Jenniver schrieb:Richtig, die Gebäudeversicherung kommt dafür auf. Schon oft gehabt, dass Mieter Sifons nach Demontage nicht wieder richtig montieren. Oder erst vor kurzem, Mieter schließt die Waschmaschine nicht richtig an und die Küche in der darunterliegenden Wohnung wird komplett durchfeuchtet. Hat inklusive Trocknung alles die Gebäudeversicherung übernommen, mit dem Argument "unsachgemäßer Wasseraustritt".
FALSCH FALSCH FALSCH!
VORSICHT mit solchen Aussagen!
Wenn ein MIETER schuld ist, ist das 'ne völlig andere Nummer.
Ja klar übernimmt da erstmal die Gebäudeversicherung - die holt sich das dann aber vom Mieter wieder (von ihm direkt oder von seiner Haftpflichtversicherung).
Wenn Du als EIGENTÜMER etwas falsch anschließt (obwohl Du eigentlich wissen solltest dass das SACHGEMÄSS vom Profi gemacht werden MUSS) bleibst Du auf den Kosten sitzen. Wenn Du also im 5. Stock eine Überschwemmung verursachst und die sich dann über 5 Stockwerke verteilt (und die Kosten somit schnell eine sechsstellige Summe erreichen können, sogar ohne dabei den Mietausfall einzurechnen bei Unbewohnbarkeit oder zerstörte Gegenstände/Möbel anderer Mieter) zahlt die Gebäudeversicherung GARNICHTS.
In so einem Fall kann's dann sein dass die Bürgschaft mit über 100.000€ eingefordert wird. Viel Spaß dabei!
Deshalb ist es so wichtig klarzustellen von WESSEN und WELCHER Versicherung man redet!
Und nicht so Sätze raushaut wie "die Versicherung zahlt" - das bringt die Leute nur durcheinander.
Mir gegenüber hat mal 'ne Mieterin, die ein (mitvermietetes) Ceranfeld kaputtgemacht hat, gemeint ich soll das doch meiner Gebäudeversicherung melden, da wäre ja Glasbruch dabei.
Ach ja? Ach nö!
Abgesehen davon dass in der fraglichen Gebäudeversicherung eben KEIN Glasbruch mit dabei ist, selbst wenn es so gewesen wäre hätte die Gebäudeversicherung sich das Geld dann von der Mieterin bzw. ihrer Haftpflicht wiedergeholt.
Und am Ende hätte das Ceranfeld deutlich mehr gekostet als es einfach nachzukaufen und anschließen zu lassen - und zwar die Mieterin.