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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

456 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

01.09.2011 um 23:58
@AncientRaven
Den Eingangspost kann ich gar nicht nachvollziehen, hatte nur positive Erfahrungen mit der Polizei.
Bei mir sind die bisher nur mit normaler Geschwindigkeit und ausreichend Abstand hinterhergefahren.

Klar, es kann auch immer mal Ausnahmen geben, wie in allen Bereichen des Lebens, das hängt aber wohl auch immer von dem Fall ab den die Polizei gerade verfolgt.

Zuletzt stand ich mit einem Stativ am Straßenrand und habe etwas mit meiner Spiegelreflex fotografiert, da haben die nur kurz angehalten und freundlich gefragt, was ich denn da gerade anstelle, dann war die Sache gelaufen und die sind weitergefahren :D

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02.09.2011 um 01:45
@Rescue1973
sry aber wo issn da jez der widerspruch?


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 10:00
@Rescue1973
Zitat von Rescue1973Rescue1973 schrieb:Nein. Das ist nicht so. Wenn ein Einsatzfahrzeug nur mit blauem Blinklicht fährt, hat dieses kein Wegerecht. Es warnt lediglich vor Gefahr. Natürlich würde man rein praktisch dieses Fahrzeug vorbeilassen, jedoch von der Gesetzeslage ist man dazu nicht verpflichtet.
Na ich muss kein Einsatzfahrzeug fahren, aber jedenfalls bei uns dürfen die z. B. nachts nicht mit ständigem Martinshorn durch die Weltgeschichte fahren, sondern nur vor Kreuzungen etc.
Das man kein Platz machen braucht, wenn nur das Blaulicht eingeschaltet ist, ist mir neu und da stellt sich mir die Frage, warum die überhaupt Blaulicht auf`s Dach montiert haben?


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 10:02
Zitat von Rescue1973Rescue1973 schrieb:Wenn ein Einsatzfahrzeug nur mit blauem Blinklicht fährt, hat dieses kein Wegerecht. Es warnt lediglich vor Gefahr.
Gelblicht warnt vor Gefahr. Blaulichtfahrzeuge stellen ja keine Gefahr da, das bedeutet "Noteinsatz, macht mal Platz!"


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 10:04
@martialis

Meines Wissens ist das überall und immer so, dass das Martinshorn nur dann eingeschaltet wird, wenn es notwendig ist, das Wegerecht einzufordern. Also wenn die Damen und Herren in Uniform auf andere Autos auffahren oder an Kreuzungen oder nicht einsehbare Kurven heranfahren. Trotzdem bedeutet das Blaulicht alleine nicht immer, dass das Wegerecht eingefordert wird. Beispiel: Absperrung auf der Autobahn.... hier wird es zur Markierung von Gefahrenstellen genutzt.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 10:08
Zitat von FusselkaterFusselkater schrieb:Trotzdem bedeutet das Blaulicht alleine nicht immer, dass das Wegerecht eingefordert wird. Beispiel: Absperrung auf der Autobahn.... hier wird es zur Markierung von Gefahrenstellen genutzt.
Naja, das ist ein Unterschied, ob sich ein Rettungsfahrzeug von hinten nähert, oder ob es auf der Autobahn steht. Bei beiden heisst es zumindest für den Autofahrer , dass er nicht einfach ignorant weiterfahren darf.


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02.09.2011 um 17:42
Gestern stand ich an der Ampel und hatte als Fußgänger grün, da zischte noch ganz chillig die Polizei bei Rot über die Ampel, bei unsereins wäre der Lappen weg gewesen und es hätte ordentlich was gekostet..


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merit ehemaliges Mitglied

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 17:45
Gefahr im Vollzug man kann auch ohne Sonder Signal im Einsatz sein.

Außerdem haben die Beamten hoheitliche Sonderrechte u keine jedermanns rechte.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 21:36
@Cesair

Der Widerspruch liegt darin, dass du behauptest, dass wenn ein Einsatzfahrzeug nur mit blauem Rundumlicht fährt aber ohne Martinshorn, angeblich Wegerecht hat. Das trifft aber nicht zu und steht somit im Widerspruch zu § 35 STVO.

@martialis

Zum Thema fahren nacht`s mit Martinshorn, da gibt es vereinzelt in verschiedenen Städten Regelungen bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen, dass die tatsächlich nur das Martinshorn an Kreuzungen und Einmündungen, sowie an Gefahrenstellen einschalten müssen. Das ist jedoch nicht offiziell und auch nicht gesetzlich gedeckt da der § 35 STVO eindeutig sagt, dass nur dann Wegerecht gewährt wird, wenn Blaulicht zusammen mit Martinshorn eingeschaltet wird. Die blaue Rundumleuchte macht die Fahrzeuge lediglich kenntlich als Einsatzfahrzeuge und dient während der Fahrt zur optischen Warnung. Wird das Blaulicht jedoch ohne Sondersignal eingesetzt, hat es lediglich Warnwirkung aber kein Wegerecht. Warum das so ist darfst du mich aber auch nicht fragen. Wie gesagt. Diese Regelungen werden in § 35 und § 38 der STVO geregelt. Diese habe ich auch gepostet. Im übrigen möchte ich mit meinen Beiträgen nicht sagen das ich es gut finde wie es ist. Mir wäre es auch sehr viel lieber als Mitglied einer Hilfsorganisation wenn die Regelungen da anders wären aber ich muß mich leider auch bei Einsatzfahrten an die Vorschriften der STVO halten aus versicherungsrechtlichen Gründen. Würde ich z.B. mit einem unserer Einsatzfahrzeuge auf einer Einsatzfahrt ein Unfall bauen und es würde rauskommen das zum Zeitpunkt des Unfalls ich kein Martinshorn eingeschaltet hätte, so hätte das ein Disziplinarverfahren gegen mich zur Folge sowie ein zivilrechtliches Verfahren wegen grob fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr.

martigena schrieb :

Gelblicht warnt vor Gefahr. Blaulichtfahrzeuge stellen ja keine Gefahr da, das bedeutet "Noteinsatz, macht mal Platz!"

Wie ich bereits oben schrieb, stimmt das nicht. Wegerecht hat das Fahrzeug nur dann, wenn es sein Martinshorn eingeschaltet hat. Mit nur eingeschalteter blauer RKL hat es kein Wegerecht. Siehe § 35 STVO.


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AncientRaven Diskussionsleiter
ehemaliges Mitglied

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

02.09.2011 um 23:18
Eigentlich ist es ja schon geklärt.

Fazit nochmal für alle:

1. Ich hatte genügend Abstand, war aber zu unachtsam.
2. Der Vordermann hat mit dem Bremsen überreagiert.
3. Die Polizei fuhr mit Einsatzgeschwindigkeit.


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03.09.2011 um 14:51
@Rescue1973
nein das habe ich nciht behauptet, das habe ich aber auch weiter oben schon dargelegt.
Ich sagte, dass ich es sehr ungenau formuliert hatte und habe es in meinem zweitem Post dann nochmal genau abgegrenzt...sry falls es falsch rüber kam aber ich habs nie nders gemeint.
es ging mir nur um das sonderrecht


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

04.09.2011 um 11:13
Zitat von Rescue1973Rescue1973 schrieb:Wie ich bereits oben schrieb, stimmt das nicht. Wegerecht hat das Fahrzeug nur dann, wenn es sein Martinshorn eingeschaltet hat. Mit nur eingeschalteter blauer RKL hat es kein Wegerecht. Siehe § 35 STVO.
Wenn dir ein Krankenwagen mit eingeschaltetem Blaulicht im Rückspiegel begegnet, vielleicht sogar auffällig langsam fährt, brauchst du dich als Fahrzeugführer nicht drum scheren, da er kein Martinshorn an hat?

Es gibt Fälle, das weißt du am besten, da ist eine langsame Fahrweise entscheidend über Leben und Tod. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die dann das Blaulicht aus Langerweile anschalten!


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04.09.2011 um 19:08
@Cesair

Den zweiten Post hab ich irgendwie nicht wahrgenommen. Kann es sein das du den an jemand anderen adressiert hattest und nicht an mich?

@martialis

Es geht nicht darum, wie man sich letzendlich verhält, sondern es geht einzig und allein darum, was in den Paragraphen beschrieben ist und ja, es muß mich nicht interessieren wenn ein RTW nur mit eingeschaltetem Blaulicht hinter mir fährt. Wie ich das jetzt rein praktisch handhabe ist eine andere Sache. Sicherlich würde ich bei nächstbester Gelegenheit irgendwo so ranfahren, dass er vorbeifahren kann aber rein rechtlich muß ich dieses nicht solange er nicht sein Martinshorn an hat. Nur darum geht es.


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04.09.2011 um 19:11
@Rescue1973


Hmm, ich will mich mit dir nicht streiten, aber wenn ich im Rückspiegel nen RTW mit Blaulicht langsam näher kommen sehe, denke ich dann an irgendwelche Paragraphen oder mache ihm Platz?


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04.09.2011 um 19:21
@martialis

Rein praktisch gesehen macht man natürlich Platz aber man müsste es normalerweise nicht. Es geht hier ja nur rein um das hypothetische. Ich schrieb ja bereits, wie man das praktisch handhabt ist eine andere Sache. Natürlich würde ich Platz machen. Die Sache ist bloß, nehmen wir mal an der fährt mir z.B. hinten auf ohne eingeschaltetes Martinshorn, dann ist der Fahrer rein rechtlich zu 100 % in die Haftung zu nehmen. So ist leider die Gesetzgebung.


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04.09.2011 um 19:24
@Rescue1973

Und du bist felsenfest der Meinung, dass man ein Fahrzeug mit Blaulicht- ohne Sirene- ignorieren darf ?


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

04.09.2011 um 19:27
@martialis

Was heisst ignorieren? Du ignorierst es ja nicht. Nur du musst nicht wie jetzt z.B. im Gegensatz zu einem Fahrzeug, dass mit Martinshorn fährt, bei nächstbester Gelegenheit an den Rand fahren und es vorbeilassen da es, wie ich es jetzt schon häufig gesagt habe, einfach kein Wegerecht hat. Somit kann mir juristisch nichts passieren.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

04.09.2011 um 19:41
@Rescue1973

Na ok, du hast aber vor paar Seiten geschrieben, dass sie dich mal gerne haben können oder so, darum sprang ich hier drauf an.

Muss jawohl keinem erzählen, dass sie nicht ohne Grund Blaulicht einschalten, was übrigens auch erst von der Zentrale genehmigt werden muss.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

04.09.2011 um 19:50
@martialis

Von der Leitstelle muß ich lediglich die Erlaubnis zum einschalten des Sondersignals mir holen, nicht jedoch das einschalten des Blaulichts. Das liegt in meinem eigenen ermessen und weil ich am Anfang schrieb die können mich mal, da ging es um den Eingangspost des Threaderstellers und bei dem ging es ja um die Polizei und um eine ganz andere Situation. Man muß Dinge immer von der Einzelsituation abhängig machen und als Autofahrer sowieso aber grundsätzlich ist man als Autofahrer immer an die STVO gebunden sowie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch. Übrigens auch Fußgänger weil viele meinen, dass man als Fußgänger dies nicht müsste. Stimmt aber nicht. Ist mittlerweile sogar so, dass wenn ich als Fußgänger ein grob fahrlässiges Verkehrsdelikt begehe, mir, wenn ich Führerscheininhaber bin, dieser weggenommen werden kann. Ist übrigens in den letzten Jahren schon häufiger vorgekommen.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

04.09.2011 um 19:55
Zitat von Rescue1973Rescue1973 schrieb:on der Leitstelle muß ich lediglich die Erlaubnis zum einschalten des Sondersignals mir holen, nicht jedoch das einschalten des Blaulichts.
Polizei oder NAW?
Zitat von radioflyerradioflyer schrieb am 28.08.2011:Text
Zitat von Rescue1973Rescue1973 schrieb:Man muß Dinge immer von der Einzelsituation abhängig machen und als Autofahrer sowieso aber grundsätzlich ist man als Autofahrer immer an die STVO gebunden sowie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.
Du willst aber tatsächlich behaupten das Blaulicht ignoriert werden kann , bis sie das Martinshorn einschalten? Mit anderen Worten Blaulicht braucht von einem Fahrzeugführer nicht beachtet werden?


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