Vorwürfe gegen Christian Ulmen - Der Fall Collien Fernandes
gestern um 22:04Aber doch nicht öffentlich im laufenden Verfahren, wenn man den Mandanten betreut. Gerade in einem so öffentlichkeitswirksamen Verfahren. Da formuliert man "nach intensiver Beratung haben wir uns dazu entschieden, die Autorisierung zurückzuziehen". Du sagst doch auch nicht "ich habe dem Mandanten zum Geständnis geraten, er hat aber alles abgestritten". Das macht man nicht. Jetzt steht CU als beratungsresistenter Mann da, zu dem selbst seine Anwälten nicht durchdringen.Aniara schrieb:Das hat mit Anwaltsgeheimnis nichts zutun. Natürlich kann ich als Anwalt sagen: "Ich habe zu A geraten aber unser Mandant hat B gemacht".


