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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

456 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

20.10.2011 um 09:40
@mexdexx

Sorry, das ich mich jetzt erst wieder melden aber ich musste plötzlich weg.

Wenn du dir deinen Link durchgelesen hast, müsste dir eigentlich aufgefallen sein das vieles getan wird um eine Polizeiwillkür auszuschließen (was natürlich so gut wie Unmöglich ist).

Ebenfalls solltest du dir mal die andere Seite anschauen und dich mal erkunden, wie die Rechte der Polizisten aussehen. Anders als in unseren Nachbarländern, muß hier jeder Polizist sein Handeln zu 100 % erklären können. Sie sind hieran gebunden:

http://www.verwaltung.bayern.de/portal/appmanager/portal/verwaltung;jsessionid=jzJZTf1MCy5lTH8r4rrZMhMXP1KPCThvn0cHDxyLj9gWw4z0RTwq!8197986?_nfpb=true&_windowLabel=T12000196501280762807425&wsrp-urlType=blockingAction&wsrp-url=&wsrp-requiresRewrite=false&wsrp-navigationalValues=&wsrp-navigationalState=eJxNy0EKgCAQheHT2K4WRUsXQXSBDhCmEwWjIzpl3T6SiFbv48E-RU0epCUD4yNTpBi8aLpjgySnQMSi6UXd1oOnwAgcS03WkisTzPk3kGdWFwSXiUtkZb5I4b-P3pzG-Q1fV*fKFm8ifjFB&wsrp-interactionState=insertedUrl%3Dhttp%253A%252F%252Fby.juris.de%252Fby%252Fgesamt%252FPolAufgG_BY_1990.htm&wsrp-mode=wsrp%3Aview&wsrp-windowState=wsrp%3Anormal&#PolAufgG_BY_1990_G2 (Beispiel Bayern)

Der Bürger hat somit massig Rechte und Möglichkeiten sich vor Polizeiwillkür zu schützen.Aber eins muß klar sein: Der Bürger ist geschützt solange er sich an die Gesetze hält. Tut er dies nicht, wird er bestraft. Dies geschieht nicht durch die Polizei, sondern durch einen Richter.

Im realen Leben sieht das so aus:

Eine Person soll Kontrolliert werden ist aber schwer Alkoholisiert und Aggressiv. Die Beamten dürfen erst in einer Notwehrsituation die Person festsetzen bzw Gewalt anwenden. Diese Einschränkung hat der Aggressor nicht. Wenn du dich jetzt also mal in die Position eines Beamten versetzt, der erst warten muß bis er eins ins Gesicht kriegt (best case) oder mit einer Waffe angegriffen wird (worst case) um Handeln zu dürfen und das fast jeden Tag passiert, kann ich mir nicht Vorstellen, das du jedesmal wartest bist du wirklich Verletzt worden bist ehe du handelst. Auch du würdest bei einer verdächtigen Bewegung in deine Richtung versuchen als erstes zu reagieren. Aussenstehende würden dein Verhalten als übertrieben ansehen, da ja noch kein Polizist Verletzt worden ist und schon schreien alle Polizeigewalt.

Die gibt es auch, denn nicht jeder kann dem Druck standhalten. Solche Fälle werden aber häufig ausgesiebt und in den Innendienst versetzt....und wie ich schon die ganze Zeit sage: Es sind nur Menschen.

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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

20.10.2011 um 15:17
@Wolfsrocker
Eine Person soll Kontrolliert werden ist aber schwer Alkoholisiert und Aggressiv. Die Beamten dürfen erst in einer Notwehrsituation die Person festsetzen bzw Gewalt anwenden. Diese Einschränkung hat der Aggressor nicht. Wenn du dich jetzt also mal in die Position eines Beamten versetzt, der erst warten muß bis er eins ins Gesicht kriegt (best case) oder mit einer Waffe angegriffen wird (worst case) um Handeln zu dürfen und das fast jeden Tag passiert, kann ich mir nicht Vorstellen, das du jedesmal wartest bist du wirklich Verletzt worden bist ehe du handelst. Auch du würdest bei einer verdächtigen Bewegung in deine Richtung versuchen als erstes zu reagieren. Aussenstehende würden dein Verhalten als übertrieben ansehen, da ja noch kein Polizist Verletzt worden ist und schon schreien alle Polizeigewalt

Nun sich hinter seiner Uniform (Dienstmarke) zu verstecken klappt eben nicht immer.
Wenn ich Dachdecker bin hab ich das Risiko von einem Dach zu fallen. Wenn ich Bulle bin hab ich das Risiko das mir mal einer eine in die Fresse haut etc. Aber als sogenannter Vertreter des Gesetzes auf der Straße, muss ich mich eben auch genau an diese Gesetzte halten. Manchmal hilft es eben nichts sich einfach nur Aufzublasen und ein bisschen auf Wichtig zu tun, nicht jeder lässt sich eben alles gefallen nur weil ein Heini mit Uniform da steht.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

20.10.2011 um 19:14
@mexdexx
Wenn ich Deine Berichte ueber Deine Erfahrungen mit der Pol lese, gibt mir das schon irgendwie zu denken! Selbstkritik ist wohl nicht gerade Deine Staerke!


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

21.10.2011 um 08:08
@mexdexx
Als Dachdecker sicherst du dich ja auch ab.....es sei denn du bist ein bischen verblödet und glaubst das Coolnes vor Sicherheit geht.
Zitat von mexdexxmexdexx schrieb:Nun sich hinter seiner Uniform (Dienstmarke) zu verstecken klappt eben nicht immer.
Mit dem Satz zeigst du, das du immernoch nicht Verstanden hast wie es läuft. Der Polizist kann sich nicht hinter Uniform oder Dienstmarke verstecken, da genau das den Job komplizierter macht.

Jeder schaut beim Polizisten doppelt hin was er macht. Er muß sein Verhalten vor seinem Dienstherren verantworten, er wird von der Öffentlichkeit beobachtet und muß schon beim kleinsten Fehlverhalten mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Am lustigsten finde ich aber deine Einstellung, das du mit einer Unterschwelligen Aggression
Zitat von mexdexxmexdexx schrieb:Manchmal hilft es eben nichts sich einfach nur Aufzublasen und ein bisschen auf Wichtig zu tun, nicht jeder lässt sich eben alles gefallen nur weil ein Heini mit Uniform da steht.
erwartest, das dir die Polizei den Ar**** küsst. Als Privatmensch würde ich mein Verhalten deinem Anpassen und innerhalb von Sekunden läge ein Fall für die Polizei vor. Wären alle Menschen so wie du, könnte man Deutschland einstampfen.
Zitat von mexdexxmexdexx schrieb:Aber als sogenannter Vertreter des Gesetzes auf der Straße, muss ich mich eben auch genau an diese Gesetzte halten.
Die Polizei hat eine präventive Aufgabe und soll Verbrechen verhindern bevor sie stattfinden. Für diese Aufgabe gibt feste Richtlinien für die Polizei. Wenn sie sich nicht an diese Richtlinien hält, hat der Bürger die Möglichkeit sich zu Beschweren und den Polizisten gegebenfalls auch anzuzeigen. Ich selber habe das auch schon gemacht und hatte Erfolg damit. Man muß sich eben an den Vorgegebenen Ablauf halten und schon kriegt man sein Recht.




Aber du solltest dir echt mal ein paar Gedanken machen.....Niemand muß Respekt vor der Uniform haben, aber man sollte immer Respekt vor dem Menschen haben.

Du kämst ja auch nicht auf den Gedanken, den Dachdecker anzupflaumen das er auf deinem Dach steht und seinen Job macht.....schließlich hast du ihm den Auftrag dafür erteilt ;)


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

21.10.2011 um 10:04
Ein Kumpel von mir wurde von einem Polizeiauto angefahren (es war ein zebrastreifen und sie hatten weder licht noch horn)

und er wurde auch noch angeschnautzt er hätte besser aufpassen sollen.....


ich denke wenn man die ausführende Gewalt des staates ist kriegt man so ein überego und denkt man sein unangreifbar und erlaubt sich alles


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

21.10.2011 um 11:00
@nex1408
Ein Kumpel von mir wurde von einem Polizeiauto angefahren (es war ein zebrastreifen und sie hatten weder licht noch horn)

und er wurde auch noch angeschnautzt er hätte besser aufpassen sollen.....



Typisches verhalten von Uniformträgern immer zuerst mal die Schuld von sich auf andere Schieben.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

21.10.2011 um 11:14
Zitat von nex1408nex1408 schrieb:ich denke wenn man die ausführende Gewalt des staates ist kriegt man so ein überego und denkt man sein unangreifbar und erlaubt sich alles
sowas passiert immer wenn man ungebildete mit so viel macht ausstattet


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21.10.2011 um 13:48
@Wolfsrocker
erwartest, das dir die Polizei den Ar**** küsst. Als Privatmensch würde ich mein Verhalten deinem Anpassen und innerhalb von Sekunden läge ein Fall für die Polizei vor.

Wenn überhaupt dann würde ein Fall für die StA vorliegen und nicht für die Polizei die bekommt von mir höchsten das was auf meinen Ausweis steht mittgeteilt, und das war es. ;) Uns schon liegt die Akte bei der StA, die dann wirklich was zu melden hat was das Verfahren betrifft.
Wenn schon dann kläre ich das ganze über die StA ab, die Polizei wird von mir einfach ignoriert.

Die Polizei hat eine präventive Aufgabe und soll Verbrechen verhindern bevor sie stattfinden. Für diese Aufgabe gibt feste Richtlinien für die Polizei. Wenn sie sich nicht an diese Richtlinien hält, hat der Bürger die Möglichkeit sich zu Beschweren und den Polizisten gegebenfalls auch anzuzeigen. Ich selber habe das auch schon gemacht und hatte Erfolg damit. Man muß sich eben an den Vorgegebenen Ablauf halten und schon kriegt man sein Recht.



Ich hatte in 14 Berufsjahren nur einmal mit einen Staatsanwalt zutun der wirklich Gandenlos gegen Polizisten vorgegangen ist. In den meisten Fällen verlaufen diese Ermittlungsverfahren im Sand.

Jeder schaut beim Polizisten doppelt hin was er macht. Er muß sein Verhalten vor seinem Dienstherren verantworten, er wird von der Öffentlichkeit beobachtet und muß schon beim kleinsten Fehlverhalten mit ernsten Konsequenzen rechnen

In der Realität treten diese Konsequenzen so gut wie nie ein! ;)


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

21.10.2011 um 19:00
Rambos in Polizeiuniform

Die Gewaltvorwürfe gegen Polizisten in Rosenheim haben Anwälte auf den Plan gerufen: Sie haben die Akten der vergangenen Jahre durchforstet - mit einem eindeutigen Ergebnis: Sie halten einzelne Beamte für besonders gewalttätig und machen der Staatsanwaltschaft Vorwürfe.

Provokation, Fuß in die Tür, sich mächtig aufblasen, harsche Sprüche - und am Ende der Festnahme ist einer verletzt. Meistens keiner der Polizisten. Ein Verhalten, das dem Rosenheimer Strafverteidiger Andreas Michel immer wieder begegnet. Nach den jüngsten Vorwürfen gegen die Rosenheimer Polizei haben er und einige Kollegen die Akten der vergangenen drei bis vier Jahre systematisch durchgesehen. Mit einem eindeutigen Ergebnis: "Wir haben vier Namen, bei denen sich Verletzungen bei Festnahmen auffällig häufen."

Knapp ein Dutzend alarmierender Fälle haben die Strafverteidiger zusammengetragen. Dabei geht es nicht um kleinere Blessuren wie Blutergüsse, wunde Handgelenke oder leichte Prellungen. "Einer Mandantin von mir wurde zum Beispiel der Ellbogen gebrochen. Sie musste operiert werden", sagt Michel. "Ich will keinen Vorsatz unterstellen, aber wenn es um Körperverletzungen geht, sind diese Beamten oft dabei." Sein Kollege Marc Herzog stellt bei einigen wenigen in der Rosenheimer Polizei "Rambo-Manieren" fest.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/folgenreiche-einsaetze-in-rosenheim-rambos-in-polizeiuniform-1.1170558


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21.10.2011 um 21:20
@neoschamane
Provokation, Fuß in die Tür, sich mächtig aufblasen, harsche Sprüche - und am Ende der Festnahme ist einer verletzt. Meistens keiner der Polizisten.

Genauso und nicht anders kenne ich das auch.


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22.10.2011 um 13:55
Ich mach es kurz....


http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Gewalt-gegen-Polizisten-Mehr-als-1600-Verletzte-in-einem-Jahr-id15342571.html


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

24.10.2011 um 18:15
Polizeispitzel belügen Staatsanwaltschaften und Gerichte

Verdeckte Ermittler ließen sich unter falschem Namen verurteilen und forschten dabei die Verteidigungsstrategie von Aktivisten aus. Eine entsprechende Dienstanweisung wurde auch in Deutschland umgesetzt

Nach neuen Enthüllungen über die Machenschaften verdeckter Ermittler hat die britische Polizei die für letzten Donnerstag geplante Vorstellung eines Untersuchungsberichts über den international agierenden Spitzel Mark Kennedy verschoben. Nach dem Willen der deutschen wie der britischen Regierung soll die grenzüberschreitende Spitzelausleihe weiter im Verborgenen ablaufen: Eine klarere juristische Regelung wird torpediert. Die Brandstiftung des britischen Polizisten in Berlin bleibt indes weiter folgenlos.

http://www.heise.de/tp/artikel/35/35753/1.html


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

31.10.2011 um 09:40
Mal eine etwas andere Geschichte, wo man schön sehen kann, mit welchen Aggressionen sich die ,,bösen Bullen" täglich rumschlagen müssen:

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13688345/Sechs-Angreifer-treten-auf-Bremer-Polizisten-ein.html

Schon toll, so ein asoziales Verhalten.


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31.10.2011 um 11:56
@mexdexx

nicht jeder lässt sich eben alles gefallen nur weil ein Heini mit Uniform da steht.

Dafür gibts ja den Straftatbestand "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", damit solche Leute es halt irgendwann mal in ihre Birne reinkriegen, dass sie nicht die Könige der Welt sind und es Leute gibt, die sicherstellen, dass die gültigen Regeln des Zusammenlebens auch eingehalten werden.


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31.10.2011 um 15:10
@Kc
Bin sicherlich kein Freund der Bullerei, aber bei solchen Übergriffen sollten Schüsse in Bein, Schulter, Arm etc. erlaubt sein.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

31.10.2011 um 16:09
Vielleicht wäre dann der erschossene Polizist in Augsburg vermeidbar gewesen,
wenn man so die beiden Verbrecher vom Motorrad geholt hätte.


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

03.11.2011 um 15:40
@GilbMLRS
"Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte"

Der Vollstreckungsbeamte dar nur aufgrund eines eines schriftlichen Vollstreckungsauftrages
Vollstreckungsmaßnahmen einleiten und druchführen.

Ein Polizist z.b bei einer Verkehrskontrolle ist in diesen Fall nicht als Vollstreckungsbeamter tätig, deshalb greift § 113 StGB in diesen Situation z.b nicht. ;)

Nur so zur Info ;)


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Die Polizei - Dein Freund und Retter - Von wegen!

03.11.2011 um 15:53
Was? D. h. wenn ein Polizist eine Verkehrskontrolle durchführt ist er in dem Moment kein Beamter mehr?
Zitat von mexdexxmexdexx schrieb:Ein Polizist z.b bei einer Verkehrskontrolle ist in diesen Fall nicht als Vollstreckungsbeamter tätig, deshalb greift § 113 StGB in diesen Situation z.b nicht.
Was soll dieser abenteuerliche Satz denn bedeuten bitte?


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04.11.2011 um 09:52
@Kotzi
Was? D. h. wenn ein Polizist eine Verkehrskontrolle durchführt ist er in dem Moment kein Beamter mehr?


;) Doch Beamter schon aber er ist dann nicht als Vollstreckungsbeamter tätig! Zum Vollstreckungsbeamten wird er z.b um es einfach für dich zu halten, wenn er z.b einen Haftbefehl für die StA vollzieht. Bei dem Vollzug des HB ist er als Vollsteckungsbeamter tätig weil er eben im Auftrag der StA tätig wird.

Der Vollstreckungsbeamte darf nur aufgrund eines eines schriftlichen Vollstreckungsauftrages
Vollstreckungsmaßnahmen einleiten und druchführen.


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