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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

1.683 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vertrauen, Missbrauch, Häusliche Gewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 15:28
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Weißt Du, worauf ich hinaus möchte?
Nö.
Ich glaubte, das schon beantwortet zu haben.
Zitat von emanonemanon schrieb:Generell finde ich es natürlich, abgesehen von der rechtlichen Würdigung, unter aller Sau, psychische Gewalt/virtuelle Vergewaltigung/wie auch immer es letztendlich benannt wird gegen Mitmenschen anzuwende
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Aber ich bezweifle, dass eine abstrakte Diskussion über potentielle Risiken ähnlich wirksam ist, wie die konkrete Diskussion über einen realen Vorfall. Und dass Abwarten - genau in diesem konkreten Fall - mehr schadet als nützt. Auch wenn es normalerweise genau anders ist.
OK.
Die Meinung teile ich nicht.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 15:52
@emanon
Wenn Du magst, kannst Du mir bitte folgende Frage beantworten: Findest Du "die Sache mit dem Spiegel" (Klage, Urteil, Diskussion) für den generellen Sachverhalt relevant oder nicht? Anders gefragt: Wenn Person X eine solche Tat begangen hat, würde es für Dich für die grundlegende moralische Bewertung eine Rolle spielen, welche Herkunft das verwendete Material hatte oder wäre das nur eine Randerscheinung?


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 15:58
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Anders gefragt: Wenn Person X eine solche Tat begangen hat, würde es für Dich für die grundlegende moralische Bewertung eine Rolle spielen, welche Herkunft das verwendete Material hatte oder wäre das nur eine Randerscheinung?
Sind für mich 2 verschiedene Fälle.
1.) Die Tat als solche (Causa: Ulmen/Fernandes) ist aufzuklären, zu be- und verurteilen.
2.) Ob es von CF korrekt war, einen fremden Laptop zu durchsuchen und die Ergebnisse an die Presse durchzustechen, wird m. E. auch ein Gericht beurteilen müssen.
Gefühlt finde ich es nicht in Ordnung.


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12.05.2026 um 16:02
@emanon
Ich finde Deine Formulierung schwierig. Bei 1.) schreibst Du, dass die Tat aufgeklärt werden muss. Bei 2.) setzt Du die Tat als gesetzt vorraus.


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12.05.2026 um 16:06
Zitat von KTGKTG schrieb:Ich finde Deine Formulierung schwierig. Bei 1.) schreibst Du, dass die Tat aufgeklärt werden muss. Bei 2.) setzt Du die Tat als gesetzt vorraus.
Ja, ist schwierig.
Basis ist bisher bloßes Hörensagen.
Ändere ich dann in:

"Sollte CF einen fremden Laptop durchsucht und die Ergebnisse an die Presse durchgestochen haben, so ist auch das m. E. durch ein Gericht zu beurteilen."




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12.05.2026 um 16:06
@emanon
Danke. Sorry wenn ich Dich löchere: Spielt es eine Rolle, ob ein hypothetischer X selber mittels KI Material hergestellt hat, ein in Auftrag gegebenes KI-erstelltes Material verwendet hat oder Material realer Personen mit hinreichender Ähnlichkeit verwendet hat? Hintergrund meiner Fragen: Ich möchte verstehen wie andere diese Spiegel-Sache sehen.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 16:25
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Spielt es eine Rolle, ob ein hypothetischer X selber mittels KI Material hergestellt hat, ein in Auftrag gegebenes KI-erstelltes Material verwendet hat oder Material realer Personen mit hinreichender Ähnlichkeit verwendet hat?
Zu einer rechtlichen Beurteilung bin ich nicht in der Lage, dazu fehlt mir die Kompetenz.
Zur Anwendung von psychischer (und physischer) Gewalt gegen Mitmenschen habe ich mich bereits positioniert:
Zitat von emanonemanon schrieb:Generell finde ich es natürlich, abgesehen von der rechtlichen Würdigung, unter aller Sau, psychische Gewalt/virtuelle Vergewaltigung/wie auch immer es letztendlich benannt wird gegen Mitmenschen anzuwenden.
Muss "unter aller Sau" jetzt noch irgendwie spezifiziert werden?
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Hintergrund meiner Fragen: Ich möchte verstehen wie andere diese Spiegel-Sache sehen.
Auch hier kann ich keine rechtliche Einordnung vornehmen. Gefühlt wäre es für mich nicht in Ordnung, einen Laptop/ein Handy etc. zu durchsuchen und die Fundstücke an die Presse zu geben.
Für mich als juristischem Laien verletzt es das Persönlichkeitsrecht. Inwieweit § 202a StGB erfüllt ist, kann ich nicht beurteilen.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 16:34
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Danke für die Klarstellung. Das zweite "e" muss mir irgendwie entgangen sein.
Mir geht es v. a. darum, dass bei hunderten Adressaten (und potenziellen weiteren Empfängern) die Schwelle zu Öffentlichkeit längst überschritten ist. (Vgl. die Bsp. unter dem Trennstrich)
--
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Frage hier ist, wie unfair ist das gegenüber Ulmen. Gerade in dem Kontext, dass es eigentlich keine vernünftigen Zweifel über ein "ob" gibt, sondern nur über das genaue "wie".
M. E. ist CFs Schritt an die Öffentlichkeit mit Notwehr zu vergleichen. Rechtfertigende Gründe dafür finden sich im Thread. Etwa das Bsp. mit dem Masseur, die Rufschädigung der CF und die Ungewissheit, ob Männer, die ihr begegnen, zu den Adressaten gehören oder nicht.
CU wird für die Veröffentlichung bemitleidet und CF dafür kritisiert. M. E. ist das Täter-Opfer-Umkehr. Niemand hat ihn zu seinen langjährigen schädlichen und schäbigen Handlungen gezwungen.
--
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Macht es denn wirklich einen Unterschied, ob Ulmen KI-generierte Pornos hergestellt hat, diese verbreitet hat oder Pornos verbreitet hat, die im geeigneten Kontext hinreichend ähnlich zu Fernandes sind? Das ist doch geradezu die Definition von "Nebenkriegsschauplatz".
Die Strategie seines Medienanwalts nennt sich Litigation-PR, siehe dazu das u. g. Video des RA. Dass die Strategie funktioniert, sieht man m. E. auch im Thread.
--
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das absolute Maximum an Verwerflichkeit liegt in diesem Fall doch in der jahrelangen, wiederholten sexualisierten Demütigung von F. Ob das in Nuancen anders war, ist doch für eine grundlegende öffentliche Betrachtung völlig nebensächlich. Oder bin ich hier auf einem Holzweg?
Wieso Holzweg? Das LG nennt die Taten besonders verwerflich. Und
SPIEGEL-Anwalt Srocke griff diese Art der Verteidigung in seiner Stellungnahme auf. Der Versuch, hier einen vermeintlichen Unterschied zu suggerieren, schrieb er, sei »genauso gehaltvoll und überzeugend wie das Vorbringen, man habe das Unfallopfer mit einem BMW statt einem Audi überfahren.«
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fall-collien-fernandes-christian-ulmen-scheitert-vor-gericht-spiegel-bericht-bleibt-praktisch-unangetastet-a-29ed994a-d092-49d5-8a9b-afe135fceeb5
--
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Mich irritiert, dass Ulmen in einer E-Mail quasi ein Geständnis vor seinem Rechtsanwalt abgelegt hat.

Hätten solche Inhalte nicht besser in einem vertraulichen, persönlichen Gespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt erörtert werden sollen oder telefonisch oder via Facetime?
Falls das Gespräch vor dem Verfassen der E-Mail stattgefunden haben sollte, werden wir es wohl nie erfahren. Aber ich würde es nicht ausschließen.



Nur mal zum Vergleich, was für einen Verstoß gegen die u. g. Gesetze ausreicht:
Recht am eigenen Bild
Weite Auslegung der „Verbreitung“ im Sinne des § 22 KUG
In der Entscheidung zum Versand eines Fotos per E-Mail geht das Landgericht Frankfurt am Main (Entscheidung vom 26. September 2019, Az. 2-03 O 402/18) davon aus, dass allein die Übermittlung eines Porträtfotos per Mail an nur einen einzigen, dem Absender bekannten Empfänger eine Verbreitung im Sinne des § 22 KUG darstellt.
Quelle: https://nordbild.com/trend-anhebung-schutzniveau-kug/
Teilt man beispielsweise ein Foto mit einer abgebildeten Person, die man vorher nicht um Erlaubnis gefragt hat, z.B. auf Instagram oder in einer WhatsApp-Gruppe, handelt es sich um eine Veröffentlichung und man verstößt somit gegen das Persönlichkeitsrecht.
Quelle: https://www.lmz-bw.de/medienbildung/themen-von-f-bis-z/soziale-netzwerke/bilder-in-sozialen-netzwerken-und-messengern

Und nach dem hier schon erwähnten § 201a StGB ist die Übermittlung an eine Person bzw. ist der Versuch der Herstellung schon strafbar:
Die Herstellung einer unerlaubten Bildaufnahme ist auch ohne die Absicht der Weitergabe strafbar.

Die Weitergabe kann auch strafbar sein, obwohl das Herstellen der Bildaufnahme erlaubt gewesen ist.

Für eine Strafbarkeit nach § 201a StGB muss weder eine Bildaufnahme gemacht noch verbreitet worden sein. Der Versuch allein ist strafbar!
Quelle: https://www.die-anwalts-kanzlei.de/sexualstrafrecht/anzeige-201a-stgb/

--
Rechtsanwalt Solmecke über die Nebelkerzen von Ulmens Medienanwälten:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 08.05.2026:Zur Zeit des Videos hatten CUs Medienanwälte noch nicht korrigiert, dass nie eine von ihnen behauptete Pflicht der CF, vor einem spanischen Notar zu erscheinen, existierte.
Youtube: Christian Ulmen äußert sich zu Collien Fernandes - das ging nach hinten los! | Anwalt Solmecke
Christian Ulmen äußert sich zu Collien Fernandes - das ging nach hinten los! | Anwalt Solmecke
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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 16:34
@emanon
OK, ich drücke mich vielleicht nicht konkret genug aus. Lassen wir den Fall Ulmen mal beiseite und wenn Du magst, fände ich eine rein moralische Einordnung schön, keine juristische.
Angenommen, ein völlig hypothetischer X verbreitet Videos, die eine Person Y in stark diskreditierender Darstellung zeigen. Gäbe es für Dich einen moralischen Unterschied, ob diese Videos:
a) von X selber mittels KI erstellt wurden, dass sie dem Anschein nach Y zeigen,
b) von X von einem Dritten beauftragt wurden, auch KI generiert oder
c) von X Videos verwendet wurden, die reale Personen zeigen, die natürlicherweise hinreichende Ähnlichkeit mit Y haben?


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12.05.2026 um 16:44
@azazeel
Moral ist ja ein ganz persönliches Ding.
Für mich ist a) der Fall, der am meisten kriminelle Energie erfordert. In absteigender Reihenfolge dann b) und c).
Moralisch nicht zu verantworten sind für mich alle 3 Konstrukte nicht.
Müsste ich zwingend werten, würde ich die gefühlte kriminelle Energie mit einbeziehen.


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12.05.2026 um 16:44
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wieso Holzweg? Das LG nennt die Taten besonders verwerflich.
Es ging um die Relevanz der "Nebenkriegsschauplätze" für die moralische Gesamtbewertung. Also kann es eine größere Rolle spielen, wie hier die Rahmenbedingungen waren oder nicht.
genauso gehaltvoll und überzeugend wie das Vorbringen, man habe das Unfallopfer mit einem BMW statt einem Audi überfahren.«
Eben.
Zitat von watnuwatnu schrieb:M. E. ist CFs Schritt an die Öffentlichkeit mit Notwehr zu vergleichen.
Da gehe ich nicht mit. Notwehr ist da ein viel zu starker Begriff.
Zitat von watnuwatnu schrieb:CU wird für die Veröffentlichung bemitleidet und CF dafür kritisiert. M. E. ist das Täter-Opfer-Umkehr.
Die Taktik ist: "OK, ich habe was Schlimmes getan, aber mein Opfer dann ja auch, damit sind wir quitt", denn in der öffentlichen Wahrnehmung bleibt die Differenzierung in der Qualität der jeweiligen Taten nicht hängen. Da bleibt hängen: "A hat was Verwerfliches gemacht und B auch, beide sind böse und keiner ein echter Täter".


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

12.05.2026 um 16:49
@emanon
Danke!
Für mich ist es übrigens anders herum. Weil c) mehr Zeit erfordert, sich damit auseinander zu setzen, da bleibt mehr Zeit für ein "Scheiße, ich mache was Falsches".

Aber a) und b) sind echte Probleme in anderer Hinsicht. Die KI-Bildgenerierung wird uns noch allen auf die Füße fallen. Bilder sind mächtig. Und selbst bekannt falsche Bilder erzielen noch eine Wirkung. Bilder, die "möglicherweise" richtig sind, sind geradezu fatal. Aber anderes Thema. Danke für Deine Meinung.


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13.05.2026 um 06:46
Zitat von watnuwatnu schrieb:Nur mal zum Vergleich, was für einen Verstoß gegen die u. g. Gesetze ausreicht:
Recht am eigenen Bild
Zitat von watnuwatnu schrieb:Und nach dem hier schon erwähnten § 201a StGB ist die Übermittlung an eine Person bzw. ist der Versuch der Herstellung schon strafbar:
Ds gilt aber nur für echo Fotos und Videos, falls es die gemacht und verschickt hat. Nicht für Fakes.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Bei §201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) fallen wohl nach der Rechtsprechung des BGH KI-generierte Aufnahmen und andere digitale Fälschungen, anders als etwa Fotocollagen, nicht darunter.
Deren Verbreitung wäre wie gesagt wohl das:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nachstellung (Paragraf 238 StGB). Letztere wäre hier m.E. als Straftat relevant.



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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

13.05.2026 um 13:01
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ds gilt aber nur für echo Fotos und Videos, falls es die gemacht und verschickt hat.
Es ging um den Begriff der Öffentlichkeit. Dafür habe ich Beispiele mit vergleichbaren Rechtsverletzungen zitiert. Dass "nur mal zum Vergleich" über den Beispielen steht und sie unter dem Trennstrich positioniert sind anstatt direkt unter
Zitat von watnuwatnu schrieb:bei hunderten Adressaten (und potenziellen weiteren Empfängern) die Schwelle zu Öffentlichkeit längst überschritten ist
sollte das zum Ausdruck bringen und ist dir wohl nicht entgangen.
Dass CF durch die Verwendung des Bild- und Video-Materials, die dem CU vermutlich nachgewiesen werden kann, nicht weniger betroffen ist, kannst du in ihren Instagram-Statements nachlesen. (Die findest du unter den Bildern o. z. T. im Video des RA S.)
Die Ansicht, dass die zugegebenen bzw. evtl. nur z. T. nachweisbaren Taten nicht minder verwerflich sind, wenn die deutsche Strafgesetzgebung solchen Taten hinterherhinkt, vertrete ich hier nicht allein. Das schließe ich z. B. auch aus den Reaktionen auf deine letzten Posts. Mag sein, dass du anderer Meinung bist und digitale Gewalt für dich kein großes (gesellschaftliches) Problem ist.
Wenn ich z. B. u. g. richtig verstehe, ist es nicht nur mein Eindruck, dass dein verengter Fokus darauf, was strafbar sein könnte, verharmlost, was CF angetan wurde.
Zitat von soomasooma schrieb am 10.05.2026:Der hat hoffentlich schon gemerkt, dass er das Ganze etwas "glattgeschliffen" hat.
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Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Deren Verbreitung wäre wie gesagt wohl das:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 10.05.2026:Nachstellung (Paragraf 238 StGB). Letztere wäre hier m.E. als Straftat relevant.
Und auch hinsichtlich o. g. § bedarf es sicherlich weit weniger als hunderte Adressaten, um einen Verstoß zu begründen. Du kannst gerne Beispiele suchen und es uns wissen lassen, falls ich mich irren sollte.
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Nebenbei:
Für Verwendung von fremdem Bild- und Videomaterial wäre das Urheberrecht einschlägig. Dessen Öffentlichkeitsbegriff ist für Rechtsverstöße ähnlich eng gefasst, falls Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen sollten.
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Zitat von azazeelazazeel schrieb:Es ging um die Relevanz der "Nebenkriegsschauplätze" für die moralische Gesamtbewertung.
Ja, das hatte ich so verstanden und deshalb den RA des Spiegels zitiert. "Wieso Holzweg", war eine rhetorische Frage.
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Zitat von azazeelazazeel schrieb:Notwehr ist da ein viel zu starker Begriff.
Was meinst du damit?
Dieses Mal, eine echte Frage aus Interesse ;)


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

13.05.2026 um 13:19
Zitat von watnuwatnu schrieb:Was meinst du damit?
Dieses Mal, eine echte Frage aus Interesse
Eine Veröffentlichung hat ja nichts dazu beigetragen, den Angriff zu beenden. Der Täter hat ja "schon" dann aufgehört, als er sich offenbart und die Tat angezeigt wurde. Damit war der Angriff auf F. erst mal beendet. Notwehr dient eben dazu, Angriffe abzuwehren. Oder siehst Du im Gang an die Öffentlichkeit eine geeignete Maßnahme dafür?
Zitat von watnuwatnu schrieb:"Wieso Holzweg", war eine rhetorische Frage.
Zu welchem Zweck? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.


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13.05.2026 um 18:19
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Zu welchem Zweck? Ich verstehe den Sinn dahinter nicht.
Ich meinte damit, dass ich nicht finde, dass du auf dem Holzweg bist. Den "Holzweg" hatte ich ja aus deiner Frage aufgegriffen (s. u.). Da ich dir mit dem folgenden Text zustimmte, war mir nicht bewusst, dass du "wieso Holzweg?" evtl. anders auffassen könntest, zumal es nebensächlich war.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Der Täter hat ja "schon" dann aufgehört, als er sich offenbart und die Tat angezeigt wurde. Damit war der Angriff auf F. erst mal beendet. Notwehr dient eben dazu, Angriffe abzuwehren. Oder siehst Du im Gang an die Öffentlichkeit eine geeignete Maßnahme dafür?
Die Verbreitung der Fotos, Videos u. evtl. auch der Äußerungen unter CFs Namen (z. B. Sextalk), wurde damit nicht behoben, dass der Initiator gestoppt wurde. Insofern hielt die Rechtsverletzung/Beeinträchtigung an. Auch war noch keiner der unbekannten Empfänger informiert, dass CF nicht die Absenderin war.
Zu "geeingete Maßnahme":
Alle tatsächlichen Empfänger sind vermutlich nach den ganzen Jahren sowieso nicht mehr ermittelbar. Und ohne die Nennung des Namens "CU" wäre die (mediale) Aufmerksamkeit wesentlich geringer ausgefallen.
Z. B., dass CF von digitaler Gewalt betroffen ist und auch an Dokus beteiligt war, hatte zuvor auch keine großen Schlagzeilen erzeugt. (An mir ist das vollkommen vorbeigegangen.)
Wenn 2026 überhaupt darüber berichtet worden wäre, dass CF nun einen (anonymen) Täter angezeigt hat, wäre diese Meldung wohl in der Informationsflut untergegangen. Folglich wären weniger Empfänger erreicht und informiert worden.
Die Veröffentlichung ist m. E. gerechtfertigt, weil CF nicht nur durch die Ungewissheit, welche Männer zum Empfängerkreis gehören, belastet und verängstigt war, sondern auch, weil es berufliche Beeinträchtigungen zur Folge haben konnte.
Fiktiv: Ein Produzent o. Regisseur, der evtl. Spaß am Sextalk usw. hätte, würde CF vielleicht nicht für seinen romantischen Familienfilm oder andere Sendungen engagieren, weil es zu heikel sein könnte, dass ihre vermeintlichen sexuellen Vorlieben an die Öffentlichkeit geraten und auf das Image der Produktion abfärben. (Siehe den Artikel zu Werbepartnern/Testimonials, den ich verlinkt hatte.)

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Der zitierte Beitrag von JosephConrad wurde gelöscht. Begründung: Spare dir so etwas.
Worum es mir in meinem Post ging, bestimmst mit Sicherheit nicht du.
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Der zitierte Beitrag von JosephConrad wurde gelöscht. Begründung: Spare dir so etwas.
Dir fällt nichts Besseres ein als "Käse". Vielleicht teilen uns @tombarnaby und @sooma selbst mit, ob mein Eindruck* zutraf, den du als "Käse" bezeichnest. Denn auch bezüglich ihrer Posts obliegt dir nicht die Deutungshoheit:
Zitat von soomasooma schrieb am 10.05.2026:@tombarnaby
Der hat hoffentlich schon gemerkt, dass er das Ganze etwas "glattgeschliffen" hat.
*https://www.allmystery.de/themen/mg173756-75#id37524407



@azazeel, meine Zustimmung kann man auch ohne das nebensächliche, "Wieso Holzweg?", lesen:
Zitat von watnuwatnu schrieb:--
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das absolute Maximum an Verwerflichkeit liegt in diesem Fall doch in der jahrelangen, wiederholten sexualisierten Demütigung von F. Ob das in Nuancen anders war, ist doch für eine grundlegende öffentliche Betrachtung völlig nebensächlich. Oder bin ich hier auf einem Holzweg?
Wieso Holzweg? Das LG nennt die Taten besonders verwerflich. Und
SPIEGEL-Anwalt Srocke griff diese Art der Verteidigung in seiner Stellungnahme auf. Der Versuch, hier einen vermeintlichen Unterschied zu suggerieren, schrieb er, sei »genauso gehaltvoll und überzeugend wie das Vorbringen, man habe das Unfallopfer mit einem BMW statt einem Audi überfahren.«
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fall-collien-fernandes-christian-ulmen-scheitert-vor-gericht-spiegel-bericht-bleibt-praktisch-unangetastet-a-29ed994a-d092-49d5-8a9b-afe135fceeb5


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