Ab Min. 26.05, JB an die Medienanwälte des CU:"Ich habe den Verdacht (…) ihr wollt, im Auftrag eures Mandanten CU, vor Gericht
dem Spiegel etwas verbieten lassen, was der Spiegel gar nicht getan hat. (…) Selbst wenn die beiden Christians beim LG Hamburg Recht
bekääämen,
dem entscheidenden Vorwurf widersprechen sie nicht. CU soll seine Frau CF virtuell vergewaltigt haben – Jahre lang. Dem wird nicht widersprochen.
(…)
Ich habe den
Verdacht (…), die beiden Christians können den Tatsachen und/oder dem Kernvorwurf nicht widersprechen. Ich habe den Eindruck (…)
mit dem gerichtlichen Vorgehen gegen den Spiegel sollen vor allem Zweifel gesät werden, in der Öffentlichkeit, gegen den Spiegel und gegen CF. (…) Das ist (…) PR für den mutmaßlichen Täter CU, das ist mein Eindruck."Quelle:
https://www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-magazin-royale-vom-17-april-2026-100- -
watnu schrieb:Im Umkehrschluss heißt das, der RA widerspricht u. g. Dingen nicht:
Beitrag von watnu (Seite 60)- -Ab ca. 24.20 zu EV-Antrag der Kanzlei Schertz vs SPIEGEL: Off-Stimme: "Der Antragsteller wendet sich insbesondere gegen drei Punkte der Berichterstattung" :
JB (nur stichpunkthaft von mir wiedergegeben):
1.
Der Spiegel soll den Verdacht erweckt haben, dass CU wiederholt körperlich übergriffig gegen CF geworden sein soll. (…)
2.
CUs Nichterscheinen vor dem spanischen Gericht
3.
"Der Spiegel soll es unterlassen, durch mehrere Äußerungen in der Berichterstattung den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, der Antragsteller habe Deepfake-Pornos (…) hergestellt oder verbreitet."
JB widerspricht Punkt 3. Er habe den Artikel mehrmals gelesen: "Bei mir hat der Spiegel diesen Verdacht nicht erweckt, absolut nicht, nirgendwo. Der Spiegel hat niemals behauptet, dass (…)."
Quelle:
https://www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-magazin-royale-vom-17-april-2026-100 - - - -
KTG schrieb am 30.03.2026:Schertz & Co. vertreten CU auch nur presserechtlich.
Vielleicht ist es nach dem o. g. Verdacht "PR" verständlicher, warum ich den Umgang der Medienanwälte mit der unwahren Tatsachenbehauptung in ihrer PM kritisiere. Sie stellt CF in ein schlechtes Licht.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die spanischen Anwälte das spanische Prozessrecht nicht kennen und gegenüber den dt. Medienanwälten eine Pflicht zur Abgabe einer Erklärung erwähnten, die gar nicht existiert.
Von Juristen, deren Fachgebiet Medienrecht ist, kann man m. E. mehr Sorgfalt vor Veröffentlichung einer PM erwarten.
Aussetzung des Verfahrens heißt i. d. R. Stillstand. Hätten die Medienanwälte also vorab bei den span. Kollegen nachgefragt, ob die angebliche Pflicht bis zur Zuständigkeits-Entscheidung ebenfalls ausgesetzt ist, wäre der Fehler vermutlich aufgefallen.
Die Kanzlei hat übrigens ihren Fehler zwar auf X korrigiert, aber nicht auf dem u. g. Portal. Wenn CF das wüsste, könnte sie evtl. eine EV auf Beseitigung und Unterlassung beantragen. Der Hinweis, dass die in der PM erwähnte Pflicht zur Erklärung vor einem spanischen Notar ein Fantasiekonstrukt ist, fehlt. Die PM mit dem Fehler ist somit die aktuellste "Information" auf dem Portal.
https://www.presseportal.ch/de/nr/100017748