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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

1.056 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vertrauen, Missbrauch, Ehepartner ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 12:32
Der zitierte Beitrag von Negev wurde gelöscht. Begründung: Dient der Herabwürdigung der Tat
Den kannst du doch sicherlich juristisch, rechtlich eingrenzen?
Übersicht mit KI
Personen des öffentlichen Lebens (Politiker, Prominente, Künstler, Sportler) müssen in Deutschland aufgrund ihrer Bekanntheit und der Wirkung auf die Gesellschaft ein höheres Maß an Berichterstattung, Kritik und Einschränkungen ihrer Privatsphäre hinnehmen als Privatpersonen
.
Hier sind die wesentlichen Aspekte, die öffentliche Personen aushalten müssen:

Verlust an Privatsphäre: Der Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts ist bei ihnen enger. Während die Intimsphäre (innerste Gedanken, Sexualität, Gesundheit) weitgehend geschützt bleibt, müssen sie Eingriffe in die Privatsphäre (Freizeitgestaltung, Familienleben) eher dulden, wenn dies von zeitgeschichtlichem Interesse ist.

Bildberichterstattung (Recht am eigenen Bild): Nach § 23 KUG (Kunsturhebergesetz) können sie als „Personen der Zeitgeschichte“ auch ohne Einwilligung fotografiert werden, insbesondere wenn sie im Vordergrund eines öffentlichen Ereignisses stehen (z.B. Konzerte, politische Treffen).
Wortberichterstattung & Kritik: Die Meinungsfreiheit schützt eine teils scharfe Kritik. Öffentliche Personen müssen sich kritische Meinungsäußerungen und ironische oder satirische Darstellungen gefallen lassen, solange diese keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik darstellen.

Umgang mit Gerüchten/Berichterstattung: Eine gewisse, nicht ehrverletzende Boulevardberichterstattung gehört häufig zum „Preis“ des Ruhms.
Erhöhte Toleranz bei Beleidigungen (Grenzen): Zwar sind Beleidigungen nicht erlaubt, doch wird bei Politikern oder Personen des politischen Lebens teilweise eine höhere Toleranzgrenze bei Äußerungen im Rahmen von öffentlichen Debatten angelegt.
Umgang mit „Prangerwirkung“: Wenn sie sich bewusst in die Öffentlichkeit begeben, müssen sie akzeptieren, dass ihr Handeln öffentlich diskutiert und bewertet wird.

Grenzen des Zumutbaren:
Trotz des reduzierten Schutzes müssen öffentliche Personen nicht alles hinnehmen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Verletzungen der Intimsphäre (versteckte Kameras im Schlafzimmer) oder gezielte Kampagnen, die der reinen Diffamierung dienen, sind rechtlich angreifbar.
Exakt dagegen geht sie rechtlich vor.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 13:04
Grenzen der Duldungspflicht (Schutzbereiche):Die Intimsphäre: Der absolut geschützte Kernbereich, darunter fallen Informationen über Sexualität, Krankheiten oder tiefste seelische Vorgänge. Veröffentlichungen hierzu sind in der Regel rechtswidrig.

Die Privatsphäre: Familiäre Angelegenheiten, private Beziehungen oder das Privatleben ohne Bezug zur öffentlichen Rolle dürfen nicht ohne Einwilligung ausgebreitet werden.

Schmähkritik und Verleumdung: Äußerungen, bei denen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, sind nicht zulässig.

Falschbehauptungen: Es müssen keine unwahren Tatsachenbehauptungen hingenommen werden, die den Ruf schädigen.Fazit:
Quelle: Übersicht mit KI

@Negev
Gruselig, dass du CF ihre Persönlichkeitsrechte und den Schutz dieser absprechen möchtest. Dann noch den Shit als Kunst verkaufen möchtest.
Wie ärgerlich! :palm:


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 13:12
Photographer73 schrieb (Beitrag gelöscht):So langsam wird es echt vollkommen absurd!
Jo, danke ich auch.
Zuerst wird unterstellt, das zwischen öffentlicher und privater Person keine Unterschiede existieren.
Dann beweise ich das Gegenteil.
Und sofort wird drauf gesprungen und mir unterstellt, das ich alles und überhaupt nicht mehr erst nehme... schon sehr absurd.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 13:21
Allgemeines Persönlichkeitsrecht – Definition und Bedeutung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Würde und Integrität einer Person. Es gewährleistet das Recht auf Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst dabei alle Aspekte des individuellen Lebens, die zur Wahrung der persönlichen Identität und Autonomie beitragen. Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, welche persönlichen Informationen er preisgibt und wie er sich der Öffentlichkeit präsentiert.

Für Personen des öffentlichen Lebens gilt grundsätzlich derselbe Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht wie für alle anderen Bürger
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst verschiedene Schutzbereiche, die sicherstellen, dass unterschiedliche Aspekte der persönlichen Sphäre geschützt werden:

Privatsphäre: Dieser Bereich umfasst das private Leben eines Menschen, einschließlich familiärer Angelegenheiten, persönlicher Beziehungen und der häuslichen Umgebung. Die Privatsphäre soll vor unerwünschten Eingriffen geschützt werden, sowohl durch den Staat als auch durch private Akteure.

Sozialsphäre: Die Sozialsphäre betrifft das öffentliche und berufliche Wirken einer Person. Während hier ein geringerer Schutz als in der Privatsphäre besteht, ist es dennoch wichtig, dass Eingriffe in diesen Bereich verhältnismäßig und gerechtfertigt sind.

Intimsphäre: Die Intimsphäre umfasst die innersten Gedanken und Gefühle eines Menschen, einschließlich der Sexualität und des Gesundheitszustands. Eingriffe in diesen Bereich sind besonders sensibel und nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.
Intimsphäre: Trotz ihrer öffentlichen Rolle haben auch Personen des öffentlichen Lebens Anspruch auf Schutz ihrer Intimsphäre. Eingriffe in diesen Bereich sind nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt, etwa wenn schwerwiegende Straftaten aufgedeckt werden sollen.
Methoden der Informationsgewinnung: Die Art und Weise, wie Informationen über Personen des öffentlichen Lebens gewonnen werden, spielt eine entscheidende Rolle. Unzulässige Methoden wie heimliche Aufnahmen oder das Eindringen in private Räume können das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen.
Privatsphäre und Intimsphäre: Während die Sozialsphäre einer Person des öffentlichen Lebens einen geringeren Schutz genießt, ist die Intimsphäre nahezu unantastbar.
Quelle: https://jurawelt.com/personen-des-oeffentlichen-lebens-wann-darf-berichtet-werden/

@Negev
Es unterscheidet sich nicht von dem, was du dir selbst zusprichst. Wie kommt man zu so absurden Behauptungen?
Der zitierte Beitrag von Negev wurde gelöscht. Begründung: Dient der Herabwürdigung der Tat
Absolut NEIN!

Man könnte fast annehmen, dass du hier nur trollst.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 13:31
Zitat von NegevNegev schrieb:Zuerst wird unterstellt, das zwischen öffentlicher und privater Person keine Unterschiede existieren.
Dann beweise ich das Gegenteil.
Und sofort wird drauf gesprungen und mir unterstellt, das ich alles und überhaupt nicht mehr erst nehme...
Nö, Du hast implizieren wollen, dass da Unterschiede insoweit existieren, dass eine Fernandes oder andere Personen öffentlichen Lebens sich so etwas gefallen lassen müssten. Das stimmt aber nicht, du wurdest korrigiert.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 13:32
Photographer73 schrieb (Beitrag gelöscht):Willst du hier erzählen, dass CUs Verhalten künstlerischen Zwecken dienen sollte, einem öffentlichen Informationsinteresse?
Quatschjura vom feinsten.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 14:02
Zitat von NegevNegev schrieb:Zuerst wird unterstellt, das zwischen öffentlicher und privater Person keine Unterschiede existieren.
Dann beweise ich das Gegenteil.
Du hast gar nichts bewiesen! Eine Person des öffentlichen Lebens tritt nicht plötzlich alle Rechte an ihren Fotos ab.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 14:33
Der zitierte Beitrag von Negev wurde gelöscht. Begründung: Dient der Herabwürdigung der Tat
Wenn es deiner Ansicht nach ein normales Nutzungsverhalten ist, dann verstehe ich auch deine sehr eigenartigen Beiträge.

Ich finde dieses Nutzungsverhalten falsch. Dabei ist es für mich vollkommen unerheblich, ob jemand solche Fotomontagen selbst erstellt oder sie "nur" verbreitet um andere zu diskreditieren.

Auch läuft für mich bei der öffentlichen Diskussion nicht alles richtig. Leider wird das Thema von einigen für die eigenen Ideologien ausgeschlachtet, egal ob aus der linken oder rechten Ecke.

Aber es muss sich meiner Meinung nach definitiv etwas ändern, damit Geschädigte in solchen Fällen stärkere Rechte bekommen.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 14:45
Der zitierte Beitrag von Negev wurde gelöscht. Begründung: Dient der Herabwürdigung der Tat
Nein, es ist nicht normal, sich an AI-Fotos von anderen Leuten aufzugeilen. Wenn man das privat macht, dann kann man da nichts gegen machen. Aber sobald man mit diesen Erzeugnissen öffentlich geht und damit den betroffenen Personen schadet etc. dann sind wir weit weg von "normalem Nutzungsverhalten".


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 15:36
Der zitierte Beitrag von Negev wurde gelöscht. Begründung: Dient der Herabwürdigung der Tat
Magst mal erklären was an dem Fall Ulmen erotisch ist?


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

03.04.2026 um 15:44
Der zitierte Beitrag von Negev wurde gelöscht. Begründung: Dient der Herabwürdigung der Tat
1. Stünde es dir besser zu Gesicht zuzugeben, dass du Scheiße gelabert hast.
2. Es geht nicht um normales Nutzungsverhalten
3. Lies die links
4. Bullshit (Kunst, Erotik, normal, keine Persönlichkeitsrechte, na und?....)


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