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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 10:44
Wäre ihr gutes Recht. Bei dem Renter, der damals auf Einbrecher geschossen hat, hat es ja am Ende auch für eine Verurteilung gereicht.

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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 10:58
@Spukulatius
Das das Mädchen Josés Freundin war, wusste ich gar nicht :O

Also ist der Freigesprochene um 3 Uhr nachts zu einem Treffen mit dem Freund eines Mädchens, dass er wohl gut findet, gegangen und hatte ein Messer dabei, hätte sich schon denken können, dass er sich wohl nicht nur aussprechen möchte und dann ist es "eskaliert", ohwe wer hätte das gedacht. Und meine Güte, natürlich hatte er Hintergedanken, sonst hätte er das Messer nicht mitgenommen. Und hätte er sich verteidigen wollen,

Ich bin da voll bei dem letzten Post von @Kc . Bei mir hätte es unter den Umständen, die mir bekannt sind, auch keinen Freispruch gegeben.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 11:36
@emanon

Zwei Männer verabreden sich zu einem Kampf um ein Mädel. Einer der Männer bewaffnet sich bereits im Voraus. Denn nicht anders, als mit dem Begriff der Bewaffnung, ist es doch zu bezeichnen, wenn jemand sich vor dem Weg zu einem Kampf einen im Nahkampf hochgefährlichen Gegenstand einsteckt und ihn griffbereit zum Kampf trägt.

Es erschließt sich mir nicht, wie man in diesem Fall auf Notwehr erkennen kann.
Musste der Angeklagte bereits im Vorfeld befürchten, dass er klar unterlegen sein würde? Musste er im Vorfeld bereits befürchten, dass sein Kontrahent seinerseits eine Waffe mitführen und einsetzen würde?
Angenommen das ist der Fall. Dann hätte es dem Angeklagten jederzeit freigestanden, nicht zum Kampf zu erscheinen.
Das tat er jedoch und bewaffnete sich sogar, ,,zur Selbstverteidigung.
Er hatte nicht zufällig für's Frühstück ein langes Messer dabei.

Er handelte planmäßig und vorausschauend und wählte einen Weg der Eskalation.
Der Angeklagte ging mindestens mit der Absicht zum Kampf, sein Messer dann einzusetzen, wenn er mit einer Waffe angegriffen würde oder in eine andere gefährliche Situation geraten würde.

Wie kann man daraus eine Notwehrsituation und Freispruch aus Notwehr machen?
Für mich klingt das, mal wieder, nach unangemessener Rücksichtnahme für einen ,,armen Täter", der ja eigentlich nichts für seine Tat könne.

Noch ein Wort zum Thema kultureller Hintergrund: ich vertrete die Auffassung, dass für das Verhalten von Menschen in Deutschland auch nur deutsche Gesetze relevant sein dürfen. Und es irrelevant ist, ob ein Täter es aus seinem Heimatland so kennt, dass der ,,ehrenhafte Mann" ein Messer zieht, um sich das Recht auf ein Mädchen zu erkämpfen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 11:52
@Kc

Natürlich sind nur deutsche Gesetze relevant. Dennoch wird vor dem Gericht auch immer der Täter/Tatverdächtige mit seinem bisherigen Leben einbezogen. Deswegen können sich bestimmte Dinge ja auch strafmildernd oder strafverschärfend herausstellen. Und das wird bei allen Verhandlungen so gemacht. Völlig egal wo jemand geboren wurde, solche Dinge werden mit einbezogen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:07
Zitat von emanonemanon schrieb:Der Freispruch fusst auf §32 und 33 StGB.Wahrscheinlich werden die Eltern des Getöteten gegen das Urteil vorgehen. Inwieweit dann anders entschieden wird bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall ist dieser Freispruch aus Notwehr Sprengstoff für die Medien und Angehörigen des Getöteten.
Warten wir es ab.. Bin da aber skeptisch. Die Hinterbliebenen benötigen bei Freispruch einen Anwalt, der bezahlt werden muss.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:11
Zitat von KcKc schrieb:Wie kann man daraus eine Notwehrsituation und Freispruch aus Notwehr machen?
Für mich klingt das, mal wieder, nach unangemessener Rücksichtnahme für einen ,,armen Täter", der ja eigentlich nichts für seine Tat könne.
Was möchtest du denn jetzt hören?
Ich kann dir auch nur erzählen was in den Zeitungen steht. Demnach hatte Jose ihm schon mal den Kiefer gebrochen, war Boxer und ihm auch gewichts- und kräftemässig überlegen.
Ich rede hier ja nichts schön und jeder vermiedene Kampf ist ein guter Kampf, aber es geht sich im Gerichtsverfahren nun mal darum aufgrund der Umstände zu einem Urteil zu kommen. Agressor war wohl Jose, der Unterlegene hats wohl zuerst mit einer Flasche versucht und erst als er in einem Schwitzkasten war, der, das weisst du auch, durchaus dazu führen kann dass einem das Licht ausgeht, hat er zum Messer gegriffen.
Wahrscheinlich hat er auch nur so lange zugestochen bis der Griff sich löste, ansonsten hätten die Richter wohl anders entschieden.
Zitat von KcKc schrieb:Noch ein Wort zum Thema kultureller Hintergrund: ich vertrete die Auffassung, dass für das Verhalten von Menschen in Deutschland auch nur deutsche Gesetze relevant sein dürfen.
Welche denn sonst?^^


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:18
Zitat von emanonemanon schrieb:Demnach hatte Jose ihm schon mal den Kiefer gebrochen, war Boxer und ihm auch gewichts- und kräftemässig überlegen.
Ich rede hier ja nichts schön und jeder vermiedene Kampf ist ein guter Kampf, aber es geht sich im Gerichtsverfahren nun mal darum aufgrund der Umstände zu einem Urteil zu kommen. Agressor war wohl Jose, der Unterlegene hats wohl zuerst mit einer Flasche versucht und erst als er in einem Schwitzkasten war, der, das weisst du auch, durchaus dazu führen kann dass einem das Licht ausgeht, hat er zum Messer gegriffen.
Wahrscheinlich hat er auch nur so lange zugestochen bis der Griff sich löste, ansonsten hätten die Richter wohl anders entschieden.
Also ich weiß nicht was es da großartig zu diskutieren gibt..das Opfer war anscheinend mehrfach aggressiv gegenüber dem Angeklagten inklusive schwerer Körperverletzung...da würde ich bei einem erneuten Treffen unter 4 Augen auch nicht ohne "Hilfsmittel" hingehen falls er wieder körperlich aggressiv wird...was demnach ja auch vorgefallen ist.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:28
https://www.azonline.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Ochtrup

Hier isteine gute Quelle.

https://www.azonline.de/Muensterland/3575727-Totschlags-Prozess-am-Landgericht-Muenster-Das-ist-nicht-dein-Scheissernst!


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:31
Also, wenn jemand SECHSmal mit einem Messer auf jemanden einsticht, halte ich das für alles andere, aber keine Notwehr!


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:32
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:Hier isteine gute Quelle.
Jo, super Quelle ... aber wtf ist Hassan?

"Beim Aufeinandertreffen der beiden habe Jose M. seinen Gegner Hassan M. sofort mit einem Faustschlag attackiert. Daraufhin habe dieser sich zunächst mit einer Bierflasche zur Wehr gesetzt, was das Gericht als das mildere Mittel der Notwehr bewertete. Erst nachdem Jose M. ihn in den Schwitzkasten nahm, habe Hassan M. ein Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge als Waffe eingesetzt."


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:32
Zitat von andyhamburg6andyhamburg6 schrieb:Also, wenn jemand SECHSmal mit einem Messer auf jemanden einsticht, halte ich das für alles andere, aber keine Notwehr!
Schonmal versucht jemanden der dir Körperlich Überlegen und anscheinend auf Drogen war von dir los zu bekommen?

Nein?

Merkt man.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:34
Zitat von NerokNerok schrieb:anscheinend mehrfach aggressiv
Zitat von NerokNerok schrieb:schwerer Körperverletzung.
Zitat von NerokNerok schrieb:anscheinend auf Drogen
Hast Du dafür irgendwelche Belege oder sowas?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:37
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Hast Du dafür irgendwelche Belege oder sowas?
Ehm..es wurde in einem anderen Artikel der von @emanon zitiert wurde geschrieben dass das Opfer ihm in einer vorangegangen Auseinandersetzung den Kiefer gebrochen hat.

Ebenso steht im Artikel von @MajorQuimby dass das Opfer zum Tatzeitpunkt anscheinend auf Ecstasy und Kokain war,
Dabei soll der später Getötete gegenüber den anderen geäußert haben, er wolle noch in den Stadtpark, weil er da etwas zu klären habe. Dabei sei er ziemlich aufgebracht gewesen, „auf 180“, wie eine Zeugin schilderte.

Auch zum Motiv des 20-jährigen waren die Aussagen der Zeugen weitgehend schlüssig. Es ging um die Freundin des Opfers, die der Angeklagte am Gesäß begrapscht habe. Alle erwarteten eine Auseinandersetzung, bei der es nicht bei Worten bleiben würde, so die Vermutung der Zeugen. Auf Nachfragen des Gerichts räumten einige Zeugen ein, dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.
https://www.azonline.de/Muensterland/3575727-Totschlags-Prozess-am-Landgericht-Muenster-Das-ist-nicht-dein-Scheissernst!


Liest du überhaupt was hier gepostet wird?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:40
Zitat von NerokNerok schrieb:Liest du überhaupt was hier gepostet wird?
Ja mach ich und im Gegensatz zu Dir check ich auch was da steht und was da nicht steht.
Zitat von NerokNerok schrieb:dass das Opfer ihm in einer vorangegangen Auseinandersetzung den Kiefer gebrochen hat.
"Angeblich" den Kiefer gebrochen hat. Medizinische Unterlagen wurden meines Wissens nach dem Gericht nicht vorgelegt.
Zitat von NerokNerok schrieb:dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.
Das sollte doch wohl klar sein das er sich diese Drogen nicht alle vor dem Meetin im Park reingezogen hat. Ich habe gelesen es wurden nur geringe Alkoholmengen bei allen Beteiligten festgestellt.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:41
Zitat von NerokNerok schrieb:. Auf Nachfragen des Gerichts räumten einige Zeugen ein, dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.
Aber letztendlich müßte dem gericht dann doch der befund der obduktion vorliegen.

Er muß doch obduziert worden sein.

Das kann dem gericht doch nicht ausreichen wenn es sich nur um eine nachfrage handelt.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:48
Seh ich das richtig, dass nicht in einem Bericht das Zustandekommen der Notfallsituation geschildert wird?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 12:49
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Seh ich das richtig, dass nicht in einem Bericht das Zustandekommen der Notfallsituation geschildert wird?
Wofür ist das relevant?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 13:04
Weil mich der Tathergang interessiert, indem ein Schlag mit einer Flasche und darauffolgend 6 Messerstiche von Notwehr gedeckt sind. @emanon


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 13:06
Zitat von NerokNerok schrieb:Also ich weiß nicht was es da großartig zu diskutieren gibt..das Opfer war anscheinend mehrfach aggressiv gegenüber dem Angeklagten inklusive schwerer Körperverletzung...da würde ich bei einem erneuten Treffen unter 4 Augen auch nicht ohne "Hilfsmittel" hingehen falls er wieder körperlich aggressiv wird...was demnach ja auch vorgefallen ist.
Für mich die Frage wäre, warum sich das Opfer nächtlich mit dem Flüchtling getroffen hat? Das ist schon mal sehr suspekt, finde ich.

Auseinandersetzungen kann man auch bei Tageslicht ordnen, wenn die Bereitschaft auf Gegenseitigkeit vorhanden ist.
Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.

Beide Opfer hatten vielleicht eine latente Beziehung zueinander, die man nicht ausschließen sollte?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 13:08
@AgathaChristo

Natürlich hatten beide eine Beziehung zueinander. Sie waren sich ja nicht fremd und hatten schon vorher Streit.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Auseinandersetzungen kann man auch bei Tageslicht ordnen, wenn die Bereitschaft auf Gegenseitigkeit vorhanden ist.
Scheint aber nicht der Fall gewesen zu sein.
Angeblich soll der eine ja dem anderen seiner Freundin an den Arsch gelangt haben und der Freund wollte das ganze dann scheinbar "regeln", wie auch immer das ganze da nun passiert ist.


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