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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.689 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 10:52
Seit einiger Zeit - wie ja wohl jeder in Europa mitbekommen haben dürfte ;) - sehen sich die europäischen Staaten, auch Deutschland, mit schnell und umfangreich wachsenden Flüchtlingszahlen konfrontiert.

Wenn man sich die Diskussionen darüber anschaut, herrscht oftmals keine klare Trennung der Begrifflichkeiten, je nach Lust und Laune wird von ,,Flüchtlingen", ,,Asylbewerbern", ,,Wirtschaftsflüchtlingen" usw. gesprochen, was zumeist für Verwirrungen, Missverständnisse und endlose Verwicklungen in Diskussionen sorgt.

An dieser Stelle möchte ich zunächst klären, wer nach den Genfer Flüchtlingskonventionen von 1951 als Flüchtling gilt, wer in Deutschland (vermutlich gelten die Kriterien so oder ähnlich auch in anderen, europäischen Staaten) als asylberechtigt gilt und wer als ,,subsidiär Schutzberechtigter" gilt.

Grade letzterer Begriff geht ja gerne unter in Diskussionen, ist aber eigentlich ziemlich wichtig, da er erklärt, warum auch Menschen, die weder als Flüchtling noch als asylberechtigt gelten, in Deutschland bleiben dürfen (worüber sich gerne Einheimische mindestens aus Unwissenheit aufregen).

Daraufhin soll das Thema dieses Threads die Frage sein, ob die Asylgesetzgebung und die Begrifflichkeiten einer Anpassung bedürfen, einer Erleichterung, einer Verschärfung...?



Nach den Genfer Flüchtlingskonventionen gilt als Flüchtling, wer sich außerhalb des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt, befindet und in diesem Staat schwerwiegende Verletzungen seiner Menschenrechte und Verfolgung befürchten muss aufgrund:

-seiner Ethnie

-Religion

-Nationalität

-Zugehörigkeit zu bestimmter, sozialer Gruppe

-politischen Einstellung

Gleiches gilt für Staatenlose außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates.

Asylberechtigt in D. ist, wer aus den oben genannten Gründen:

-Verfolgung befürchten muss

-daher nach D. geflohen ist

-hier umgehend einen wahrheitsgemäßen und korrekten Asylantrag gestellt hat

Zudem darf man nicht über einen ,,sicheren Drittstaat" oder aus einem ,,sicheren Herkunftsland" eingereist sein.


Als subsidiär Schutzberechtigter, d.h. als jemand, der zwar nicht als Flüchtling oder Asylberechtigter einzustufen ist, aber bei dem Gründe vorliegen, ihn nicht abzuschieben, gilt, wer:

-Todesstrafe im Heimatland fürchten muss

-Folter, unmenschliche und entwürdigende Behandlung

-um Leib und Leben aufgrund von Krieg fürchten muss

Materielle Armut, gewöhnliche Diskriminierung oder Perspektivlosigkeit sind in keinem der 3 Fälle Kriterien.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:06
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:die Begrifflichkeiten einer Anpassung bedürfen, einer Erleichterung, einer Verschärfung...?
..einer schnelleren Durchführung in erster Linie. Es kann nicht sein das Asylbewerber ect. pp. über Monate oder Jahre hinweg auf Anerkennung oder Ablehnung warten müssen. Dies ist Psycho-Terror.
Zitat von KcKc schrieb:-Todesstrafe im Heimatland fürchten muss
Da müsste geklärt werden.. Warum? Hat er Menschen getötet und welcher Grund war dafür gegeben? Ich wüsste noch nicht einmal, ob man diese Gründe auch eroieren könnte..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:11
-um Leib und Leben aufgrund von Krieg fürchten muss


Dieser Aspekt tritt aber häufig auf bei den Flüchtlingen die momentan kommen:

Da in letzter Zeit dort "unten" viel Krieg von den Amerikanern gespielt wurde ist dort einiges zerstört vernichtet und zerbombt. ->Siehe Abschussrate der aktiven Drohnen ^^ Aus meiner sicht wollte ich auch nicht an einem Ort leben in wo es Plötzlich mein Haus in die Luft geht weil da irgendwo ein Terrorist sein könnte.

Diese Flüchtlinge riskieren ihr leben um nach Europa zu kommen.

Es gilt immernoch:
Wenn Europa diese Menschen nicht aufnehmen will müssen diese wohl an den grenzen getötet werden.
Oder
Sie werden eben irgendwie aufgenommen.
Oder letzte option
Sie werden Gewaltsam wieder zurück verfrachten um sie dort wieder auszusetzen

Faktisch ist klar es ist ein Problem.

Aber es behandelt nicht den ursprung des Problems.
Es sollten sich aus meiner sicht die Verantwortlichen darum kümmern. Und Deutschland sollte die Verantwortlichen zur Verantwortung herziehen. (Ah mist Deutschland ist ja mit Rammstein mitverantwortlich.)

Peinlich ist die Wahrheit denoch sollten wir Ihr in die Augen blicken.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:12
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Da müsste geklärt werden.. Warum? Hat er Menschen getötet und welcher Grund war dafür gegeben? Ich wüsste noch nicht einmal, ob man diese Gründe auch eroieren könnte..
Soweit ich es verstehe, ist das eigentlich irrelevant, warum der Betreffende Todesstrafe befürchten müsste.
Entscheidend ist, DASS er die Todesstrafe befürchten muss für das, was er getan hat.

Die deutschen Gesetze verbieten es meinem Verständnis nach, Menschen in Länder auszuweisen, in denen ihnen diese Form der Strafe für ihre Taten droht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:20
Von den aktuellen Flüchtlingen wurden doch die wenigstens konkret verfolgt. Das war früher mal ganz anders. Trotzdem zeichnen die Medien ein Bild, dass sich die Flüchtlinge total in Lebensgefahr befunden hätten. Auf der Flucht selbst, ja, aber nicht in ihrem Heimatland. Die Wenigsten zumindest. Die Schlepper versprechen ihnen das Paradies. Das ist der Grund für den Aufbruch. Und wir nehmen hier Menschen auf, die irgendwelchen Betrügern auf den Leim gegangen sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:21
@revuzer
Zitat von revuzerrevuzer schrieb:Dieser Aspekt tritt aber häufig auf bei den Flüchtlingen die momentan kommen:

Da in letzter Zeit dort "unten" viel Krieg von den Amerikanern gespielt wurde ist dort einiges zerstört vernichtet und zerbombt. ->Siehe Abschussrate der aktiven Drohnen ^^ Aus meiner sicht wollte ich auch nicht an einem Ort leben in wo es Plötzlich mein Haus in die Luft geht weil da irgendwo ein Terrorist sein könnte.
Der Punkt unter dem Begriff ,,subsidiär Schutzberechtigter" bezieht sich vor allem auf Bürgerkriegs- und internationale Kriegssituationen.

Dass die Vereinigten Staate von Amerika auch mit Kampfdrohnen mutmaßliche Terroristen ausschalten, ist eigentlich nicht relevant, da diese Gefahr für Einzelpersonen zu vage, zu wenig konkret ist.

Dass es einen VIELLEICHT treffen könnte, genügt nicht, soweit ich das verstehe.
Zitat von revuzerrevuzer schrieb:Diese Flüchtlinge riskieren ihr leben um nach Europa zu kommen.
Auch das ist irrelevant, um als Flüchtling, berechtigter Asylbewerber oder subsidiär Schutzberechtigter zu gelten.

Es ist natürlich ein Hinweis darauf, dass die Menschen mindestens glauben, keine andere Möglichkeit zu haben und in einer entsprechend großen Gefahr seien oder keine Perspektive haben.
Die Erteilung von Asyl oder nicht geschieht ja aber von Seiten des deutschen Staates, nicht von Seiten der vermeintlichen Flüchtlinge.
Zitat von revuzerrevuzer schrieb:Es sollten sich aus meiner sicht die Verantwortlichen darum kümmern. Und Deutschland sollte die Verantwortlichen zur Verantwortung herziehen. (Ah mist Deutschland ist ja mit Rammstein mitverantwortlich.)
Kann Deutschland nicht.

Niemand kann die Vereinigten Staaten von Amerika ,,zur Verantwortung ziehen", wenn diese nicht wollen.
Sie sind eben, wie wenige, andere Großmächte der Welt, in der Lage, bis zu einem gewissen Grad zu tun, was sie wollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:34
Spannend ist übrigens auch noch der Punkt, dass wohl demnächst bis zu 94.000 (!) Asylanträge von Menschen aus den Balkanländern in Deutschland als unberechtigt abgewiesen werden:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-08/fluechtlinge-einreiseverbote-fluechtlingsamt

Eine gigantische Zahl, wenn man mich fragt.
Dass man sich so lange mit solch einer großen Zahl von Anträgen beschäftigen musste, spricht einerseits dafür, dass es Sinn macht, mehr sichere Herkunftsländer zu definieren.
Zumal die Definition als sicheres Herkunftsland nicht automatisch bedeutet, dass Menschen aus diesen Ländern überhaupt keinen Asylantrag mehr stellen dürften.

Er wird lediglich kürzer und oberflächlicher geprüft, da davon ausgegangen wird, dass er offensichtlich unbegründet ist.

Andererseits bestünde die Gefahr, dass berechtigte Asylbewerber durchrutschen, also abgewiesen würden, obwohl sie schutzberechtigt wären.
Das wäre negativ.

Außerdem sage ich grundsätzlich, dass jeder das Recht auf eine angemessene Prüfung seines Status hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 11:35
Ja das Imperium Amerika und ihre Rote Linie quer durch die Welt...

Libyen Afghanistan und co. sind teilweise uranverseucht. Die Gebiete bieten keinen Lebensraum mehr.
Ein Mensch riskiert sein Leben meist erst dann wenn er sich sicher ist das er dies eh verlieren wird. Daher Riskieren sie es für ein sicheres Leben in Europa.

Auserdem denk ich das Deutschland eh schon seit beginn des Euro nur noch das macht was so passt und nicht was legitim ist.

Es wird alles nur noch so larifari abgehandelt hauptsache das geld stimmt.
und wenn dann das geld nicht mehr stimmt weil flüchtlinge jetzt dem deutschen bauer das geld weg nimmt dann ist der deutsche bauer nicht mehr so larifari drauf, aber das intressiert eine usa einen politiker oder banker doch null die bohne. Also die Personen die sich eigentlich drum kümmern müssten. Aber an dem Punkt ist es auch wieder egal die Bild wird das schon richten in den köpfen der Bauern.

Ungefähr so sehe ich das ganze.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 12:25
@Kc
Wieso die Gesetzgebung...die Realität passt einfach nicht,ist nicht stimmig mit den Gesetzen,die Realität hat sich gefälligst anzupassen sonst wird sie mal ganz schnell weggehaftet und abgeschoben


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 13:56
Etwas muss ich kurz loswerden. Ich wollte mal einen allgemeinen Thread erstellen, in dem diese ganzen Fragen rund um das Thema Flüchtlinge geklärt werden. Das wurde mir nach Rücksprache mit der Verwaltung nicht gestattet. Jetzt schießen immer wieder neue Flüchtlingsthread aus dem Boden. :)

Zum Thema möchte ich sagen, dass weniger die Gesetze als viel mehr die Infrastruktur wie auch die Bürokratie und ähnliches effizienter gestaltet werden muss. Das muss aber alles auf EU-Ebene erreicht werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:25
@revuzer
Zitat von revuzerrevuzer schrieb:Ungefähr so sehe ich das ganze.
Naja, mir scheint, deine Einstellung könnte man zusammenfassen als:,,Ich bin mit der Gesamtsituation unzufrieden", aber nichts richtig spezifisches :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:35
Zitat von KcKc schrieb:Die deutschen Gesetze verbieten es meinem Verständnis nach, Menschen in Länder auszuweisen, in denen ihnen diese Form der Strafe für ihre Taten droht.
Geht ja auch moralisch nicht.
Da wir die Todesstrafe als Strafform ablehnen, ist es auch irrelevant weswegen er zum Tode verurteilt wurde.
Wenn wir sagen " naja ok mehrfacher Mord... liefern wir ihn aus" dann sollte man mal besser über die eigene Gesetzgebung nachdenken, wenn man findet, dass dies ein triftiger Grund für die Todesstrafe sei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:37
Was passiert dann mit dem hier? darf so einer dann frei hier rumlaufen, egal ob es ein mehrfach Mörder ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:43
@groot
Sicher nicht wenn man ihm die Morde nachweisen kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:44
@Kc
Ich bin nicht nur unzufrieden mit der Gesamtsituation, sie ist vernichtend.
Die spezifischen Rubriken sind aber nicht teil des Thread hier. (Konsumwahn, Wachstumswahn, Kapitalwahn, Demokratiewahn, Sozialisierungswahn, Systemwahn, Egowahn, Gesundheitswahn und vorallem:
the Human-Mechanic-Fatal-Insanity-System. nach den Prinzipien: just work. usw...)

Die details würden den Rahmen sprengen und die übersicht wäre dann auch nicht mehr gewährleistet.

Aber ich denke du weist was ich "grob-spezifisch" Meine ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:48
@groot

Das weiss ich ehrlich gesagt nicht.

Könnte irgendwie eine schwierige Sache sein. Angenommen man hat einen Saudi-Arabier hier, der in Saudi-Arabien wegen Mordes gesucht wird (oder sogar schon verurteilt ist) -> da ihm in Saudi-Arabien die Todesstrafe drohen würde, ist er somit ein subsidiär Schutzberechtigter.

Allerdings hat er in Deutschland eventuell kein Verbrechen begangen und ich glaube auch nicht, dass Deutschland dann hier ein neues Verfahren machen würde. Dafür sind wir nicht zuständig.

Vielleicht würde man aushandeln, dass der Betreffende in seinem Heimatland NICHT die Todesstrafe erhält.

Ansonsten wäre es vermutlich so:,,subsidiär Schutzberechtigter", also darf er in Deutschland tatsächlich frei rumlaufen und hat Anspruch auf mit diesem Status in Verbindung stehende Dinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:50
Zitat von KcKc schrieb:Vielleicht würde man aushandeln, dass der Betreffende in seinem Heimatland NICHT die Todesstrafe erhält.
Jeps und wenn dies nicht geht sitzt man halt auf diesem Typen. Aber man kann nicht gegen seine Werte verstossen und ihn ans Messer liefern...bloss weil er unproduktiv ist.. und uns nur kostet... es widerspricht sich einfach aufs gröbste.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:54
Ist ja krass, das hätte ich nicht gedacht ...Ich finde solche Leute sollte man zurück schicken, dann kriegen sie halt die Todesstrafe, besser als wenn sie hier frei rumlaufen können -.-

@Glünggi

Sagt man bis dann so einer in der Nachbarschaft einzieht und man auch noch Kinder hat ^^


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.08.2015 um 14:55
@groot
Tja.. wenn man ihm die Morde nachweisen kann, kann man ihn wegsperren, wenn nicht gilt die blöde Unschuldsvermutung.


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09.08.2015 um 14:57
@Glünggi

Das wird ja offenbar garnicht geprüft, ganz schlechtes System.


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