zu verstehen, aber einige hier machen den Anschein, als ob sie selbst bereits eingesessen hätten und einfach nur Anti-Justiz sind.
Es gibt hier keinen Mörder. Ich würde mal mit diesen schäbigen Unterstellungen aufhören.
Das Gericht hat den mutmaßlichen Täter freigesprochen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wenn er auch ein Messer bzw. eine Waffe gehabt hätte, würde ich die Notwehrsituation eher glauben.
So war es ein eher ungleicher Kampf.
Das spielt aber keine Rolle.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 21:27
Zitat von Dr.TrollingerDr.Trollinger schrieb:Mit anderen Worten ist hier bereits Ende jeder rechtlichen Diskussion
das Ende war schon da, als Du versucht hast, Dein Rechtsverständnis hier einzubringen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 21:42
Zitat von emanonemanon schrieb:Es ist ja nichts Neues, dass dein Verständnis bei weitem nicht das Mass der Dinge ist.
Ne, wirklich nicht, aber besser, man schreibt es immer dazu.
Dr.Trollinger schrieb (Beitrag gelöscht):Was also wollen etwaige Richter damit bezwecken?
Das würde ich Dir allenfalls per PN schreiben, da hier eh vieles missverstanden bzw. fehl interpretiert wird mit teilweise fast aggressiven Antworten.
Zitat von emanonemanon schrieb:Wenn du dir dann noch vor Augen hältst dass der Agressor gewichts- und kraftmässig überlegen war. kannst du es vielleicht beim nächsten Mal richtig einordnen.^
Wie ich etwas einordne, bleibt mir überlassen.

Im Übrigen weißt Du auch nicht, ob der Getötete den Schwitzkasten profimäßig, polizeimässig, angewandt hat.

Da kannst Du zitieren, was Du möchtest.

Man muss den Einzelfall individuell betrachten u. nicht, wie es die Polizei (Schwitzkasten) oder irgendwer macht.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 21:50
Haltloser Unsinn. Ein Schwitzkasten ist nicht nur gefährlich wenn ein Polizist ihn ansetzt.
Aber ich denke wir sind uns einig, dass es vergebene Liebesmühe wäre dir hier anatomische Gegebenheiten zu erklären.
Das Gericht dass, im Gegensatz zu einigen hier anwesenden Lautsprechern, im Besitz wesentlich umfangreicherer Ermittlungsergenisse ist, spricht jedenfalls von einem Schwitzkasten und ist der Meinung dass die Notwehr gerechtfertigt war.
Aber natürlich kannst du das viel besser einordnen.^^


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 22:05
Zitat von boraboraborabora schrieb:Man muss den Einzelfall individuell betrachten
Und in diesem Einzelfall wurde jemand von einem Körperlich Überlegenem der Kampfsporterfahrung hat und der auch noch unter Drogen stand in den Schwitzkasten genommen....

Willst du jetzt immer noch behaupten das wäre so harmlos?


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