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Todesstrafe

25.965 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

um 17:16
@Kangaroo
Menschenrechte sind universell. Sie gelten immer und für jeden, auch wenn sie rechtlich nicht immer und überall durchsetzbar sind oder gar anerkannt werden. Das bedeutet: Das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht auch wenn sich daran nicht immer und überall gehalten wird. Nur weil Menschenrechte eingeschränkt werden bedeutet dies nicht, dass es keine Menschenrechte wären. Somit bleibt das Recht auf Leben ein Menschenrecht. Auch wenn die USA (unter anderem) staatlich legitimiert töten


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Todesstrafe

um 17:18
@Tussinelda
Wie gesagt meines Wissens ist der IPBPR auch Menschenrechte und dort werden Todesstrafen nicht ausgeschlossen wenn die zeichnenden Staaten einen Vorbehalt geltend machen.
Hat die USA gemacht ..

Mir ist egal ob man die Taktik verfolgte "Ja sonst unterschreiben die Staaten nicht".

Im IPBPR ist es doch klar definiert. Worüber diskutieren wir?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Somit bleibt das Recht auf Leben ein Menschenrecht.
Aber kein verbindliches ..


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Todesstrafe

um 17:25
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Im IPBPR ist es doch klar definiert. Worüber diskutieren wir?
das fragst Du mich, die hier zig mal erklärt hat, worum es da geht und wie es zu verstehen ist? Lächerlich. (kannst Du als meine subjektive Meinung deklarieren, das "Lächerlich")
und auch das Zusatzprotokoll, was all meine Erklärungen zusätzlich untermauert bitte nicht vergessen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Aber kein verbindliches ..
wo schrieb ich gerade, es sei "verbindlich"? Oder verzerrst Du die Diskussion mit einem Kommentar, der gar nix mit meinem post zu tun hat?


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Todesstrafe

um 17:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und auch das Zusatzprotokoll, was all meine Erklärungen zusätzlich untermauert bitte nicht vergessen.
Was die USA nicht ratifiziert hat ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wo schrieb ich gerade, es sei "verbindlich"? Oder verzerrst Du die Diskussion mit einem Kommentar, der gar nix mit meinem post zu tun hat?
Nö weil du (meine subjektive Sicht) mit dem "ja aber die staaten wussten dass sie sonst nicht zeichnen" und den Menschenrecht Artikel 3 zeugs kommst ..
Da muss es mal klargestellt werden ..


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Todesstrafe

um 17:29
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Was die USA nicht ratifiziert hat ..
auch das habe ich ja gar nicht behauptet, wozu also dieser Kommentar?
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Nö weil du (meine subjektive Sicht) mit dem "ja aber die staaten wussten dass sie sonst nicht zeichnen" und den Menschenrecht Artikel 3 zeugs kommst ..
weil das damals ein Grund war, Du solltest mal recherchieren.......
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Da muss es mal klargestellt werden ..
dann aber mit Fakten und nicht nur der subjektiven Sicht.


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Todesstrafe

um 17:30
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Ahja .. Und das Kind das eben missbraucht wird, hat dann einfach pech aber hey .. Das Saldo ist letztendlich positiv.
Missbrauch ist strafbar. Die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie auch. Daran will niemand etwas ändern, denn das individuelle Rechtsgut muss geschützt werden. Das wird sehr hart bestraft, noch mehr, wenn damit Geld verdient wird.

Es geht alleine darum, ob der Konsum von Kinderpornografie nun mehr Missbrauch schafft (so die Theorie, sonst wäre die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen). Oder nicht auch dazu beitragen kann, dass es weniger Missbrauch gibt. Und ja, das kann sein.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Donald Trump würde die Todesstrafe auf Menschen ausweiten, welche Informationen über Militäroperationen an die Presse durchsickern lässt.
Wie seht ihr das? Kann man das als Landesverrat interpreieren wenn solche sensiblen Informationen durchsickern?
Wenn es sich um Staatsgeheimnisse handelt, kann das Landesverrat sein. Werden Informationen über Militäroperationen an die Presse (oder auch an fremde Nachrichtendienste) durchgestochen, kann dies den Tod von Soldaten zur Folge haben. Ist das so, dann ist das ohne Zweifel ein schweres Verbrechen. In den USA vermutlich derzeit lebenslänglich.

Aber Todesstrafe? No. Deshalb wird doch nicht weniger Landesverrat begangen. Genauso wie deshalb nicht weniger gemordet wird. Da war es aus Sicht der USA viel effizienter, den Geheimschutz ordentlich zu ertüchtigen und Edward Snowden oder Julian Assange erbarmungslos zu jagen.
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Naja Donald Trump hat aber untersagt dass die Hinrichtung öffentlich gestreamt wird.
Das sollte man auch beachten.
Zuerst fand er es ganz geil, hat schon gesabbert, der Gute. Dann hat er gemerkt, dass sich seine eigenen Leute mit Grausen abwandten und an den IS oder Iran erinnerten. Und dann tut er das, was er so oft tut. Erst hüh, dann hott. Tiefere Einsicht kann ich hier beim besten Willen nicht mehr erkennen. Ernstzunehmende Politik auch nicht. Was da in Washington zur Aufführung kommt ist absurdes Theater, Lust an der Zerstörung, Dilettantismus. Noch trägt die KI-Blase, aber die US-Bürger werden die Zeche für den ganzen Quatsch zahlen müssen. Auch die, die sich nie anlügen lassen wollten.


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Todesstrafe

um 17:31
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:auch das habe ich ja gar nicht behauptet, wozu also dieser Kommentar?
Für die User welche deine Kommentare nicht verfolgen ;-) Sieh es als Service ..
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:weil das damals ein Grund war, Du solltest mal recherchieren.......
Interessiert mich nicht. Fakt ist dass in den IPBPR doch die Todesstrafe nicht verbindlich ausgeschloßen hat.
Weswegen und was man damit verfolgt, ist nicht relevant für mich.

Man kann nicht sagen "tut es wenn es auf Grundlage von Gesetzen und nicht wilkürlich ist" damit die Staaten Zeichnen und dann rumheulen wenn die USA daran festhält.


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Todesstrafe

um 17:53
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Interessiert mich nicht. Fakt ist dass in den IPBPR doch die Todesstrafe nicht verbindlich ausgeschloßen hat.
Weswegen und was man damit verfolgt, ist nicht relevant für mich.

Man kann nicht sagen "tut es wenn es auf Grundlage von Gesetzen und nicht wilkürlich ist" damit die Staaten Zeichnen und dann rumheulen wenn die USA daran festhält.
Fakt ist dies:
(1) Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen.
Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf


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Todesstrafe

um 17:57
Artikel 6, gleiche Quelle:
(2) In Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft worden ist, darf ein Todesurteil nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden.
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
Da steht sogar "die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungenes dieses Paktes"

Von daher weiss ich nicht worüber wir hier reden ..


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Todesstrafe

um 18:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Naja Donald Trump hat aber untersagt dass die Hinrichtung öffentlich gestreamt wird.
Das sollte man auch beachten.
Zuerst fand er es ganz geil, hat schon gesabbert, der Gute. Dann hat er gemerkt, dass sich seine eigenen Leute mit Grausen abwandten und an den IS oder Iran erinnerten. Und dann tut er das, was er so oft tut. Erst hüh, dann hott. Tiefere Einsicht kann ich hier beim besten Willen nicht mehr erkennen. Ernstzunehmende Politik auch nicht. Was da in Washington zur Aufführung kommt ist absurdes Theater, Lust an der Zerstörung, Dilettantismus. Noch trägt die KI-Blase, aber die US-Bürger werden die Zeche für den ganzen Quatsch zahlen müssen. Auch die, die sich nie anlügen lassen wollten.
Ich denke, es würde auch die Gefahr bestehen, wenn so eine Hnirichtung "stolz" in der Welt gezeigt wird, dass dies wiederum zu ähnlichen Vergeltungsmaßnahmen führt. So ist es ja sehr oft bei US-amerikanischer Politik. Die USA gehen mit Gewalt in andere Länder, um sie zu "demokratisieren", es gibt viele Tote, mit dem Ergebnis, dass die Demokratie letztlich nicht geschaffen wurde, dafür aber eine Menge Hass und Rachegedanken. Was da außenpolitisch abläuft ist in der Innenpolitik ganz ähnlich.


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um 18:18
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Was gibt es daran nicht zu verstehen?
das musst Du Dich fragen, ich habe nur aufgezeigt, dass das Recht auf Leben ein Menschenrecht ist. Den Rest habe ich ja hier schon erklärt:
Beitrag von Tussinelda (Seite 1.297)


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Todesstrafe

um 18:26
Zitat von KangarooKangaroo schrieb:Richtig, und man kann nicht gegen etwas verstoßen was nicht bindend ist. Hast du es jetzt begriffen?
Ernsthaft? Das meinst jetzt nicht wirklich.

Das deutsche Grundgesetz ist nicht bindend für Menschen in Frankreich. Da gilt die Constitution du 4 octobre 1958.
Binden bedeutet hier eine Gültigkeit für eine gewisse Region.
So ist das mit den Menschenrechten. Wenn ein Staat sie nicht anerkennt müssen sie dort nicht ins Rechtssystem aufgenommen werden.

Bleiben wir bei Frankreich und Deutschland. Und da es hier ja um die TS geht, schauen wir auf Mord.
Eine Tat die in Deutschland nach deutschem Recht als Mord (die 9 spezifischen Mordmerkmale) geahndet wird ist es das nicht zwingend im französischen Recht (Vorbedacht oder Hinterhalt). Die Definition von Mord ist unterschiedlich.
Bindend ist das jeweilige Recht des Landes.

Und doch kann eine Tat in Frankreich die dort nach französischen Recht keinen Mordbestand erfüllt nach deutschem Recht ein Mord sein.

Und so ist das mit den Menschenrechten. Die USA erkennen sie nicht an. Sie sind nicht bindend für die USA.
Und wie beim Mord in F und D, erfüllen Taten wie die TS einen Bruch der Menschenrechte. Auch wenn sie im US Recht dort nicht akzeptiert wird.
Die Menschenrechte sind definierte Rechte. Und Länder wie die USA sagen halt, nö, zählt für uns nicht.


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