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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

5.854 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Psiram, Deutsches Reich, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 16:27
emz: ich behaupte ja auch nicht Ahnung zu haben! Würde ich sonst hier fragen? Von daher auch immer wieder göttlich,wenn jemand meint, mich gleich als Reichbürger betiteln zu müssen.

Trotzdem kann ich jetzt nicht erkennen, wo das Problem wäre, wenn man bei Geburt eines Kindes z.B. diese ganzen Unterlagen einreicht und das Kind eben dann gleich die Urkunde mitbekommt. Man muss da soviel ausfüllen und machen, da kommts auf das dann auch nicht mehr drauf an.

dasewige: das halte ich für ein Gerücht! Drohnenmorde sind illegaler Mord und mit dem Völkerrecht unvereinbar. Das Ramstein hierfür unentbehrlich ist, wird zwar abgestritten, aber es pfeifen die Spatzen von den Dächern. jeder mag selbst entscheiden, ob er Blindheit vortäuscht, oder dazu steht, daß in Ramstein Völkerrecht gebrochen wird. Ein bisschen Ahnung in Physik reicht schon, um zu erkennen, daß ohne Ramstein die Drohnen nicht in Afghanistan fliegen könnten.

interrobang: die gesamte Präsenz der Amerikaner hat damit etwas zu tun. Das gegenwärtige Herumgeeiere in den BPK zeigt nur, wie windelweich das ganze ist! Vom NSA-Skandal bis hin zu Nato-einsätzen wie Jugoslawien, die Völkerrechtlich nciht gedeckt waren. Nur wird da halt niemand angeklagt. Ok- natürlich kann man auch als souveräner Staat gegen das Völkerrecht verstossen, aber man kann nicht gleichzeitig immer wieder gegen das Völkerrecht mit Verweis auf amerikanische Vereinbarungen etc. verstossen und behaupten man wäre aber trotzdem absolut souverän.

emz: du hast beantragt und auch bekommen?

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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 17:35
@reginepolenz
Zitat von reginepolenzreginepolenz schrieb:emz: ich behaupte ja auch nicht Ahnung zu haben! Würde ich sonst hier fragen? Von daher auch immer wieder göttlich,wenn jemand meint, mich gleich als Reichbürger betiteln zu müssen.
Nicht, dass mich das jetzt verwundert und ich dem widersprechen würde, aber warum sprichst du da mich an?
Zitat von reginepolenzreginepolenz schrieb:Trotzdem kann ich jetzt nicht erkennen, wo das Problem wäre, wenn man bei Geburt eines Kindes z.B. diese ganzen Unterlagen einreicht
Du hättest also komplett und rückwirkend alle diese Unterlagen vorliegen?
Zitat von reginepolenzreginepolenz schrieb:emz: du hast beantragt und auch bekommen?
Warum liest du nicht die an dich gerichteten Posts? Beitrag von emz (Seite 106)


Mach dich doch bitte mal schlau, wie das mit dem @en funktioniert.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 17:38
Das sind gefährlicher Spinner, die in ihrem eigenen "Königreich" vegetieren. Deutschland ist viel zu lax, was solche Figuren betrifft.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 17:55
@reginepolenz
Eventuell verwechselst Du hier etwas (nur eine Vermutung von mir)?
Mit der Staatsangehörigkeitsurkunde wird die Staatsangehörigkeit nicht verliehen, sondern sie bescheinigt nur das, was sowieso Fakt ist.
Wenn Du als Kind mindestens eines Elternteils, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, geboren wurdest (egal wo), dann bist Du kraft Gesetzes mit Vollzug Deiner Geburt deutscher Staatsangehöriger. Wer diese Tatsache anzweifelt, muss das Gegenteil beweisen (siehe meinen Beitrag weiter oben).

Ach, und übrigens: anders als @emz brauchte ich für meine Beamtenlaufbahn keinen Staatsangehörigkeitsnachweis. Meinem Dienstherrn reichte die Vorlage der Geburtsurkunde und des Personalausweises (neben noch einigen anderen Unterlagen, die aber mit der Frage meiner Staatsangehörigkeit nichts zu tun hatten).


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:04
@reginepolenz warum beantragst du keinen Deutschen Pass? Das sollte dir ja auch genügen beweisen. Immerhin wird dieser in jedem anderen Land anerkann. Egal ob das dann in Hinterchina oder weiss der Geier wo ist.
Was ist eigentlich wenn du im Ausland Hilfe benötigst? Welcher Staat hilft dir oder bei welchem suchst du Hilfe? Das würde mich ja nun doch sehr interessieren wenn du die Deutsche Staatsangehörigkeit zuerst bewiesen haben willst bevor du Deutsche bist.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:12
Übrigens bekommen auch wir Schweizer keine Schweizer Urkunde bei der Geburt welche im Haushalt bleibt und meine Zugehörigkeit als Schweizer belegt. Jedoch haben wir einen Heimatschein aber auch dieser liegt nicht bei uns. Dieser ist hinterlegt bei der Gemeinde wo ich wohnhaft bin. Sollte ich nun meine Staatszugehörigkeit anzweifeln?


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:13
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Wenn Du als Kind mindestens eines Elternteils, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, geboren wurdest (egal wo), dann bist Du kraft Gesetzes mit Vollzug Deiner Geburt deutscher Staatsangehöriger.
Hierzu habe ich eine Frage: Was ist, wenn ein junges Flüchtlingspaar (keine deutschen Staatsangehörigen und auch niemand von den Vorfahren) nach Deutschland kommt und hier deren Kind geboren wird. Kind bekommt irgendwann deutsche Staatsbürgerschaft und will später Beamter werden. In einem Bundesland, wo man dafür einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.
Heißt das, das solchen Deutschen von Haus aus eine Beamtenlaufbahn verwehrt bleibt?


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:19
@Lambach
Dann schauen wir mal die Gesetze an: https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/geburtsortprinzip/_node.html (Archiv-Version vom 18.04.2016)
Das Geburtsortsprinzip
Ergänzend zum Abstammungsprinzip gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 auch das Geburtsortsprinzip. Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort.
Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt:
Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.

Es gilt jedoch eine Besonderheit: Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit(en) erwerben, die die Eltern als Ausländer besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es kann diese Staatsangehörigkeit(en) neben der deutschen behalten, wenn
es sich um Staatsangehörigkeiten von Mitgliedstaaten der EU oder der Schweiz handelt oder
das Kind in Deutschland aufgewachsen ist. Das ist der Fall, wenn das Kind bis zum 21. Geburtstag
> mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt hat oder
> mindestens sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder
> in Deutschland einen Schulabschluss oder einen Berufsabschluss erworben hat oder
> vergleichbare Bindungen an Deutschland hat und die Optionspflicht eine besondere Härte bedeuten würde.
Wenn das Kind nicht in Deutschland aufgewachsen ist, entsteht die Optionspflicht. Der oder die junge Erwachsene muss es sich dann nach dem 21. Geburtstag entscheiden, ob er oder sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit(en) behalten will.
Jetzt sind alle Klarheiten beseitigt, oder?!


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:22
Zitat von FichtenmopedFichtenmoped schrieb:Jetzt sind alle Klarheiten beseitigt, oder?!
Danke! Ja, bis auf diesen Punkt:

"Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind."

Welche bestimmten Voraussetzungen?


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:29
@Fichtenmoped

Hab's grad selbst auf deinem Link gefunden:
"
Inhalt
Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes muss mindestens ein Elternteil:

sich seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz haben.

Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben z.B.:

Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG,
freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bzw. gleichgestellte Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein oder Norwegen sowie deren Familienangehörige und Lebenspartner,
türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familienangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Assoziationsrechts der Europäischen Union mit der Türkei haben.

"
D. h. es ist in meinem Beispiel doch nicht so klar bzw. - wenn ich es richtig verstehe, ist in manchen Fällen einer/m gebürtigen Deutschen die Beamtlaufbahn verwehrt? Bitte um Aufklärung, vielleicht stehe ich ja auf der Leitung.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 18:58
Zitat von LambachLambach schrieb:D. h. es ist in meinem Beispiel doch nicht so klar bzw. - wenn ich es richtig verstehe, ist in manchen Fällen einer/m gebürtigen Deutschen die Beamtlaufbahn verwehrt? Bitte um Aufklärung, vielleicht stehe ich ja auf der Leitung.
Ein Kind, das zwar in Deutschland geboren wurde, dessen Eltern aber die von @Fichtenmoped zitierten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist nicht von Geburt an Deutscher.

Dieses Kind müsste, um Deutscher zu werden, sich einbürgern lassen. Es erhält nach erfolgter Einbürgerung eine Einbürgerungsurkunde und ist dann Deutscher (eben aufgrund Einbürgerung).

Um z.B. Bundesbeamter zu werden, musst Du kein gebürtiger Deutscher sein, sondern deutscher Staatsangehöriger. Es reicht sogar, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedssaates zu besitzen.

Hier mal § 7 Bundesbeamtengesetz (Auszug):
(1) In das Beamtenverhältnis darf berufen werden, wer

1.
Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit

a)
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
b)
eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
[...]
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__7.html


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:09
Zitat von LambachLambach schrieb:Hierzu habe ich eine Frage: Was ist, wenn ein junges Flüchtlingspaar (keine deutschen Staatsangehörigen und auch niemand von den Vorfahren) nach Deutschland kommt und hier deren Kind geboren wird. Kind bekommt irgendwann deutsche Staatsbürgerschaft und will später Beamter werden. In einem Bundesland, wo man dafür einen Staatsangehörigkeitsausweis verlangt.
Heißt das, das solchen Deutschen von Haus aus eine Beamtenlaufbahn verwehrt bleibt?
Dieses Kind weist seine deutsche Staatsangehörigkeit durch die Einbürgerungsurkunde nach.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:11
@SKlikerklaker
Wieso sollten deutsche aus irgentwelchen gründen anderst behandelt werden? o_O Deutsch ist Deutsch.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:14
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Wieso sollten deutsche aus irgentwelchen gründen anderst behandelt werden? o_O Deutsch ist Deutsch.
Nichts anders sage ich. Ich muss nicht von Geburt an Deutscher sein, um Beamter werden zu können. Dass hatte, sofern ich das richtig verstanden habe, @Lambach vermutet.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:17
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Es erhält nach erfolgter Einbürgerung eine Einbürgerungsurkunde und ist dann Deutscher (eben aufgrund Einbürgerung).
Ja, aber ist er dann deutscher Staatsangehöriger UND deutscher Staatsbürger? Was ist der Unterschied?

Warum muss man in einem Fall für den Staatsabgehörigenausweis nachweisen, daß man deutsche Staatsangehörige unter den Vorfahren hatte und im anderen Fall reicht aber ein Einbürgerunsantrag - selbst wenn man keine deutsche Vorfahren hatte?


Einerseits:
Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Ariernachweise, Soldbücher (Wehrmachtsausweis), Kennkarten usw.), Pässe und Ausweise des Antragstellers und der Vorfahren sowie – falls vorhanden – für sie in Deutschland ausgestellte Dokumente wie Zeugnisse oder das Stammbuch der Familie beizubringen.
Wikipedia: Staatsangehörigkeitsausweis

Andererseits:

Inhalt
Erste Schritte zur Einbürgerung
Antragstellung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch, sondern nur auf Antrag.

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/ersteSchritte/_node.html (Archiv-Version vom 18.04.2016)

Wird da unterschieden zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit?


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:21
Zitat von LambachLambach schrieb:Ja, aber ist er dann deutscher Staatsangehöriger UND deutscher Staatsbürger? Was ist der Unterschied?
Kein Unterschied. In Deutschland heißt es eben Staatsangehörigkeit. Andere Länder nennen es Staatsbürgerschaft (englisch z. B. Citizen). Ist aber das Gleiche.
Zitat von LambachLambach schrieb:Wird da unterschieden zwischen Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit?
Nein. Siehe oben.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:28
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Nein. Siehe oben.
Aber warum gibt es dann zwei verschiedene Verfahren, um zum Staatsangehörigenausweis zu kommen?

Was, wenn z. B. @emz keinen entsprechenden Nachweis hätte bringen können?


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:36
@Lambach
Noch mal zur Ergänzung:

Es gibt "qualitativ" keinen Unterschied, ob Du von Geburt an Deutscher bist oder später eingebürgert wurdest. Jeder hat die gleichen Rechte und Pflichten.

Wie @interrobang es richtig formuliert hat: Deutsch ist deutsch.
Zitat von LambachLambach schrieb:Warum muss man in einem Fall für den Staatsabgehörigenausweis nachweisen, daß man deutsche Staatsangehörige unter den Vorfahren hatte und im anderen Fall reicht aber ein Einbürgerunsantrag - selbst wenn man keine deutsche Vorfahren hatte?
Einbürgern musst Du Dich lassen, wenn Du Ausländer bist, aber Deutscher werden möchtest. Dazu musst Du auch einen Einbürgerungstest machen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt Dir, dass Du schon immer Deutscher bist. Nimm mal die Spätaussiedler aus Polen oder Russland z. B. Wenn die die entsprechenden Nachweise beibringen können, wird ihnen mit dem Staatsangehörigkeitsausweis bescheinigt, dass sie Deutsche sind. Die werden dann nicht noch mel eingebürgert, weil sie ja Deutsche sind.
Zitat von LambachLambach schrieb:Aber warum gibt es dann zwei verschiedene Verfahren, um zum Staatsangehörigenausweis zu kommen?
Das Verfahren ist für alle gleich.
Was unterschiedlich ist, ist dass einige Länder so einen Ausweis als Einstellungsvoraussetzung in die Beamtenlaufbahn verlangen, der Bund aber z. B. nicht.
Zitat von LambachLambach schrieb:Was, wenn z. B. @emz keinen entsprechenden Nachweis hätte bringen können?
Dann hätte er wohl kein Beamter werden können, zumindest nicht in seinem Bundesland.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:41
@Lambach
Zitat von LambachLambach schrieb:Was, wenn z. B. @emz keinen entsprechenden Nachweis hätte bringen können?
Hätte ich mir einen anderen Beruf gesucht :D

Das Ding heißt Staatsangehörigkeitsausweis und nicht Staatsangehörigenausweis.


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Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?

05.09.2016 um 19:45
Zitat von emzemz schrieb:Hätte ich mir einen anderen Beruf gesucht :D
Zur Not hättest Du auch als Arbeitnehmer in den öffentlichen Dienst gehen können... ;)


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