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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Politik, Deutschland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 13:12
@stereotyp
Die Links kannst du ja selber lesen?
Bereits einige Wochen zuvor war es in einer Ochtruper Gaststätte, bei einer Zeltparty und am Bahnhof zu Auseinandersetzungen der beiden Rivalen gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte einen Kieferbruch erlitten haben soll.

Zum Aufeinandertreffen im Stadtpark führte das Gericht aus, dass die Initiative zur Begegnung vom getöteten Jose M. ausgegangen sei. Beim Aufeinandertreffen der beiden habe Jose M. seinen Gegner Hassan M. sofort mit einem Faustschlag attackiert. Daraufhin habe dieser sich zunächst mit einer Bierflasche zur Wehr gesetzt, was das Gericht als das mildere Mittel der Notwehr bewertete. Erst nachdem Jose M. ihn in den Schwitzkasten nahm, habe Hassan M. ein Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge als Waffe eingesetzt. Eine Androhung des Waffeneinsatzes sei in dieser Situation für den Angeklagten nicht mehr möglich gewesen, so die Überzeugung des Gerichts.

Daher sei die Handlung notwendig gewesen, um in Notwehr den Angriff abzuwehren.
https://www.azonline.de/Muensterland/3626923-Totschlagsprozess-Freispruch-nach-sechs-Messerstichen (Archiv-Version vom 05.02.2019)

Mehr zum Kontext
Dabei konsumierten sie nach ihren Angaben lediglich in geringer Menge Wodka.
Nachdem die Frauen zwischenzeitlich die Gruppe verlassen hatten, traf sich die Clique am späten Abend noch einmal. Dabei soll der später Getötete gegenüber den anderen geäußert haben, er wolle noch in den Stadtpark, weil er da etwas zu klären habe. Dabei sei er ziemlich aufgebracht gewesen, „auf 180“, wie eine Zeugin schilderte.

Auch zum Motiv des 20-jährigen waren die Aussagen der Zeugen weitgehend schlüssig. Es ging um die Freundin des Opfers, die der Angeklagte am Gesäß begrapscht habe. Alle erwarteten eine Auseinandersetzung, bei der es nicht bei Worten bleiben würde, so die Vermutung der Zeugen. Auf Nachfragen des Gerichts räumten einige Zeugen ein, dass das Opfer Drogen konsumiert habe, überwiegend Gras, Kokain und Ecstasy.
https://www.azonline.de/Muensterland/3626923-Totschlagsprozess-Freispruch-nach-sechs-Messerstichen (Archiv-Version vom 05.02.2019)

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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 14:01
@Nerok
Ich würde GAR NICHT zu so einem Treffen gehen wenn ich schon das Verlangen habe ein Messer bei mir zu tragen um mich verteidigen zu können. Gesunder Menschenverstand. Und erst Recht nicht wenn ich die Freundin von dem Typen nerve, der sich mit mir treffen will. Der hatte das nicht nur dabei um sich zu verteidigen. Er wusste das Jose auf ihn losgehen wird, und er wusste was man mit einem Messer anrichten kann. Und vor allem alle Stiche in den Brustbereich, das gibt es eine 90% Wahrscheinlichkeit das dein Gegenüber verblutet oder lebenswichtige Organe getroffen werden.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 14:17
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Der hatte das nicht nur dabei um sich zu verteidigen.
Hach, ich hätte auch gerne so eine Kristallkugel wie du.
Frag sie doch mal, warum er nicht gleich mit dem Messer auf Jose losgegangen ist und es bis zum Verteidigungsfall hat kommen lassen?
Warum hat er im Verteidigungsfall dann nicht wenigstens gleich zum Messer gegriffen?
Sondern erst als er sich im Schwitzkasten befand und nicht mehr rauskam?
Hat deine Kristallkugel vielleicht auch eine Ahnung wie so ein Schwitzkasten aussieht?
Dann weiss sie sicher auch, dass es da mit zielgerichteten Stichen schwierig ist.
Würde mich interessieren, was sie so dazu sagt.


schwitzkasten2


schwitzkasten1


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 14:30
@emanon
Ich brauche keine Kristallkugel um zu wissen, dass ich in einem Schwitzkasten (von dem wir nicht zu 100% wissen) nicht gezielt 6x in den Brustbereich stechen kann. Man fuchtelt dann ja wohl eher rum. Außerdem wissen wir nicht, ob es sich tatsächlich so abgespielt hat, weil TADAA- nur eine Seite der Geschichte.
Und wenn man keine Mordabsichten hat, sticht man nicht 6x auf Jemanden ein. Meine Meinung.
Es widerstrebt mir es einfach hinzunehmen, dass er überhaupt zu diesem Treffen gegangen ist, mit einem Messer, ohne Hintergedanken. Und dann die Tatwaffe verschwinden lässt.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 14:38
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Außerdem wissen wir nicht, ob es sich tatsächlich so abgespielt hat, weil TADAA- nur eine Seite der Geschichte.
Es gibt den Angeklagten und mehrere Zeugen. Also nicht nur eine Seite der Geschichte.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 14:38
Zitat von emanonemanon schrieb:Zum Aufeinandertreffen im Stadtpark führte das Gericht aus, dass die Initiative zur Begegnung vom getöteten Jose M. ausgegangen sei. Beim Aufeinandertreffen der beiden habe Jose M. seinen Gegner Hassan M. sofort mit einem Faustschlag attackiert. Daraufhin habe dieser sich zunächst mit einer Bierflasche zur Wehr gesetzt, was das Gericht als das mildere Mittel der Notwehr bewertete. Erst nachdem Jose M. ihn in den Schwitzkasten nahm, habe Hassan M. ein Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge als Waffe eingesetzt.
Der Schwitzkasten scheint gesetzt zu sein.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Und wenn man keine Mordabsichten hat, sticht man nicht 6x auf Jemanden ein.
6 Stiche dauern irgendwas zwischen 5 und 10 Sekunden. Vielleicht hat er gestochen bis sich der Griff löste. Das Gericht scheint davon auszugehen, denn hätte er danach noch auf einen Wehrlosen eingestochen, es hätte wohl kaum auf Notwehr erkannt.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 15:19
@insidiousgirl

Zeugen sagten aus das der Verstorbene noch Stand und dann zusammen gebrochen ist und der Angeklagte eine Kopfwunde hatte.
Ebenfalls sagten Freunde des Verstorbenen das er an dem Abend sehr aggressiv war und unter Drogen stand.

Warum willst du das Opfer immer noch als komplett unschuldig darstellen *wenn selbst Freunde des Opfers aussagten das er an dem Abend besonders aggressiv und unter Drogeneinfluss war*?

Es braucht teils erhebliche Gewalt um jemanden der unter Drogen steht zu fixieren oder von einer Sache abzubringen..jeder Polizist oder Sanitäter kann dir davon ein Lied singen.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 15:25
Außerdem: Jeder kompetente Gerichtsmediziner kann Messerverletzungen die in Notwehr entstanden sind von welchen unterscheiden bei denen auf ein wehrloses Opfer eingestochen wurde.
Besonders wenn sie in einer Pose verursacht wurden die durch Zeugen oder Forensik bestätigt ist (Schwitzkasten).


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 18:37
Zitat von YoooYooo schrieb:Erschließt sich mir nicht so ganz.
Würde da nicht bedeutet, dass der andere automatisch mehr Messer Erfahrung hat als man selbst? :D
Nicht zwingend.
Es geht eher darum, dass DU in einer Angriffssituation (also kein verabredeter Zweikampf) ja gar nicht auf Krawall gebürstet bist.
Soll heißen: DU willst Dein Messer eigentlich gar nicht einsetzen, aber Dein Angreifer hat bereits den Entschluss gefasst Dir blöd zu kommen.
Das erhöht das Risiko, dass er sich Dein Messer schnappt während Du noch hoffst, dass es reicht das Messer abschreckend in der Hand zu halten, denn für einen "normalen Mensch" ist es keine Kleinigkeit zuzustechen sondern nur der allerletzte Ausweg und das ist auch völlig normal und gut so, aber "zerstört" eben jede Chancengleichheit in Situationen in denen DU gar keinen Kampf möchtest, derjenige der Dich attackiert aber eben bereits in einer ganz anderen Gemütsverfassung ist, denn er hat entschieden Dich anzugreifen.

Das es zumindest möglich ist, dass Dein Angreifer besser mit einem Messer umgehen kann und/oder stärker ist als Du kommt lediglich noch dazu.

Deswegen gilt auch die Regel:
Man zieht ein Messer ausschließlich, wenn die Situation wirklich so ernst ist, dass Weglaufen oder Hilfe herbeirufen keine Option mehr ist und man sich ausreichend sicher ist, dass nur einer hier auf eigenen Beinen weggeht.
Das bedeutet aber eben auch, dass Du, wenn Du ein Messer ziehst es praktisch umgehend auch benutzen musst bevor Dein Angreifer überhaupt verstanden hat, dass Du 1. Willens und in der Lage bist Dich ernsthaft zu wehren und 2. bewaffnet bist.

Und da HIER wieder die begrüßenswerte Tatsache zum Tragen kommt, dass selbst trainierte Leute vorher kaum sicher sagen können ob ihnen das Zustechen im Ernstfall wirklich ausreichend "leicht" fällt um es durchzuziehen..
ist Untrainierten eben ganz gewaltig davon abzuraten in einer Konfliktsituation ein Messer zu ziehen (außer um es ungesehen vom Angreifer wegzuwerfen).
Da ist das "Hausschlüssel ins Auge rammen" wie es viele Selbstschutztrainer lehren definitiv die bessere Alternative zum Messer ziehen, wenn eine körperliche Konfrontation schon unvermeidlich wird.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Wahrscheinlich wusste der Freigesprochene, dass es nicht das Sicherste sei sich nachts mit einem Menschen zu treffen, den man "nicht gut riechen kann". Aber ich appelliere dann ganze einfach an den Menschenverstand - wenn du dich mit Jemanden um 3 Uhr nachts treffen möchtest, und du das Verlangen hast ein Messer mitzunehmen, dann lässt du es bleiben. Ist immer einfacher gesagt als getan, ich weiß.
Ich fürchte Viele vergessen hier, dass wir über einen 18 Jährigen sprechen, der in Form eines Kieferbruchs bereits wusste, dass sein Kontrahent es ernst meint.
Zu dem Treffen einfach nicht hinzugehen hätte bedeuten können, dass er damit rechnen müsste vom "Opfer" unvorbereitet irgendwo aufgelauert zu werden.

Und da sind wir wieder bei dem was ich nicht begreife:
Wer erklärt ihm jetzt wie er aus solch einer Lage gewaltfrei rauskommen kann, was ihm Schule, Betreuung oder sonstwer eigentlich schon vorher hätten vermitteln müssen.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:2. Es ist nicht definiert wie weit Notwehr geht.
Das ist auch sinnvoll so, denn halbwegs gerechte Urteile können doch nur entstehen, wenn solche Fälle individuell betrachtet werden.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Ein Stich ins Bein und lauf' um dein Leben. Auch einfacher gesagt als getan.. aber sechs Stiche in den Brustbereich..?
Ja, das ist sehr viel einfacher gesagt als getan. Jemanden der Dir WIRKLICH schaden will, den stoppt kein "Stich ins Bein".
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Keiner kann mir erzählen, dass der Angegriffene nach eins, zwei Stichen noch die Kraft hatte, den Angeklagten festzuhalten bzw. zu bekämpfen.
Nicht einmal Gerichtsmediziner und Gutachter?
Der Angeklagte hat angegeben, dass er von seinem Kontrahenten in den Schwitzkasten genommen wurde und in der Lage dann 6x an eine erreichbare Stelle, die dann aus anatomischen Gründen im Brustbereich liegt zugestochen hat um sich zu befreien.

Das ist dann ganz einfach:
Stimmt das so, dann hatte die Richterin ihre Gründe auf Notwehr zu entscheiden.
Stimmt das nicht, muss man genauer schauen was wirklich passiert ist.

Und Gerichtsmediziner und Gutachter, die Körpermaße abgleichen, Einstichwinkel feststellen, Stichkanäle nachvollziehen und durchaus auch Freiwillige mit vergleichbaren Körpermaßen der Kontrahenten um eine Nachstellung bitten können, können im Gegensatz zu Augenzeugen die oft mehr Verwirrung als Klarheit bringen verdammt genau sagen ob sich der Kampf so zugetragen hat, wie vom Angeklagten geschildert.

DAS ist nämlich der Punkt bei dem Viele vor Gericht gnadenlos auf die Fresse fallen, weil sie nicht daran denken, dass viele Tathergänge forensisch bestens nachvollziehbar sind und es nicht selten passiert, dass ein Angeklagten aufgrund solcher Gutachten gebeten wird seinen dritten, 3m langen Arm und die 3 Gelenke in der Wirbelsäule mal vorzuzeigen ohne die das geschilderte Szenario absolut unmöglich ist.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:finde es aber mehr als bedenklich, dass einfach darüber hinweg geschaut wird, dass ein Mensch erstochen wurde
Das ist doch gar nicht passiert.
Zwei haben sich gekloppt, einer war hinterher tot, deswegen hat die Staatsanwaltschaft völlig korrekt reagiert und Anklage wegen Totschlages erhoben und während einer Gerichtsverhandlung, die die übliche Folge solch einer Anklage ist wurde dann anhand der vorliegenden Aussagen und Beweise von der Richterin entschieden, dass es sich nicht um Totschlag sondern um Notwehr handelte und der Angeklagte deswegen freizusprechen war.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:man aber einfach davon ausgeht, dass er dem Angeklagten was Schlimmes wollte. Erzählen kann man viel, wenn der Tag lang ist.
Vermutlich haben die ärztlichen Atteste die entstanden sind als das Opfer dem Angeklagten bei einer vorausgegangenen Auseinandersetzung den Kiefer gebrochen hat dazu beigetragen, dass man gar nicht nur von irgendwas ausgehen musste, denn Bilder sagen ja bekanntlich mehr als Worte und das dürfte auch für Röntgenaufnahmen gelten.
Außerdem ist die Lage "Im Schwitzkasten mit einem Messer der Länge x auf den Brustkorb des Gegners einzustechen" wie bereits dargelegt derart konkret, dass leicht nachvollziehbar sein dürfte ob die Verletzungen des Getöteten mit dieser Aussage zusammenpassen.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Was bin ich happy, dass meine Betreuten so dankbar sind, dass sie nicht auf solche Ideen kommen würden
Es ist doch gar nicht geklärt ob das "Opfer" sich jemals dem Angeklagten gegenüber in der Rolle des Betreuers befunden hat und seine nächtliche Einladung zum "Duell Mann gegen Mann" dürfte auch nicht dem städtischen Flüchtlingshilfeprogramm entstammen.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich habe Schwierigkeiten, an Notwehr zu glauben, wenn der Getötete selbst keine Waffe mit sich führte u. wohl schon kampfunfähig durch den Schlag mit der Bierflasche am Kopf gewesen sein wird.
Na so kampfunfähig war er ja wohl nicht, wenn er den Angeklagten noch in den Schwitzkasten nehmen konnte.
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Ich auch nicht, aber vielleicht muss ich da meine alten Weisheiten nochmal überdenken, wenn Messer, Kabelbinder, Draht, Zange in eine 08/15 Damenhandtasche gehören... irgendwie habe ich da wohl einen Trend verschlafen. Pack noch ne Rolle Klebeband dazu
Klar hab ich auch Tape drin, früher das grüne Panzertape, jetzt das Silberne von Tesa, damit kann man auch neben zahlreichen anderen praktischen Dingen durchaus mal ne demolierte Stoßstange so zusammenbasteln das sie locker bis in die nächste Werkstatt hält.

Außerdem führe ich natürlich noch einen kleinen Kasten mit den wichtigsten Schraubaufsätzen bei mir den mir mein Bruder geschenkt hat und neben noch so Einigen anderen nützlichen Utensilien natürlich auch immer mindestens einen Kreisel.
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb: wenn Messer, Kabelbinder, Draht, Zange in eine 08/15 Damenhandtasche gehören...
Was treibt dich nu wieder zu der unfundierten Behauptung irgendwer habe gesagt das "jede Handtasche" so ausgestattet sein sollte?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber wirklich erschreckend, was manche Menschen meinen alles mit sich rumzutragen müssen.
Ok, das macht mich nu neugierig.
WAS ist denn nun so "erschreckend" daran, wenn sich eine Person entscheidet ihre Handtasche nicht mit Puderdosen und Schminkspiegeln zu füllen, sondern mit Werkzeug und andere Dinge die Vielerorts nützlich sein können ?
"Ungewöhnlich" ist ja nachvollziehbar, aber "erschreckend" halte ich nun doch für massiv übertrieben.

In meinem ganzen Leben hab ich persönlich halt noch nie in einer Situation gesteckt, in der ich dachte "Sch... also, wenn ich JETZT einen Lippenstift dabei hätte... DANN wäre der Tag gerettet!"

Aber ich war schon verdammt oft froh darüber ne Zange, Kabelbinder, Tape Draht usw bei mir zu haben und die Radfahrer die verzweifelt mit nem kaputten Rad irgendwo aufm Feldweg standen haben sich auch nie an Leib und Leben bedroht gefühlt, wenn ich Werkzeug, Tape oder was grad gebraucht wurde ausgepackt hab um das Problem mal eben zu beheben.

Also Menschen die Pragmatismus "erschreckend" und "bedrohlich" finden hab ich bisher auch noch nie kennengelernt.
Dafür waren mir schon viele Mädels dankbar, wenn sie von mir vorm Präpsaal nen Kabelbinder, nen Stück Draht gekriegt oder sonstwas bekommen haben, weil sie kein Haargummi mit hatten und es unseren Profs völlig wurscht ist womit lange Haare zusammengebunden sind. Nur mit offenen Haaren kommt keiner rein und ne verpasste Anatomieübung ist gar nicht gut fürs kommende Testat.
Zitat von KcKc schrieb:Ich hab immer mal wieder ein Taschenmesser dabei, weil es nützlich ist.
Kann ich Verpackungen aufschneiden, kann ich mit Essen in der Mittagspause kleinschneiden, Briefe öffnen...
Gibt viele Situationen, wo das ganz nützlich ist.
Das macht mich nicht gleich zum suspekten Messerstecher oder?
Türlich.
Liest Du doch hier selbst. Brote schmieren und Gemüse schnibbeln ist nur die Vorstufe und bis Du anfängst Menschen abzustechen ist nur eine Frage der Zeit ;), einfach, weil es Dir bald unmöglich sein wird ne Brotzeit von nem Mord zu unterscheiden. :)
Zitat von KcKc schrieb:Musste der Angeklagte bereits im Vorfeld befürchten, dass er klar unterlegen sein würde?
Jup.
Auf der einen Seite die wegen sonst recht fragwürdigen Parolen wieder entfernt wurde war nen Zitat drin das beschrieb, dass zwischen dem "Opfer" und dem Angeklagten mehrere "Boxergewichtsklassen" lagen.
Den Link mit dem genauen Wortlaut kann ich Dir ("kenn" Dich ja gut genug um zu wissen, dass Du auf solche Propagandakacke nicht reinfällst) per PN zuschicken, aber es las sich schon erheblich nach "David gegen Goliath" und das auf ner Seite die bestens belegt und sehr eloquent (nein quatsch, eher billigst polemisch) auf den "fiesen, mörderischen Migranten und das Skandalurteil" hinweist.
Zitat von NerokNerok schrieb: andyhamburg6 schrieb:
Also, wenn jemand SECHSmal mit einem Messer auf jemanden einsticht, halte ich das für alles andere, aber keine Notwehr!

Schonmal versucht jemanden der dir Körperlich Überlegen und anscheinend auf Drogen war von dir los zu bekommen?
Das ist nen guter Einwand von @Nerok.
Wenn man nicht ganz bestimmte Stellen trifft (von den 6 Stichen war soweit ich bisher gelesen habe EINER tödlich), dann wird jeder, der sich gegen einen aggressiven Angreifer verteidigt feststellen, WIE stabil so nen Mensch eigentlich ist.
Mannstoppwirkung wird durch das Hervorrufen erheblicher, körperlicher Beeinträchtigung und/oder Schmerzeinwirkung erreicht.
Allerdings ist das Schmerzempfinden ja nicht nur individuell, sondern auch gewaltig gedämpft, wenn jemand mit Adrenalin und Co vollgepumpt ist (sogar ohne zusätzlichen Drogenkonsum).

Wenn ich mich nur daran erinnere was für Verletzungen ich manchmal gar nicht bemerkt hab, weil wir so lustig im Wald gespielt haben und es dann abends daheim erstmal den Hinweis gab ich solle mit vergleichbaren Wunden doch in Zukunft BITTE heimkommen zum säubern und verbinden und dürfte danach auch garantiert wieder weiterspielen.
Und ich hab mich nicht vollgepumpt mit Wut und ggf gar Drogen zum Kloppen getroffen, sondern halt nur mit anderen Kindern und unseren Pocketkameras (die Kinderfotoapparate der 80er) "Jagd" auf Eichhörnchen, Rehe und Co gemacht und dabei eben nicht immer gemerkt wenn mir nen Dornenbusch oder ne Wurzel die irgendwo rausragte ne reichlich tiefe Wunde verpasst hat.

Klar wäre es schön, wenn einmal in die Nase kneifen jemanden so zuverlässig ablenken würde das man sich ausm Staub machen kann.. is aber leider nicht so.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Und was das Messer anbelangt, wird der Freigesprochene seine Gründe dafür dargelegt haben,
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb: zumindest die Richterin es völlig okay findet ein Messer zu einem Faustkampf mitzubringen,
Zitat von boraboraborabora schrieb:Die Tatwaffe wurde dann irgendwo gefunden.
Doch was spielt das jetzt für eine Rolle..
Ggf hat auch GRADE dieses Brotmesser eine Rolle gespielt.
Der Angeklagte war volljährig, hätte also auch ein Outdoor-, Jagdmesser oder Ähnliches erwerben und Führen dürfen.
UND er ist bereits zuvor mit dem Gegner aneinandergeraten und war also wohl auch nicht überrascht, dass weitere Auseinandersetzungen folgen dürften.

Ggf hat die Richterin es ja auch miteinbezogen, dass der Angeklagte sich trotz dieser Umstände kein Jagdmesser, Pfefferspray, Baseballschläger oder sonst etwas zugelegt oder einen kunstvollen Jagdspeer geschnitzt hat, passend zur Kiregsbemalung, sondern eher spontan in Muttis Küchenschublade gefasst und dann auch noch ausgerechnet ein Brotmesser "ausgesucht" hat.
Ich gebe denen die darin die Bestätigung sehen, dass er wusste, dass die "Verabredung" eher keine gütliche Einigung bereithalten würde völlig Recht, aber wie sagt ein Kumpel von mir der bei der Kripo ist so gern:
"Man darf nie vergessen, dass "Dinge" die NICHT vorhanden sind häufig ebenso bedeutsam, wenn nicht gar bedeutsamer sein können als Dinge die da sind."
("Dinge" ist ein Wort das er für allerlei benutzt, in diesem Fall Spuren, Zeugen usw).

Und genauso könnte die Richterin eben auch berücksichtigt haben, dass der Angeklagte sich hier nicht auf lange Sicht geplant Frontreif ausgestattet hat, sondern seine Bewaffnung eher hemdsärmelig und spontan stattgefunden haben dürfte.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 18:42
@Fraukie

Ich meinte es vorallem in Verbindung mit einem Messer. Aber ok, "erschreckend" ist da warscheinlich wirklich zu hoch gegriffen. Geb ich zu.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:27
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Es geht eher darum, dass DU in einer Angriffssituation (also kein verabredeter Zweikampf) ja gar nicht auf Krawall gebürstet bist
Wer wen zuerst angegriffen hat u. die Reihenfolge der Abläufe, wissen wir doch gar nicht. Ist klar, das der Andere es so erzählt, das er aus Notwehr heraus gehandelt hat. Ob seine Ausführungen der Realität u. Wahrheit entsprechen, steht auf einen anderen Blatt.
Zitat von insidiousgirlinsidiousgirl schrieb:Ich würde GAR NICHT zu so einem Treffen gehen wenn ich schon das Verlangen habe ein Messer bei mir zu tragen um mich verteidigen zu können
Sehe ich auch so. Dann könnte man zu jeden Fremden ins Auto steigen (per Anhalter) u. wenn er zudringlich wird, drückt man ab?
Das kann es ja nicht sein.
Jetzt mal abgesehen, das man generell keine Schußwaffe mit sich führen darf.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Aber ich war schon verdammt oft froh darüber ne Zange, Kabelbinder, Tape Draht usw bei mir zu haben und die Radfahrer die verzweifelt mit nem kaputten Rad irgendwo aufm Feldweg standen haben sich auch nie an Leib und Leben bedroht gefühlt, wenn ich Werkzeug, Tape oder was grad gebraucht wurde ausgepackt hab um das Problem mal eben zu beheben.
Worauf möchtest Du damit hinaus, das es normal ist, ein Messer bei sich zu führen?
Sagen wir besser... üblich. Finde ich nicht.

Macht für Leute, die sich in "gewissen Kreisen" bewegen, wohl Sinn.

Kann ja jeder bei sich tragen, was er möchte, von mir aus einen Kaktus^^


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:30
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wer wen zuerst angegriffen hat u. die Reihenfolge der Abläufe, wissen wir doch gar nicht. Ist klar, das der Andere es so erzählt, das er aus Notwehr heraus gehandelt hat. Ob seine Ausführungen der Realität u. Wahrheit entsprechen, steht auf einen anderen Blatt.
Es deckt sich doch aber alles mit den Zeugenaussagen.

Ich frag mich warum hier so vehement aus dem angegriffenen ein Täter herbeigeredet wird, während der Angreifer zum unschuldigen Opfer mutiert, der scheinbar völlig unbeteiligt einfach so erstochen wurde.

Das gibt doch das was man von dem Fall weiß überhaupt nicht her.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:34
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Der Angeklagte hat angegeben, dass er von seinem Kontrahenten in den Schwitzkasten genommen wurde und in der Lage dann 6x an eine erreichbare Stelle, die dann aus anatomischen Gründen im Brustbereich liegt zugestochen hat um sich zu befreien.
So arg kann der Schwitzkasten dann nicht gewesen sein, denn er konnte einen Menschen töten.
Erschreckend, das es somit legitimiert wird.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es deckt sich doch aber alles mit den Zeugenaussagen.
Die haben mitten in der Nacht alles gesehen?


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23.01.2019 um 19:34
@borabora

Das wird die Polizei und das Gericht wohl besser beurteilen können als Du oder?


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23.01.2019 um 19:35
Zitat von boraboraborabora schrieb:So arg kann der Schwitzkasten dann nicht gewesen sein, denn er konnte einen Menschen töten.
Erschreckend, das es somit legitimiert wird.
Dir ist bewusst das man in einem Schwitzkasten die Hände frei hat und zumindest einen Arm recht gut bewegen kann?


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:36
Besonders tragisch finde ich, dass der Geschädigte die tödlichen Stiche offenbar gar nicht registriert hat, sondern nur eine blutende Verletzung an seinem Arm. So Interpretiere ich zumindest diesen Artikel https://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/Ochtrup/3575727-Totschlags-Prozess-am-Landgericht-Muenster-Das-ist-nicht-dein-Scheissernst!
Weitgehende Übereinstimmung ergaben die Schilderungen, dass sie eine körperliche Auseinandersetzung bemerkt hätten. Deutlich zu sehen gewesen sei eine Kopfwunde beim Angeklagten und eine blutende Armverletzung beim Opfer. Das Opfer soll dem Angeklagten mit Blick auf seine Wunde gesagt haben: „Das ist nicht dein Scheißernst!“ Er sei gestürzt, habe sich wieder aufgerappelt und sei sogleich wieder hingefallen. Der von den Zeugen alarmierte Notarzt konnte den Schwerverletzten nicht mehr retten.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:38
@VanDusen

Ich denke das ist anders gemeint.

Die Zeugen haben nur die Kopfwunde bei dem einen und die Armverletzung bei dem anderen gesehen.
Der der dann zu Tode kam, aber sah wohl seine Wunde im Brustbereich. So deute ich das geschriebene, denn dann macht es auch mehr sinn. Kann mich aber auch irren.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:38
@Bone02943

Polizei und Gericht sind auch nicht unfehlbar.

Ich habe nur gewisse Zweifel u. darf diese auch haben. Ich habe über nix zu entscheiden.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Dir ist bewusst das man in einem Schwitzkasten die Hände frei hat und zumindest einen Arm recht gut bewegen kann?
Ja. Fragt sich, warum er im Schwitzkasten genommen wurde.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:41
Zitat von boraboraborabora schrieb:Polizei und Gericht sind auch nicht unfehlbar.

Ich habe nur gewisse Zweifel u. darf diese auch haben. Ich habe über nix zu entscheiden.
Ja in der heutigen Zeit von unsichtbaren Kanthölzern und imaginären Tritten gegen den Kopf, kann man ja keiner Ermittlungsbehörde mehr trauen... :palm:
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ja. Fragt sich, warum er im Schwitzkasten genommen wurde.
Ist doch bekannt. Der Angreifer(der später auch zu tode kam) wollte mit ihm die Sache "regeln/klären" wie auch immer, weil der andere seiner Freundin nachgestellt hat.


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Tötung mit sechs Messerstichen - Freispruch aufgrund von Notwehr

23.01.2019 um 19:41
Zitat von LirathielLirathiel schrieb:Selber traue ich nicht immer den Medien und frage mich ob es sich hierbei tatsächlich um einen Mord oder um Notwehr handelt.Es sollen laut den Artikeln wohl schon früher blutige Auseinandersetzungen zwischen den beiden Partein gegeben haben.Dennoch habe ich das Gefühl, mit einem 14cm langen Brotmesser zu einem Prügeltreffen zu erscheinen, ist nicht so ganz richtig und spricht nicht für Notwehr.
Alleine das Mitnehmen des Messers als Tatwaffe spricht für Planung und damit für Mord. Daher sieht man hier ganz klar , wie der Rechtsstaat abgeschafft wurde. Es gibt eine 2 Klassen-Justiz die immer wieder auf Kuschelkurs mit Migranten aus Nah-Ost geht.

Besonders die hiesigen Social-Media Kanäle sog. "Rechter" greifen dieses Thema immer wieder auf, in dem man auf diese Urteile hinweist. Da hier im Forum allerdings zu viel zensiert wird, traue ich mich nicht entsprechende Links zu posten. Das Googlen etwaiger Begriffe in diesem Zusammenhang ist daher jedem selbst überlassen.

Noch dazu ist es schwierig, heute noch Medien zu erreichen, die keinem ideologischen Leitbild des letzten Jahrhunderts folgen.


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