calligraphie schrieb:@watnu
??? Was möchtest Du sagen?
Unter anderem:
1.Dass LG und OLG den SPIEGEL-Artikel verboten hätten, wenn die
diversen rechtlichen Anforderungen, nicht erfüllt wären,
die eine sog.
Verdachtsberichterstattung erfüllen muss.
Z. B. ohne Beweistatsachen -> Verbot der Veröffentlichung
Und dass die Medienanwälte gerichtlich gg. falsche Tatsachenbehauptungen vorgegangen wären (auch in Folgeberichten).
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calligraphie schrieb:Ist ja schließlich keine rein private Angelegenheit mehr.
War es auch zuvor nicht, siehe die weitere Anforderung an die Verdachtsberichtserstattung: Der Bericht muss gesamtgesellschaftlich relevant sein, z. B. das Gemeinwohl betreffen, unser aller Zusammenleben.
Überschneidung mit Privatinteresse:
Wie hättest du es als 10-Jähriger gefunden, deine Mutter in KI-Pornos zu sehen? Wäre es in deinem Interesse gewesen, dass die Pornos in deiner Hood verbreitet werden?
Wie hättest du es gefunden, mit Fake-Pornos diffamiert oder erpresst zu werden?
Wie findest du es, dass schon Kinder mit perversen Gewaltpornos in Berührung kommen – die sie für real halten? Oder gehörst du zu einer der Generationen, die so aufgewachsen sind – und das für normal halten?
(Links zu Belegen:
Beitrag von watnu (Seite 107) , Artikel zur Studie:
Beitrag von watnu (Seite 105) )
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calligraphie schrieb:Zumindest das habe ich verstanden: der Spiegel hat alles richtig gemacht? Gut so, für 6,50 pro Ausgabe,
Du hast es nicht verstanden (s. o.). Über die Kernvorwürfe und über CUs eigne E-Mail darf berichtet werden - nach gerichtlicher Prüfung.
Infos zu rechtlichen Anforderungen an Verdachtsberichtserstattung hatte ich schon verlinkt
*Hast du sie vor deiner o. g. Frage gelesen?
Oder bevorzugst auch du Medieneinhalte von (oft unausgebildeten, selbsternannten) JournalistInnen, die weder Mediengesetze noch Pressekodex beachten und politische Propaganda betreiben?*
Beitrag von watnu (Seite 107) 2.Grund des Medienechos sind die zahlreichen Veröffentlichungen von CU, seit über 10 Jahren: Rufschädigenden Erniedrigungen der CF – u. a. in ihrem Berufsumfeld und Bekanntenkreis. Gefälschten Pornos, gefälschte Kommunikation unter der pornografischen Doppelidentität, mit der CU Hundert
e mögliche Weiterverbreiter erreichte.