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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

237 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leben, Geld, Moral ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

13.08.2025 um 07:38
Richtig, die Gebäudeversicherung kommt dafür auf. Schon oft gehabt, dass Mieter Sifons nach Demontage nicht wieder richtig montieren. Oder erst vor kurzem, Mieter schließt die Waschmaschine nicht richtig an und die Küche in der darunterliegenden Wohnung wird komplett durchfeuchtet. Hat inklusive Trocknung alles die Gebäudeversicherung übernommen, mit dem Argument "unsachgemäßer Wasseraustritt".


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

13.08.2025 um 10:57
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Richtig, die Gebäudeversicherung kommt dafür auf. Schon oft gehabt, dass Mieter Sifons nach Demontage nicht wieder richtig montieren. Oder erst vor kurzem, Mieter schließt die Waschmaschine nicht richtig an und die Küche in der darunterliegenden Wohnung wird komplett durchfeuchtet. Hat inklusive Trocknung alles die Gebäudeversicherung übernommen, mit dem Argument "unsachgemäßer Wasseraustritt".
FALSCH FALSCH FALSCH!
VORSICHT mit solchen Aussagen!

Wenn ein MIETER schuld ist, ist das 'ne völlig andere Nummer.
Ja klar übernimmt da erstmal die Gebäudeversicherung - die holt sich das dann aber vom Mieter wieder (von ihm direkt oder von seiner Haftpflichtversicherung).

Wenn Du als EIGENTÜMER etwas falsch anschließt (obwohl Du eigentlich wissen solltest dass das SACHGEMÄSS vom Profi gemacht werden MUSS) bleibst Du auf den Kosten sitzen. Wenn Du also im 5. Stock eine Überschwemmung verursachst und die sich dann über 5 Stockwerke verteilt (und die Kosten somit schnell eine sechsstellige Summe erreichen können, sogar ohne dabei den Mietausfall einzurechnen bei Unbewohnbarkeit oder zerstörte Gegenstände/Möbel anderer Mieter) zahlt die Gebäudeversicherung GARNICHTS.
In so einem Fall kann's dann sein dass die Bürgschaft mit über 100.000€ eingefordert wird. Viel Spaß dabei!

Deshalb ist es so wichtig klarzustellen von WESSEN und WELCHER Versicherung man redet!
Und nicht so Sätze raushaut wie "die Versicherung zahlt" - das bringt die Leute nur durcheinander.

Mir gegenüber hat mal 'ne Mieterin, die ein (mitvermietetes) Ceranfeld kaputtgemacht hat, gemeint ich soll das doch meiner Gebäudeversicherung melden, da wäre ja Glasbruch dabei.
Ach ja? Ach nö!
Abgesehen davon dass in der fraglichen Gebäudeversicherung eben KEIN Glasbruch mit dabei ist, selbst wenn es so gewesen wäre hätte die Gebäudeversicherung sich das Geld dann von der Mieterin bzw. ihrer Haftpflicht wiedergeholt.
Und am Ende hätte das Ceranfeld deutlich mehr gekostet als es einfach nachzukaufen und anschließen zu lassen - und zwar die Mieterin.


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23.08.2025 um 16:02
Zitat von wobelwobel schrieb am 12.08.2025: Eine unbegrenzte Bürgschaft? Obwohl das so gar nicht legal ist?
Das ist schon echt dreist bzw. grenzt an Erpressung. Ob man sich auf sowas einlassen sollte? Das wird nie aufhören wenn solche Leute nicht mal entsprechend eins vor den Latz kriegen!
Ehrlich gesagt - Mein Kind sucht seit acht Wochen ein Zimmer ... Was politisch korrekt ist, ist mir relativ egal. Ich bürge, ob es rechtens ist oder nicht. Die Leute bekommen auch "keins vor den Latz" wenn ich es nicht mache - sondern der Nächste bekommt das Zimmer.
Zitat von wobelwobel schrieb am 12.08.2025: Ich hab grad auch eine Wohnung zurückgekriegt, total verdreckt, Schimmel, Dusche kaputt, Spüle kaputt - dafür reicht die Kaution leider nicht aus, denn auch wenn ich die Dusche selbst reparieren könnte ist das versicherungsrechtlich ein großes Problem falls ich einen Fehler mache
Diese Gesetze sind der Grund, weshalb viele so denken ... verständlicherweise. Bei uns im Dorf gibt es jede Menge 2-Familien-Häuser, wo ein einziger alter Mensch drin wohnt, mit dem (berechtigten) Argument, dass das Haus viel mehr wert ist, wenn der alte Mensch stirbt/ ins Altenheim zieht, wenn man nicht noch Mieter loswerden muss. Teilweise leben die Leute bis 90, d.h. Wohnraum, der dringend gebraucht wird, steht 10 Jahre leer und es rechnet sich immer noch.
Zitat von wobelwobel schrieb am 12.08.2025:Bei speziell dieser Wohnung überlege ich deshalb ernsthaft ob ich sie überhaupt nochmal vermieten soll - dabei wäre genau diese eine super Studenten-Bude... Ich kann das absolut nachvollziehen wenn Leute Wohnungen leerstehen lassen sofern sie nicht auf die Einnahmen daraus angewiesen sind.
Das verstehe ich auch. Ein Freund von uns hat kürzlich eine Wohnung in einer Unistadt gekauft, zog aber erst ein halbes Jahr später hin - es gab viele Leute, die fürs Wintersemester eine Unterkunft suchten - er stellte aber fest, dass er als Vermieter gar nicht auf Zeit vermieten darf, also für sechs Monate und hat es dann gelassen.


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23.08.2025 um 19:05
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:dass er als Vermieter gar nicht auf Zeit vermieten darf, also für sechs Monate
Wenn die Befristung zweckbestimmt ist, spricht nichts dagegen, § 575 BGB.


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24.08.2025 um 11:14
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Diese Gesetze sind der Grund, weshalb viele so denken ... verständlicherweise.
Welche Gesetze meinst Du jetzt? Dass ich die Wohnung völlig verdreckt und mit etlichen Schäden zurückbekommen habe hat ja mit Gesetzen erstmal nichts zu tun, das ist einfach nur eine Sauerei und ich kann die Kosten dafür auch einklagen (ob das wirklich zielführend ist steht aber auf einem anderen Blatt).
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Bei uns im Dorf gibt es jede Menge 2-Familien-Häuser, wo ein einziger alter Mensch drin wohnt, mit dem (berechtigten) Argument, dass das Haus viel mehr wert ist, wenn der alte Mensch stirbt/ ins Altenheim zieht, wenn man nicht noch Mieter loswerden muss. Teilweise leben die Leute bis 90, d.h. Wohnraum, der dringend gebraucht wird, steht 10 Jahre leer und es rechnet sich immer noch.
Da ist aber ein ganz großer Denkfehler drin - und vermutlich nicht auf Seite der Eigentümer sondern bei Dir.
Fakt ist: Das Gesetz sagt dass in einem 2-Parteien-Haus in dem ein Teil vom Eigentümer selbst bewohnt wird (also die von Dir genannten Fälle), der Eigentümer/Vermieter jederzeit OHNE BEGRÜNDUNG kündigen kann (allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate). Das Argument dass das Haus leichter zu verkaufen wäre zieht da also NICHT.
Beleg: https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Das verstehe ich auch. Ein Freund von uns hat kürzlich eine Wohnung in einer Unistadt gekauft, zog aber erst ein halbes Jahr später hin - es gab viele Leute, die fürs Wintersemester eine Unterkunft suchten - er stellte aber fest, dass er als Vermieter gar nicht auf Zeit vermieten darf, also für sechs Monate und hat es dann gelassen.
Auch da bist Du falsch informiert, man kann sehr wohl auf Zeit vermieten, muß das aber entsprechend begründen. In dem Fall wäre das völlig unproblematisch möglich gewesen mit der Begründung Eigenbedarf.
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Wenn die Befristung zweckbestimmt ist, spricht nichts dagegen, § 575 BGB.
Genau so ist es.


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24.08.2025 um 11:26
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ehrlich gesagt - Mein Kind sucht seit acht Wochen ein Zimmer ... Was politisch korrekt ist, ist mir relativ egal. Ich bürge, ob es rechtens ist oder nicht. Die Leute bekommen auch "keins vor den Latz" wenn ich es nicht mache - sondern der Nächste bekommt das Zimmer.
Kannst Du ja tun, aber ich würde mich da an Deine Stelle entsprechend absichern und eben KEINE unbegrenzte Bürgschaft eingehen sondern lediglich eine Mietbürgschaft. Wenn das nicht reichen sollte von mir aus auch eine unbegrenzte, die würde ich aber rückgängig machen sobald der Vertrag unterschrieben ist (wegen Unrechtmäßigkeit) und sie auf die gesetzliche Maximalhöhe begrenzen lassen.

Wobei ich es wirklich aberwitzig finde wenn schon bei einzelnen Zimmern eine unbegrenzte Bürgschaft verlangt wird - das steht in keinem Verhältnis! Ohnehin finde ich es krass wenn ein Vermieter, der selbst nicht in der fraglichen WG wohnt, dort Zimmer vermietet, das ist ein ganz mieses Spielchen was da teilweise abgezogen wird und es sind jede Menge Profis unterwegs die genau dieses Ding abziehen:
Große Wohnung günstig anmieten => Zimmer einzeln und möbliert völlig überteuert untervermieten => doppelt abkassieren UND dann noch unbegrenzte Bürgschaften verlangen und dann nochmal abzocken wenn was kaputt geht. Wohlgemerkt ohne dass man selbst die Wohnung besitzt. Ich finde das ist eine ganz, ganz miese Nummer und ich muß leider sehen dass die extrem oft abgezogen wird.
Dagegen sollte wirklich mal vorgegangen werden!


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24.08.2025 um 22:36
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Wenn die Befristung zweckbestimmt ist, spricht nichts dagegen, § 575 BGB.
Ja, nur wenn die Person dann nicht geht, hast du eventuell das Nachsehen.
Zitat von wobelwobel schrieb:Welche Gesetze meinst Du jetzt? Dass ich die Wohnung völlig verdreckt und mit etlichen Schäden zurückbekommen habe hat ja mit Gesetzen erstmal nichts zu tun, das ist einfach nur eine Sauerei und ich kann die Kosten dafür auch einklagen (ob das wirklich zielführend ist steht aber auf einem anderen Blatt).
Das z.B. Das sollte von Mieterseite nicht möglich sein. Es kann ja nun auch sein, dass das gar nichts zu holen ist und du auf den Kosten sitzen bleibst. Meine Tante hatte an ein Paar vermietet, sie trennte sich, sie ließ sie aus dem Mietvertrag raus und er verschwand einfach - man konnte ihn zunächst monatelang nicht auffinden und er war zeitweise wohl obdachlos. War sehr krass und fünfstelliger Schaden mit Mietausfall, Räumungsklage, Einlagerung, ....
Zitat von wobelwobel schrieb:Da ist aber ein ganz großer Denkfehler drin - und vermutlich nicht auf Seite der Eigentümer sondern bei Dir. Fakt ist: Das Gesetz sagt dass in einem 2-Parteien-Haus in dem ein Teil vom Eigentümer selbst bewohnt wird (also die von Dir genannten Fälle), der Eigentümer/Vermieter jederzeit OHNE BEGRÜNDUNG kündigen kann (allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate). Das Argument dass das Haus leichter zu verkaufen wäre zieht da also NICHT.
Und wenn die Leute dann nicht gehen, stehst du doof da. Wir haben so eine Dorfgruppe bei Facebook, wenn da jemand eine Wohnung sucht, weil wegen Eigenbedarf gekündigt, da kommentiert immer mindestens einer als Ratschlag, einfach mal drinzubleiben und Zeit zu schinden, auch, weil die Gerichte mittlerweile über ein Jahr brauchen, um mit den Räumungsklagen hinterher zu kommen. Scheint ein Sport zu sein.
Zitat von wobelwobel schrieb:Auch da bist Du falsch informiert, man kann sehr wohl auf Zeit vermieten, muß das aber entsprechend begründen. In dem Fall wäre das völlig unproblematisch möglich gewesen mit der Begründung Eigenbedarf.
Siehe oben ... wenn die Leute nicht gehen ...
Zitat von wobelwobel schrieb:Kannst Du ja tun, aber ich würde mich da an Deine Stelle entsprechend absichern und eben KEINE unbegrenzte Bürgschaft eingehen sondern lediglich eine Mietbürgschaft. Wenn das nicht reichen sollte von mir aus auch eine unbegrenzte, die würde ich aber rückgängig machen sobald der Vertrag unterschrieben ist (wegen Unrechtmäßigkeit) und sie auf die gesetzliche Maximalhöhe begrenzen lassen.
Ist ja mein Kind ...


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24.08.2025 um 23:57
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Das z.B. Das sollte von Mieterseite nicht möglich sein. Es kann ja nun auch sein, dass das gar nichts zu holen ist und du auf den Kosten sitzen bleibst.
Dass Menschen Schweine sind und "nach mir die Sinnflut" zu ihrem Leitmotto wird, ist leider immer möglich, aber zum Glück auch nicht der Regelfall. Soweit ich das überblicke, kann man ehemalige Mieter in solchen Fällen wohl auf Schadensersatz verklagen.

Wie sinnvoll das ist, ist dann vermutlich eine individuell Sache, die vom jeweiligen Zustand der Wohnung und den Einkommensverhältnissen des ehemaligen Mieters abhängt.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Und wenn die Leute dann nicht gehen, stehst du doof da. Wir haben so eine Dorfgruppe bei Facebook, wenn da jemand eine Wohnung sucht, weil wegen Eigenbedarf gekündigt, da kommentiert immer mindestens einer als Ratschlag, einfach mal drinzubleiben und Zeit zu schinden, auch, weil die Gerichte mittlerweile über ein Jahr brauchen, um mit den Räumungsklagen hinterher zu kommen. Scheint ein Sport zu sein.
Ich würde nicht alles, was irgendwer in den sozialen Medien postet für bare Münze nehmen bzw. glauben, dass Leute jeden dummen Ratschlag, den ihnen ein Unbekannter im Internet gibt, auch so annehmen.

Was natürlich nett ist: Wenn man bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, eine etwas großzügigere Frist bekommt, damit die Suche nach einem neuen Zuhause nicht in totalem Stress ausartet. Also 6 Monate auch wenn man noch keine fünf Jahre in der Immobilie wohnt. Das nimmt vermutlich etwas Stress und reduziert das Eskalationsrisiko.

Umgekehrt sind allerdings auch einige Vermieter dreist. Ich bin z.B. mit meinem damaligen Lebensgefährten zur Miete in eine Wohnung gezogen. Da wir das damals über einen Makler haben laufen lassen, haben wir auch eine entsprechende Provision gezahlt, also durchaus vorab schon einiges investiert. Nur, um dann festzustellen, dass unsere Vermieterin zwar schon scharf auf unsere Mieteinnahmen war, die Wohnung parallel aber auch zum Verkauf angeboten hat. Das ist dann auch noch für sie äußerst ungünstig aufgeflogen, weil sie unerlaubt einen Schlüssel zur Wohnung behalten hat und mutmaßlich in unserer Abwesenheit Besichtigungen durchführen wollte. Keine Ahnung, ob sie tatsächlich auch mit Interessenten drin war, es ist relativ frühzeitig aufgeflogen, weil wir dann einmal doch daheim waren.


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25.08.2025 um 08:29
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ja, nur wenn die Person dann nicht geht, hast du eventuell das Nachsehen.
Das ist aber was anderes, aber diese Aussage
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:er stellte aber fest, dass er als Vermieter gar nicht auf Zeit vermieten darf,
stimmt nicht.


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25.08.2025 um 10:04
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ja, nur wenn die Person dann nicht geht, hast du eventuell das Nachsehen.
Dann muß man Räumungsklage einreichen. Ist ja nicht so dass es diesbezüglich keine Gesetze gäbe.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Das z.B. Das sollte von Mieterseite nicht möglich sein. Es kann ja nun auch sein, dass das gar nichts zu holen ist und du auf den Kosten sitzen bleibst.
Dafür gibt es ja die Kaution bzw. Miet-Bürgschaft. Dass die in den allermeisten Fällen leider nicht ausreicht ist ein anderes Problem.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Meine Tante hatte an ein Paar vermietet, sie trennte sich, sie ließ sie aus dem Mietvertrag raus und er verschwand einfach - man konnte ihn zunächst monatelang nicht auffinden und er war zeitweise wohl obdachlos. War sehr krass und fünfstelliger Schaden mit Mietausfall, Räumungsklage, Einlagerung, ....
Wenn nur einer von zwei Mietern "verschwindet" ist das ja kein Problem, der andere ist ja auffindbar und muß dann halt alleine haften. So ist das Gesetz...
"Aus dem Mietvertrag lassen" (also einen Aufhebungsvertrag machen um die Kündigungsfrist abzukürzen) war in dem Fall dann wohl eine ziemlich dumme Entscheidung Deiner Tante wenn's da letztendlich dann fünfstellig wurde.
Und wieso kam dann noch eine Räumungsklage? Wenn sie doch früher aus dem Vertrag gelassen wurden?
Und was wurde eingelagert?
Klingt als hätte sich Deine Tante nicht unbedingt besonders klug angestellt, da wäre Geld für eine Rechtsberatung gut investiert gewesen.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Und wenn die Leute dann nicht gehen, stehst du doof da. Wir haben so eine Dorfgruppe bei Facebook, wenn da jemand eine Wohnung sucht, weil wegen Eigenbedarf gekündigt, da kommentiert immer mindestens einer als Ratschlag, einfach mal drinzubleiben und Zeit zu schinden, auch, weil die Gerichte mittlerweile über ein Jahr brauchen, um mit den Räumungsklagen hinterher zu kommen. Scheint ein Sport zu sein.
Naja - man muß auch nicht alles glauben was einem von Wohnungssuchenden so erzählt wird. Jeder zweite behauptet ja mittlerweile wegen Eigenbedarf gekündigt worden zu sein, klingt ja auch deutlich besser wie wenn man "aus Gründen" rausgeworfen wurde. Ich sag's mal so: Lasst Euch das vorlegen. Wenn dann seltsames Geschwafel kommt fragt nach einer Vor-Vermieterbescheinigung. Wenn dann noch mehr geschwafelt wird vermietet lieber an jemand anderen, denn dann ist was faul und das Gelaber war nur Mitleidsmasche.
Ich sag mal: So viele Fälle von Eigenbedarf gibt es garnicht wie einem auf Social Media erzählt wird.

Und nicht zu vergessen: Manchmal wird (illegalerweise) auch auf Eigenbedarf gekündigt weil man gewisse Mieter anscheinend sonst nicht los wird. Das ist natürlich auch nicht in Ordnung, aber die Frage warum einem gekündigt wurde sollte man Miet-Interessenten durchaus stellen.

Sich darauf zu verlassen dass eine Räumungsklage lange dauert kann nach hinten losgehen - hier dauert sowas 4-6 Wochen, je nachdem. UND: Selbstverständlich muß währenddessen für die Wohnung bezahlt werden, das nennt sich dann (je nach Sachlage) zwar nicht mehr "Miete" sondern "Nutzungsentschädigung", bezahlt werden muß trotzdem.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Dass Menschen Schweine sind und "nach mir die Sinnflut" zu ihrem Leitmotto wird, ist leider immer möglich, aber zum Glück auch nicht der Regelfall. Soweit ich das überblicke, kann man ehemalige Mieter in solchen Fällen wohl auf Schadensersatz verklagen.

Wie sinnvoll das ist, ist dann vermutlich eine individuell Sache, die vom jeweiligen Zustand der Wohnung und den Einkommensverhältnissen des ehemaligen Mieters abhängt.
Jepp, das muß man vermieterseits entscheiden ob sich das lohnt. Man darf nicht vergessen dass einen sowas auch Nerven kostet, im Zweifel sind die wertvoller als Geld.
Einkommensverhältnisse des Mieters? Sorry, da komm ich ins Lachen, ich kenne keinen Vermieter der nicht zig Titel hat aber nicht ans Geld kommt. Und ich kenne Ex-Mieter die so dreist sind laut zu sagen "wir arbeiten nicht mehr, weil das Geld ohnehin erstmal an unsere Schuldner gehen würde"). Lebt sich anscheinend besser von Bürgergeld als schuldenfrei...
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Ich würde nicht alles, was irgendwer in den sozialen Medien postet für bare Münze nehmen bzw. glauben, dass Leute jeden dummen Ratschlag, den ihnen ein Unbekannter im Internet gibt, auch so annehmen.
Genau so ist es. Zumal bezüglilch "Eigenbedarf" SEHR gerne mieterseits gelogen wird. Wenn man nachforscht stellt sich da erstaunlich oft heraus dass die Kündigung anderweitig begründet war...
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Was natürlich nett ist: Wenn man bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, eine etwas großzügigere Frist bekommt, damit die Suche nach einem neuen Zuhause nicht in totalem Stress ausartet. Also 6 Monate auch wenn man noch keine fünf Jahre in der Immobilie wohnt. Das nimmt vermutlich etwas Stress und reduziert das Eskalationsrisiko.
Ach ja? Und wo wohnt dann so lange derjenige, für den auf Eigenbedarf gekündigt wurde?
Sorry, aber NEIN!!!
Wenn man rechtmäßig auf Eigenbedarf kündigt, dann weil man selbst Bedarf hat. Und der steht nun mal über dem Bedarf des Mieters, z.B. wenn man sich extra eine Wohnung gekauft hat um sie selbst zu bewohnen.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Umgekehrt sind allerdings auch einige Vermieter dreist. Ich bin z.B. mit meinem damaligen Lebensgefährten zur Miete in eine Wohnung gezogen. Da wir das damals über einen Makler haben laufen lassen, haben wir auch eine entsprechende Provision gezahlt, also durchaus vorab schon einiges investiert. Nur, um dann festzustellen, dass unsere Vermieterin zwar schon scharf auf unsere Mieteinnahmen war, die Wohnung parallel aber auch zum Verkauf angeboten hat.
Dass Ihr einem Makler Geld in den Rachen geworfen habt ist Euer Problem (sorry to say). Damit kannste nicht argumentieren.
Dass die Vermieterin/Eigentümerin die Wohnung gleichzeitig zum Verkauf angeboten hat ist zwar blöd für Euch, aber keineswegs illegal, zudem gilt per Gesetz "Kauf bricht nicht Miete". Sonst gäbe es diese vielen Eigenbedarfskündigungen ja garnicht. Allerdings: Darüber hätte Euch der Makler informieren sollen...
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Das ist dann auch noch für sie äußerst ungünstig aufgeflogen, weil sie unerlaubt einen Schlüssel zur Wohnung behalten hat und mutmaßlich in unserer Abwesenheit Besichtigungen durchführen wollte. Keine Ahnung, ob sie tatsächlich auch mit Interessenten drin war, es ist relativ frühzeitig aufgeflogen, weil wir dann einmal doch daheim waren.
Das ist natürlich nicht in Ordnung einen Schlüssel zu behalten.
Aber: Ich würde grundsätzlich JEDEM empfehlen vorhandene Wohnungsschlösser auszutauschen. Selbst der Vermieter kann nie 100%ig sicher sein ob zum vorhandenen Schloß nicht irgendwann irgendwer einen Schlüssel hat nachmachen lassen. Da könnte ich selbst eine Geschichte erzählen von einem völlig Fremden der plötzlich nachts im Schlafzimmer stand...
Bitte dabei beachten: Das vorhandene Schloß muß natürlich nach dem Ausbau aufbewahrt werden und beim Auszug wieder eingebaut werden. Und vermieterseits: Besichtigungen sind grundsätzlich immer möglich, müssen aber entsprechend mit Fristen angekündigt werden.


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25.08.2025 um 11:28
Zitat von wobelwobel schrieb:Und wieso kam dann noch eine Räumungsklage?
Vermutlich, weil
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:und er verschwand einfach
ohne die Schlüssel zur Wohnung zurückzugeben.
Zitat von wobelwobel schrieb:Und was wurde eingelagert?
Die in der Wohnung verbliebenen Möbel etc.
Zitat von wobelwobel schrieb:Sich darauf zu verlassen dass eine Räumungsklage lange dauert kann nach hinten losgehen - hier dauert sowas 4-6 Wochen
Das ist aber etwas sehr hochgegriffen, oder meinst du 4-6 Monate, das käme schon eher hin. Schließlich muss schon mal das Gericht gewisse Fristen einhalten.
Zitat von wobelwobel schrieb:Selbstverständlich muß währenddessen für die Wohnung bezahlt werden, das nennt sich dann (je nach Sachlage) zwar nicht mehr "Miete" sondern "Nutzungsentschädigung", bezahlt werden muß trotzdem.
Muss schon, wird aber wohl kaum, wenn man schon eine Räumungsklage wegen Mietrückständen geltend machen muss. Auf den Rückständen wird der Vermieter wohl sitzen bleiben.


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25.08.2025 um 16:09
Zitat von wobelwobel schrieb:Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:
Was natürlich nett ist: Wenn man bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, eine etwas großzügigere Frist bekommt, damit die Suche nach einem neuen Zuhause nicht in totalem Stress ausartet. Also 6 Monate auch wenn man noch keine fünf Jahre in der Immobilie wohnt. Das nimmt vermutlich etwas Stress und reduziert das Eskalationsrisiko.

Ach ja? Und wo wohnt dann so lange derjenige, für den auf Eigenbedarf gekündigt wurde?
Sorry, aber NEIN!!!
Wenn man rechtmäßig auf Eigenbedarf kündigt, dann weil man selbst Bedarf hat. Und der steht nun mal über dem Bedarf des Mieters, z.B. wenn man sich extra eine Wohnung gekauft hat um sie selbst zu bewohnen.
Warum ein so hartes "Nein"?
In vielen Fällen dürfte sich der Eigenbedarf schon etwas abzeichnen. Niemand müsste dafür "solange woanders wohnen" im Sinne von "länger", sondern man würde es schlichtweg früher mitteilen. Es mag in Ausnahmefällen nicht möglich sein (z.B.: Wohnung wird für spontan pflegebedürftig gewordene Person und Pflegekräfte benötigt), aber fünf, sechs Monate scheinen mir doch eine realistische Vorlaufzeit für auch anderweitig Vorlaufzeit bedürfender Veränderungen im Privatleben (z.B.: möchte im Ruhestand wieder zurückziehen und die Wohnung nutzen, Kind zieht dorthin und fängt hier die Ausbildung an, die Wohnung die man jetzt bewohnt wird einem zu klein wenn die Zwillinge bisschen älter werden).
Wäre umgekehrt für mich selbstverständlich das frühzeitig mitzuteilen sofern nicht gerade derartig etwas vorliegt, alles "exakt nach gesetzlichem Stichtag" handhaben zu müssen.


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25.08.2025 um 18:11
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb: Dass Menschen Schweine sind und "nach mir die Sinnflut" zu ihrem Leitmotto wird, ist leider immer möglich, aber zum Glück auch nicht der Regelfall. Soweit ich das überblicke, kann man ehemalige Mieter in solchen Fällen wohl auf Schadensersatz verklagen.
Nur, wenn sie über der Pfändungsgrenze sind. Sonst hast du Pech.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Was natürlich nett ist: Wenn man bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, eine etwas großzügigere Frist bekommt, damit die Suche nach einem neuen Zuhause nicht in totalem Stress ausartet. Also 6 Monate auch wenn man noch keine fünf Jahre in der Immobilie wohnt. Das nimmt vermutlich etwas Stress und reduziert das Eskalationsrisiko.
Nicht unbedingt. Das kommt darauf an, wie die Mieter drauf sind. Wir hatten bei uns im Dorf einen krassen Fall: Ehemalige Schulfreundin kaufte mit ihrem Mann einen gehobenen Altbau und renovierte den. Als sie einziehen wollten, bekam er er das Angebot, noch für ein Jahr oder 18 Monate ins Ausland zu gehen. Im gleichen Moment hatte sich eine andere ehemalige Schulkameradin von ihrem Mann getrennt und suchte dringend was, so bot ihr Schulfreundin 1 an, für glaube ich 1€ oder 50€ nominale Miete in das Anwesen zu ziehen für die Zeit und sich finanziell zu konsolidieren und in Ruhe etwas zu suchen. Als die dann aus dem Ausland zurück kamen, zog die Freundin aber nicht mehr aus, machte soziale Härte geltend und es dauerte fast ein Jahr, bis man sie rausgeklagt hatte.
Zitat von wobelwobel schrieb:Dann muß man Räumungsklage einreichen. Ist ja nicht so dass es diesbezüglich keine Gesetze gäbe.
Ja, nur kostet das und dauert. Bei uns 18 Monate.
Zitat von wobelwobel schrieb:Dafür gibt es ja die Kaution bzw. Miet-Bürgschaft. Dass die in den allermeisten Fällen leider nicht ausreicht ist ein anderes Problem.
Zwei-drei Kaltmonatsmieten sind schnell weg.
Zitat von wobelwobel schrieb:Wenn nur einer von zwei Mietern "verschwindet" ist das ja kein Problem, der andere ist ja auffindbar und muß dann halt alleine haften. So ist das Gesetz...
Es war so, dass das Paar mit meiner Tante sprach, dass sie sich getrennt hätten und die Frau auszog. Der Mann hatte damals noch einen Job, konnte die Miete gut alleine zahlen und meine Tante beendete das Mietverhältnis mit beiden und schloss mit ihm einen neuen Mietvertrag ...
Zitat von wobelwobel schrieb:Und wieso kam dann noch eine Räumungsklage? Wenn sie doch früher aus dem Vertrag gelassen wurden?
Und was wurde eingelagert?
Der Typ war psychisch immer instabiler und war eines Tages verschwunden, alle Möbel und Besitztümer aber noch da. Man konnte ihm also keine Gerichtsunterlagen zustellen - die Räumungsklage ging dann durch - nur mussten die Sachen eingelagert werden - also Umzugsunternehmen kam, packte alles, lagerte es ein. Waren dann nochmals 10.000€ Kosten, so roundabout.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

25.08.2025 um 21:30
Zitat von wobelwobel schrieb:Genau so ist es. Zumal bezüglilch "Eigenbedarf" SEHR gerne mieterseits gelogen wird. Wenn man nachforscht stellt sich da erstaunlich oft heraus dass die Kündigung anderweitig begründet war...
Naja, umgekehrt ist "Eigenbedarf" aber durchaus auch ein Zauberwort, wenn man Mieter aus welchen Gründen auch immer vor die Tür setzen möchte. Man muss mieterseitig eben schon Bock drauf haben, in die Auseinandersetzung zu gehen, wenn man merkt, dass z.B. die Bude, aus der man ausziehen musste, weil angeblich der Enkel zum Studium da wohnen möchte dann doch bloß saniert und künftig wesentlich teurer vermietet werden soll.

Beziehungsweise merkt man das überhaupt immer? Wenn man dann erst mal eine neue Wohnung und ein neues Umfeld hat kriegt man sowas vermutlich gar nicht mit. Mir persönlich wäre der Stress das bisschen eventuellen finanziellen Ausgleich jedenfalls nicht wert.

In meinem Umfeld gabs aktuell gleich zwei Kündigungen wegen Eigenbedarf und mein Schwager vermutet z.B., dass es in seinem Fall so ein "Sanierungseigenbedarf" sein könnte. An dem Haus, in dem er mit meiner Schwester samt Familie wohnt, müsste tatsächlich einiges gemacht werden und die Miete ist sicherlich auch aus dem Grund beneidenswert günstig. Die Besitzer werden jedenfalls nicht einziehen, die wohnen im Haus nebendran und weitere Verwandtschaft in anderen Häusern im Ort.

Da die beiden sowieso schon nach einem Häuschen geguckt haben, dass sie kaufen können, ist die Kündigung für sie jetzt vor allem ein Grund, dass noch mal deutlich zu forcieren und den Suchradius zu erhöhen. Ursprünglich wollten sie im Ort wohnen bleiben, aber irgendeinen Kompromiss muss man nun einmal eingehen.
Zitat von wobelwobel schrieb:Ach ja? Und wo wohnt dann so lange derjenige, für den auf Eigenbedarf gekündigt wurde?
Sorry, aber NEIN!!!
Wenn man rechtmäßig auf Eigenbedarf kündigt, dann weil man selbst Bedarf hat. Und der steht nun mal über dem Bedarf des Mieters, z.B. wenn man sich extra eine Wohnung gekauft hat um sie selbst zu bewohnen.
Wenn die Kündigung ausgestellt wurde, weil der Vermieter selbst in die Immobilie ziehen will oder weil er jemanden aus der Verwandtschaft dringend und schnell irgendwo unterbringen muss, dann ja.

Das ist in meinem obigen Beispiel aber z.B. nicht der Fall. Wobei hier die Kündigungsfrist aufgrund der Länge des Mietverhältnisses auch bereits regulär 6 Monate betrug.

Ähnlich sieht es bei dem anderen Fall im Familienkreis aus (allerdings auch hier aufgrund der Länge des Mietverhältnisses per se schon 6 Monate): Meine Mutter hat mehrere Jahre im Anbau an das Haupthaus gewohnt, in dem ihr ursprünglicher Vermieter lebte. Der starb dann irgendwann, die Erben haben das Haus verkauft. Nun würde den Käufern platzmäßig zwar (erstmal) das Haupthaus reichen, sie haben meiner Mutter dennoch gekündigt. Ich kann sie da auch vollkommen verstehen. Meine Mutter ist für sie eine Fremde, die ständig über ihr Grundstück streunern würde und vertragsgemäß Garten und Terrasse mitbenutzen darf. Stattdessen können sie bei Bedarf einen Durchbruch zwischen Hauptgebäude und Anbau machen und haben so direkt um die 70qm zusätzliche Wohnfläche.
Zitat von wobelwobel schrieb:Dass Ihr einem Makler Geld in den Rachen geworfen habt ist Euer Problem (sorry to say). Damit kannste nicht argumentieren.
Dass die Vermieterin/Eigentümerin die Wohnung gleichzeitig zum Verkauf angeboten hat ist zwar blöd für Euch, aber keineswegs illegal, zudem gilt per Gesetz "Kauf bricht nicht Miete". Sonst gäbe es diese vielen Eigenbedarfskündigungen ja garnicht. Allerdings: Darüber hätte Euch der Makler informieren sollen...
Naja, wenn ich einen Makler anheuere und dem unter anderem kundtue, dass ich was längerfristiges zur Miete suche, dann möchte ich nicht in eine Wohnung einziehen, durch die die ersten potenziellen Käufer streifen sollten, ehe wir auch nur alle Kisten ausgepackt haben.

Denn im blödesten Fall kauft das dann eben jemand wegen Eigenbedarf. Mit drei Monaten Kündigungsfrist, weil wir erst so kurz drin gewohnt hätten. Mal abgesehen vom Stress und der Enttäuschung gibt es Umzüge zudem höchst selten geschenkt. Der Makler wusste wohl übrigens nicht, dass sie gedachte, die Wohnung zu verkaufen. Dafür hatte sie wohl schon ohne diesen Interessenten an der Hand.

Aus einem ähnlichen Grund habe ich auch, als ich das letzte Mal nach einer Wohnung geguckt habe, davon abgesehen, einen Vertrag zu unterschreiben, der mir bereits angeboten worden war. Das war das Dachgeschoss eines ursprünglichen Einfamilienhauses, das nach dem Wegzug der Kinder in insgesamt 3 Parteien aufgeteilt worden war. Die Vermieter wohnten im Erdgeschoss. Gezeigt hat mir die Wohnung der Sohn. Die Formulierungen im Inserat waren schon ein bisschen kryptisch, irgendwas darüber, dass man die Miete erst mal befristen und dann weiterschauen wolle. Aber das war in der Zeit, als während Corona kaum Besichtigungen stattfanden, also wollte ich mir das Ganze wenigstens mal angucken. Mein Mietvertrag zur damaligen Zeit war zudem auch befristet, mit einer halbjährlichen automatischen Verlängerung. Dafür kann es ja durchaus Gründe geben.

Sohnemann hat dann allerdings mehrmals ins Gespräch eingeflochten, dass seine Kinder bald Abi machen und in Oma und Opas Nähe studieren wollen. Da war mir klar, dass sie dann in genau die Bude ziehen sollen, die ich mir da gerade angeschaut habe. Ich habe dann auch konkret gesagt, dass das nicht das ist, was ich suche. Nämlich etwas längerfristig sicheres. Am nächsten Tag hat man mir dann angeboten, die Miete doch direkt zu entfristen. Als ob man mich nicht trotzdem jederzeit mit Verweis auf "Eigenbedarf" dazu zwingen könnte, zu Gunsten der Enkelkinder die Segel zu streichen. Ich habe dann dankend abgelehnt.


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25.08.2025 um 21:44
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Das ist aber etwas sehr hochgegriffen, oder meinst du 4-6 Monate, das käme schon eher hin. Schließlich muss schon mal das Gericht gewisse Fristen einhalten.
Es ist am Ende immer die Frage wie überlastet die zuständigen Gerichte sind.
Fakt ist: Davon auszugehen dass das immer gleich mehrere Monate dauert ist falsch. Im Normalfall geht das deutlich schneller.
Am Ende findet man es erst heraus wenn man im "hier und jetzt" den Antrag stellt - mehr bleibt einem ja so oder so nicht übrig. Möööööööööööglicherweise geht's in Hintertupfingen schneller als in Berlin. Sag ich jetzt mal so.
Zitat von JenniverJenniver schrieb:Muss schon, wird aber wohl kaum, wenn man schon eine Räumungsklage wegen Mietrückständen geltend machen muss. Auf den Rückständen wird der Vermieter wohl sitzen bleiben.
HÄH???
Wegen Mitrückständen kündigt man.
Räumung klagt man ein wenn jemand trotz Kündigung nicht freiwillig geht.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Warum ein so hartes "Nein"?
In vielen Fällen dürfte sich der Eigenbedarf schon etwas abzeichnen. Niemand müsste dafür "solange woanders wohnen" im Sinne von "länger", sondern man würde es schlichtweg früher mitteilen. Es mag in Ausnahmefällen nicht möglich sein (z.B.: Wohnung wird für spontan pflegebedürftig gewordene Person und Pflegekräfte benötigt), aber fünf, sechs Monate scheinen mir doch eine realistische Vorlaufzeit für auch anderweitig Vorlaufzeit bedürfender Veränderungen im Privatleben (z.B.: möchte im Ruhestand wieder zurückziehen und die Wohnung nutzen, Kind zieht dorthin und fängt hier die Ausbildung an, die Wohnung die man jetzt bewohnt wird einem zu klein wenn die Zwillinge bisschen älter werden).
Wäre umgekehrt für mich selbstverständlich das frühzeitig mitzuteilen sofern nicht gerade derartig etwas vorliegt, alles "exakt nach gesetzlichem Stichtag" handhaben zu müssen.
All das kann man friedlich kommunizieren - sofern die fragliche Wohnung sich schon im Eigentum befindet.
Was weit weniger friedlich abläuft ist wenn man sich eine Wohnung kauft und sie selbst beziehen will - während dort noch jemand wohnt. Alles nicht so einfach.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Nur, wenn sie über der Pfändungsgrenze sind. Sonst hast du Pech.
Soviel zum Thema "Titel, mit denen man sich als Vermieter die Wände tapezieren kann".
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Nicht unbedingt. Das kommt darauf an, wie die Mieter drauf sind. Wir hatten bei uns im Dorf einen krassen Fall: Ehemalige Schulfreundin kaufte mit ihrem Mann einen gehobenen Altbau und renovierte den. Als sie einziehen wollten, bekam er er das Angebot, noch für ein Jahr oder 18 Monate ins Ausland zu gehen. Im gleichen Moment hatte sich eine andere ehemalige Schulkameradin von ihrem Mann getrennt und suchte dringend was, so bot ihr Schulfreundin 1 an, für glaube ich 1€ oder 50€ nominale Miete in das Anwesen zu ziehen für die Zeit und sich finanziell zu konsolidieren und in Ruhe etwas zu suchen. Als die dann aus dem Ausland zurück kamen, zog die Freundin aber nicht mehr aus, machte soziale Härte geltend und es dauerte fast ein Jahr, bis man sie rausgeklagt hatte.
Pure Dummheit. Wie kann man so bescheuert sein ein "Anwesen" für 1-50€ zu vermieten? Das deckt nicht mal die Grundkosten. Bisserl Realismus hätte da nicht geschadet.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ja, nur kostet das und dauert. Bei uns 18 Monate.
Siehste, anderswo geht das in ein paar Wochen.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Zwei-drei Kaltmonatsmieten sind schnell weg.
3 Kaltmieten sind die gesetzliche Vorgabe. Und die sind meiner Meinung nach zu wenig. Sag ich jetzt mal so als jemand der seit 40 Jahren mit Vermietung zu tun hat und die unterschiedlichsten Fälle erlebt hat, von "piccobello" bis "völlig zerstört".
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Es war so, dass das Paar mit meiner Tante sprach, dass sie sich getrennt hätten und die Frau auszog. Der Mann hatte damals noch einen Job, konnte die Miete gut alleine zahlen und meine Tante beendete das Mietverhältnis mit beiden und schloss mit ihm einen neuen Mietvertrag ...
Na das ist dann doch ein bisschen anders. Auf jeden Fall hatte die Tante ja dann jemand der in der Haftung stand.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Der Typ war psychisch immer instabiler und war eines Tages verschwunden, alle Möbel und Besitztümer aber noch da. Man konnte ihm also keine Gerichtsunterlagen zustellen - die Räumungsklage ging dann durch - nur mussten die Sachen eingelagert werden - also Umzugsunternehmen kam, packte alles, lagerte es ein. Waren dann nochmals 10.000€ Kosten, so roundabout.
Wahnsinn.
ABER: Das ist nicht der realistische Weg. Wer so dämlich ist das Zeugs auch noch dauerhaft einzulagen ist selbst schuld. Am Ende geht's immer so aus dass der Krempel dann doch bitte entsorgt werden soll.
Dahingehend gibt's verschiedene Möglichkeiten, die "Berliner Räumung" ist nur eines davon.


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25.08.2025 um 22:47
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Naja, umgekehrt ist "Eigenbedarf" aber durchaus auch ein Zauberwort, wenn man Mieter aus welchen Gründen auch immer vor die Tür setzen möchte.
Nein, ist es eben nicht. Den Eigenbedarf muß man nachweisen können. Und wenn er berechtigt ist (z.B. weil man sich eine Wohnung gekauft hat um selbst drin zu wohnen) ist das absolut legitim.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Man muss mieterseitig eben schon Bock drauf haben, in die Auseinandersetzung zu gehen, wenn man merkt, dass z.B. die Bude, aus der man ausziehen musste, weil angeblich der Enkel zum Studium da wohnen möchte dann doch bloß saniert und künftig wesentlich teurer vermietet werden soll.
Tja... Wenn's denn nur um Enkel und deren Studium ginge und die Enkel das aus so sehen würden...
Kannste glauben oder auch nicht.
Fakt ist: Hätte ich Enkel die gerne hier studieren wollen würden (und das wirklich und ehrlich und tatsächlich) - ich würde für sie wg. Eigenbedarf kündigen. Sofort! Wofür hat man denn Immo-Eigentum? Wenn man nicht die eigene Verwandtschaft da wohnen lassen kann? Blöd: Wenn die Enkel das garnicht wollen. Fliegt aber erfahrungsgemäß sehr schnell auf.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:In meinem Umfeld gabs aktuell gleich zwei Kündigungen wegen Eigenbedarf und mein Schwager vermutet z.B., dass es in seinem Fall so ein "Sanierungseigenbedarf" sein könnte. An dem Haus, in dem er mit meiner Schwester samt Familie wohnt, müsste tatsächlich einiges gemacht werden und die Miete ist sicherlich auch aus dem Grund beneidenswert günstig. Die Besitzer werden jedenfalls nicht einziehen, die wohnen im Haus nebendran und weitere Verwandtschaft in anderen Häusern im Ort.
Ja nu - Sanierungsbedarf ist kein Kündigungsgrund, leider.
Allerdings kenne ich bezüglich "ganzen" Häusern leider sehr viele Fälle bei denen die Mieter es sich sehr, sehr, sehr gemütlich damit gemacht haben "nur zur Miete" zu wohnen und alles verfallen lassen haben. Runterrocken ohne Limit nach dem Motto "is ja nur zur Miete".... Never ever würde ich das tun, dann lieber leerstehen lassen. Oder gleich anzünden.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Da die beiden sowieso schon nach einem Häuschen geguckt haben, dass sie kaufen können, ist die Kündigung für sie jetzt vor allem ein Grund, dass noch mal deutlich zu forcieren und den Suchradius zu erhöhen. Ursprünglich wollten sie im Ort wohnen bleiben, aber irgendeinen Kompromiss muss man nun einmal eingehen.
Der "Kompromiss" bedeutet immer: Selbst Geld reinstecken. Immobilien kosten permanent Geld. Viel Geld. Deshalb müssen sie bewohnt werden, damit das Geld dann wieder reinkommt. Und als Eigentümer muss man dann halt gucken auf welchem Level man dieses "Spiel" durchziehen kann und vor allem WILL.
REALISTISCH gesehen ist es so wie's ist: Es gibt Wohnungen zu vermieten. Von Abzockern, von geldgeilen Freaks, von Arschlöchern - aber auch von ganz normalen Menschen (zu letzteren zähle ich mich). Trau schau wem. Mir kannste trauen, aber ich werd auch stinkig wenn Du mir eine superschön sauber sanierte Wohnung als Bruchbude zurück gibst.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Das ist in meinem obigen Beispiel aber z.B. nicht der Fall. Wobei hier die Kündigungsfrist aufgrund der Länge des Mietverhältnisses auch bereits regulär 6 Monate betrug.
Das ist einfach nur das reale Leben.
Wenn Du was auf Dauer suchst - kauf Dir selbst was.
Oder schau Dir das Mietobjekt bzw. den Eigentümer/Vermieter diesbezüglich genau an. Ist ja jetzt nicht sooooooo schwer zu unterscheiden je nachdem ob's eine Wohnung in einer WEG ist oder eine Wohnung in einem Haus das dem Vermieter im Ganzen gehört oder ob's 'ne Einliegerwohnung in einem 2-Parteien-Haus ist.
Bisserl Hirn darf man gerne selbst mitbringen.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Naja, wenn ich einen Makler anheuere und dem unter anderem kundtue, dass ich was längerfristiges zur Miete suche, dann möchte ich nicht in eine Wohnung einziehen, durch die die ersten potenziellen Käufer streifen sollten, ehe wir auch nur alle Kisten ausgepackt haben.
Tralala - wenn Du schon drauf reingefallen bist einen Makler zu brauchen....
Abgesehen davon: Gut vermietete Wohnungen sind als Investment nicht zu unterschätzen! Das ist ja genau der Knackpunkt, bereits gut vermietet ist auch gutes Geld wert!
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Denn im blödesten Fall kauft das dann eben jemand wegen Eigenbedarf. Mit drei Monaten Kündigungsfrist, weil wir erst so kurz drin gewohnt hätten. Mal abgesehen vom Stress und der Enttäuschung gibt es Umzüge zudem höchst selten geschenkt. Der Makler wusste wohl übrigens nicht, dass sie gedachte, die Wohnung zu verkaufen. Dafür hatte sie wohl schon ohne diesen Interessenten an der Hand.
Was würdest Du denn machen wenn Du selbst Wohnungseigentum hättest?
Es gibt Wohnungen die sich als Investment anbieten. Gerade WEIL sie so gut vermietet sind.
Oder als "Steuersparmodell" (ich lache immernoch).
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Aus einem ähnlichen Grund habe ich auch, als ich das letzte Mal nach einer Wohnung geguckt habe, davon abgesehen, einen Vertrag zu unterschreiben, der mir bereits angeboten worden war. Das war das Dachgeschoss eines ursprünglichen Einfamilienhauses, das nach dem Wegzug der Kinder in insgesamt 3 Parteien aufgeteilt worden war. Die Vermieter wohnten im Erdgeschoss. Gezeigt hat mir die Wohnung der Sohn.
Ein EFH aufgeteilt in 3 Wohnungen? Da stellt sich mir alles auf, weil das wahnwitzig ist. Nicht nur wegen der Kosten für die Teilungsgenehmigung sondern auch wegen der Technik dahinter.
In 2 Wohnungen aufteilen könnte man machen ("Einliegerwohnung"), da fällt dann auch der Scheißdreck weg mit den diversen einzelnen Zählern usw., da kann man theoretisch auch noch ganz offiziell "warm" vermieten.
Ansonsten ist das rein technisch so ziemlich das mit Abstand dümmste (und teuerste) was man tun kann.
Jenseits davon: Ich war mit grad mal 18 auch schon "der Sohn" der die Aufgabe übernommen hat sich um die Vermietung zu kümmern. Daran solltest Du wirklich besser garnichts festmachen außer dass "der Sohn" da offensichtlich entsprechend eingebunden und bevollmächtigt ist (bei mir hiess es immer "Du erbst es ja, also lern Dich zu kümmern".)
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Sohnemann hat dann allerdings mehrmals ins Gespräch eingeflochten, dass seine Kinder bald Abi machen und in Oma und Opas Nähe studieren wollen. Da war mir klar, dass sie dann in genau die Bude ziehen sollen, die ich mir da gerade angeschaut habe. Ich habe dann auch konkret gesagt, dass das nicht das ist, was ich suche. Nämlich etwas längerfristig sicheres. Am nächsten Tag hat man mir dann angeboten, die Miete doch direkt zu entfristen. Als ob man mich nicht trotzdem jederzeit mit Verweis auf "Eigenbedarf" dazu zwingen könnte, zu Gunsten der Enkelkinder die Segel zu streichen. Ich habe dann dankend abgelehnt.
Ein Einfamilienhaus.
Angeblich (ich sag das so weil das garnicht so einfach ist das ändern zu lassen - und das nicht nur aufgrund technischer Voraussetzungen sondern auch aufgrund rechtlicher Voraussetzungen, google mal "Teilungserklärung") aufgeteilt in drei Wohnungen.
Und da wird eine Wohnung angeboten.
Echt jetzt?

Miete "entfristen"? Hallo?
Es gibt nur zwei Optionen, nämlich unbefristet (das ist das was normal ist) und befristet (das gilt für Sonderfälle und die muß man entsprechend begründen als Vermieter).

Bitte sagt mir dass Ihr nicht alle so dämlich seid und auf solchen Müll reinfallt!


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26.08.2025 um 18:07
Zitat von wobelwobel schrieb:Was würdest Du denn machen wenn Du selbst Wohnungseigentum hättest?
Es gibt Wohnungen die sich als Investment anbieten. Gerade WEIL sie so gut vermietet sind.
Oder als "Steuersparmodell" (ich lache immernoch).
Ich sage nach wie vor nicht, dass meine damalige Vermieterin ihre Eigentumswohnung nicht hätte verkaufen dürfen oder dass das, was sie vorhatte, in irgendeiner Art illegal gewesen wäre.

Ich sage allerdings, dass es ihr nicht weh getan hätte, uns vor Vertragsunterzeichnung kund zu tun, dass sie nebenbei dran ist, die Wohnung zu verkaufen. Wir hätten sie dann einfach nicht gemietet und sie hätte sich stattdessen Mieter suchen können, die mit dem Risiko, wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden, von Anfang an fein gewesen wären.

Beziehungsweise unserem Makler. Eine Berufsgruppe, die entgegen deiner Meinung durchaus eine Berechtigung hat.
Zitat von wobelwobel schrieb:Ein Einfamilienhaus.
Angeblich (ich sag das so weil das garnicht so einfach ist das ändern zu lassen - und das nicht nur aufgrund technischer Voraussetzungen sondern auch aufgrund rechtlicher Voraussetzungen, google mal "Teilungserklärung") aufgeteilt in drei Wohnungen.
Und da wird eine Wohnung angeboten.
Echt jetzt?
Glaubst du jetzt wahrscheinlich auch nicht (ist mir aber egal), ich wohne aber gerade auch in einem auf drei Parteien aufgeteilten Einfamilienhaus. Sachen gibt es. Als ob das von der Aufteilung so schwer wäre, sofern hinter der Haustür direkt das Treppenhaus beginnt. Ob's Sinn macht und rentabel ist? Ist mir eigentlich ziemlich egal. Irgendwann haben die Eltern meiner aktuellen Vermieterin das aber gemacht.

Insbesondere das mit den Zählern und der Technik sieht für mich tatsächlich kompliziert aus, zumindest für mich als Laie (z.B. befinden sich sowohl mein als auch der Wasserzähler meiner Nachbarin obendrüber in meinem Bad, das Flurlicht läuft über den Zähler meiner Vermieterin, die im EG wohnt und ich zahl eine Pauschale und lauter solche Sachen), aber unmöglich ist es offensichtlich nicht gewesen.
Zitat von wobelwobel schrieb:Miete "entfristen"? Hallo?
Es gibt nur zwei Optionen, nämlich unbefristet (das ist das was normal ist) und befristet (das gilt für Sonderfälle und die muß man entsprechend begründen als Vermieter).
Ich sag nicht, dass die Formulierung in meinem damaligen Vertrag rechtens war. Sie stand aber drin. Hätte man mich aus irgendwelchen Gründen rausschmeißen wollen, hätte ich dagegen geklagt. So einfach ist das. Eigenbedarf hätte es bei einem kirchlichen Träger - der hat das damals so vermietet - ja kaum sein können. Aber wenn immer alle Formulierungen so hieb- und stichfest wären, bräuchte es in dem Bereich vermutlich keine Anwälte.

Ob sie es in dem anderen Mietvertrag gewesen wäre? Ich habe keine Ahnung. Der Gedanke war wohl, die Wohnung erst mal für zwei Jahre zu vermieten und dann zu gucken, was die Enkel so wollen, mit der Option dann einen unbefristeten aufzusetzen, wenn sie doch nicht wollen. Wünschen kann einem niemand verbieten, ob die Wünsche mit dem Gesetz überein stimmen, ist was anderes. Da das auch nicht der einzige Grund war, aus dem ich die Wohnung nicht mieten wollte, bin ich da auch nicht weiter drauf eingegangen.


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