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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leben, Geld, Moral ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:06
@Yike
wenn man einen mietvertrag unterschreibt muss man miete bezahlen - ganz einfach.
mit bürgschaft hat das nichts zu tun.
ein mieter kann nicht für sich selbst bürgen, deshalb wär's blödsinn jemanden, der mit einem einen mietvertrag unterschreibt, als "bürgen" zu bezeichnen, er ist einfach nur mieter und hat somit die gesamtschuldnerische haftung.

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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:09
Ganz klar: Nein.


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Yike ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:10
@wobel
ach nee..und wozu dann einen Bürgen beim Mietvertrag? Verstehe ich jetzt nicht...hab das nunmal schon mal gemacht hey und weiss wie dem geht. :nerv:


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:10
@wobel
@Yike liegt völlig richtig.
Das wär das Beispiel einer Mietbürgschaft. (der Bürge verbürgt sich für die Mietzahlung einzustehen)

Ich war im Kopp bei einer Kautionsbürgschaft (der Bürge verbürgt sich ausschließlich für die Höhe der Kaution)


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Yike ehemaliges Mitglied

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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:12
@WüC
thx ;)


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:16
@Yike
Nix thx ;)
Ich hab ja mit meiner eindimensionalen Denkweise zur Verwirrung beigetragen (bissi peinlich, grml) - dann kann ich gefälligst auch ein bisschen entwirren :D


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:20
nein würde ich nicht machen, in einer zeit wo im endeffekt kein job mehr sicher ist.

erstmal man kann heute ziemlich schnell zu hartz 4 kommen und der,für den man gebürgt hat auch.

damit hängt ein das geldinstitut für immer einen an den hacken.
man bekommt eine kontopfändung und verliert sein konto und sollte man sich mit dem institut auf eine ratenzahlung einigen, wird einen von der arge, die stütze um diesen betrag gekürzt.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:43
@Yike
Zitat von YikeYike schrieb:ach nee..und wozu dann einen Bürgen beim Mietvertrag? Verstehe ich jetzt nicht...hab das nunmal schon mal gemacht hey und weiss wie dem geht. :nerv:
wer im mietvertrag steht ist aber nun mal MIETER und nicht bürge - da liegt der hund begraben!
ich mach sowas übrigens ständig, ich kenn den unterschied sehr, sehr gut.
'ne mietsicherheit kann aus einer kaution, einer bürgschaft oder ein zwei anderen dingen bestehen, (auch aus kombinationen daraus), siehe hier: Wikipedia: Mietsicherheit
die bürgschaft muss aber dann von jemand geleistet werden, der eben NICHT im mietvertrag steht, kannste im genannten link nachlesen.
Als Viertes kommt die Bürgschaft in Betracht. Ein Dritter verpflichtet sich, für die Verbindlichkeiten des Mieters bis zur vereinbarten Höhe einzustehen.
ich habe noch nie einen mietvertrag gesehen, in dem irgendwo ein feld auszufüllen gewesen wäre für einen bürgen, aber ich lass mich gerne vom gegenteil überzeugen, kannst deinen mietvertrag ja mal einscannen und posten. aber ich WETTE dass der angebliche bürge da ganzt normal als mieter drin steht - alles andere wäre rechtlich ja auch nicht in ordnung und völlig sinnlos.


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Yike ehemaliges Mitglied

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21.09.2012 um 19:48
sry, ist jetzt zwar ot, aber das muss mal kurz sein

@wobel
lies doch mal bitte kurz die letzten posts von @WüC und recherchiere über Mietbürgschaft und nicht über Mietkaution..
schönen Abend noch :)


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 19:54
@wobel
Guck mal da http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietbuergschaft.html
Der Bürge haftet als weiterer Schuldner für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Beispiel: Eltern bürgen für ihr Kind.
Grundsätzlich ist die Bürgschaft vom Bestand der Hauptschuld (Mietverhältnis) abhängig.
Oder da http://www.creditolo.de/kreditlexikon/mietbuergschaft.html
Möglich wäre, dass beispielsweise die Eltern dafür willig sind. Hier muss dem Mietbürgen aber klar sein, dass er nicht nur finanziell geradesteht, denn bei einer Mietbürgschaft müssen alle Verpflichtungen des Mieters auf sich genommen werden, wenn dieser sich dazu nicht imstande siehtt



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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 20:08
@Yike
Zitat von YikeYike schrieb:lies doch mal bitte kurz die letzten posts von @WüC und recherchiere über Mietbürgschaft und nicht über Mietkaution..
und du lies bitte den link.
kaution, mietbürgschaft etc. - das alles ist MIETSICHERHEIT.
und - auch das lies bitte nach - eine bürgschaft muss von einem DRITTEN kommen, der eben NICHT im mietvertrag steht.

@WüC
klar - der bürge haftet als WEITERER schuldner (erste schuldner sind die mieter, die im mietvertrag stehen). das entspricht dem was ich zitiert habe, es muss ein DRITTER sein, der eben nicht im mietvertrag steht.

worauf ich raus will ist dass der bürge NICHT im mietvertrag stehen kann - wenn ihr nachlest werdet ihr feststellen dass ich recht habe.

zudem verwette ich mein laptop drauf dass ich schon mehr mietverträge gemacht hab als ihr beide zusammen - und logischerweise ebensoviele mietsicherheiten vereinbart habe (es sei denn einer von euch ist makler oder sonstwie in der branche tätig).
vor mir auf dem tisch hier liegen übrigens gerade gleich 3 mietverträge die ich derzeit vorbereite.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 20:14
@wobel
Ich zweifle keinen Augenblick daran dass du bei mehr MV mitgewirkt hast.
Vielmehr denke ich dass wir drei hier eben grandios aneinander vorbeisprechen.
Dir geht es um den Vertrag selbst!
Zitat von wobelwobel schrieb:worauf ich raus will ist dass der bürge NICHT im mietvertrag stehen kann
Ich ging davon aus du zweifelst die Mietbürgschaft an sich an bzw verstehst nicht warum der Bürge die Miete übernehmen müsse!

Klassischer Fall von alle haben Recht?!


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

21.09.2012 um 20:33
@WüC
es geht mir wie gesagt darum, dass der bürge nicht im mietvertrag stehen kann bzw. darf.
der bürge muss ja explizit ein DRITTER sein (also jemand der eben NICHT im mietvertrag steht).
im mietvertrag stehen nur mieter und vermieter (evtl. der vertreter des vermieters).
wenn schulden aus dem mietverhältnis entstehen (ob nun durch nicht-zahlen der miete oder schäden an der wohnung etc.) so hat die zu allererst der mieter bzw. die mieter zu tragen, sie haben die gesamtschuldnerische haftung (was bedeutet dass der vermieter sich das geld auch nur von einem der mieter komplett holen kann und nicht auf die zahl der mieter verteilen muss).
würde der bürge im mietvertrag stehen, so wäre er mieter und das ganze keine bürgschaft mehr.

und ich glaube da hat eben @So.What was verwechselt.
für die freundin den mietvertrag mit unterschreiben, weil sie nicht solvent genug ist, bedeutet dass man mieter ist und somit gesamtschuldnerisch haftbar. die mietsicherheit (z.b. durch bürgschaft) muss dann aber jemand anderes übernehmen, man kann nicht gleichzeitig mieter und bürge sein für ein- und dasselbe mietverhältnis.

@So.What schreibt:
Zitat von So.WhatSo.What schrieb:Man kann für alles als Bürge einspringen. Zum Beispiel einen Mietvertrag mit unterschreiben, eine Ratenzahlung, einen Hauskauf etc.
und das ist rechtlich so nicht korrekt. wer für einen anderen einen vertrag unterschreibt ist eben nicht dessen bürge, sondern er hat selbst einen vertrag unterschrieben. bürge muss bei sowas IMMER ein dritter, weiterer, eben AUSSENSTEHENDER sein der nicht im vertragsverhältnis steht.


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21.09.2012 um 20:41
@WüC
Zitat von habe-fertighabe-fertig schrieb:Ich ging davon aus du zweifelst die Mietbürgschaft an sich an bzw verstehst nicht warum der Bürge die Miete übernehmen müsse!
bei einer mietbürgschaft muss der bürge ja auch nicht die miete übernehmen - genau das ist ja der knackpunkt bei der angelegenheit!
die mietbürgschaft ist - wie die kaution - nur eine von verschiedenen möglichen formen der mietsicherheit. und die darf nicht höher sein als 3 kaltmieten und sie darf auch nicht während des laufenden mietverhältnisses in anspruch genommen werden sondern erst NACH beendigung des mietverhältnisses. entsprechend muss auch der bürge nicht die laufenden mieten übernehmen. wie bei der kaution wird NACH beendigung des mietverhältnisses abgerechnet - und das kann durchaus auch ein jahr dauern, vorher muss der vermieter das geld nicht komplett rausrücken, weil ja die betriebskostenabrechnung noch garnicht gemacht sein kann und da evtl. noch 'ne nachzahlung kommen könnte, die dann auch über die mietsicherheit verrechnet wird.


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21.09.2012 um 22:36
Den Fehler habe ich einmal gemacht, bei einem sog. Freund, hat mich rd. € 1000 gekostet. Einmal und nie wieder. Aber wie heißt es so schön: Man lernt nie aus und aus Fehlern lernt man.


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21.09.2012 um 22:44
never, nicht für freund, noch family


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21.09.2012 um 23:19
Zitat von EmpyreanEmpyrean schrieb:Ganz klar: Nein.
ich habe hier ja schon mehrmals gesagt, das ich auch nicht bürgen würde. Man kann aber leicht in eine Situation geraten, wo sich Schuldgefühle so stark entwickeln, das man am Ende doch bürgt.

Das gilt vor allem dann wenn einem die Person, für die man bürgen soll einem sehr viel bedeutet.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

22.09.2012 um 07:22
@KönigIsakim


Nein.
Auch nicht für eine Person die mir nahe steht. Ich hab aus dem Fehler meiner Mutter gelernt, sie hatte damals für ihren Mann (mittlerweile Exmann) gebürgt. Das Ende vom Lied waren dann Schulden auf 15 Jahre abzuzahlen.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

22.09.2012 um 10:43
Würde ich nicht zumal einige auch recht dumm vorgehn wie bei mir z.b

Ein alter Freund aus der Schulzeit hat mich einfach so mal per Mail angeschrieben wie es mir geht, gleich darunter ob ich ihn 300€ borgen könnte.

Meine Antwort war klar, hab abgelehnt und ihn gleich mal meine Meinung gegeigt was im einfalle mich nach Jahrn anzuschreiben nur weil er Geld braucht, so und jetzt kommt der hammer 1 Monat ca später fragt er mich ob ich führ ihn Bürgen könne den seine Famile und Freunde wollten nicht und das er ohne mich nicht weiterweiß.

Ich hab nicht geantwortet sondern meinen Kopf gepflegte 100mal geschüttel


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

22.09.2012 um 10:51
@wobel
ich will dich nicht anschweifeln!
im hamburger mietvertrag habe ich sowas noch nie gelesen noch ist mir was von einen mitbürgen bekannt.
denn alle meine mietverträge die ich geschlossen habe, basieren auf dem hamburger mietvertrag.
es gibt aber noch andere unterschiede zu anderen mietverträge, z.b. ist im hamburger mietvertrag vorgeschrieben, das ein herd in der wohnung vorhanden sein muß.


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