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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

292 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stern, Verbrechen, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 08:59
@insideman
omen war geil ^^

ich kann dir ein beispiel nennen bei dem solche "lapidaren" erziehungsmaßnahmen nicht gezogen haben.

ich meine die frage des threads trifft es schon ganz gut. als das gesetz erlassen wurde haben kinder in dem alter sich um die schippe im sandkasten gekloppt, ausdrücke benutzt die heute schon 4 jährige nutzen, das gesetzt gehört einfach angeglichen.

ein psychologe kann helfen die schuldfähigkeit für das gericht zu ermitteln, mehr aber auch nicht. waldorf-menthalität hilft in dem fall nicht mehr! und da sie erst 13 waren muss man einfach überlegen ob die paar monate die sie vielleicht noch bis zum 14. hatten nicht einfach wegfallen sollten.

wenns nur 6 monate wären bis zum 14. sollte man das echt mal in betracht ziehen!


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:03
Ja, das gute alte Mittelalter, als Kinder noch hingerichtet werden durften...
In den USA dürfen sie wenigstens die Kinder noch einsperren, so wie vor Jahren einen achtjährigen Jungen, der angeblich seine vierjährige Schwester sexuell belästigt haben sollte.
Ab mit den Kids in den Erwachsenenvollzug. Die Knackis brauchen Frischfleisch, liebe Stammtischbrüder.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:06
@Doors
...man müsste sie ja nicht gleich in den knast stecken - bootcamps sind da z.b. in der erhaltung wesentlich billiger - keine stromkosten, kein fließend wasser und die verpflegung besteht aus insekten und wurzeln...

...so werden probleme gelöst!


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:08
@Justitia

Ja vl für Lebensmitteldiebe^^

RTL sollte hier aber nicht als Maßstab herhalten^^


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:11
@insideman
...warum nicht? die RTL group steht schließlich für lebensnahe und realistische unterhaltung... :D


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:13
@Justitia

In Afghanistan hat man zu Talibanzeiten angeblich unbotmässige und lästige Kinder in Container gesteckt, diese verschlossen und in der Wüste für ein paar Wochen abgestellt.
Danach waren die Kinder ganz ruhig. Rochen nur nicht mehr gut.
Bootcamp extrem, sozusagen.


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12.03.2010 um 09:14
Steht RTL nicht für RealitätsTeLevision?


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12.03.2010 um 09:17
@Doors
...eine lösung, der auch hier nicht nur auf abneigung stoßen würde. länder unterscheiden sich - die menschen allerdings nicht...


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:22
@Justitia


Das macht mir die Bewohner dieses Planeten zuweilen auch so unheimlich. Aber es erklärt, woher Populisten und Volksver"Führer" ihr Potenzial rekrutieren. Davor schützt einen leider kein Jugendstrafrecht.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:24
Nu wollen wir mal nich gleich auf solch grobe Bestrafungen zurückgreifen.
Aber so ne Art Boot-Camp für extreme (junge) Straftäter wär doch nicht der schlechteste Weg.
Wenn es die Eltern nicht geschafft haben die Kids auf den richtigen Weg zu bringen,muß das eben jemand übernehmen der sich damit auskennt.
Und das nicht mit Schmusy-Busy-Therapie-Gelaber.


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12.03.2010 um 09:32
@Starfire

"Bootcamps" gab es in Deutschland schon. Nur hiessen sie damals "Jugend-KZ" bzw. in der DDR "Jugendwerkhof". Auch die Zwangseinweisung in geschlossene Heime gab es in der BRD bis in die siebziger Jahre noch. War da ein Kind verhaltensauffällig, landete es recht schnell hinter Gittern, ggf. sogar lebenslänglich in der Psychiatrie. Darüber gibt es erschütternde Zeugnisse von Betroffenen, die beispielsweise in der Debatte um Zwangsarbeit und Gewalt in "christlichen Heimen" in den vergangenen Jahren ans Tageslicht kamen. Vom jetzt aktuell diskutieren sexuellen Missbrauch in solchen Einrichtungen ganz zu schweigen.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:57
@Doors
Mag ja sein das es solche Einrichtungen vor etlichen Jahrzehnten mal gab.
(Ist das erste Mal das ich davon höre)
Aber das wäre genausowenig zeitgemäß wie der Freibrief für alle unter 14 eine alte Frau dermassen zu quälen.
Aber solche "Kinder" ungestraft davon kommen zu lassen ist ja nu auch nicht der richtige Weg,oder?
Also, was sollte man dann veranlassen?
Die Gesetze haben sich doch in vielen Bereichen auch der Zeit angepasst.
Wo man vor 30 Jahren mit 12 noch Kind war,trifft heute nun mal nicht mehr zu.


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 09:58
Der große Unterschied zu Erwachsenen ist aber dass es hier nicht um Bestrafung gehen sollte in erster Linie, sondern um Erziehung


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Ist das Jugendstrafrecht noch zeitgemäß?

12.03.2010 um 10:13
@Starfire


Zur Entstehung der Jugend-KZ
Reinhard Heydrich - der „Chef der Sicherheitspolizei und des SD“ - hatte im September 1939 erstmals spezielle Lager zur Internierung sog. „verwahrloster“ und unangepaßter Jugendlicher gefordert - die Ideen dazu waren im Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) unter maßgeblicher Federführung des dortigen stellvertretenden Leiters Paul Werner entwickelt worden. In der Sitzung des Reichsverteidigungsrates vom 01.02.1940 - unter Görings Vorsitz und dem vorgegebenen Thema „Besprechung über Jugendbetreuung“ - in der die Situation der Jugend unter dem Einfluß des Krieges diskutiert, eine zunehmende „Verwilderung“ und ein Ansteigen der Jugendkriminalität für wahrscheinlich erachtet wurden - unterstützte und bekräftigte Heinrich Himmler - der „Reichsführer-SS“ - Heydrichs Forderung ausdrücklich. In der Folge dieser Sitzung beauftragte der Reichsverteidigungsrat das RKPA in Berlin, die sog. „Jugendschutzlager“ zu errichten. In einem monatelangen Kompetenzgerangel mit der Justiz, die zunächst eine schärfere Abgrenzung der für die Haft in Frage kommenden Jugendlichen anmahnte und zudem für ein eindeutiges Mitspracherecht bei ihrer Inhaftierung in diesen Lagern plädierte, setzte sich letztlich der Polizeiapparat durch. Ohne richterliche Anordnung, sondern durch bloße Verwaltungsanweisungen - die Runderlasse verschiedenster NS-Behörden - bzw. durch Schutzhaftbefehle der Gestapo wurden in der Folgezeit, d.h. bis zum Kriegsende, knapp 1400 Jungen im Lager Moringen und ca. 1200 Mädchen und junge Frauen im Lager Uckermark inhaftiert.
Die Motivation Himmlers, die Einrichtung der Jugend-KZ zu fordern und zu forcieren, resultierte offensichtlich aus seiner Meinung, daß „...die Einrichtungen der Fürsorgeerziehung nicht zum Ziele führen.“ Mit dieser Aussage leitete Himmler das vorläufige Ende einer langjährigen Debatte über die Erziehbarkeit oder vermeintliche „Unerziehbarkeit“ von Zöglingen innerhalb der staatlichen Ersatzerziehung ein. Mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) vom 05.07.1922 war erstmals eine reichseinheitliche Regelung dieser öffentlichen Erziehung getroffen worden. Der § 73 dieses Gesetzes sah die Schaffung einer sog. „Bewahrung“ für diejenigen Jugendlichen vor, die in den Erziehungsheimen auffällig wurden, Schwierigkeiten bereiteten und als „unerziehbar“ eingestuft wurden. Ein entsprechendes „Bewahrungsgesetz“ wurde aber weder in der Weimarer Republik noch im nationalsozialistischen Deutschland realisiert, obwohl es in den Kreisen der Fürsorgeverbände lebhaft diskutiert wurde. Die Forderungen nach der Aussonderung von sog. schwer- oder „unerziehbaren“ Jugendlichen aus der Fürsorgeerziehung und ihrer Überführung in „Bewahranstalten“, die keine erzieherische Einflußnahme, sondern die bloße Verwertung der Arbeitskraft sicherstellen sollten, scheiterten in der Weimarer Republik letztlich an einer fehlenden, eindeutigen Definition des Begriffes der „Verwahrlosung“ und des betroffenen Personenkreises sowie am ungeklärten Einweisungsverfahren und der ungesicherten Finanzierung. In den Diskussionen um dieses Gesetz waren zunehmend Worthülsen wie „Nörgler“, „geistig stark Unterwertige“ oder „Stimmungsgestörte“ bei der Beurteilung des Klientels in den Vordergrund getreten, zumal solche Fragestellungen in Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe seit Jahrzehnten von Biologen, Fürsorgern und Medizinern entscheidend beeinflußt worden waren: Hin zur Idealisierung des „gesunden, edlen, leistungsfähigen“ Menschen, dem im sozialdarwinistischen Prinzip der „unedle, belastete und nicht leistungsfähige“ Mensch gegenüberstand. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rezession und dem Abbröckeln des sozialen Sicherungsnetzes bei knappen staatlichen Kassen klafften zudem erhebliche Lücken zwischen den an sozialer Anpassung orientierten pädagogischen Maximen und den tatsächlichen Lebensumständen in den Erziehungsheimen. Vor diesem Hintergrund hatten die sozialdarwinistischen Einflüsse in den 20er und 30er Jahren innerhalb der Fürsorge zunehmend an Bedeutung gewonnen:
"Mit allem Nachdruck muß die baldige Verabschiedung eines Reichsbewahrungsgesetzes für asoziale Personen als Korrelat der Fürsorgeerziehung gefordert werden. Erst dann können die für die Fürsorgeerziehung als unerziehbar in Betracht kommenden Fälle asozialen Verhaltens einer in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit notwendigen Bewahrung überwiesen werden. (...) Ohne das Bewahrungsgesetz treiben wir mit der ganzen Fürsorgeerziehung eine gefährliche Gegenauslese in rassenhygienischer Beziehung. Wir schädigen bewußt das kommende Geschlecht, wenn wir diese geistig minderwertigen, dem Verbrechertum, dem Betteln, der Landstreicherei oder Gewerbsunzucht mit absoluter Sicherheit anheimfallenden Elemente bis zum 21. Lebensjahr unter Aufwendung großer Mittel in glänzend eingerichteten Anstalten bewahren und behüten, um sie dann am Tage der Großjährigkeit ihrem Schicksal zu überlassen und ihnen die Möglichkeit geben, ihr grausam verzerrtes Erbbild in immer weiteren Individuen und Generationen wiederaufleben zu lassen." (Vossen, Die FE der über Achtzehnjährigen, Berlin 1925, S. 104)

Durch Notverordnungen zur Kostenersparnis der öffentlichen Haushalte kam es in den Wintermonaten der Jahre 1932/33 zu unzähligen Heimentlassungen Jugendlicher, die das 19. Lebensjahr vollendet hatten, ohne dass der Gesetzgeber alternative Unterstützungsmöglichkeiten in seine Überlegungen einbezogen hatte. Zahllose Mädchen und Jungen sahen sich ohne weitere Betreuung einer ungewissen Zukunft ausgeliefert. In Fürsorgekreisen verschärften sich zudem die Tendenzen, erzieherische Schwierigkeiten im Heimalltag den Betroffenen selbst anzulasten und dabei mit den Termini „Unerziehbarkeit“ und „minderwertige Erbanlagen“ zu operieren.

Im nationalsozialistischen Deutschland wurde das Bewahrungsgesetz v.a. auch in Fürsorgekreisen weiterhin gefordert. Auf Länderebene kam es zur Teilrealisierung durch eigene „Bewahranstalten“, so in Hamburg, Berlin, Baden und der Rheinprovinz. Die rechtlichen Bestimmungen zur Regelung der Fürsorgeerziehung blieben im Nationalsozialismus formal bestehen, erfuhren aber durch die Neuausrichtung nach dem Führerprinzip und dem nazistischen Staatsrassismus eine erhebliche Aushöhlung und Deformation. Die Ausgrenzung und Aussonderung von sog. „erblich Minderwertigen“ wurde vorangetrieben. Erbbiologische Praktiken traten immer mehr in den Mittelpunkt bei der Beurteilung jugendlicher Heiminsassen. Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.07.1933 kam es im Erziehungsalltag der Heime zu zahllosen Sterilisierungen Jugendlicher. Pädagogen und Erziehungswissenschaftler forderten verstärkt sog. Sonderbehandlungen für vermeintlich „erbgeschädigte“ und „rassefremde“ Heimbewohner oder diejenigen, die in der „Anstaltsgemeinschaft“ auffällig geworden waren. Nahezu zeitgleich mit der Einrichtung der Jugend-KZ kam es zu den Vorarbeiten zum „Gemeinschaftsfremdengesetz“, mit dem die KZ-Haft gesellschaftlicher Außenseiter - in Anlehnung an die Bewahrungsdebatten der 20er und 30er Jahre legitimiert werden sollte. Dieses Gesetz wurde zwar kriegsbedingt nicht mehr verwirklicht, doch bildeten gerade die Jugend-KZ für Polizei und SS willkommene Experimentierfelder im Rahmen dieser Vorarbeiten. Die in weiten Teilen widerstandslose Übernahme sozialrassistischer Programmatiken und die Aufspaltung des Klientels in „gemeinschaftsfähige“ und „gemeinschaftsfremde“ Personen führte zur zunehmenden Radikalisierung in weiten Teilen der deutschen Fürsorge, wobei zahlreiche ihrer Vertreter die Einrichtung der Jugendlager in Moringen und Uckermark als zweckmäßigen Ersatz für das seit langem geforderte Bewahrungsgesetz ansahen. Vollkommen eindeutig drückten sich dabei zum Beispiel die örtlichen Vertreter der NS-Volkswohlfahrt in Hamburg anläßlich einer Sitzung zu Jugendfragen vom 02.02.1940 aus, indem sie „...die Einrichtung der vom Reich vorgesehenen ... Konzentrationslager für Jugendliche...“ ausdrücklich empfahlen. Zur rechtlichen Scheinlegitimierung des Lagers gaben die unterschiedlichsten Ministerien zunächst allgemeine Runderlasse heraus, die die Haft der Jugendlichen formal regelten. Es waren zunächst die Jugend- und Landesjugendämter sowie die Kriminalpolizei, die vom Reichskriminalpolizeiamt ein Vorschlagsrecht zur Inhaftierung auffälliger Jugendlicher in den sog. „Jugendschutzlagern“ erhielten. In akribischen Anweisungen wurden die Jugendämter aufgefordert, sog. „asoziale“ und „kriminelle“ Mädchen und Jungen für eine entsprechende Haft vorzuschlagen und der Kreis der einweisungsberechtigten Behörden in den folgenden Jahren erheblich erweitert. Runderlasse mit äußerst unklaren und vielseitig interpretierbaren Formulierungen und Richtlinien liessen breiten Spielraum, mißliebiges Verhalten Jugendlicher zu ahnden, so daß bald neben Kriminalpolizei und Jugendämtern auch die Vormundschaftsrichter, die Gefängnisse, Justizstellen oder die jeweilige HJ-Gebietsführung die Haft im Jugend-KZ formal beantragen konnten. Vor allem Erziehungsheime und Jugendämter machten in der Folge - wenn auch regional sehr unterschiedlich - recht regen Gebrauch von den Haftanträgen, um sich auffälliger und mißliebiger Jugendlicher entledigen zu können. Nach einem Bericht des stellvertretenden Leiters des RKPA, Paul Werner, aus dem Jahr 1944 lebten von den ersten 1.000 Häftlingen über 50 % vor ihrer Haft in Moringen in Fürsorgeerziehungsanstalten, 716 Jungen waren wegen einfacher Eigentumsdelikte vorbestraft. Für das Lager Uckermark wurden von der Lagerleiterin Toberentz im Jahr 1945 ähnliche Zahlen genannt.

In den vorliegenden Anträgen auf Unterbringung in den Jugendlagern fällt besonders die Reduzierung der darin getroffenen Aussagen auf negativ besetzte Verhaltensweisen oder Eigenschaften der Betroffenen auf. Dabei wurde häufig die Auflistung von Verfehlungen und vermeintlichen Charakterschwächen für die Argumentationskette geschickt benutzt, um über diesen Weg der Stigmatisierung und Kriminalisierung die jeweils „notwendige“ Unterbringung im Jugend-KZ dringlich und revisionssicher zu untermauern. Kennzeichnend sind die Verwendung von dehnbaren Worthülsen bei der Verhaltensbeschreibung und die kategorische Abstempelung der Jugendlichen zu „Arbeitsscheuen“, „geborenen Verbrechern“ und „Volksschädlingen“. Die Einweisungsgründe verweisen eher auf erzieherische Bankrotterklärungen bei der Beurteilung der sog. „Zöglinge“. So regte ein Mitarbeiter des Landesjugendamtes Kattowitz in seinem Antrag vom 18.07.1944 zum Beispiel an, die „pubertätskritische Trotzhaltung“ des betreffenden Jungen mit den Mitteln der Jugend-KZ-Haft „zu brechen“.

Zwangsläufig waren von der Haft im Jugend-KZ vor allem solche Jugendliche betroffen, die sich unter dem Einfluß des Krieges der zunehmenden Reglementierung sämtlicher Lebensbereiche zu entziehen versuchten und mit den Norm- und Wertvorstellungen des NS-Staates in Konflikt gerieten. Vor allem die Fälle der zunehmenden „Arbeitsverweigerung“ („Blaumachen“), des „Umherstreunens“, der Diebstähle und eines freizügigeren Sexuallebens gelangten als „volksschädigendes Verhalten“ in das Blickfeld von Polizei und SS. Dabei ist festzuhalten, dass unter dem Einfluß der Kriegsgeschehnisse und der damit einhergehenden Militarisierung des gesamten Lebens- und Arbeitsumfeldes die normative Bestimmung der Begriffe „Asozialität“ und „Kriminalität“ erheblich ausgedehnt wurde, je mehr die staatliche Autorität auch durch sogenannte „innere Feinde“ angreifbar erschien. Beklagte die deutsche Justiz zunächst noch den rein polizeilichen Charakter der Haft und die fehlende Einbindung ihrer Instanzen, so reagierten SS und Polizei mit taktischen Zugeständnissen, wie z.B. mit einem Anhörungsrecht für die Vormundschaftsrichter. Letztlich hatten Polizei und SS mit der Einrichtung der Jugend-KZ einen weiteren partiellen Erfolg im Macht- und Kompetenzgerangel der verschiedenen NS-Instanzen erzielt.


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12.03.2010 um 10:15
@Starfire


Ein Jugendwerkhof war eine Jugendstrafanstalt der DDR, in denen Jugendliche in der Regel im Alter von 14 bis 18 Jahren nach den Geboten der Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit (um)erzogen werden sollten. Inhaftiert wurden meist Jugendliche, die aus Sicht verschiedener staatliche Organe, nicht in das Gesellschaftsbild der DDR passten oder auch sogenannte schwererziehbare Jugendliche. Es reichten teilweise schon kleinere Vergehen aus, die staatlichen Organen, in der Schule oder auch den Nachbarn auffielen, wie z. B. Schulverweigerung. In der Regel hatten die Inhaftierten keine Straftat begangen, sondern meist konnten oder wollten sie sich nicht den Maßstäben sozialistischer Persönlichkeitsentwicklung unterwerfen.

Die Erziehung geschah in erster Linie politisch und nur marginal allgemeinbildend. Neben dieser Erziehung erhielten die Jugendlichen eine Ausbildung zum gering qualifizierten Teilfacharbeiter. Dies war in der Regel ein Lehrabschluss mit geringen Anforderungen für Personen, die den Abschluss der 8. Klasse einer Zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule nicht geschafft hätten.

Jugendliche, mit denen andere Jugendwerkhöfe Disziplinschwierigkeiten hatten oder die von dort mehrmals entwichen waren, konnten in den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau eingewiesen werden, eine Strafanstalt, in dem sie mittels Gewalt, Schikanen und Demütigungen gebrochen werden sollten.

Das Gegenstück zum Jugendwerkhof, für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, waren die Spezialkinderheime für schwererziehbare Kinder, wie zum Beispiel der in den 1960er Jahren umgewandelte Jugendwerkhof Oberschöna.

Literatur [Bearbeiten]
Verena Zimmermann: Den neuen Menschen schaffen. Die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Jugendlichen in der DDR (1945-1990). Dissertation, Böhlau 2004, ISBN 341212303X
Manfred Haertel: Verflucht, gehasst und abgeschoben - Eine Jugend in DDR-Heimen, Berlin: edition belletriste, ISBN 3-933664-13-6 und Ich möcht' mal in die Sonne spucken. Werkhof-Trilogie II, ISBN 3-933664-23-3

Web-Tipp: http://www.jugendwerkhof-torgau.de/index2.html


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12.03.2010 um 10:19
@Starfire

Ein beispiel von vielen:

Ehemaliges Jugendheim Glückstadt
Schläge, Zwangsarbeit und Nazi-Uniformen
Es war eines der berüchtigsten Jugendheime der Nachkriegszeit. Anhand neuer Akten wird nun der Skandal um das Heim Glückstadt in Schleswig-Holstein neu aufgerollt.



"Ich war ein Hippie, damit konnten sie nichts anfangen": Otto Behnck, ehemaliger Insasse der Landesfürsorgeanstalt Glückstadt, zeigt in Kiel seine Anstaltskleidung. Foto: dpa
Otto Behnck schüttelt immer wieder seinen Kopf mit dem kurzen grauen Haar. "Falscher Film", "Das ist irre", "Kann sich heute keiner mehr vorstellen" - so lauten Satzfetzen, die aus ihm raussprudeln. Der heute 56-Jährige war 1970 als Jugendlicher Insasse der Landesfürsorgeanstalt in Glückstadt an der Elbe, einem der berüchtigtsten westdeutschen Jugendheime der Nachkriegszeit.

Verbrochen hatte Behnck nichts, er trug nur das Haar etwas zu lang und hatte Stress mit seinen Eltern. "Ich war Hippie, damit kamen sie nicht klar." Drei Monate lang knüpfte er im Heim in Glückstadt Fischernetze. Für 1000 Maschen gab es eine "Aktive", eine Zigarette. Ein anderer erhielt nach vier Jahren Arbeit in der Ziegelei 164 Mark. "Das war Zwangsarbeit", sagt Behnck. "Und die muss noch bezahlt werden."

Bis 1945 war das Gebäude Konzentrationslager für Arbeitshäftlinge. Fünf Jahre später wurden hier aufmüpfige Jugendliche und Straftäter staatlicher Obhut anvertraut - bis 1974. Später wurde der historisch belastete Komplex abgerissen. Schläge, unbezahlte Zwangsarbeit und Drillich-Anzüge im Stil von KZ-Uniformen - Glückstadt war nach den Berichten früherer Insassen kein Hort der Nächstenliebe.

Die schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) ist mittlerweile unter Druck geraten, das Thema aufarbeiten zu lassen. Medienberichte, Entschädigungsforderungen und 7000 im Staatsarchiv in Schleswig aufgetauchte Akten verleihen diesem bisher tabuisierten Justizskandal neue Brisanz.

Offensichtlich seien die Betroffenen erst jetzt in der Lage, über ihre Erfahrungen zu reden. "In Gesprächen mit sechs Betroffenen ist deutlich geworden, wie wichtig es ihnen ist, mit dem notwendigen zeitlichen Abstand über ihre traumatischen Erlebnisse zu sprechen“, sagte Trauernicht der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Junge Menschen aus ganz Deutschland kamen kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges nicht nur wegen Straftaten nach Glückstadt. In vielen Fällen beantragten überforderte Eltern im Einvernehmen mit dem Jugendamt staatliche Fürsorge. Ehemalige Insassen berichten von brutalen Übergriffen der Erzieher und von Selbstmorden. Sie fordern eine Bezahlung der dort geleisteten Arbeit. "Die Frage möglicher Entschädigungen wird vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geprüft", sagte Trauernicht.

Die Ministerin will eine Aufarbeitung der Akten ermöglichen, dies wird 200.000 Euro kosten. Das Kieler Ministerium hat den Heimerziehungsforscher Prof. Christian Schrapper von der Universität Koblenz nun mit einer Analyse der Causa Glückstadt beauftragt. Er schätzt, dass in den fünfziger bis siebziger Jahren bis zu 70.000 Jugendliche pro Jahr in staatliche Fürsorge kamen.

Davon deutlich zu unterscheiden sind Hunderttausende Kinder und Jugendliche, die auf Grundlage des Jugendwohlfahrtsgesetzes zum Beispiel als Waisenkinder in Heimen lebten. "Glückstadt gehörte unter den Fürsorgeeinrichtungen sowohl vom Zustand als auch vom Personal her zu den am wenigsten guten Heimen", sagt Schrapper diplomatisch. Er hält die Berichte von Menschen wie Otto Behnck für authentisch.

Behnck erzählt von Dingen wie diesen: Nach einem gescheiterten Fluchtversuch kam ein Erzieher nachts in sein Zimmer, zog die Decke weg und schrie "Du Hund! Du Hund!" Dabei schlug er mit einem Totschläger immer wieder zwischen die Beine des 19-Jährigen. Behnck war nach Glückstadt gebracht worden, weil sich seine Eltern nach einer Tramper-Reise nach Dänemark guten Glaubens an das Jugendamt gewandt hatten. Das Amtsgericht Ahrensburg ordnete "staatliche Fürsorge" an.

Die Polizei verhaftete Behnck in der elterlichen Wohnung, im Streifenwagen ging es nach Glückstadt 30 Kilometer westlich von Hamburg. "Es war alles so irreal, ich konnte es nicht glauben, ich war 19." Diese Maßnahme war möglich, weil in Westdeutschland ein junger Mensch bis in die siebziger Jahre erst mit 21 Jahren volljährig wurde. Weihnachten 1970 besuchten ihn plötzlich die Eltern. "Meine Mutter wurde kreidebleich wegen der Zustände." Die Eltern setzten vor Gericht durch, dass sie wieder die Fürsorge übertragen bekamen.

Im damaligen Verhalten der Erzieher und den Methoden sieht Behnck eine vielfältige Kontinuität zur Nazi-Zeit. Behnk verweist auf die Karteikarten der Häftlinge, die noch aus der NS-Zeit stammten. "Arbeitserziehungslager" wurde auf diesen Karten mit Bleistift durchgestrichen und mit "Landesfürsorgeheim" überschrieben. Als Grund der Einlieferung stand auf der Karte des mit 15 Jahren nach Glückstadt gekommenen Frank Leesemann: "Asozial, kriminell, kann sich der Gesellschaft nicht anpassen." Er hatte ein Mofa gestohlen.

"Die Ideologie lebte weiter. Ducken und Ja sagen, als solche Menschen sollten wir Glückstadt verlassen", sagt Behnck, der heute auf Märkten Wollpullover aus Peru verkauft "oder was gerade gut läuft". Er spricht von Selbstmorden, die sich ereignet haben. Auch das mit dem Brechen und Kaputtmachen habe geklappt.

Er zählt Namen von Heimkumpels auf und beschreibt den Werdegang nach der Entlassung: "9 Jahre Knast, 17 Jahre Knast, 20 Jahre Knast". Der Boock war auch in Glückstadt, sagt Behnk. Er meint Peter-Jürgen Boock, den Terroristen
der Roten-Armee-Fraktion. "Da ist mächtig was schiefgelaufen."

"Wir müssen den ehemaligen Heimkindern nach der wissenschaftlichen Auswertung auch die Möglichkeit geben, ihre eigenen Akten zu lesen", sagte
Trauernicht. Anfang der siebziger Jahre hatte sich die 56-Jährige SPD-Politikerin auch selbst mit der Überwindung der autoritären Strukturen im staatlichen Erziehungswesen und mit den Heimrevolten befasst.

1969 ereignete sich auch in Glückstadt ein solcher Aufstand, als Insassen Matratzen und Betten aus Protest gegen die Zustände in Brand steckten. Trauernicht promovierte über diese Themen und schrieb als Mitautorin das Buch "Ausreißer und Trebegänger".

(dpa/cag/bavo)


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12.03.2010 um 10:47
Na gut, @Doors.....
...gab es Mal solche Anstalten.....
Ein paar Sätze hätten eigentlich ausgereicht.
Aber das hat trotzdem nix mit der Gewaltbereitschaft bei der heutigen Jugend zu tun.
Deine ellenlangen Nacherzählungen sind nu auch über 50 Jahre alt.

Und an alle Anderen nochmal meine Frage:

"Sollen Menschen unter 14 Jahren straffrei bleiben,egal welche Straftat sie begangen haben?"

Mir gehen diese Qualen die diese alte Dame erleiden musste einfach nicht aus dem Kopf!
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/22/0,3672,8049238,00.html
Nur weil es eine "alte,demenzkranke" Frau betroffen hat,wird es leider nur einige Tage
in den Top-News stehen.

Man stelle sich nur mal vor diese kaputten Typen hätten die gleichen Foltermethoden mit einem 10jährigen Kind angestellt!


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12.03.2010 um 11:07
@Starfire

...ich halte mich mal den text der "heute":
Der Schüler, der seit früher Kindheit als verhaltensauffällig gilt...
wobei wir wieder bei der ursachenbekämpfung sind. was bringt es, einen in die geschlossene zu stecken, wenn zwei neue nachrücken? deshalb sollte die frage nicht lauten, ob menschen unter 14 weiterhin straffrei bleiben sollten, sondern wie man dieser gewaltliebe schon vor dem zeitpunkt des verbrechens entgegenwirken kann. der ganze fall wäre ja nicht mal ans licht gekommen, weil die alte dame nicht selbst zur polizei gegangen ist.

was glaubst du, wieviele leute gerade in einer ähnlichen situation sind? ohne medientamtam und ohne hilfe? und das nur, weil wir sind, was wir eben sind... brutalität und gewalt gab es zu jeder zeit - es sind somit keine phänomene, die nur heute anwendung findet. nur die methodik ändern sich mit der zeit, aber das prinzip bleibt immer das selbe...


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12.03.2010 um 11:14
Abseits der Todesstrafe wäre eine Enteignung wohl noch das Erfolgsversprechendste.

Strafen festigen nur den eingeschlagenen Weg, bei solch einer gravierenden Fehlentwicklung ist jedes Operieren im ursprünglichen Umfeld Verschwendung. Eine vollständige Adoption solcher Fälle durch private oder staatliche Fürsorger hält wenigstens die Möglichkeit
offen, daß die Kinder irgendwann doch noch Potential entwickeln.


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12.03.2010 um 11:36
@Justitia
Natürlich waren und sind einige Menschen jederzeit zu solchen Taten fähig.
Mich erschreckt nur das das Gewaltpotenzial immer früher zuschlägt.
Ich glaube nicht das vor sagen wir mal 50oder100 Jahren "Kinder" so etwas
getan hätten.

@fremdling
Hört sich zwar hart an....wäre aber eine Möglichkeit.
Elternhaus hat versagt,also müssen andere die Ruder in die Hand nehmen.
Denn selbst nach Bestrafung in angemessenen Umfang kehren sie ja danach wieder in ihr altes Umfeld zurück.
Oder aber den Eltern und dem Kind ein neues Umfeld bieten.Weil das Problem ist ja nicht nur das Kind.

Hin und her....Alles nich so prickelnd.

Eine Änderung des Jugendstrafrechts welches einfach die Freigrenze niedriger schraubt würde vielleicht viele vor Straftaten bewahren.
Nicht frei nach dem Motto:"Bis 14 mach ich was ich will"
.....sondern schon ab 10 oder 12 ist man strafmündig.


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