Ole_ schrieb:Auf die Bitte nach dem Beleg kam dann das
Wie soll ich einen Schluss, der sich aus einer Behauptung/einer Haltung logisch ergibt, bitte belegen, außer darauf hinzuweisen,
dass er sich ergibt?
Wenn du meinst, ich käme irgendeiner zwingenden Belegpflicht nicht nach, melde meinen Beitrag bitte.
Meine Haltung - um das noch mal klar zu machen - ist folgende:
Ich finde es wichtig, juristische Einordnung und persönliche Haltung zu trennen.
Dazu gehört eben auch, dass man sagen darf: „Ich halte die Schilderung der Betroffenen für plausibel.“
Das ist keine Verurteilung, sondern eine Einordnung.
Die darf man vornehnen, ohne sich permanent vorwerfen zu lassen, man würde sich an einer medialen Hetzjagd beteiligen oder jemanden sozial "vernichten."
Es ist ja nicht so, als gäbe es gar keine Anhaltspunkte in dem Fall, an denen man sich orientieren könnte.
Mir persönlich reichen die, um zu dem Schluss zu kommen, CF Glauben zu schenken und ihr Mitgefühl entgegenzubringen. Kann ich mich irren? Natürlich. Ich glaube es nur nicht. Warum sollte ich- oder andere - das nicht äußern dürfen?