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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

1.661 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vertrauen, Missbrauch, Häusliche Gewalt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

08.05.2026 um 20:59
Zitat von KTGKTG schrieb:Diese Strategie nur bestimmte Sachverhalte anzugreifen und den Rest auszuklammern, finde ich weiterhin seltsam.
Den Move hat doch u. a. die Redaktion des ZDF-Magazins Royale gut erklärt – die sicherlich auch juristisch beraten ist.
Zuvor hatte es schon RA Solmecke auf Youtube entlarvt, und zwar schon in der ersten Minute des u. g. Videos: "Das Ganze ist eine Nebelkerze, die muss man zerpflücken und das werde ich hier gleich auch tun."

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Aus dem aktuellen Spiegel-Artikel:
Ulmens Hoffnung scheint gewesen zu sein, mit einem erfolgreichen Vorgehen gegen einen Nebenaspekt zu verschleiern, dass der Kernvorwurf unbestritten geblieben ist: die »digitale Vergewaltigung« von Fernandes über Fakeprofile und mittels Pornovideos, die den Eindruck erwecken sollten, sie zeigten seine Ex-Frau.
Seine Anwälte argumentierten, die mutmaßlich von ihm im Namen von Fernandes verschickten Videos, die ihr zum Verwechseln ähnlich sahen, sollen zumindest keine Deepfakes gewesen sein. SPIEGEL-Anwalt Srocke griff diese Art der Verteidigung in seiner Stellungnahme auf. Der Versuch, hier einen vermeintlichen Unterschied zu suggerieren, schrieb er, sei »genauso gehaltvoll und überzeugend wie das Vorbringen, man habe das Unfallopfer mit einem BMW statt einem Audi überfahren.«
(…)
Bezüglich des Verdachts, Ulmen sei körperlich übergriffig gewesen und habe Körperverletzungen begangen, sieht das Gericht den Mindestbestand an Beweistatsachen als gegeben. Dem SPIEGEL lagen also auch in diesem Punkt genügend Indizien vor, um darüber berichten zu können.
(…)
Zudem entschied das Gericht hinsichtlich der angegriffenen Passagen zum Vorfall im Januar 2023 und zu Ulmens E-Mail an seinen Anwalt zugunsten des SPIEGEL.

Mit Blick auf das Geständnis, das Ulmen einst per E-Mail an seinen Anwalt geschickt hatte, hielt das Gericht in seinem Beschluss fest: »Die Authentizität dieser E-Mail ist zwischen den Parteien unstreitig.« (…)
Quelle: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/fall-collien-fernandes-christian-ulmen-scheitert-vor-gericht-spiegel-bericht-bleibt-praktisch-unangetastet-a-29ed994a-d092-49d5-8a9b-afe135fceeb5

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Zitat von MaariMaari schrieb:Ein Rechtsanwalt hätte sicherlich auch dazu geraten, die zuständige Staatsanwaltschaft über das Geständnis zu benachrichtigen anstatt sie weiterhin gegen "unbekannt" ermitteln zu lassen.
Das war auch nicht so. Ich denke, du hast dir von einem User einen Floh ins Ohr setzen lassen. Die Anzeige gegen unbekannt hatte sie früher in Berlin erstattet. Von Berlin wurde diese dann wg. eines ehemaligen Wohnorts weitergeleitet, so kam Itzehoe das erste Mal ins Spiel. Dann kam es zu einer Kommunikationspanne. Alles weitere wurde hier erklärt:
Beitrag von Tussinelda (Seite 72)
Die Anzeige gegen Ulmen erstatte CF zunächst in Spanien, weil das Paar dort inzw. wohnte. Gerichte prüfen, ob sie sowohl örtlich als auch sachlich zuständig sind. Nach Ansicht des spanischen Gerichts ist Deutschland zuständig.
Im u. g. Video ging der RA auch kurz auf die Nebelkerze Itzehoe ein.

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Video vom 28.03.2026:
Ich wiederhole mich, bevor irgendeine Hetzbacke die falsche Tatsachenbehauptung wieder aufgreift: Zur Zeit des Videos hatten CUs Medienanwälte noch nicht korrigiert, dass nie eine von ihnen behauptete Pflicht der CF, vor einem spanischen Notar zu erscheinen, existierte.
Youtube: Christian Ulmen äußert sich zu Collien Fernandes - das ging nach hinten los! | Anwalt Solmecke
Christian Ulmen äußert sich zu Collien Fernandes - das ging nach hinten los! | Anwalt Solmecke
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Hier hatte ich einige Ausschnitte aus der o. g. ZDF-Magazin transkribiert, JB = Böhmermann:
Beitrag von watnu (Seite 61)


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

08.05.2026 um 21:45
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Ich halte das nach wie vor für einen medialen Stunt der Anwälte, die mit Nebensächlichkeiten grundlegende Zweifel an der Haupttat erzeugen wollen. Es scheint ja auch zu verfangen, dass "der Ulmen ist ganz unschuldig" wahrgenommen wird.
dann haben sie sich aber reichlich verschätzt.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Das erscheint mir ein belastbares Motiv, genau so vorzugehen. Aus "der Spiegel hat ein bisschen unrecht" wird in einer öffentlichen Wahrnehmung schnell ein "der Spiegel hat unrecht". Ulmen hat natürlich ein massives Interesse daran, dass die öffentliche Wahrnehmung seiner Person so wenig wie möglich beschädigt wird. Verstehe ich auch irgendwo und als Anwalt sind solche Maßnahmen dann auch sinnvoll, wenn sie diesem Zweck dienen. Ich wäre echt gerne dabei gewesen, als die Strategien besprochen wurden, so bleibt es bei Vermutungen und vielleicht waren es andere Motive.
das ist doch bullshit, denn niemand - auch nicht der unbedarfteste Leser - kommt hier zu dem Schluss: der Spiegel hat Unrecht. Wieso auch. Hat er ja nicht. Und das steht in jedem Artikel.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 00:18
Diesen sieht die Kammer vor allem in der eidesstattlichen Versicherung von Collien Fernandes. Sie schildere eine Ehe, die über Jahre von psychischer und physischer Gewalt geprägt gewesen sei. Bereits 2012 soll Ulmen sie aus dem Bett gezerrt, gegen eine Wand getreten, immer wieder gegen die Wand geschlagen oder zu Boden geschleudert haben, bis sie regungslos dort gelegen habe. Der Angriff soll 20 bis 30 Minuten gedauert haben.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ulmen-verliert-gegen-spiegel-deepfake-verdacht

Die Gewaltvorwürfe wurden wohl vor allem aufgrund der edsV so angenommen.

Warum zum Teufel hat sie dann nicht bereits 2012 entsprechend in voller Kapelle reagiert wenn dies wirklich so stattgefunden hat.

Bzgl. Der Mail heißt es:
Zwar bestehe durchaus eine erhebliche Betroffenheit Ulmens, dennoch würden im Ergebnis die für den Spiegel streitenden Rechte überwiegen. Hierbei komme insbesondere zum Tragen, dass es sich bei Ulmen und seiner Ex-Frau um prominente Personen handele und der Sachverhalt einen Vorgang betreffe, der insbesondere im Rahmen eines gemeinsamen Ehelebens als besonders verwerflich bewertet werden könne.
Quelle: Wie vorher

Die ganze Thematik darf wohl vor allem so breit getreten werden weil es sich um prominente Personen geht.

Aber es heißt auch:
Das LG geht in seiner Begründung nicht darauf ein, dass es sich vorliegend um eine Konstellation handelt, in der eine Person sich hilfesuchend an einen einen Rechtsanwalt wendet und ob dieser Umstand vor dem besonderen Hintergrund des Schutzes der Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation in der Rechtsordnung in der Abwägung eine Rolle spielen muss.
Quelle: auch wie vorher

MMn dürfte die EBs das anders sehen und mMn auch deswegen gegen CF ermittelt werden.

Das Ausspähen von Daten ist ein Offizialdelikt was automatisch zu Ermittlungen führen sollte allein wenn dieser in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Verdacht besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

Das könnte mMn auch der Grund gewesen sein, warum weitere Unterlagen nicht an die STA im ersten Halbjahr 2025 der Berichterstattung nach gegeben worden sind.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 07:41
Zitat von LanzaLanza schrieb:Warum zum Teufel hat sie dann nicht bereits 2012 entsprechend in voller Kapelle reagiert wenn dies wirklich so stattgefunden hat.
offenbar hast Du keinerlei Ahnung von Opfern häuslicher Gewalt, sonst würdest Du diese Frage nicht stellen
Zitat von LanzaLanza schrieb:MMn dürfte die EBs das anders sehen und mMn auch deswegen gegen CF ermittelt werden.
bisher offenbar nicht. Ich hatte ja dies verlinkt:
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die Ermittlungen nach einer Strafanzeige von Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes gegen Unbekannt wieder aufgenommen. Grund sei eine "Prüfung der Medienveröffentlichungen", erklärte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow. Die Auswertung der Berichterstattung habe zur "Bejahung eines Anfangsverdachts" gegen Ulmen geführt, hieß es. Die Ermittlungen richteten sich "nunmehr gegen die benannte Person".
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/staatsanwaltschaft-anfangsverdacht-christian-ulmen-100.html
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das könnte mMn auch der Grund gewesen sein, warum weitere Unterlagen nicht an die STA im ersten Halbjahr 2025 der Berichterstattung nach gegeben worden sind.
das verstehe ich nicht, denn a) siehe mein Zitat oben und b) so oder so ist es doch bekannt geworden, dass sie die Email gelesen und weitergeleitet hat.

Meine Frage an Dich, warum beschäftigst Du Dich nur damit, was CF getan hat und wodurch sie sich ggf. strafbar gemacht hat und vernachlässigst völlig, was Ulmen getan hat?


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 10:35
Hier ist die Presseerklärung von Schertz Bergmann
PRESSEERKLÄRUNG
ZU CHRISTIAN ULMEN
Landgericht Hamburg gibt dem Verfügungsantrag von
Christian Ulmen teilweise statt und erlässt eine
Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL.
Gegen den zurückweisenden Teil wird
sofortige Beschwerde beim OLG Hamburg eingelegt.
Quelle: https://www.schertz-bergmann.de/wp-content/uploads/2026/05/260508_Presseerklaerung.pdf

obiges Zitat ist nur die Einleitung


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 10:37
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Gewaltvorwürfe wurden wohl vor allem aufgrund der edsV so angenommen.
Auf Grund von EV von drei Personen: CF, ihrer Schwester und deren Ehemann.
Zudem hätten ihre Schwester und deren Ehemann eidesstattlich versichert, die Fotos damals unmittelbar per WhatsApp erhalten zu haben.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ulmen-verliert-gegen-spiegel-deepfake-verdacht

Zitat von LanzaLanza schrieb:Warum zum Teufel hat sie dann nicht bereits 2012 entsprechend in voller Kapelle reagiert wenn dies wirklich so stattgefunden hat.
In 2012 wurde CF Mutter. Ein besonderes Jahr also; Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit, etc.
Ab 2011 war Fernandes mit dem Schauspieler Christian Ulmen verheiratet, mit dem sie im April 2012 eine Tochter bekam.
Quelle: Wikipedia: Collien Fernandes


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 10:57
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Hier ist die Presseerklärung von Schertz Bergmann
Interessant finde ich, dass hier Herr Bergmann als Ansprechpartner genannt wird, während es am Anfang Herr Schertz war.

Was das erwähnte Anwaltsgeheimnis betrifft: Für mich war es immer eher Einbahnstraße, dass den Mandanten schützt. Der Anwalt (wie auch der Arzt usw.) darf nichts von Gesprächen mit dem Mandanten erzählen, umgekehrt kann man doch als Mandant alles jedem erzählen. Liest sich in der Presseerklärung irgendwie anders.

Interessant auch diese Formulierung
Wenn schon das Opfer selbst den entsprechen-
den Vorwurf nicht erhebt, kann es auf den Mindestbestand an Beweistatsachen nicht ankommen.
Demzufolge darf auch kein entsprechender Verdacht erweckt werden.
Quelle https://www.schertz-bergmann.de/wp-content/uploads/2026/05/260508_Presseerklaerung.pdf

Sie bezeichnen Frau Fernandes als Opfer, nicht als vermeintliches Opfer sondern als dezidiert als Opfer ohne Einschränkung. Total spannend.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 11:13
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die ganze Thematik darf wohl vor allem so breit getreten werden weil es sich um prominente Personen geht.
Deshalb darf auch öffentlich über diesen komischen "Fetisch" diskutiert und geschrieben werden (u. a. vom SPIEGEL):
LG: Mail an Anwalt ist kein Tabu, auch wenn es um Sexualität geht

Ulmen scheiterte auch mit der begehrten Untersagung der Wiedergabe teilweiser wörtlicher Zitate aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen ihm und seinem Strafverteidiger. Auch soweit er mit der Äußerung zitiert werde, er habe "leider einen sexuellen Fetisch" entwickelt, unterfällt dies nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre, sondern der – der Abwägung zugänglichen – Geheimsphäre, meint die Pressekammer. Dies sei bei Sexualstraftaten grundsätzlich anerkannt und gelte nach Überzeugung der Kammer auch vorliegend.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ulmen-verliert-gegen-spiegel-deepfake-verdacht

In Kurzform: Wer sich mutmaßlich sexuell strafbar verhält, verliert sein Recht auf Geheimsphäre im Bereich Sexualität.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 13:02
Angenommen alles, was ihm vorgeworfen wird, kann nachgewiesen werden: ich frage mich, was davon zur Zeit in Deutschland strafbar ist und wie hoch die Strafe ausfallen kann. Bisher wurde noch keine Anklage erhoben.

ggf.:

Nachstellung nach § 238 StGB, Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe.

Ehrdelikte wie Beleidigung, Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei öffentlicher Beleidigung oder Tätlichkeiten bis zu zwei Jahren.

üble Nachrede oder Verleumdung nach §§ 185 bis 187 StGB, Strafmass: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (öffentlich: bis zu 2 Jahre).

§201a StGB, bei unbefugter Verbreitung besonders persönlichkeitsnaher Bildinhalte, Strafmass: Freitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Ein neues schärferes Gesetz würde ihn nicht mehr treffen.

Bei ihm tippe ich auf Geldstrafe und ein Jahr auf Bewährung.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 13:34
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Bisher wurde noch keine Anklage erhoben.
ja, wir wissen also nicht einmal, falls Anklage erhoben würde, wegen was genau. Da bringen doch Spekulationen diesbezüglich eh nix.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 13:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ja, wir wissen also nicht einmal, falls Anklage erhoben würde, wegen was genau. Da bringen doch Spekulationen diesbezüglich eh nix.
Spekiulation ist es dann, wenn man es nicht weiss. Und daher ist das Meiste hier Spekulation. Ich spekuliere gern. Was bringt es? Unterhaltung! Deswegen sind wir ja alle hier. Und natürlich noch, um unseren Horizont zu erweitern, hoffe ich zumindest.
Und mache User schreiben dazu:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 03.05.2026:klar darfst Du fragen, ist nur ein bisschen sinnlos, denn das entscheiden wir ja nicht. Hier im Forum geht es um Meinungen, die man vertritt. Und so haben eben unterschiedliche Menschen unterschiedliche Meinungen zur Kausa Fernandes/Ulmen.Eine Meinung, basierend auf dem, was öffentlich bekannt ist. Mehr haben wir ja nicht. Und jetzt glauben manche hier eben Fernandes und dem Spiegel usw. daraus folgern sie, dass Ulmen die ihm von Fernandes vorgeworfenen Taten begangen hat. Da kann man jetzt die Unschuldsvermutung einbringen, klar, bringt nur nix, denn die Menschen glauben eben, was sie glauben anhand der Info, die sie haben. Und darüber diskutiert man eben. Wenn man aber strikt nach der Unschuldsvermutung gehen würde, könnten die, die Ulmen der vorgeworfenen Taten für schuldig halten, das nicht schreiben. Man könnte sich im Grunde kaum mit dem Fall auseinandersetzen, bis es zu einem Urteil kommt.
Also thread schließen? Oder darf man dann doch seine Meinung kundtun? DAS ist doch die eigentliche Frage hier.



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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 14:50
@JosephConrad
dann solltest Du vielleicht wenigstens alles aufgreifen, was sie ihm vorwirft......auch wenn man dann immer noch nicht weiß, was überhaupt zur Anklage kommt, wenn er angeklagt würde.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 15:18
@Tussinelda
habe ich etwas strafrechtlich relevantes vergessen? Schreib Du bitte.


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 18:39
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Angenommen alles, was ihm vorgeworfen wird, kann nachgewiesen werden: ich frage mich, was davon zur Zeit in Deutschland strafbar ist und wie hoch die Strafe ausfallen kann.
Was willst du damit sagen? Wenn eine verwerfliche Tat nach deutschem Strafrecht nicht strafbar ist, dann darf der Übeltäter weitermachen? Bzw., dann hat die Pressekammer des LG Hamburg unrecht, wenn sie feststellt, dass der Sachverhalt
insbesondere im Rahmen eines gemeinsamen Ehelebens als besonders verwerflich bewertet werden könne.
Quelle: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/ulmen-spiegel-verlag-verfuegungsantrag-ueberwiegend-zurueckgewiesen-1173458

?


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Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Bisher wurde noch keine Anklage erhoben.
Wie schnell soll das bitte gehen, wenn zudem noch Zuständigkeitsfragen zu klären waren?
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe will die Ermittlungen gegen Christian Ulmen wegen einer Anzeige seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitergeben. Sie schickt die Akten nach Potsdam, die sie selbst aus Berlin erhalten hat.
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ulmen-fernandes-staatsanwaltschaften-muessen-zustaendigkeit-klaeren

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Zitat von LanzaLanza schrieb:Das könnte mMn auch der Grund gewesen sein, warum weitere Unterlagen nicht an die STA im ersten Halbjahr 2025 der Berichterstattung nach gegeben worden sind.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Meine Frage an Dich, warum beschäftigst Du Dich nur damit, was CF getan hat und wodurch sie sich ggf. strafbar gemacht hat und vernachlässigst völlig, was Ulmen getan hat?
@Lanza , und was soll deine o. g. unwahre Unterstellung? Dass es ein Kommunikationsproblem gab, wurde erst gestern im Thread wiederholt:
"Ich kann versichern, dass meine Mandantin zu jedem Zeitpunkt mit den Ermittlungsbehörden kooperativ war", sagte Clemm dem Spiegel. Die E-Mail-Adresse und Handynummer der Schauspielerin seien den Behörden bekannt gewesen.

Fernandes habe bei den Behörden in Berlin, wo sie die Anzeige erstattet hatte, "in mehreren E-Mails Unterlagen eingereicht" und "sehr konkrete Ermittlungsansätze inklusive Kontakte" mitgeteilt. Nachdem Fernandes die Mitteilung erhalten habe, dass das Verfahren an eine nicht näher bezeichnete Polizeibehörde in Schleswig-Holstein abgegeben worden sei, hätten sie keine weiteren Nachrichten mehr erreicht, so Clemm. Einen Brief der zuständigen Polizeibehörde habe Fernandes nicht bekommen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/staatsanwaltschaft-anfangsverdacht-christian-ulmen-100.html


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Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes

09.05.2026 um 19:59
Zitat von watnuwatnu schrieb:Was willst du damit sagen? Wenn eine verwerfliche Tat nach deutschem Strafrecht nicht strafbar ist, dann darf der Übeltäter weitermachen? Bzw., dann hat die Pressekammer des LG Hamburg unrecht, wenn sie feststellt, dass der Sachverhalt
Hä, wo habe ich das gesagt? Ich versuche nur zu erkennen, wofür man Herrn Ulmen anklagen kann.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wie schnell soll das bitte gehen, wenn zudem noch Zuständigkeitsfragen zu klären waren?
Hä, wo habe ich gesagt es geht nicht schnell genug? Eben weil es keine Anklage gibt ist mir unklar, was man ihm vorwerfen kann.

Und: natürlich darf man juristisch solange alles ungestraft machen, solange es nicht strafbar ist. Daher die Frage: was davon kann man in Deutschland anklagen, was nicht?


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09.05.2026 um 20:00
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wenn eine verwerfliche Tat nach deutschem Strafrecht nicht strafbar ist, dann darf der Übeltäter weitermachen?
einerseits:
nullum crimen, nulla poena sine lege

andererseits:
Ich kann mir schwer vorstellen, dass es nach 35 Jahren Photoshop keine rechtliche Handhabe gibt, aber IANAL. Promi-Köpfe, mehr oder weniger geschickt auf Nacktfotos oder Porn zu kleben ist ja nicht gerade eine neue Erfindung, das gibt es - siehe oben! - schon seit Jahrzehnten. Und davor hat man anders gemacht.

dreitterseits:
Frage an einen Anwalt: "Was ist 2 + 2?"
Anwalt: "4, aber ich weiß nicht, ob wir damit vor Gericht durchkommen."

Vollkommen idotisch ist natürlich, schon die Werkzeuge verbieten zu wollen (sozusagen Verbot vor Herstellung und Verbreitung). Kann jeder mit freien Tools lokal auf dem Rechner machen ... wollen die die ganzen frei zugänglichen Tools verbieten? Wie wollen die das kontrollieren!?

Grüße
Omega Minus


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09.05.2026 um 20:16
Was ich noch nachschieben will, die Körperverletzung (@Tussinelda):

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Zitat von OmegaMinusOmegaMinus schrieb:Ich kann mir schwer vorstellen, dass es nach 35 Jahren Photoshop keine rechtliche Handhabe gibt, aber IANAL. Promi-Köpfe, mehr oder weniger geschickt auf Nacktfotos oder Porn zu kleben ist ja nicht gerade eine neue Erfindung, das gibt es - siehe oben! - schon seit Jahrzehnten. Und davor hat man anders gemacht.
Den hatte ich erwähnt:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

3. eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,

4. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

5. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und in den Fällen der Nummern 1 und 2 dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. Dies gilt unter den gleichen Voraussetzungen auch für eine Bildaufnahme von einer verstorbenen Person.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder

2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 oder 5, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html


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09.05.2026 um 20:21
PRESSEERKLÄRUNG
ZU CHRISTIAN ULMEN
Landgericht Hamburg gibt dem Verfügungsantrag von
Christian Ulmen teilweise statt und erlässt eine
Einstweilige Verfügung gegen den SPIEGEL.
Gegen den zurückweisenden Teil wird
sofortige Beschwerde beim OLG Hamburg eingelegt
Quelle: https://www.schertz-bergmann.de/wp-content/uploads/2026/05/260508_Presseerklaerung.pdf

Ich glaube Ulmen reitet sich immer weiter rein und beschädigt sich immer mehr.


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09.05.2026 um 20:36
Zitat von OmegaMinusOmegaMinus schrieb:nullum crimen, nulla poena sine lege
Mir ging es bei meiner Frage um den moralischen Kompass.
Auch wenn eine Tat nicht strafbar ist, weil die gesetzliche Grundlage fehlt: CF wurde auf perfide, widerliche Weise von CU hintergangen. Das wissen wir aus den Auszügen seiner E-Mail, die der Spiegel weiterhin zitieren darf. Laut der Gerichtspressestelle:
Ebenfalls ohne Erfolg geblieben ist schließlich die begehrte Untersagung der Wiedergabe teilweiser wörtlicher Zitate aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger. Auch soweit er mit der Äußerung zitiert werde, er habe „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt, unterfalle dies nach Überzeugung der Pressekammer nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Intimsphäre, sondern der – der Abwägung zugänglichen – Geheimsphäre. (…) Hierbei komme insbesondere zum Tragen, dass es sich bei Ulmen und seiner Ex-Frau um prominente Personen handele und der Sachverhalt einen Vorgang betreffe, der insbesondere im Rahmen eines gemeinsamen Ehelebens als besonders verwerflich bewertet werden könne. Des Weiteren betreffe der Sachverhalt eine die Meinungsbildung der Öffentlichkeit besonders berührende Frage, auch insoweit, als es eine mögliche Strafbarkeitslücke im Hinblick auf Deepfake-Inhalte betreffe.
Quelle: https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberlandesgericht/gerichtspressestelle/ulmen-spiegel-verlag-verfuegungsantrag-ueberwiegend-zurueckgewiesen-1173458

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Außerdem ist eine weitere Widerlichkeit bekannt, die folgte: Die inzw. zurückgezogene Serie "The Aupair", für die die nichtsahnende CF ein Rollenangebot bekam.
Beitrag von anthe (Seite 68)
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Und einen Vorfall hatten seine Medienanwälte bestätigt, bevor sämtliche Gewaltvorwürfe abgestritten wurden. PM mit der falschen Tatsachenbehauptung "...Notar ...":
Zitat von watnuwatnu schrieb am 02.05.2026:Wie lässt sich "auch" in der PM vom 27.03. damit vereinbaren, dass CU nun die Gewaltvorwürfe völlig abstreitet? Hervorh. durch mich:
Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist - was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet - festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus.
Quelle: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017748/100939238

Zur Erinnerung:
Zitat von antheanthe schrieb am 22.03.2026:Polizeieinsatz kulminiert, als Collien am Fenster der gemeinsamen Wohnung um Hilfe rief und Gäste eines nahen Cafés die Polizei alarmierten.
https://www.heute.at/s/ulmen-nach-streit-mit-ex-frau-festgenommen-120171974
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EDIT:
Zum anderen liege auch hinsichtlich des ebenfalls beanstandeten Verdachts, Ulmen habe seine frühere Ehefrau Collien Fernandes im Januar 2023 auf Mallorca in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt und/oder gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert, der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor.
Quelle: Gerichtspressestelle, s. o.


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10.05.2026 um 01:02
Zitat von watnuwatnu schrieb:und was soll deine o. g. unwahre Unterstellung? Dass es ein Kommunikationsproblem gab, wurde erst gestern im Thread wiederholt:
Kannst du differenzieren? Zwischen faktischer Behauptung und Meinung?

Meiner Meinung nach wird gegen CF ermittelt werden( bzw. läuft schon) wegen der publizierten Email

Für diese Verdachtsberichtserstattung gibt es mMn auch genügend hinreichende Indizien in diesem Thread


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