ApexOne schrieb:Interessanter Gedanke - also Genetik.
Ich habe das öfters gelesen "weil es Männer sind"...
Fakt ist erst mal, dass Männer auf jeden Fall bei Gewaltdelikten (auch gegenüber dem eigenen männlichen Geschlecht) im Gegensatz zu Frauen überrepräsentiert sind.
ApexOne schrieb:Interessanter Gedanke - also Genetik.
So einfach ist es dann doch nicht und wäre alles nur darauf oder auch nur Hauptsächlich darauf zurückzuführen, müssten wir alle Männer ja zu Gewaltbereitschaft neigen, was aber definitiv nicht so ist.
Aber ich sage auch mal so und meine persönliche Meinung; Gebe es mehr Weicheier von Männern in unserer Gesellschaft, würde es denke ich auch zu weniger Gewalttaten kommen. Würden wir alle in einer friedlicheren Gesellschaft leben.
Und natürlich gebe es mehr Männer mit korrekt eingestelltem Moralkompass, Empathie und mit Gewissen und natürlichem Unrechtsbewusstsein schon, ohne das Recht und Gesetz erst sie darauf aufmerksam machen müssten.
ApexOne schrieb:Gedanke: sind Männer dann überhaupt strafmündig oder sollte ihr Geschlecht bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, sprich strafmindernd?
Nope.
Aufgrund des Geschlechts dürfte niemand bevorzugt und benachteiligt werden.
Auch nicht vor Gericht!
Und Männer als Täter sind selbstverständlich je nach Alter und Einzelfall auch weiterhin grundsätzlich strafmündig und schuldfähig, denn sie haben ja auch einen freien Willen und wenn ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht gerade eingeschränkt bei Tatbegehung gewesen ist, was zu Schuldunfähigkeit im Einzelfall als auch nur zu strafmildernder verminderter Schuldfähigkeit im Einzelfall führen kann, - dann können sie auch durch volle Schuldfähigkeit die volle Verantwortung für ihre Taten übernehmen und wofür ich mich dann auch immer persönlich je nach Einzelfall aussprechen würde. Nicht aber unbedingt sofort bei jedem, der voll Schuldfähig wäre, auch gleich die jeweiligen Strafrahmen maximal auszureizen, sondern das würde ich dann auch weiterhin vom Einzelfall abhängig machen.
@Donidoni2 Natürlich ist das mit deiner Mutter nochmals schlimmer, denn sie leidet ja nach wie vor unter diesem Mieter.
Und das hier ist für mich gerade am Unverständlichsten ehrlich gesagt:
Donidoni2 schrieb:Bis jetzt gibt es nur das abstandsgebot aber trotz mehrfacher Zuwiderhandlung passiert nichts, wobei da bei Missachtung eigentlich auch Sofortmaßnahmen ohne Verhandlungen ergriffen werden können.
Denn was bringt ein Annäherungsverbot, wenn bei sogar mehrfacher Missachtung bzw. Zuwiderhandlung darauf auch keine zeitnahen Konsequenzen folgen, obwohl sich diese Konsequenzen dann natürlich auch im rechtlich zulässigen und verhältnismäßigen Rahmen bewegen müssten, ohne mich aber damit jetzt konkret auszukennen, was bei Zuwiderhandlung von Annäherungsverboten zeitnah schon für Konsequenzen für möglich wären.