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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

221 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leben, Geld, Moral ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

23.07.2025 um 19:48
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Beides entsprechend auch nur für Personen die ich länger kenne und denen ich auch in finanziellen Dingen vertraue (= jemand der z.B. auch das eigene Einkommen, die finanziellen Rücklagen kennen darf, vor dem ich nicht Bankunterlagen, Geld verstecken muss etc.).
Und selbst da kannst nicht sicher sein dass auch stimmt was dir vorgetragen wird.
Kaufwahn, Spielsucht, irgendwelche Doppelleben kann man so schön verschleiern.
Deswegen finde ich ja diese Regel, immer so zu bürgen-verleihen wie wenns egal wäre wenn weck, so wichtig.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

23.07.2025 um 19:52
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Und selbst da kannst nicht sicher sein dass auch stimmt was dir vorgetragen wird.
Kaufwahn, Spielsucht, irgendwelche Doppelleben kann man so schön verschleiern.
Deswegen finde ich ja diese Regel, immer so zu bürgen-verleihen wie wenns egal wäre wenn weck, so wichtig.
Ersteres, denke ich, kann man nach längerer Zeit schon meist abschätzen. Z.B. wäre mein Mann (kenne ihn gute 20 Jahre) garantiert nicht der Typ für Kaufwahn, Spielsucht, Drogen oder eine "Zweitfamilie" - passt meilenweit nicht, da werden nicht mal die "harmloseren" Varianten (z.B. ein Konto geringfügig überziehen oder mal einen Lottoschein abgeben) davon gemacht.

Letzteres aber sowieso: Im Notfall muss man es ja bezahlen können (z.B. in obigem von mir genannten Fall: arbeitslos werden kann jeder, und dann hätte ich die Lebensunterhaltskosten für ihn auch übernehmen können).
Bei z.B. Elternbürgschaft für die Wohnungsmiete gibt es auch Möglichkeiten, die Wohnung als Elternteil zu kündigen.

@Sternentänzerin

So traurig :(


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23.07.2025 um 20:11
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Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Ersteres, denke ich, kann man nach längerer Zeit schon meist abschätzen. Z.B. wäre mein Mann (kenne ihn gute 20 Jahre) garantiert nicht der Typ für Kaufwahn, Spielsucht, Drogen oder eine "Zweitfamilie" - passt meilenweit nicht, da werden nicht mal die "harmloseren" Varianten (z.B. ein Konto geringfügig überziehen oder mal einen Lottoschein abgeben) davon gemacht.
Auch das ist so schnell alles möglich, es gibt da keinen Schutz.
Da gabs hier vor Corona mal ne üble Story.
Nennen wir ihn mal einfach Stefan.
Der Stefan war ein netter, in der eigenen Lebensführung, bescheidener und in der Theorie ein schwacher wie im Handwerk ein sehr starker Mensch.
Stefan gründete irgendwann im Nebenerwerb einen Hausmeisterbetrieb.
Der lief von Anfang an gut, seine damalige Frau machte ihm das Büro und die Angebotserstellung.
Die hatte die Ahnung von Kalkulation, Steuer und Papierkram.
Recht bald konnte er sich selbständig machen, dafür musste er aber auch in Maschinen investieren.
Da bürgten die Eltern zum ersten Mal, und zu dem Zeitpunkt war dies auch noch kein Problem.
Er kauft seinem Bedarf entsprechende gebrauchte Maschine, die eins nach der anderen und wuchs weiter.
Irgendwann stellte er seinen ersten MA ein usw.
Das ging dann so drei Jahre was ungefähr weiter, er wurde noch größer und alles schien schon zu stimmen.
Aber da gings dann langsam los.
Mehr MA, größere Maschinen die irgendwann nagelneu waren.
Sein Mund wurde auch immer größer etc.
Und da wurde dann auf das Elternhaus Kredite aufgenommen, wobei das aber noch in der Phase war wo man ihm das zutrauen konnte.
Ungefähr so zwei Jahre vorm Absturz betroge er noch seine Frau die ihm die komplette Papierlage machte, die war dann natürlich weg.
Stand heute leben die Eltern in einer kleinen Mietwohnung, und er ist weggezogen und hat zu allen den Kontakt abgebrochen.
Das war aber eine Entwicklung von gut zehn Jahren+.
Sprich Menschen können sich so schnell drehen wenn sie die falsche Luft schnuppern, davon bin ich sehr überzeugt.


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23.07.2025 um 20:21
Sicherlich könnte man das äußerst geschickt verbergen.
Meinte nur: Der Weg wäre schon weit - von keinerlei Glücksspiel und sehr sparsamem Verhalten zu Kaufsucht oder Spielsucht.
Weiter als bei jemandem der ggf. schon gelegentlich Glücksspiele spielt, Konsumkredite normal findet etc.

Für jemanden bürgen der finanziell selbstverschuldet schon "wackelig" wirkt, inkl. Geld leihen wenn Konsumkredite, viele optionale Ausgaben stattfinden... würde ich nicht. Für seine Finanzen ist man nämlich m.E. primär selbst veranwortlich, inkl. nicht über seinen Verhältnissen zu leben.
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Das war aber eine Entwicklung von gut zehn Jahren+.
Das meinte ich mit: Sowas dauert. Da gibt es m.E. schon Zwischenschritte. Ich würde mich z.B. bereits gewaltig wundern wenn mein Mann einen Konsumkredit aufnehmen würde wie er für viele üblich zu sein scheint.


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24.07.2025 um 04:36
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Alles aus einem heldenhaften Idealismus heraus, den ich selbst nie verstanden habe. Immerhin hat er das ganze Geld ja nicht persönlich in den Sand gesetzt. Vorwerfen kann man ihm vor allem seine liebestolle Naivität, aber er hat halt in allen Menschen gerne vor allem das Gute gesehen.
Das ist sehr traurig. Die Güte und Hilfsbereitschaft eines Menschen wurde hier extrem ausgenutzt.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Offiziell ist er bei einem Verkehrsunfall verstorben. Ich habe später allerdings erfahren, dass er nur ein paar Wochen vorher mal "scherzhaft" (im Nachhinein weiß man natürlich, dass das es kein Scherz, sondern mutmaßlich eine Suizidankündigung war) geäußert hätte, dass er seinen Smart ja immer noch gegen einen LKW fahren könnte, wenn ihm alles zu viel wird. Da wäre schließlich keine Knautschzone an diesem Auto.
Ein Smart ist wirklich eine einzige "Blechdose", habe den vor Jahren auch mal einige Male dienstlich gefahren, der ist auch recht windanfällig gewesen.
Ich bin auch der Meinung, dass etlichen Unfällen in Wahrheit ein Suizidversuch zugrunde liegt, der ja manchmal auch funktioniert. Übel nur, wenn da Dritte mit reingezogen werden.
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Stand heute leben die Eltern in einer kleinen Mietwohnung, und er ist weggezogen und hat zu allen den Kontakt abgebrochen.

Das ist wirklich bitter.

Das war aber eine Entwicklung von gut zehn Jahren+.
Sprich Menschen können sich so schnell drehen wenn sie die falsche Luft schnuppern, davon bin ich sehr überzeugt.
Gerade wenn es um eine andere Person geht.
Wie oft werfen Menschen ihre langjährige Beziehung hin, weil sie sich in jemanden verknallt haben, um dann oft schon nach relativ kurzer Zeit festzustellen, dass das doch nicht so das Gelbe vom Ei war, doch nicht so gepasst hat, dieser andere Partner auch nicht anders ist als der bisherige, kurz: dass ein Fehler war.
Tja, nicht immer kann dieser dann ausgebügelt werden und der vorherige Zustand wieder hergestellt werden. 🤷‍♀️
Und das kann Folgen haben, die auch die Existenz betreffen.

Und gerade durch Geldangelegenheiten sind schon sehr viele Familien gespaltet worden.


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24.07.2025 um 12:52
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Bei z.B. Elternbürgschaft für die Wohnungsmiete gibt es auch Möglichkeiten, die Wohnung als Elternteil zu kündigen.
Nein, das können die Eltern nicht. Einen Mietvertrag kündigen kann nur wer im Vertrag steht bzw. evtl. ein eingesetzter Vormund (was bei erwachsenen, gesunden Kindern normalerweise nicht der Fall ist). Der Vermieter kann kündigen wenn die Miete nicht bezahlt wird und das dann von den Bürgen einfordern, aber ein Bürge kann nicht kündigen.
Das wäre ja dann alles easy wenn die Bürgen verhindern könnten dass auf ihre Kosten Mist gebaut wird.


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24.07.2025 um 13:05
Zitat von wobelwobel schrieb:Das wäre ja dann alles easy wenn die Bürgen verhindern könnten dass auf ihre Kosten Mist gebaut wird.
Die Eltern können den Bürgschaftsvertrag u.U. ordentlich kündigen, sofern der Vermieter die Zeit und die Möglichkeit hat, das Mietverhältnis seinerseits ordentlich zu kündigen. Mittelbar kann es dann schon einen Einfluss auf das Bestehen des Mietvertrages haben.
Dazu kommen dem Grundsatz nach die Möglichkeiten der Anfechtung und des Widerrufs. Das ist nicht immer ein wirtschaftlicher Ausweg, aber auch als Bürge ist man nicht unbedingt ewig gefangen.


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24.07.2025 um 14:50
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Die Eltern können den Bürgschaftsvertrag u.U. ordentlich kündigen, sofern der Vermieter die Zeit und die Möglichkeit hat, das Mietverhältnis seinerseits ordentlich zu kündigen.
Im Gegensatz zum Mieter braucht der Vermieter einen ordentlichen Kündigungsgrund, davon gibt's nicht soooo viele.
Eine Bürgschaft einfach so mal eben kündigen geht auch nicht - eben drum macht man ja Bürgschaften, damit eine Sicherheit da ist (das wäre nicht so, wenn die einfach gekündigt werden könnten).
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Mittelbar kann es dann schon einen Einfluss auf das Bestehen des Mietvertrages haben.
Sie können höchstens das Kind bewegen von sich aus zu kündigen.
Viel sinnvoller ist es in solchen Fällen die Eltern in den Mietvertrag zu nehmen.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Dazu kommen dem Grundsatz nach die Möglichkeiten der Anfechtung und des Widerrufs. Das ist nicht immer ein wirtschaftlicher Ausweg, aber auch als Bürge ist man nicht unbedingt ewig gefangen.
Was willste denn Anfechten oder widerrufen? Die Bürgschaft?
Widerruf ist in Deutschland bei Mietverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Zudem gilt auch hier dass der Mieter widerrufen müßte und nicht seine Bürgen. Auch hier können die Bürgen nichts machen.

Aber jetzt mal abgesehen davon:
Mietbürgschaften sind ohnehin eine Ausnahme, denn da gibt es dieselbe Obergrenze wie bei Kautionen (3 Kaltmieten).
Wenn irgendwas schlimmeres passiert (z.B. Wohnung abgefackelt durch Mieter) können die Kosten noch so sehr explodieren, mehr als die 3 Kaltmieten müssen die Bürgen nicht bezahlen. Die Schäden an der Wohnung muß der Mieter natürlich trotzdem bezahlen (ob mit oder ohne Bürgen).


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24.07.2025 um 15:13
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Leider sehr traurig. Wie gesagt, die Einnahmen reichten hinten und vorne nicht, um die Schulden abzubauen
Kann man den Verbürgten denn nicht auf Zahlungen verklagen? Oder ist der Verbürgte bei so etwas wirklich fein raus?
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Offiziell war sie ab da aber natürlich arm wie eine Kirchenmaus, sonst wäre die Bürgschaft ja nicht zum Tragen gekommen.
Das dürfte meine Frage dann schon beantworten, zumindest in diesem Fall.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Das Erbe, das ihm in Aussicht stand, hat er ausgeschlagen, damit die Familienimmobilie nicht verkauft werden muss.
Aber dann muss es doch andere Erben gegeben haben, denn wenn die Immobilie ansonsten an den Staat gefallen wäre, wäre sie doch auch verkauft worden. Hätte man mit den anderen Erben nicht etwas ausmachen können, dass sie seinen theoretischen Erbteil zumindest in Teilen auszahlen? Naja, jetzt ist es sowieso zu spät. Sehr bedauerlich, das ganze.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

24.07.2025 um 15:32
Zitat von wobelwobel schrieb:Eine Bürgschaft einfach so mal eben kündigen geht auch nicht
Doch, das geht. Nicht "einfach so", aber grundsätzlich schon.
Zitat von wobelwobel schrieb:(das wäre nicht so, wenn die einfach gekündigt werden könnten).
Der Vermieter braucht sie Sicherheit wegen des Mietverhältnisses. Die Frage ist dann, welche Interessen überwiegen, die des Bürgen oder die des Vermieters am Fortbestehen des Mietvertrages.
Zitat von zaeldzaeld schrieb:Kann man den Verbürgten denn nicht auf Zahlungen verklagen? Oder ist der Verbürgte bei so etwas wirklich fein raus?
Klar kann man das. Aber es nützt nichts, wenn kein Geld da ist.


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27.07.2025 um 20:16
Zitat von azazeelazazeel schrieb am 24.07.2025:Der Vermieter braucht sie Sicherheit wegen des Mietverhältnisses. Die Frage ist dann, welche Interessen überwiegen, die des Bürgen oder die des Vermieters am Fortbestehen des Mietvertrages.
Per Gesetz darf der Mieter aber lediglich 3 Kaltmieten verlangen - und eben nicht eine unbegrenzte Bürgschaft.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

28.07.2025 um 23:57
@wobel
Du meinst wohl den Vermieter, nehme ich an. Eine Bürgschaft über drei Monatsmieten.
Klar nach 2 nicht gezahlten Mieten, kann VM doch bereits die Kündigung einreichen.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 08:39
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb am 23.07.2025:Das meinte ich mit: Sowas dauert. Da gibt es m.E. schon Zwischenschritte. Ich würde mich z.B. bereits gewaltig wundern wenn mein Mann einen Konsumkredit aufnehmen würde wie er für viele üblich zu sein scheint.
Bei denen war das Kind schon im Wasser, und es sprach vorher auch nichts dafür.
Das war ein fleißiger und eher unterdurchschnittlicher Mensch was die Ausgaben betraf.
Lief immer in alten Klamotten rum, keine Urlaube oder Autos, immer daheim gelebt.
Der Trigger war dann 'Ich will großer Bauunternehmer-Subler werden', und der Wahn baute sich langsam auf.

Ich muss sagen dass mich diese Geschichte tatsächlich bezüglich des Themas geprägt hat.
Zitat von nairobinairobi schrieb am 24.07.2025:Und das kann Folgen haben, die auch die Existenz betreffen.

Und gerade durch Geldangelegenheiten sind schon sehr viele Familien gespaltet worden.
Joa, beim Geld ist die Freundschaft meistens recht schnell vorbei.
Und das ist für mich auch so ein Grund warum ich im Freundeskreis nur sehr ungern Geld verleihe bspw.
Selbst kleine Summen, ich fühle mich da meistens unwohl.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 09:25
Zitat von wobelwobel schrieb:Per Gesetz darf der Mieter aber lediglich 3 Kaltmieten verlangen - und eben nicht eine unbegrenzte Bürgschaft.
So halb richtig.
Eine Mietkautionsbürgschaft darf in der Tat drei Monatskaltmieten nicht übersteigen (so wie es eben auch für die Kaution selbst gilt). Aber es gibt eben auch Mietausfallbürgschaften. Also man haftet als Bürge für die Zahlung der Miete. Das unterliegt nicht § 551 BGB ist nicht in der Höhe begrenzt (BGH VIII ZR 379/12).


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 09:42
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Du meinst wohl den Vermieter, nehme ich an. Eine Bürgschaft über drei Monatsmieten.
Klar nach 2 nicht gezahlten Mieten, kann VM doch bereits die Kündigung einreichen.
Ja, sorry - meinte natürlich den Vermieter. Und der kann schon nach zwei nicht gezahlten Mieten die Kündigung einreichen. Üblicherweise wird's da aber erstmal 'ne Mahnung geben und die Kündigung kann abgewendet werden.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:So halb richtig.
Eine Mietkautionsbürgschaft darf in der Tat drei Monatskaltmieten nicht übersteigen (so wie es eben auch für die Kaution selbst gilt). Aber es gibt eben auch Mietausfallbürgschaften. Also man haftet als Bürge für die Zahlung der Miete. Das unterliegt nicht § 551 BGB ist nicht in der Höhe begrenzt (BGH VIII ZR 379/12).
Das sind halt genau die Fragen die man sich stellen sollte bevor man bürgt.
Wenn's ganz dumm läuft und der Mieter ein Wohnungszerstörer ist (ja, die gibt es, hatte leider schon mit solchen Typen zu tun) darf man sonst nicht nur die Sanierung sondern auch den Mietausfall bezahlen.

Als Elternteil und als Vermieter ist man besser bedient wenn der fragliche Elternteil im Mietvertrag steht und eine ganz normale Kaution hinterlegt wird - ist für alle billiger und vernünftiger. Haften muß man dann trotzdem, aber es weiß halt jeder auch woran man ist.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 09:54
Zitat von wobelwobel schrieb:Als Elternteil und als Vermieter ist man besser bedient wenn der fragliche Elternteil im Mietvertrag steht und eine ganz normale Kaution hinterlegt wird - ist für alle billiger und vernünftiger. Haften muß man dann trotzdem, aber es weiß halt jeder auch woran man ist.
Geschmackssache. Ich möchte nicht im Mietvertrag meiner Kinder stehen, alleine schon, weil das (in meinen Augen) eben mit zum Ausziehen gehört, sich da abzukoppeln. Aber das ist wirklich abhängig von den Umständen. Wichtig ist nur, sich in jedem Fall zu überlegen, wie weit man für andere einstehen möchte und solche Dinge auch genau zu durchdenken und nicht aus dem Bauch heraus zu entscheiden. Und da ist auch jeder Fall und jede Situation anders.
Mich wundert es immer, wenn Menschen solche potentiell existenzbedrohenden Entscheidungen mehr oder weniger intuitiv treffen, sich aber stundenlang mit rationalen Abwägungen beschäftigen, welchen neuen Toaster sie sich kaufen.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 10:39
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Mich wundert es immer, wenn Menschen solche potentiell existenzbedrohenden Entscheidungen mehr oder weniger intuitiv treffen
Mei da geht's oft um Sympathie, Familie und dergleichen.
Die Rationalität schaltet man da eher aus, und wahrscheinlich geht's ja meistens auch gut aus.
Die Extremfälle wo es nicht funktionierte, und dann auch richtig im Arsch landete, die bekommt man nur eher mit.


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 13:43
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Und das ist für mich auch so ein Grund warum ich im Freundeskreis nur sehr ungern Geld verleihe bspw.
Selbst kleine Summen, ich fühle mich da meistens unwohl.
Mache ich auch nicht. Es sind, wenn, dann nur Kleinstsummen, z.B. mal Kantine bei Portemonnaie vergessen, oder einer befreundten Studentin mal am Monatsende mit einem Zehner für einen Lebensmitteleinkauf aushelfen (wäre aber auch Schluss, wenn jemand das ausnutzt - umgekehrt, insbesondere in letztem Fall, sage ich gleich das ich ihr das schenke und meine das auch so).
Ansonsten: Man ist für seine Finanzen selbst verantwortlich. Bedeutet auch, offizielle Wege zu nutzen, z.B. Gehaltsvorschuss vom Arbeitgeber (betraf hier z.B. gerade einige junge Kollegen die sich den teuren internationalen Umzug ansonsten nicht hätten leisten können).

Bürgschaften übernehme ich jedenfalls nur wenn
- die Person bislang sich finanziell verantwortungsbewusst gezeigt hat
- die Sache realistisch bezahlt werden kann (die kleine Wohnung für den Studenten - nicht heikle Investitionen)
- man auch ansonsten füreinander zahlen würde (Auslandsaufenthalt, Partner mit - braucht Bürgschaft* fürs Visum, es wäre ansonsten aber auch klar dass man nunmal, wenn denn der Aufenthalt zusammen geplant ist, mitunter derjenige der mitkommt vom eigenen Gehalt mitzufinanzieren ist wenn für ihn nicht gleich eine Arbeitsstelle drin ist)
*Geht da nur um die normalen Lebensunterhaltskosten; Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung für eine zweite Person kann ich bezahlen und würde ich auch von mir aus wenn nötig.
Zitat von BerrylBerryl schrieb:Der Trigger war dann 'Ich will großer Bauunternehmer-Subler werden', und der Wahn baute sich langsam auf.
Fände ich persönlich auch heikel. Würde mich da auch wundern, wenn z.B. mein Mann, zunächst finanziell zurückhaltend und alles genau abwägend, auf überhebliche Ideen (überheblich = machen obwohl keine Ahnung davon) käme.
Grundsätzlich: Wenn etwas getan würde das der bisher mir bekannten Persönlichkeit drastisch widerspricht.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Mich wundert es immer, wenn Menschen solche potentiell existenzbedrohenden Entscheidungen mehr oder weniger intuitiv treffen, sich aber stundenlang mit rationalen Abwägungen beschäftigen, welchen neuen Toaster sie sich kaufen.
Meine Zustimmung.
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Geschmackssache. Ich möchte nicht im Mietvertrag meiner Kinder stehen, alleine schon, weil das (in meinen Augen) eben mit zum Ausziehen gehört, sich da abzukoppeln. Aber das ist wirklich abhängig von den Umständen.
Am wichtigsten fände ich es hier, dass das (hypothetische) Kind unkompliziert eine (pragmatische) Wohnmöglichkeit findet, um sich dann auf Ausbildung oder Studium zu konzentrieren.
Ansonsten ja, finde Abkoppeln wichtig und habe das auch selbst getan, selbst früh ausgezogen und auch definitiv nicht mehr "Samstag zum Wäschewaschen zu Mutti fahren".


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Würdet ihr für jemanden anderen bindend bürgen?

29.07.2025 um 14:22
Umgekehrt selbst auch noch nie jemanden gebeten mir Geld zu leihen und es käme für mich auch nicht in Frage.
(Auch Konto überziehen, Kredite: Für mich no-no. Mich schüttelt's, muss ich sagen, wie leichtfertig viele Menschen damit umzugehen scheinen, auch für Anschaffungen/ Ausgaben die beim besten Willen optional sind, also nicht der berühmt-berüchtigte "sparsame gebrauchte Kleinwagen, den man braucht um zur Arbeit zu kommen" sondern Urlaube, "Shopping", Hochzeitsfeier und so weiter.)

Einzige Bürgschaft für mich war die Elternbürgschaft für die erste keine Wohnung - ohne war nichts zu bekommen. Günstigstmögliche Wohnung genommen, sehr sparsam gelebt, Miete und andere Rechnungen immer eigenständig pünktlich vollständig bezahlt und nie jemanden um Geld gefragt. Fand und fände es persönlich auch äußerst unangenehm, und für mich nicht in Frage kommend, Wichtiges nicht bezahlen zu können (die monatlichen Rechnungen, oder damals sogar noch Kopier- und Exkursionsgeld für die Ausbildung) weil stattdessen Geld "für Spaß" ("shoppen gehen", "feiern gehen", Hobbies, teureres Kantinenessen statt Pausenbrot, Handy übers notwendigste hinaus, Streaming...) ausgegeben wurde.


Es ist mir schon unangenehm, wenn jemand anderes ausnahmsweise einen Bezahlvorgang durchführen muss (Geld vorhanden, Vorgang aber selbst nicht durchführbar) und ich demjenigen das Geld am selben Tag/ binnen Tagen zurückgebe.
(Situation: Auslandsumzug, Konto in Landeswährung erst nach Monaten erhältlich, Bezahlung muss als Überweisung in Landeswährung erfolgen und keine Auslandsüberweisung oder Barzahlung möglich. Lösung: Kollege bezahlte von seinem Konto, Auslandsüberweisung an ihn habe ich sofort durchgeführt oder ihm das Geld in bar sofort gegeben. War mir unangenehm da es schon in Richtung "Geld leihen" ging, der Umstand war aber bekannt. Entsprechend nur für die allerdringendsten Anschaffungen gemacht, z.B. Bezahlung Nebenkosten.)


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31.07.2025 um 04:35
Zitat von azazeelazazeel schrieb:Ich möchte nicht im Mietvertrag meiner Kinder stehen, alleine schon, weil das (in meinen Augen) eben mit zum Ausziehen gehört, sich da abzukoppeln. Aber das ist wirklich abhängig von den Umständen.
Das ist richtig, es kommt auf deren Situation an. Meine Tochter hat studiert und ein geringes Einkommen gehabt. Mit einer Bürgschaft durch die Eltern besteht in so einem Fall überhaupt erst die Möglichkeit, für einen Vermieter in die engere Wahl zu kommen. Studierenden gegenüber haben viele Vermietende Vorurteile.
Lieber ist ihnen natürlich ein berufstätige, solventer Mieter.
Zitat von RaspelbeereRaspelbeere schrieb:Umgekehrt selbst auch noch nie jemanden gebeten mir Geld zu leihen und es käme für mich auch nicht in Frage.
Ich hatte schon Geld geliehen von den Eltern und von meiner verstorbenen Patentante. Bankkredite waren zu jener Zeit sehr teuer. Das Geld habe ich monatlich zurückgezahlt. Einige Raten hat die Tante mir dann netterweise erlassen.
Ich würde das bei den Kindern/Bonuskindern machen, aber mit einer schriftlichen Vereinbarung.


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