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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 14:27
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Vielleicht bin ich da die Einzige mit solch einem Denken, aber ich halte solch eine Überlegung für schlüssig.
Weiß ich nicht ob du die einzige bist, aber ich halte das nicht für schlüssig.

Ich glaube nicht dass man sich im Detail mit diesen Dingen im Vorfeld beschäftigt. Die Menschen kommen aus einer Notsituation und ziehen erstmal los. Und auf dem Fluchtweg hört man sicherlich eine Menge, wo es gut ist und wo es weniger gut ist.
Ob dabei die Frage, ob man für die Anhörung im asylrechtsverfahren Geld bezahlen muss oder nicht eine große Rolle spielt, das bezweifle ich. Eine größere Rolle dürfte wohl spielen, ob man sich verspricht, dass das Verfahren positiv beschieden wird.
Und ob man die Lebensbedingungen im Zielland für sich als positiv bewertet dürfte wohl auch eine enorme Rolle spielen.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 14:38
@fischersfritzi
okay, mag sicherlich - bei den Meisten oder vielleicht auch Allen - so sein.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Eine größere Rolle dürfte wohl spielen, ob man sich verspricht, dass das Verfahren positiv beschieden wird.
Und ob man die Lebensbedingungen im Zielland für sich als positiv bewertet dürfte wohl auch eine enorme Rolle spielen.
das sind sicher die Hauptgründe.
Und da wurde Deutschland offensichtlich bis jetzt als sehr einladend empfunden.

Und was das betrifft:
ob man sich verspricht, dass das Verfahren positiv beschieden wird.
das ist ja auch nicht mal zwingend nötig, wenn Viele ohne Asylgrund dann dennoch eine Duldung bekommen und aus diversen Gründen nicht abgeschoben werden können.

Sowas spricht sich eben auch rum, nach dem Motto:
In D kann man so und so bleiben, ziemlich egal wie das Verfahren läuft.
Und da muss eben seitens des Gesetzgebers (auch bei EU-Entscheidern) endlich mal angesetzt werden.
Keine Ahnung ob den EU-Politikern egal ist, ob D irgendwann überfordert ist oder nicht? Kann nur hoffen, dass das EU-Parlament (oder wie sich das alles nennt) Deutschland weiterhin als den größten Einzahler in den EU-Topf erhalten will.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 17:59
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wahrscheinlich dass es so bleibt, ist ja scheißegal wie das finanziert wird.
genau, denn alles andere wäre offenbar teurer, deshalb hat der Gesetzgeber dies bewusst so geregelt.
Aber egal, es ist hier offenbar uninteressant, will man doch nur, dass die gefälligst zahlen......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 18:13
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:genau, denn alles andere wäre offenbar teurer
Lol! Sprich wenn Kläger ihre Klage verlieren und sie die verursachten Kosten bezahlen, ist es teurer für den Staat? Ha ha ha.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 18:30
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Lol! Sprich wenn Kläger ihre Klage verlieren und sie die verursachten Kosten bezahlen, ist es teurer für den Staat? Ha ha ha.
ja, es verringert den Verwaltungsaufwand, das sind auch Kosten, die es sonst gäbe. Aber spielt ja keine Rolle. Kann man sich ja lustig drüber machen, weil man keine Ahnung hat, warum der Gesetzgeber bestimmte Dinge gesetzlich so regelt, wie er sie regelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 18:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, es verringert den Verwaltungsaufwand, das sind auch Kosten, die es sonst gäbe.
Es wird besser, vielleicht sollte niemand mehr seine Gerichtskosten zahlen, dann sparen wir noch mehr.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Kann man sich ja lustig drüber machen, weil man keine Ahnung hat
Ich finde es gut dass Du mit diesen Sachen so offen umgehst, da brauche ich ja nicht drauf hinweisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 18:39
@Abahatschi
hier bitte auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass Du dann mal einsehen könntest, dass Dein lächerlich machen meiner Aussagen vollkommen daneben war:
Kostenfreiheit dient der Verringerung des Verwaltungsaufwandes.

Der Gesetzgeber habe dabei keineswegs weniger bemittelte Kläger begünstigen wollen. Vielmehr wurde gesehen, dass „die Einziehung fälliger Gerichtskosten in Asylstreitigkeiten nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereitet“, so das Bundesverwaltungsgericht. Entweder seien die Schuldner mittellos oder nicht mehr auffindbar, so dass letztlich die Kosten sowieso meist nicht mehr eingetrieben werden könnten. Die Gerichtskostenfreiheit diene daher der Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Quelle: https://www.juraforum.de/news/keine-gerichtskosten-fuer-fluechtlinge-bei-asylstreit_224274


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 18:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Vielmehr wurde gesehen, dass „die Einziehung fälliger Gerichtskosten in Asylstreitigkeiten nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereitet“, so das Bundesverwaltungsgericht. Entweder seien die Schuldner mittellos oder nicht mehr auffindbar, so dass letztlich die Kosten sowieso meist nicht mehr eingetrieben werden könnten. Die Gerichtskostenfreiheit diene daher der Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Aus deinem Link, so viel zitiert weil ich die Lösung zu dem Problem präsentiert habe:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wer schon eine Ablehnung vom Amt hat, soll alles, auch Gerichtskosten zahlen können, man kann von jemanden ein Bürgschaft bekommen, zB. von Leuten oder Organisationen die den ganzen Tag lang behaupten dass die Beamten Fehler im Verfahren machen, so haben die nichts zu befürchten, sie gewinnen ja.
Es ist außerdem sehr dumm von einem Staat Leistungen zu erbringen wo er schon mit den Kosten bekannte Schwierigkeiten hat...deutsche Lösung: der Steuerzahler übernimmt -> Steuerzahler ist verärgert -> Steuerzahler ist rääächts und gegen Migration.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 19:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, es verringert den Verwaltungsaufwand, das sind auch Kosten, die es sonst gäbe. Aber spielt ja keine Rolle. Kann man sich ja lustig drüber machen, weil man keine Ahnung hat, warum der Gesetzgeber bestimmte Dinge gesetzlich so regelt, wie er sie regelt.
Es wäre natürlich nicht teurer, wenn die Flüchtlinge keine Möglichkeit hätten zu klagen. Oder erst klagen könnten, wenn sie eine Art Kaution vorlegen, damit sichergestellt wird, dass sie zahlungsfähig sind. Dafür müsste man natürlich das geltende Recht verändern.

Natürlich entstehen auch Kosten bei so einem Gerichtsverfahren. Was denkst du wer die ganzen Personalkosten zahlt?
Die Kosten zahlt die Allgemeinheit, also jeder Steuerzahler in Deutschland.
Dazu bin ich nicht bereit und es regt mich wahnsinnig auf was in Deutschland alles den Steuerzahlern zugemutet wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.10.2023 um 20:31
@CannabisNormal
Ich weiß, dass Kosten entstehen, es ging aber darum, was die Asylbewerber zahlen müssen. Und die zahlen eben keine Gerichtskosten


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 13:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 15.10.2023:genau, denn alles andere wäre offenbar teurer, deshalb hat der Gesetzgeber dies bewusst so geregelt.
@Tussinelda

Allerdings frage ich mich dabei, warum man die staatliche Übernahme der Kosten nicht wie bei einem VKH / PKH Antrag davon abhängig macht, dass das Verfahren grundsätzlich eine Aussicht auf Erfolg haben kann.

Dann kann man von Vorneherein die Verfahren nicht bezahlen, die zB von Menschen aus sicheren Drittstaaten oder Gewaltstaftätern oder Gefährdern oder Menschen, die ihre Identitätsfeststellung behindern, angestrengt werden.

Dieser Personenkreis muss dann eben in Vorkasse gehen, dann braucht man sie hinterher nicht suchen.

So würden Gerichte und Steuerpflichtige entlastet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 13:41
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Allerdings frage ich mich dabei, warum man die staatliche Übernahme der Kosten nicht wie bei einem VKH / PKH Antrag davon abhängig macht, dass das Verfahren grundsätzlich eine Aussicht auf Erfolg haben kann.
das passiert ja trotzdem, nur eben nicht für Gerichtskosten, da im Gerichtsverfahren keine Kosten erhoben werden. Sind ja nicht die einzigen Verfahren, wo keine Gerichtskosten erhoben werden.
Und Prozesskostenhilfe kann man ja trotzdem beantragen, da viele sich auch keine Rechtsberatung leisten können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das passiert ja trotzdem, nur eben nicht für Gerichtskosten, da im Gerichtsverfahren keine Kosten erhoben werden.
@Tussinelda

Was ja nicht identisch ist mit 'keine Kosten entstehen'. Natürlich entstehen die, sie werden aber aus mir unverständlichen Gründen wie jeder andere Quatsch vom Netto Steuerzahler bezahlt.

Stattdessen wäre es sinnvoll, dass folgende Gruppen erst gar nicht auf Kosten der Steuerzahler klagen können:

Menschen aus sicheren Herkunftsländern
Straftäter
Gefährder
Menschen, die nicht an ihrer Identitätsfeststellung mitwirken
Menschen, die in einem anderen EU Land einen gültigen Aufenthaltstitel oder ein anhängiges Verfahren haben.

Und wenn es erfahrungsgemäß schwierig ist, deren Gerichtskosten beizutreiben:

Nichts leichter als das: Vorkasse.

Stattdessen wird der Steuerzahler in die Pflicht genommen, einfach weil er seine Identität nicht verschleiern kann.

Und natürlich ist es Unfug, dass Menschen, deren Gerichtskosten ohnehin der Staat, sprich wir, übernimmt, zusätzlich VKH beantragen. Wozu denn?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:10
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Was ja nicht identisch ist mit 'keine Kosten entstehen'.
Das wurde jedoch bereits erschöpfend diskutiert. Muss man nun auch nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag immer und immer wiederholen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nichts leichter als das: Vorkasse.
So leicht ist es eben nicht.
Das würde all diejenigen ausschließen, die nicht über die entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:15
@fischersfritzi

Das würde diejenigen ausschließen, die nicht entsprechende Mittel haben oder einsetzen möchten und gleichzeitig ohnehin keinerlei Bliebeperspektive haben.

Im Falle von VKH Anträgen wird ja auch im Regelfall eher im Sinne des Antragstellers entschieden, nur in Fällen, in denen die Klage von Vorneherein Unsinn ist, nicht.

Das würde eben nicht bedeuten, dass diejenigen, deren Verfahren schwierig war, kein Geld vom Staat für den Rechtsweg bekommen, sondern als Beispiel, dass der Gewalttäter aus einem sicheren Herkunftsland den Rechtsweg mit Eigenmitteln beschreiten muss oder eben nicht.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das wurde jedoch bereits erschöpfend diskutiert
Es wird ja leider weiterhin so getan, als würden solche Verfahren keine Kosten auslösen bzw kein Personal binden. Erst wenn Diskussionsgrundlage ist, dass das Unsinn ist, braucht auch niemand mehr die Realität wiederholen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:22
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Es wird ja leider weiterhin so getan, als würden solche Verfahren keine Kosten auslösen bzw kein Personal binden. Erst wenn Diskussionsgrundlage ist, dass das Unsinn ist, braucht auch niemand mehr die Realität wiederholen.
Nein es wird nicht so getan. Und das wurde doch hier auch schon besprochen. Aber wenn du das immer weiter wiederholen möchtest, okay ich bin dann raus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:28
@fischersfritzi

Will Dich nicht vergrätzen, aber bist Du denn dafür, dass Steuergeld dafür aufgewendet wird, dass auch zB für Gefährder aus Ländern, in denen keine Verfolgung herrscht, die Steuerzahler das Prozessrisiko im Asylverfahren über alle Instanzen tragen, während jeder Andere im Regelfall sein Risiko selbst trägt?

Und falls ja, aus welchem Grund?

Oder sollten wir anfangen zu differenzieren, wessen Verfahrensrisiko der Staat trägt und welches nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:32
@sacredheart
Ich möchte grundsätzlich keine "Gefährder" hier haben.
Aber es muss zunächstmal überhaupt festgestellt sein, dass die Person ein:e Gefährder:in ist.
Zum anderen, wird in der Justiz grundsätzlich nicht mit Vorkasse gearbeitet. Warum sollte man das nun ausgerechnet dort anfangen, wo abzusehen ist, dass ein großer Anteil der Personen die Kosten gar nicht aufbringen kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:43
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Aber es muss zunächstmal überhaupt festgestellt sein, dass die Person ein:e Gefährder:in ist.
@fischersfritzi

Es war ja als Extrembeispiel gedacht. Ein Gefährder wäre zB eine Person, die unabhängig von ihrem Asylverfahren in einer Gefährderdatenbank als solcher geführt wird.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Zum anderen, wird in der Justiz grundsätzlich nicht mit Vorkasse gearbeitet.
Das stimmt so nicht. Wenn ich zB als Elternteil eine Abänderung eines Unterhaltstitels beantrage, wird ein erheblicher Teil der insgesamt überschaubaren Gerichtskosten bereits vor dem Verfahren angefordert, ist geradezu Voraussetzung zur Durchführung desselben.

Und der Link von @Tussinelda zeigt doch auf, dass man durchaus andenken könnte, hier Vorkasse geltend zu machen, wenn viele Antragsteller hinterher untertauchen. Wenn man Antragsteller im Nachgang nicht mehr auffinden kann, dürfte Vorkasse, begrenzt auf aussichtsarme Fälle, naheliegen.

Ansonsten den Steuerzahler mangels Untertauchmöglichkeit zur Kasse zu bitten, ist doch eher armselig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.10.2023 um 17:53
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn ich zB als Elternteil eine Abänderung eines Unterhaltstitels beantrage, wird ein erheblicher Teil der insgesamt überschaubaren Gerichtskosten bereits vor dem Verfahren angefordert, ist geradezu Voraussetzung zur Durchführung desselben.
Dafür bräuchte es eigentlich einen Beleg.
Mir so nicht bekannt
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:dürfte Vorkasse, begrenzt auf aussichtsarme Fälle, naheliegen.
Das hatte ich doch bereits geschrieben. Das schließt alle diejenigen aus, die nicht in der Lage sind dieses Geld aufzubringen.


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