Todesstrafe
12.09.2013 um 01:04Anzeige
Lalinea schrieb:denn sie vermehren sich wie die Pest und wenn man das nicht irgendwie eindämmt dann wirds immer schlimmer.Nee, die vermehren sich nicht. Die werden gemacht. Um das einzudämmen, benötigt es mehr, als eine Todesstrafe zu legitimieren...
Lalinea schrieb:Die TS sollte nur für die gelten die wirklich Verbrechen begehen bzw begangen haben.Wow... Mutter Theresa?
HeizerP. schrieb:Das könnte man aber auch ausweiten und sagen, niemand sollte das Recht haben einem anderem die Bewegungsfreiheit einzuschränken.Im Gegensatz zur Todesstrafe, die ein One-Way-Ticket ist, gibt es beim Freiheitsentzug die Möglichkeit, jemand, der unschuldig in Haft gesessen hat, zu entschädigen. Insofern besteht ein großer Unterschied zwischen Einsperren und Hinrichten. Zumal Täter, die keine solch schlimmen Verbrechen begangen haben, im Rahmen der Haft die Möglichkeit nutzen können, zu arbeiten, Ausbildung und Schule abzuschließen, um bestenfalls in die Gesellschaft reintegriert zu werden.
Dreimal Todesstrafe
In dreiunddreißig Bundesstaaten der USA ist die Todesstrafe noch heute im Gesetz verankert. Aber ist sie noch zeitgemäß? Befürworter und Gegner kommen zu Wort. Vor allem aber geht es um die Betroffenen: die Verurteilten, auf die die Hinrichtung wartet, und die Angehörigen der Opfer, der Täter und der zu Unrecht Verurteilten. Drei Schicksale sind es, die Arnaud Gaillard und Florent Vassault unter die Lupe nehmen.
Aldaris schrieb:Zumindest in deutschen Gefängnissen geht es weitestgehend menschlich zu, sodass man die Freiheitsstrafe als angemessene Strafe betrachten kann.dieser Satz macht mich doch sehr nachdenklich. Was ist eine angemessene Strafe für Mord?
Aldaris schrieb:Im Gegensatz zur Todesstrafe, die ein One-Way-Ticket ist, gibt es beim Freiheitsentzug die Möglichkeit, jemand, der unschuldig in Haft gesessen hat, zu entschädigen.Nicht für 1ne Millionen Euro würde ich 10 Jahre meines Lebens opfern. Die "Entschädigung" die in Deutschland gezahlt wird ist doch nur eine Verhöhnung des Justizopfers.
HeizerP. schrieb:Die "Entschädigung" die in Deutschland gezahlt wird ist doch nur eine Verhöhnung des Justizopfers.Da stimme ich dir vollkommen zu, die Entschädigung müsste höher sein (Wie z.B. in den Vereinigten Staaten). Nun, aber wie werden Hingerichtete entschädigt?
roadcaptain schrieb:ich setze jetzt mal voraus, das kein Unschuldiger wegen schlampiger Ermittlungsarbeit verurteilt wurde.Es wäre mir lieb wenn du im Hinterkopf behalten würdest dass diese Vorrausetzung in der Praxis nicht gegeben ist.
dieser Satz macht mich doch sehr nachdenklich. Was ist eine angemessene Strafe für Mord?Ich denke ein Mörder hat sich das "Privileg" verdient dass was für ihn angemessen ist nicht mehr der Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit sein sollte.
roadcaptain schrieb: Hier sollte das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" mit aller Konsequenz durchgeführt werden.Ok nehmen wir an der Richter ist sich zu 90% sicher dass der Verdächtig tatsächlich der Täter ist...
roadcaptain schrieb:Aber ist eine Freiheitsstrafe in einem Gefängnis, in dem es "menschlich" zugeht, eine angemessene Strafe für einen Mörder?In Ermangelung einer menschenwürdigen Alternative lautet die Antwort "ja".
roadcaptain schrieb:ich setze jetzt mal voraus, das kein Unschuldiger wegen schlampiger Ermittlungsarbeit verurteilt wurde. Hier sollte das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" mit aller Konsequenz durchgeführt werden.Einverstanden. Das bedeutet nämlich, dass nie jemand hingerichtet werden wird. Es sei denn, Du findest eine allwissende und unfehlbare Instanz, die die Schuld des Täters ohne den geringsten Restzweifel bestimmen könnte. Viel Erfolg bei der Suche.
HeizerP. schrieb:Nicht für 1ne Millionen Euro würde ich 10 Jahre meines Lebens opfern. Die "Entschädigung" die in Deutschland gezahlt wird ist doch nur eine Verhöhnung des Justizopfers.Kann man sehen wie man will. Es gehört in gewisser Weise zum allgemeinen Lebensrisiko innerhalb der Gesellschaft, dass so etwas passieren kann. Wenn trotz rechtsstaatlicher Behandlung ein Irrtum passiert, dann ist das in gewisser Weise Pech für den Betroffenen. Das klingt zunächst hart und ungerecht, aber innerhalb einer Gesellschaft erfährst Du Einschränkungen. Im Prinzip ist es eine Abwägung der Vor- und Nachteile.
JPhys2 schrieb:Es wäre mir lieb wenn du im Hinterkopf behalten würdest dass diese Vorrausetzung in der Praxis nicht gegeben ist.ganz so ist es wohl nicht.
Menschen führen die ermittelungen durch Menschen fällen die Urteile
Und Menschen machen dabei fehler.
es ist unausweichelich das früher oder später Unschuldige das Prozedere durchmachen dass man sich als Strafe ausdenket
roadcaptain schrieb:Andererseits - man schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand der Täter war auf 80 % ein. Sind dann auch 80 % der für die Tat vorgesehehen Strafe "angemessen"? Hier sollte das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" angewendet werden.Also möchtest du eine Reglung die in solchen fällen in 4 von 5 Fällen Mörder frei rumlaufen lassen?
JPhys2 schrieb:Also möchtest du eine Reglung die in solchen fällen in 4 von 5 Fällen Mörder frei rumlaufen lassen?ich gehe davon aus, dass das in den meisten Fällen sogar so praktiziert wird - und ich halte das nicht unbedingt für falsch - wobei es hier sicher zu weit fühen würde, beispiele für eine 80/20 Wahrscheinlichkeit zu konstruieren oder gar zu suchen.
dasewige schrieb:nur weil jemand gesehen hat oder auch mehrere, wie sich einer vom tatort entfernt hat, ist er schuldig.ich habe geschrieben:
roadcaptain schrieb:es gibt Fälle, in denen gar keine Ermittlungsarbeit, bei der Fehler gemacht werden könnten, notwendig ist, da der Täter (Mörder) von mehreren Zeugen beobachtet wird und sich nicht vom Tatort entfernt.Und was macht Dich so sicher, dass dieser Täter auch ein Mörder ist? Nur die Tatsache, dass er am Tatort war und gesehen wurde? Das reicht ja wohl bei weitem nicht.
Hier braucht das Prinzip "im Zweifel für den Angeklagten" keine Anwendung finden, denn es gibt keine Zweifel.
waterfalletje schrieb:@roadcaptain und andere befürwörterwie kommst du darauf, dass ich ein Befürworter sei? ich habe das mit keinem Wort erwähnt
Und das rechnet sich dann entweder durch ......oder durch Menschen die nicht gestorben sind weil man Mörder freigelassen hat so das sie weitermorden konntenich habe kürzlich von einem Fall gelesen, wo jemand wegen Mordes zu verurteilt wurde und dann nach 12 Jahren freigelassen und wurde und wieder einen Mord beging.
SKlikerklaker schrieb:Und was macht Dich so sicher, dass dieser Täter auch ein Mörder ist? Nur die Tatsache, dass er am Tatort war und gesehen wurde? Das reicht ja wohl bei weitem nicht.natürlich nicht nur die Tatsache, dass er am Tatort war - glaubwürdige Zeugen sollten schon gesehen haben, dass er den Mord begangen hat.
natürlich nicht nur die Tatsache, dass er am Tatort war - glaubwürdige Zeugen sollten schon gesehen haben, dass er den Mord begangen hat.Und was macht die Zeugen so sicher, dass der Täter ein Mörder ist? Nur weil sie gesehen haben, dass er getötet hat?