So, nachdem mir das Erklär-Hasi freundlicherweise geholfen hat, wie man zitieren soll:
Zwei zeitgenössische Artikel aus dem Jahr 1950 - die sogar speziell auf das Massaker referieren (vom Spiegel und der Zeit; so weit mir bekannt keine revisionistischen Medien):
1.) zum Thema es hätte keine Bestrafung bei Befehlsverweigerung gegebenhttps://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44448652.htmlIn einem Befehl, der jeder Einheit bekanntgegeben werden mußte, machte Feldmarschall Sperrle es seinen Soldaten zur Pflicht, bei Widerstand oder Angriff, ja sogar bei Verdacht von der Waffe Gebrauch zu machen. Nichtbeachtung dieses Befehls war Gehorsamsverweigerung Paragraph 92 des deutschen Militärstrafgesetzbuches drohte. Mit Todesstrafe.
2.) zum Themenkomplex, er wäre Schwerverbrecher, d.h. an den Erschießungen unmittelbar beteiligt gewesenEs wurde lediglich der Offizier Hauck identifiziert, nicht Karl M.:
Einzig Hauck wurde, und zwar von fünf Zeugen, ohne Zögern als derjenige wiedererkannt, der im Bahnhof auf die beiden Beamten hatte schießen lassen und der am Zug die Einbringung der dann so vorschnell getöteten Geiseln überwacht hatte. Es ist erwähnenswert, daß die so schwer geprüften Einwohner von Ascq, auf leichte und so begreifliche Rache verzichtend, bei der Wahrheit blieben und keinen beschuldigten, den sie nicht mit absoluter Sicherheit wiedererkannten.
Die restlichen Beteiligten wurden anhand eines neuen Gesetzes verurteilt, weil Sie 1.) Freiwillige der Waffen-SS und 2.) Am Tatort zugegen waren:
https://www.zeit.de/1950/27/der-fall-ascq/seite-2Die vier Verteidiger der Angeklagten von Ascq wandten sich mit Verve gegen diesen Ableger der Nürnberger Rechtsprechung. Das Septembergesetz bricht mit allen überkommenen Regeln des Rechts. Es ermöglicht die Kollektivverurteilung. Es teilt die Menschen in Kategorien ein und richtet nach Kategorien.
Nach diesem Gesetz gilt als Voraussetzung für die Verurteilung:
a) die freiwillige Mitgliedschaft bei der Waffen-SS,
b) die Anwesenheit am Ort der Tat.
Daraus ergibt sich ferner:
* Das Gesetz ist rückwirkend und widerspricht dem Grundsatz Nullum crimen, nulla poena - sine lege***).
* Es dreht die belastende Eigenschaft des Beweises um und zwingt den Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen, was in den meisten Fällen nach Lage der Dinge unmöglich ist.
* Es verneint die Begriffe der persönlichen Verantwortung und der individuellen Schuld, indem es die Schuld des Einzelnen auf Grund einer angenommenen Kollektivschuld für bewiesen erklärt.
Diese neue Rechtssprechung wurde in Frankreich selbst heftig diskutiert:
Am 15. September 1948 wurde in Frankreich ein von den beiden Parlamenten bestätigtes Ausnahmegesetz zur Bestrafung von Kriegsverbrechern eingeführt, dessen erster Artikel zusammengefaßt folgendermaßen lautet: Wenn ein Verbrechen der Kollektivhandlung einer Gruppe zugeschrieben werden muß, die von dem Internationalen Militärgericht als verbrecherische Organisation erklärt worden ist, dann gelten die Einzelpersonen, welche dieser Organisation angehören, als Mitbegeher des Verbrechens, sofern sie nicht den Nachweis erbringen, daß sie nur unter Zwang jener Organisation angehört haben oder daß sie an dem Verbrechen unbeteiligt gewesen sind.
Dieses ungeheuerliche Gesetz, das weit über die in Nürnberg geübte Praxis hinausgeht, wurde schon, kaum daß es bekannt ward, von der ersten Fachautorität Frankreichs, nämlich von Donnedieu de Vabres, dem Professor der Rechte an der Pariser Universität, angegriffen.
Karl M. war ganz offensichtlich an der Verhaftung der Zivilisten beteiligt - kehren wir zurück zum Spiegel-Artikel:
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44448652.html"Nachdem ich ungefähr 50 Meter zurückgelegt hatte, traf ich eine Gruppe von Soldaten, bei der sich Unterscharführer Münter befand. Dieser gab mir den dienstlichen Befehl, ihm meine Pistole zu geben. Gleichzeitig erhielt ich den Auftrag, mich zum Transport zu begeben, um mich mit einer neuen Schußwaffe zu versehen ..."
Zusammenfassend also:Karl M. konnte nie nachgewiesen, selbst geschossen zu haben (was er im Übrigen heute noch abstreitet; beim Gerichtsprozess konnte er nicht aussagen, da die BRD ihn nicht auslieferte). Deshalb ist die Bezeichnung als
Schwerverbrecher für einen Soldaten, der als minderjähriger bei der Verhaftung von Zivilisten beteiligt war, nicht haltbar.
Das damalige Todesurteil ist nach demokratischen Rechtsmaßstäben höchst fragwürdig; alle Urteile wurden erst in Zwangsarbeit umgewandelt und später in eine Begnadigung.
(Inwieweit es sich damals noch um einen "freiwilligen" Eintritt in die Waffen-SS gehandelt hat, lasse mich mal dahingestellt.)
kleinundgrün schrieb:Berodas schrieb:
Er hat sicherlich genug gelitten in seinem langen Leben.
Hat er das? Wie sah sein Leid denn genau aus?
Die Überlebenschancen in der 12. SS-Panzerdivision "Hitlerjugend" kann man in der Literatur nachlesen.