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Feminismus = Gleichberechtigung?

3.925 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Männer, Feminismus ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 21:14
Zunächst: Ich bin in der Sache Laie. Ich habe von Gesetzen und deren Anwendung absolut keine Ahnung. Der Mann in der Kolumne hingegen ist Richter und sieht das hochproblematisch.

Mir persönlich geht es erstmal um folgenden Punkt:
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war.
Diese Situation wird straffällig für den Mann. Das heißt, dass darauf auch eine Strafe folgen muss.
Da man aber solch eine Situation nicht beweisen kann, muss man immer davon ausgehen, dass die Frau nicht lügt.
Immer.

Solche Situationen entstehen zum Beispiel immer dann, wenn man alleine mit einer Frau ist.
Sie kann dann behaupten, dass sie Angst vor dir hatte, weil sie nicht wüsste, wie du bei Ablehnung reagierst.
Du kannst in dem Falle nicht deine Unschuld beweisen und zack: Knast oder eine sehr hohe Geldstrafe.
So kann man sich auch ein Gewerbe aufbauen.

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Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 21:32
@Scheol
sollte nicht grundsätzlich immer auch von der Unschuldsvermutung ausgegangen werden? Es wird ja auch niemand NUR wegen einer Aussage verurteilt, da spielen ja noch mehr Faktoren mit, es kann aber nicht sein, dass Opfer grundsätzlich als unglaubwürdig eingestuft werden würden und es kann auch nicht sein, dass ein der Tat angezeigter Täter automatisch als unglaubwürdig und schuldig angesehen wird. Das ist alles eine sehr schwierige Gradwanderung, das betrifft bei beidem (Opfer und Täter) aber Männer und Frauen und ist nicht nur bei Vergewaltigungen so.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 21:37
@Tussinelda

Das ist ja gerade das Problem an der Sache. Beweise mal, dass du in solch einer Situation als Frau warst. Da du das niemals beweisen können wirst, muss man davon ausgehen, weil sonst das Gesetz niemals zur Anwendung kommt. Das ist das Dilemma. Jetzt kann man sagen, es käme auf den Richter an. Und vielleicht sind auch die Urteile gar nicht so wichtig. Vielleicht ist das Bewusstsein, dafür bestraft werden zu können, wenn man Sex mit einer Frau hat, einfach das Schlimmste an der Sache.

Und es impliziert, dass Frauen sich nicht wehren können. Dass sie schwach sind und ihre Meinung und Bereitschaft zum Sex nicht offen aussprechen. Es zeichnet Frauen als Marionetten der Männer, die keine innere Stärke besitzen. Es ist einfach genau die Doktrin des Feminismus' heutiger Tage. Es passt einfach zu gut.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 21:41
@Scheol
es kann aber auch nicht sein, dass nur eine beweisbare körperlich gewalttätige Vergewaltigung auch als solche gilt. Denn das wurde manchem Opfer schon zum Verhängnis, da wird ja dann gerne darauf hingewiesen, dass es keine Zeichen der Gewaltanwendung gab, keine Abwehrverletzungen etc. Es KANN sich aber eben trotzdem um eine Vergewaltigung gehandelt haben. Und das soll, so wie ich es verstehe, Berücksichtigung finden.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 22:03
@Tussinelda

Es KANN aber auch eine Lüge sein. In dubio pro reo.
Außerdem werden die meisten Sexualdelikte bestraft. Ich verweise hier nochmal auf die Kolumne.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 22:30
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es kann aber auch nicht sein, dass nur eine beweisbare körperlich gewalttätige Vergewaltigung auch als solche gilt.
Doch genau das kann sein und ist sogar Grundvoraussetzung unseres Rechtssystems. Ich weiß, dass manche gerne die Unschuldsvermutung abschaffen wollen, aber die Konsequenzen wären katastrophal wenn man eine Beweispflicht umdrehen würde. Wir wollen doch nicht ins Mittelalter verfallen und erkämpfte Rechte einer modernen Gesellschaft abschaffen.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

03.04.2015 um 22:38
Wie soll das dann laufen wenn ich sowas lese?
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Geregelt werden sollen schließlich zudem Fälle, in denen das Opfer nur dachte, es sei in einer schutzlosen Lage, tatsächlich aber Hilfe erreichbar war.
Ich habe nur mitgemacht, weil ich dachte, ich könnte ja theoretisch auch in einer hilflosen, schutzlosen Lage sein… Nachher habe ich dann bemerkt, dass diese Vorstellung doch nicht so erregend war und daher… Vergewaltigung!”


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 07:31
@unreal-live
das "beweisbar" bezog sich auf "körperlich gewalttätig" und das nur solche Vergewaltigungen dann als Vergewaltigung gelten und nein, ich will die Unschuldsvermutung nicht abschaffen, ich habe sie ja explizit erwähnt, bitte richtig lesen


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 07:55
hier ein link, der verdeutlicht, was unser Gesetz bis jetzt hergibt oder eben nicht hergibt
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-05-06-2014/vergewaltigungsopfer-fordern-neues-strafrecht.html (Archiv-Version vom 08.07.2014)
Wann wurde eine Frau vergewaltigt? Nur weil sie "Nein" sagt oder der Mann ihr die Kleider vom Leib reißt, gilt sie nach deutschem Strafrecht noch lange nicht als Opfer einer Vergewaltigung. Absurd, aber das Gesetz verlangt körperliche Gewalt und Gegenwehr. Angst zählt nicht - bis heute. Jetzt fordern Experten eine Reform des Vergewaltigungsparagraphen im Strafrecht. Kritiker warnen indes vor einem Anstieg der Falsch-Beschuldigungen.


Ein sensibles Thema: Frauen, die vergewaltigt wurden. Oft müssen sie sich überwinden, um zur Polizei zu gehen und ihren Peiniger anzuzeigen. Doch selbst wenn sie es wagen, ist dann noch lange nicht klar, dass sie auch vor dem Gesetz als vergewaltigt gelten. Was viele nicht wissen: Nach deutschem Recht reicht es nicht aus, wenn eine Frau „Nein“ zu ihrem Vergewaltiger sagt – es muss tatsächlich erst Schlimmeres passieren. Lisa Wandt und Markus Pohl zeigen, was das für die Opfer bedeutet und warum Experten dringend eine Reform des Strafrechts fordern.



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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:30
@Tussinelda

Ich halte es für absurd, eine sexuelle Handlung ohne Gewalt als Vergewaltigung zu bezeichnen.
Missbrauch - okay. Aber keine Vergewaltigung.
Der Tatbestand Vergewaltigung ist eine besonders schwere Straftat und es kann nicht sein, dass das Leid von Frauen, die das erdulden mussten, jetzt dadurch marginalisiert wird, dass man jede beliebige sexuelle Handlung mit Unbehagen darunter zählt und genauso hart bestraft.

Das ist weder rechtlich noch moralisch nachvollziehbar.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Was viele nicht wissen: Nach deutschem Recht reicht es nicht aus, wenn eine Frau „Nein“ zu ihrem Vergewaltiger sagt – es muss tatsächlich erst Schlimmeres passieren.
Das ist ja auch keine Vergewaltigung! Frauen, die diesen Anspruch erheben, vergewaltigt worden zu sein obwohl keine Gewalt im Spiel war, sollten irgendwie eine Geldstrafe zahlen!

Klingt das absurd? Ist es auch! Es ist eine subjektive moralische Bewertung. Frauen, die diesen Anspruch erheben sind höchstens scheiße im Kopf, aber ein Verbrechen ist das nicht.

Aus der Kolumne:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht-schutzluecke/seite-2
Missverständnisse und Fehlinformationen

Von "Opfervertretern" wird gebetsmühlenartig die Behauptung wiederholt, die "enge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs" verhindere, dass die heute bestehende Vorschrift des Vergewaltigungsparagrafen rigoros auch auf Fälle ohne Gewalt, Drohung oder Ausnutzung von Schutzlosigkeit angewandt werde. Die Strafvorschrift des § 177 könne, wenn man sie nur richtig auslegen würde, "eigentlich" auch jede Handlung erfassen, die auch nur irgendwie "gegen den Willen" vorgenommen wird. Die Strafsenate des BGH (und ihnen folgend die Untergerichte und Staatsanwaltschaften) verhinderten dies aber. Diese Behauptung ist falsch und eine Irreführung der Öffentlichkeit.

Schon in den neunziger Jahren wurde von feministischen Gruppen und daher alsbald auch von den Grünen gefordert, jede sexuelle Handlung oder Duldung "gegen den Willen" einer betroffenen Person sei als "sexuelle Nötigung / Vergewaltigung" anzusehen. Es handelte sich um genau dieselbe Forderung, die heute, ein Vierteljahrhundert später, wieder vorgetragen wird.

Der Gesetzgeber ist dieser Forderung damals – im Hinblick auf verfassungsrechtliche Bedenken – bewusst nicht nachgekommen, sondern hat die Voraussetzungen des (vorsätzlichen) Ausnutzens einer schutzlosen Lage und der deshalb (!) vom Tatopfer empfundenen Zwangslage in das Gesetz eingefügt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat diese rechtsstaatliche Beschränkung des Tatbestands zwar zunächst in einigen Entscheidungen nicht beachtet. Im Jahr 2005 hat sie das aber ausdrücklich korrigiert und den Tatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung seither so angewandt, wie ich ihn hier wiedergebe.

Das ist also weder eine "Fehlentwicklung" noch gar eine dem Gesetzeszweck widersprechende "Einschränkung des Tatbestands" durch die Rechtsprechung. All diese Vorwürfe sind nur (partei-)politische Nebelkerzen. Die neue Kampagne ist die alte Kampagne. Artikel 36 der Konvention des Europarats ist ein holpriges Vehikel, mit welchem die alte Schlacht noch einmal geschlagen werden soll.



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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:35
@Scheol
ich sehe das anders, wenn mich jemand bedroht, der mein Geld haben will und ich ihm es aus Angst gebe, dann ist dies TROTZDEM ein Diebstahl und was weiß ich noch, es wird dann, nur weil ich mich nicht gewehrt habe, nicht zur Schenkung, die freiwillig getätigt wurde. Eine Vergewaltigung kann auch ohne angewandte körperliche Gewalt stattfinden und dem muss irgendwie ja auch Rechnung getragen werden.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:41
@Tussinelda

Nein, kann es nicht. Denn wo ist dann noch der Unterschied zwischen "Ich habe dir ein Veilchen geboxt" und "Ich habe dich halb tot geschlagen"?

Das ist ein künstliches Aufblasen einer Situation, in der man sich hätte wehren können, es aber nicht getan hat.
Angst ist ein scheiß Argument. Denn das sind alles nicht nachprüfbare, nachträglich interpretierte Behauptungen.

Ohne Gewalt, keine Vergewaltigung. Alleine schon aus Respekt vor den Frauen, die das durchmachen mussten.
Dein Hunger morgens bis zur Frühstückspause ist auch in keinem Fall vergleichbar mit dem Hunger afrikanischer Kinder!
Soweit kommt es noch...

Aus der Kolumne, die selbst zitiert niemand liest:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/sexuelle-gewalt-sexualstrafrecht-schutzluecke
Abschweifung: Gibt es eine Schutzlücke beim Raub?

Das ist, zum Einstieg, eine überraschende Frage. Denn was hat Raub mit Sexueller Nötigung zu tun? Antwort: Viel.

Raub ist, nach § 249 Strafgesetzbuch (StGB), die mit Gewalt oder unter Androhung von unmittelbarer Gewalt erreichte Wegnahme einer fremden beweglichen Sache. "Räuberische Erpressung" heißt die Tat, wenn der Täter die Sache nicht selbst wegnimmt, sondern – mit den genannten Nötigungsmitteln – das Opfer dazu zwingt, sie ihm auszuhändigen.

In Deutschland werden täglich sehr (!) viele fremde bewegliche Sachen weggenommen, die meisten allerdings ohne Einsatz von Gewalt oder Drohung: Das nennt man Diebstahl (§ 242 StGB). Raub dagegen ist eine Kombination von Diebstahl und Nötigung. Wie bei der sexuellen Nötigung ist auch bei Diebstahl und Raub Voraussetzung der Strafbarkeit, dass das Tatopfer einen "entgegenstehenden Willen" hat und der Täter das auch weiß. Wer eine ihm angebotene Praline isst oder irrtümlich glaubt, der Eigentümer sei mit dem Naschen einverstanden, begeht weder einen Diebstahl noch einen Raub.

Und wer einen erwünschten Kuss erwidert, begeht keine sexuelle Nötigung.

Warum fordert kein Opferschützer, dass jeder Diebstahl (ein Vergehen, das mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von einem Monat bis fünf Jahre bedroht ist) zum "Raub" (ein Verbrechen, Strafdrohung Freiheitsstrafe bis fünfzehn Jahre) erklärt wird, denn immerhin leidet das Opfer eines Wohnungseinbruchs doch oft jahrelang an den Folgen der Verletzung seiner Intimsphäre. Warum behauptet hier niemand eine "Schutzlücke"?

Der Grund ist, dass die Unterscheidung zwischen Wegnahmen mit Nötigung (Raub) und Wegnahmen ohne Nötigung (Diebstahl) den meisten Menschen einleuchtet, ebenso der Unterschied in der Strafdrohung, obgleich dieser außerordentlich groß ist: Maximal fünf Jahre Freiheitsstrafe für den Diebstahl von 100 kg Gold. Bis zu fünfzehn Jahre für den Raub eines Gartenzwergs im Wert von 20 Euro.
Was hat das mit "Vergewaltigung" zu tun?

Im Sexualstrafrecht gibt es die Vorschrift über die "sexuelle Nötigung/Vergewaltigung" (§ 177 StGB). Sie ähnelt in frappierender Weise dem Tatbestand des Raubs: Zwingen des Opfers durch Gewalt oder Drohung. In der abgemilderten Form aber – also, um im Bild zu bleiben, auf der "Diebstahls-Ebene" – gibt es keine Entsprechung: Einen Tatbestand "sexuelle Handlungen gegen den Willen" gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat den Bereich der Strafbarkeit an dieser Stelle vielmehr beschränkt auf besonders schutzwürdige Personengruppen, bei denen eine wirksame (also: freie, selbstbestimmte) Einwilligung entweder von vornherein ausscheidet oder sehr zweifelhaft ist: Kinder (bis 14), Jugendliche (bis 18), psychisch Kranke, Gefangene, Abhängige. Hier, bei den "Missbrauchs"-Tatbeständen, geht es nicht um die Frage "freiwillig oder gegen den Willen", sondern um die Frage: Könnte das mögliche Einverständnis überhaupt wirksam sein, oder hat der Täter die besondere Schwäche-Situation der geschützten Person ausgenutzt? Wenn das der Fall ist, kommt es auf ein Einverständnis gar nicht mehr an.

Für die Gruppe der erwachsenen, geistig und körperlich nicht gehandicapten Personen mit der Fähigkeit, selbstbestimmte Willensentscheidungen zu treffen, existiert solch eine besondere Schutznorm nicht – weder im Bereich der Sexualität noch in sonstigen Lebensbereichen. Das Gesetz geht – zum Glück – davon aus, dass diese Personen ihre Handlungsfreiheit in der Regel selbst schützen können (und daher auch müssen).

Genau hier knüpft die Kritik der "Opferverbände" an: Den Umstand, dass gesunde erwachsene Personen für das Gesetz nicht von vornherein und ohne Weiteres eine besonders geschützte "Opfer"-Gruppe bilden, halten sie für eine empörende "Schutzlücke". Sie wollen, dass Personen, die weder durch Gewalt noch durch Drohung noch durch eine vom Täter zu verantwortende Angst vor Gewalt in ihrer Freiheit eingeschränkt sind, genauso behandelt werden wie diejenigen, denen ein solcher Zwang widerfährt. Das ist schon im Grundsatz schwer zu verstehen.



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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:47
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich sehe das anders, wenn mich jemand bedroht, der mein Geld haben will und ich ihm es aus Angst gebe, dann ist dies TROTZDEM ein Diebstahl und was weiß ich noch, es wird dann, nur weil ich mich nicht gewehrt habe,
Zumindest wäre es eine nötigung


@Scheol
Ohen Gewalt, keine Vergewaltigung.
Das ist Humbug , Frauen werden schon seit jeher Vergewaltigt ohne das ihnen das bewusst ist.
Die nehmen ihre Vergewaltiger sogar in Schutz.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:48
@Heijopei

Nein, das stimmt nicht.
Ohne Gewalt, keine Vergewaltigung.

Warum liest eigentlich niemand die Zitate?


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:55
@Scheol
Zitat von ScheolScheol schrieb:Warum liest eigentlich niemand die Zitate?
Da mach dir mal keine Sorgen, das tue ich.

Hervorheben möchte ich dieses:
Zitat von ScheolScheol schrieb:Einen Tatbestand "sexuelle Handlungen gegen den Willen" gibt es nicht.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer, obwohl ich ja ein Verfechter der Therorie bin dass das nichts Gleichberechtigung zu tun hat.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:56
@Scheol
ich habe es gelesen, deshalb mein post, hör auf, ständig irgendeinen Mist zu unterstellen. Eine Vergewaltigung wäre es, wenn die sexuelle Handlung OHNE Zustimmung des Opfers stattfindet und das Opfer nicht die Möglichkeit hat, sich dem zu entziehen, wie ich schon sagte, eine Gratwanderung, denn natürlich birgt dies Gefahren, den vermeintlichen Täter betreffend. Trotzdem muss es auch als Vergewaltigung gelten, wenn man aus Angst etwas über sich ergehen lässt, was man nicht will. Man muss da eben noch eine bessere Lösung finden, als der jetzige Vorschlag


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 10:59
@Tussinelda

Wenn man sich aus Angst nicht wehrt, dann opfert man seine sexuelle Unversehrheit, damit keine anderen Körperstellen angegriffen werden. - Verstehst du, was ich sagen will?

Eine Frau die sich wehrt und dennoch gezwungen wird, hat etwas viel krasseres hinter sich gebracht und dadurch einen Anspruch auf eine andere Gerechtigkeit.
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Genau da liegt der Hase im Pfeffer, obwohl ich ja ein Verfechter der Therorie bin dass das nichts Gleichberechtigung zu tun hat.
Es gibt Missbrauch, also die Ausnutzung von Schwäche. Das wäre dann, wenn die Frau zu feige ist, sich zu wehren. Oder wenn sie unter Drogen stand. Das ist auch keine Vergewaltigung.


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 11:03
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Eine Vergewaltigung wäre es, wenn die sexuelle Handlung OHNE Zustimmung des Opfers stattfindet und das Opfer nicht die Möglichkeit hat, sich dem zu entziehen,
Schwieriges Thema auf das du da abzielst.
Wie sieht es mit hörigen Frauen aus oder gar Drogenabhängigen die tun alles um es ihrem "Macker" recht zu machen.
Was ist mit Frauen die aus existenziellen Gründen bei ihrem Mann bleiben , der sie Misshandelt, weil sie sonst nicht wissen wohin?


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 11:05
@Scheol
Zitat von ScheolScheol schrieb:Wenn man sich aus Angst nicht wehrt, dann opfert man seine sexuelle Unversehrheit, damit keine anderen Körperstellen angegriffen werden. - Verstehst du, was ich sagen will?
Zitat von ScheolScheol schrieb:Es gibt Missbrauch, also die Ausnutzung von Schwäche. Das wäre dann, wenn die Frau zu feige ist, sich zu wehren. Oder wenn sie unter Drogen stand. Das ist auch keine Vergewaltigung.
Solche Kommentare widern mich an , unglaublich das jemand sowas ernsthaft vertritt!


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Feminismus = Gleichberechtigung?

04.04.2015 um 11:08
@Heijopei

Widert dich das an, ja?
Weißt du, was mich anwidert:

Wenn man das Schicksal vergewaltigter Frauen auf dieselbe Ebene hebt, wie jenes missbrauchter Frauen.
Kann es sein, dass du hier den Begriff umgangssprachlich verwendest und vergessen hast, dass wir aber über juristische Tatbestände schreiben? Bitte trenne das, damit du das nicht vermischst!

Ich sage nämlich auch zu meinen Kumpels Alter, obwohl viele gar nicht alt sind!

Eine Frau, die 3 gebrochene Rippen, mehrere Blutergüsse und zig Prellungen hat, hat einfach ein anderes Schicksal erlebt, als eine Frau, die nur "Nein" gesagt, aber dann nichts weiter unternommen hat.

Komm mal von der Umgangssprache weg!


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