@Röhrich Habe dich auch schon richtig verstanden. Verstehe allerdings auch nicht, warum vorgebracht, da unnötig und nicht vergleichbar.
Und natürlich wird sich jede Frau dessen auch bewusst sein, dass einvernehmlich gemachte und auch mit Zustimmung dann veröffentliche Fotos in irgendwelchen Magazinen (habe diese Magazine nie in Händen gehabt) natürlich auch Gedankenvorstellungen bei Männern und sicherlich auch homosexuellen Frauen auslösen. Das kann man auch schlecht verbieten noch jemals unterbinden.
Allerdings darf es selbst da dann nur bei reinen Gedanken bleiben. Die Bildrechte solcher Magazinfotos liegen auch dann weiterhin beim Fotografen und der darauf abgebildeten Person und düften nicht frei nach Schnauze verwendet bzw. verbreitet werden.
Genauso wie einvernehmlich gemachte und veröffentliche Fotos keine Einladung darstellen, diese Frauen dann auch real und offensichtlich zu belästigen. Gedanken sind schön und gut, sollten dann aber auch nur Gedanken für sich selbst bleiben. Das gedankliche ausziehen und aufgeilen, sollte sich in keinster Weise auch offensichtlich gegenüber einer Frau bemerkbar machen, denn selbst Blicke können je nachdem schon eine unangenehme Belästigung für eine Person darstellen.
Womit Collien und gilt natürlich für alle Frauen, die davon betroffen wären, selbstverständlich gar nicht hätte rechnen können, dass sie sich Gedanken und auch realen Blicken mit sexuellem Bezug in ihrem Umfeld augesetzt sehen könnte - ausgehend von einem Sachverhalt, für den sie erst gar nicht ihre Zustimmung gegeben hat, sondern ohne ihr Wissen passierte und das auch noch von ihrem Mann virtuell ausging.
Und an dieser virtuellen Vergewaltigung ist dann natürlich mutmaßlich ihr Mann verantwortlich. Und die Männer, die sich nur unter Vorgespielgeung falscher Tatsachen darauf eingelassen und mitgemacht haben werden, im guten Glauben, es handele sich um die echte Collien und erfolge auch mit ihrer Zustimmung, also alles einvernehmlich ausgehend, - diese Männer kann man natürlich nicht als virtuelle Vergewaltiger bezeichnen - nicht mal moralisch in dieser Richtung verurteilen, so fern sich diese Männer aus ihrem Umfeld dann auch nicht darüberhinaus anzuügliche Dreistigkeiten ihr gegenüber erlaubt haben sollten.
Wer von diesen Männern aber selbst wissentlich mitgemacht haben sollte oder auch nur anhnend, dass da was nicht ganz koscher sein kann, trägt für mich dann genauso die Verantwortung wie mutmaßlich Ulmen selbst, denn jeder Mensch, ja auch Männer, besitzen ja einen freilen Willen und können frei entscheiden, ob sie bei einer virtuellen Vergewaltitung mitmachen oder nicht.
Genauso wie im realen Leben und körperlichen Vergewaltigungen auch. So fern keine außergewöhnlichen Umstände wie unter Zwang zu handeln, vorliegen sollten, hat jeder Beteiligte und Täter doch vorher immer noch die freie Wahl und könnte vom eigenen Vorhaben und Handlungen zurücktreten. Völlig egal, ob es einen Oberguru von Mann geben würde, der anderen Männern eine Frau vorführen würde und dabei auch offensichtlich sein sollte, dass dieser Mann gegen den Willen dieser Frau diese Frau anderen Männern vorführen würde. Also gegen den Willen der Frau handeln würde.
Wer dann von den anderen Männern dennoch mitmachen bzw. sich drauf einlassen würde, trägt dann für mich die selbe Verantwortung wie der Oberguru, der diese Situation überhaupt erst möglich gemacht hätte.
Aber nun wieder zum Fall Ulmen und Collien; Wer sich wissentlich von diesem Männern aus Colliens Umfeld drauf eingelassen haben sollte (ja bereits es nur ernsthaft für möglich hätte halten können, dass nicht Collien selbst, sondern jemand anderes und das auch ohne ihre Zustimmung dahinterstecken könnte), trägt für mich dann auch eine Verantwortung und nicht nur der Ulmen als mutmaßlich aktiver Initiator. (mutmaßlich, weil Unschuldsvermutung gilt ohne wenn und aber auch nach wie vor für Ulmen und das auch Vorwurfsübergreifend)
Alle anderen Männern aus ihrem Umfeld, die wirklich absolut nichts ahnend in die virtuelle Falle getappt sein sollten, gut, denen kann man dann natürlich keinen Vorwurf machen und so fern sie sich dann auch im realen Leben ihr gegenüber respektvoll und ihre Rechte wahrend benommen hätten.