Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
13.11.2013 um 16:14Anzeige
lone_dog schrieb:Komm, erzähl mal...Gerne.
lone_dog schrieb:Gut, so wars gemeint ... ich dachte schonDa gibt es nichts zu meinen. Ich finde eine Erklärung, wie Du sie abgegeben hast, in diesem Kontext zwar lustig, aber doch gefährlich und bin deswegen sprachlich genau.
lone_dog schrieb:aher: Das Deutsche Reich als Bezeichnung und Staat existiert nicht mehr, dessen identischer Rechtsnachfolger existiert unter einer anderen Bezeichnung in einem neuen staatlichen Gefüge.Leider nein ;)
So richtig?
lone_dog schrieb:Ja, dieselbe Person. Aber mit anderem Innenleben, anderem Verhalten und anderem Äußeren.Genau. Aber die selbe Person. Wenn Du als Frau ein Haus gekauft hast, lässt Dich dann umoperieren und umbenennen, dann verlierst du nicht Dein Haus.
lone_dog schrieb:ich akzeptiere also, dass Deutschland umoperiert wurde und begrüße diesen Schritt.aber so was von.
lone_dog schrieb:.... vielleicht ist nur der Westen also historisch reichsdeutsch, und der eingeäscherte Osten nicht?Hui, ich empfehle an dieser Stelle eine nähere Auseinandersetzung mit der Zeit der Ottonen und den Folgejahren!
lone_dog schrieb:vielleicht ist nur der Westen also historisch reichsdeutsch, und der eingeäscherte Osten nicht? Wie hat sich dieses Verhältnis nun nach 1990 ausgewirkt?KRR-FAQ zitiert hierzu Wikipedia: Markus Heintzen:
mit dem Beitritt der DDR und dem Ende des Sonderstatus von Berlin hörte die Bundesrepublik Deutschland auf, im Verhältnis zum Deutschen Reich nur teil-identisch zu sein. Seitdem ist sie vielmehr mit dem Deutschen Reich voll-identisch und besitzt die Rechtsmacht zu Verfügungen, die Deutschland als Ganzes, etwa sein Staatsgebiet, betreffen."http://www.krr-faq.net/ident.php (Archiv-Version vom 26.07.2012)
Jacobus schrieb:Da wäre z.B. die sog. Wiedervereinigung. Am 3 Oktober 1990 trat die ehem. DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland bei. Mehr nicht.Dir ist demnach nach eigener Aussage völlig klar, dass es sich im juristischen Sinne eben nicht um eine Wiedervereinigung, sondern im völkerrechtlichen Sinne um einen Beitritt der DDR zur BRD handelte. Und trotzdem verschwendest du auf darauf ganze 165 Worte und klapperst Bücher nach dem Wort "Wiedervereinigung" ab? Wen willst du hier eigentlich veräppeln? Dich oder uns? Es ist schnurz wie man das nennt, meinetwegen Schuppenflechte-Fusion, interessiert nicht. Wichtig ist nur was es dem Grunde nach ist.
Der Name des Staates blieb genau so bestehen wie Kanzler, Staats- und Regierungsform.
Die einzige Änderung bestand lediglich in der größeren Ausdehnung des Geltungsbereiches des GG.
Wieso wird dieser Vorgang jetzt als "Wiedervereinigung" bezeichnet? Das würde doch aber bedeuten, dass die BRD und die DDR vor ihrer Teilung eine in sich geschlossene Einheit waren.
Dem war aber nicht so, wie wir alle wissen. Sie waren Fragmente eines größeren Ganzen.
Deshalb heißt der Vertrag zwischen der alten BRD und der DDR auch Einigungsvertrag, und nicht Wiedervereinigungsvertrag, denn das wäre juristisch und völkerrechtlich unhaltbar.
Ich hab den Einigungsvertrag in Buchform vorliegen, es sind über 1200 Seiten, die ich nun noch nicht alle gelesen hab. Mir ist aber aufgefallen, dass bisher nicht ein einziges mal der Begriff "Wiedervereinigung" aufgetaucht ist. Es ist immer nur von der Einheit Deutschlands oder dem Vereinten Deutschland die rede.
Jacobus schrieb:Dann ist da noch der so häufig zitierte Friedensvertrag, den wir bis heute immer noch nicht haben. Als Gegenargument wird dann immer der 2+4-Vertrag genannt, der einen Friedensvertrag ersetzt. Das kann aber so nicht zutreffen, da ein Friedensvertrag von den jeweiligen Kriegsgegnern bzw. deren Rechtsnachfolgern ausgehandelt wird. Da aber weder die DDR noch die BRD je Krieg geführt haben, können deren Regierungschefs bzw. die Außenminister auch kein Dokument unterzeichnen, welches einem Friedensvertrag gleich kommt. Der Staat, der den Krieg begonnen, geführt und verloren hat, hieß Deutsches Reich. Weder die DDR noch die BRD haben oder hatten die Rechtsnachfolge dieses DR angetreten, da das DR offiziell noch gar nicht aufgelöst wurde.Und spätestens hier wird klar, dass du dich wohl nur ziemlich einseitig "informiert" hast (wenn man das mal so nennen mag). Denn das BVerfG hat genau andersherum als von dir behauptet entscheiden http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078, somit stellt sich die Frage nach ermächtigten Unterzeichnern nicht, somit ist 2+4 offensichtlich rechtmäßig und wir sind sehr wohl im Besitz eines "ersatzweise Friedensvertrages".
So ähnlich hat auch des Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden.