Volksabstimmung: Schweiz stimmt für Begrenzung der Zuwanderung.
19.02.2014 um 11:05Anzeige
Laborant schrieb:Überregulierung lässt die Wirtschaft eingehen, Extremer Liberalismus hingegen melkt die Ärmsten und macht die Reichen nur noch Reicher.Die Manager regulieren ihre Gehälter doch auch nicht, die werden einfach nur regelmäßig erhöht, völlig egal wie es der Firma geht. Das ist auch eine Form von überregulierten Lohndiktat, die Belegschaft hat gegen diese Selbstbedienung ja nichts zu melden.
Ashert001 schrieb:Da wäre ein staatliches 1:12 hinter dem auch das Volk steht doch klar besser gewesen!Nein. 1:12 als Maximum geht nicht, wenn schon in KMU's ab 50 Personen 1:6 herrscht. Zu regulativ, zu links. Ausserdem wäre eine Annahme von 1:12 im Prinzip eine Selbstschussanlage für jeden gewesen, der mehr verdiente als der Niedrigstlohnempfänger in der gleichen Firma. Da die Lohnstufen immer durch einen gewissen Faktor voneinander getrennt sind, würden bei einer Kürzung der obersten Gehälter auch alle untendran weniger verdienen ausser eben dem, der am wenigsten kriegt.
rockandroll schrieb:hoffentlich. der rauhe ton hier lässt nichts gutes vermuten'Hier' ist aber immer noch ein mehrheitlich deutsches Forum...
Nightshadow81 schrieb:Es ist ne Schweinerei sondergleichen das Deutschland jetzt noch die Türen zu den östlichen Ländern Europas weit aufstößt damit Rümänen und Bulgaren hierherkommenfind ich nicht. Ist doch schoen wenn es auch mal Rumaenen und Bulgaren besser geht und die auch ne Chance bekommen. Die Rumaenen, die ich kenne, arbeiten uebrigens allesamt und soweit ich das beurteilen kann nicht schlechter als Deutsche.
Nightshadow81 schrieb:Kann ich sagen-in einem Land in dem der eigene Bürger nichts mehr wert ist !Zufaellig auf der richtigen Seite der Grenze gebohren zu sein macht einen noch nicht per se wertvoll. Gesellschaftlichen Wert muss man sich erst verdienen.
McNeal schrieb:Die Rumaenen, die ich kenne, arbeiten uebrigens allesamt und soweit ich das beurteilen kann nicht schlechter als Deutsche.im betrieb haben wir einen. fleissig und zuverlässig. er bekommt natürlich den gleichen lohn wie die deutschen kollegen. da machen wir keinen unterschied.
aseria23 schrieb:Wo kommt ihr eigentlich her? Gibts da so nen Dorf von dem ich nix weiss?bielefeld ist eine liberale großstadt... so wie der auftritt kommt er aus süddeutschland und vom land.
(Ist es Bielefeld?)
25h.nox schrieb:bielefeld ist eine liberale großstadt... so wie der auftritt kommt er aus süddeutschland und vom landDer schlimmste vorstellbare Menschenschlag ...
muselhumanist schrieb:Im übrigen eine ziemlich katholische Stadt, aber sowas gibt es natürlich nur im "Süden" Deutschlands.sind vorallem nachfahren von vertriebenen, für die wurde ein extra stadtteil gebaut...
Afrikaner in der Schweiz: "'Drecksnigerianer' ist erlaubt, 'schwarze Sau' nicht"http://www.spiegel.de/politik/ausland/schweizer-gericht-polizist-darf-auslaender-drecksasylant-nennen-a-954910.html
Die Ausdrücke "Sauausländer" und "Drecksasylant" sind nicht diskriminierend - so hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne geurteilt. Die Richter gaben damit einem Polizisten recht, der einen algerischen Asylbewerber beschimpft hatte.
Lausanne - Eigentlich ist es eine Szene, die zum Polizeialltag gehört: Ein Beamter nimmt einen Mann wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl fest.
Doch der Fall, über den die Schweiz nun diskutiert, ist anders: Der Polizist legte dem Verdächtigen nicht nur Handschellen an, sondern bezeichnete ihn vor zahlreichen Schaulustigen als "Sauausländer" und "Drecksasylant". Der Mann, der 2007 auf der Uhren- und Schmuckmesse in Basel festgenommen wurde, war ein Asylbewerber aus Algerien.
Aufgrund dieser Äußerungen wurde der Polizist von der Basler Justiz wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann wehrte sich gegen diesen Schuldspruch. Nun hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne geurteilt, dass die genannten Ausdrücke nicht diskriminierend seien, sondern nur eine Beschimpfung darstellten. "Drecksnigerianer" ist erlaubt, "schwarze Sau" nicht
Der Tatbestand der Rassendiskriminierung, um den es hier gehe, setze voraus, dass der Täter eine Person oder eine Gruppe "wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion" öffentlich herabsetze oder diskriminiere. Bei Äußerungen wie "schwarze Sau" oder "Saujude" sei der Bezug zu Rasse, Ethnie oder Religion ohne Weiteres gegeben. Bei "Sauausländer" oder "Drecksasylant" hingegen fehle er.
Die "Neue Zürcher Zeitung" schlussfolgert: "Wer einen dunkelhäutigen Mann als 'schwarze Sau' tituliert, begeht demnach einen rassistischen Angriff, wer denselben Mann als 'Drecksnigerianer' bezeichnet, nicht."
Außerdem urteilte das Gericht in Lausanne, dass Begriffe wie "Sau" oder "Dreck" im deutschen Sprachraum seit jeher häufig verwendet würden, um jemanden zu beleidigen. Sie würden daher als bloße Beschimpfung, nicht aber als Angriff auf die Menschenwürde empfunden.
Die Entscheidung des Bundesgerichts dürfte die Diskussion über die Behandlung von Ausländern in der Schweiz weiter anheizen. Das Land war international in die Kritik geraten, nachdem sich die Wähler in einem Referendum mehrheitlich dafür aussprachen, die Einwanderung aus dem EU-Ausland zu begrenzen.