Ist zwr von der Bild, fasst es aber nochmal gut zusammen!
Pretoria – 19 Monate nach den tödlichen Schüssen von Oscar Pistorius (27) auf seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp (29) wird in dem Prozess das Urteil gefällt. Pistorius drohen bis zu 25 Jahre Haft. Doch das ist nur eine Möglichkeit.
Nur ein Mensch weiß, was wirklich in den frühen Morgenstunden des 14. Februar 2013 in der Villa 286 Silverwoods Estate bei Pretoria passierte, als das Model Reeva Steenkamp durch eine geschlossene Toilettentür erschossen wurde. Dieser Mensch ist Oscar Pistorius. Er sagt, er habe seine Freundin aus Versehen erschossen. Er habe geglaubt, ein Einbrecher sei im Haus.
Nur ein Mensch entscheidet, ob diese Version glaubwürdig ist. Dieser Mensch ist Richterin Thokozile Matilda Masipa (66). Sie wird am Donnerstag ab 9 Uhr ihr Urteil im Mordprozess gegen den beinamputierten Athleten verkünden.
Sechs Monate lang hörte die Richterin geduldig 37 Zeugen, Experten und Gutachter. Sie verzog kaum eine Miene, nichts deutete darauf hin, wie sie die Schuldfrage bewertet.
Die vier Möglichkeiten der Richterin nach südafrikanischem Recht
► 1. Oscar Pistorius ist schuldig des vorsätzlichen Mordes („premeditated murder“).
Richterin Masipa würde dann der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen, nach der Pistorius geplant und absichtlich seine Freundin tötete, wahrscheinlich nach einem Streit.
Strafmaß: Pistorius müsste lebenslang ins Gefängnis. In Südafrika hätte er frühestens nach 25 Jahre die Möglichkeit, auf Bewährung freizukommen.
► 2. Oscar Pistorius ist schuldig des Mordes („murder“).
Die Richterin wäre dann der Auffassung, dass Pistorius den Menschen hinter der Toilettentür absichtlich erschoss – ganz egal, ob er dort nun seine Freundin oder einen Einbrecher vermutete. Oder aber, dass er bewusst in Kauf nahm, dass der Mensch hinter der Tür ums Leben kommt. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass Pistorius mit seiner Aussage im Zeugenstand diesen Tatbestand bereits bestätigt hat.
Strafmaß: Er ginge für mindestens 15 Jahre in den Knast.
► 3. Oscar Pistorius ist schuldig des Totschlags („culpable homicide“).
Die Richterin käme zu dem Schluss, dass Pistorius in Panik schoss, jedoch nicht mit der Absicht, jemanden zu töten. Die Verteidigung beklagte, dass Pistorius überhaupt wegen Mordes angeklagt wurde – sie hielt „Totschlag“ von Anfang an für angemessen.
Strafmaß: Pistorius müsste für maximal 15 Jahre ins Gefängnis. Seine Behinderung sowie psychische Faktoren würden (wie bei allen anderen Schuldsprüchen auch) strafmildernd gewertet.
► 4. Oscar Pistorius ist nicht schuldig. Er wird freigesprochen.
Richterin Masipa würde dann der Argumentation der Verteidigung folgen, die behauptet: Oscar Pistorius war in der Tatnacht so panisch davon überzeugt, dass ein Einbrecher im Haus ist und er überfallen wird, dass er in vermeintlicher Notwehr („putative self-defence“) schoss.
Sollte Pistorius schuldig gesprochen werden, würde das Strafmaß nicht gleich verkündet. Das würde noch einige Wochen dauern.
Ob er bis dahin auf Kaution frei bleiben darf, müsste die Richterin entscheiden: Pistorius verkaufte während des Prozesses alle seine Häuser in Südafrika, was nach Auffassung von Rechtsexperten die Fluchtgefahr erhöhen könnte.
Wie auch immer das Verfahren ausgeht: Sehr wahrscheinlich ist, dass eine der Parteien in Berufung geht. Die unendliche Geschichte um den Tod der Reeva Steenkamp wäre dann noch immer nicht beendet.
http://www.bild.de/news/ausland/oscar-pistorius/pretoria-pistorius-prozess-szenarien-37608222.bild.html