Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Al-Qaidas Agenda 2020

595 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 21:54
@gsb23

>>>...wobei, "Frauen: alles bedecken bis auf Gesicht und Hände." schon Al-Qaida-mässig ist. Man kann den Islam also nicht von Al-Quaida trennen.<<<

- Ja und weil Osama wie ein Muslim täglich auch betet kann man den Islam von Al-Qaida nicht trennen.
Und weil die Amerikaner alle amerikanische Pässe haben sind sie auch alle von G.Bush nicht zu trennen.

Gehts noch? Sorry aber das war echt hässlich von dir.

Der Verstand funktioniert wie das Auge: Wir erblicken die Umwelt nicht als ganzes. Wissen ist der Sichtfeld u. Glaube das worauf wir aus unserem Sichtfeld schließen können um Verwirrung zu meiden. Als nicht-allwissende werden wir nie alles verstehen ohne zu glauben.


melden

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 21:55
Nicht nur hässlich sondern auch billige Hetze, gerade so was erwarte ich von dir eigentlich nicht.

Der Verstand funktioniert wie das Auge: Wir erblicken die Umwelt nicht als ganzes. Wissen ist der Sichtfeld u. Glaube das worauf wir aus unserem Sichtfeld schließen können um Verwirrung zu meiden. Als nicht-allwissende werden wir nie alles verstehen ohne zu glauben.


melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 21:57
Al-Kaidas Plan zur Übernahme der Weltherrschaft des Islams war eigentlich ganz anders gedacht. Das Kalifat sollte mit einem geplanten Grossereignis (Asylantrag) von europäischem Boden ausgehen und dann seinen weltweiten Siegeszug antreten. Warum daraus nichts wurde...

Bin Laden wollte 9/11 in Großbritannien planen
29. Sep 14:25

In den 90er Jahren wollte Al-Qaeda-Chef Osama bin Laden Asyl in Großbritannien beantragen. Dem Innenministerium war er jedoch bereits suspekt.

Zur Vorbereitung der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA plante Al-Qaeda-Führer Osama bin Laden einen Umzug von seiner Basis im Sudan nach London. Das berichtet am Donnerstag die britische «Times».

Der Chef des Terrornetzwerks habe Ende 1995 einige seiner Anhänger beauftragt, die Lage in Großbritannien zu prüfen. Mehrere Verwandte bin Ladens lebten zu dem Zeitpunkt in der britischen Hauptstadt, wo sie Immobilien besaßen.

Der damaligen Innenminister Michael Howard sei von Mitarbeitern darüber informiert worden, dass der gebürtige Saudi einen Asylantrag stellen wollte, schreibt die Zeitung. Dazu sei es allerdings nicht mehr gekommen, heißt es weiter.

Der Islamist hatte zu dem Zeitpunkt bereits Misstrauen bei den britischen Behörden erregt. Auf die Fahndungsliste des amerikanischen FBI kam er allerdings erst im Juni 1998, zwei Monate nach den Anschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania.

Al Qaeda plante neue Terrorzellen

Wie die «Times» berichtet, fasste bin Laden seinen Asylplan kurz nachdem er mit den Vorbereitungen für die Anschläge in den USA begonnen hatte. Im Januar 1995 hatte er mit seinen Anhängern auf einem Treffen in der philippinischen Hauptstadt Manila erstmals über die Entführung von Passagiermaschinen beraten.

Zu dem Zeitpunkt habe der Extremistenführer bereits einen Teil nach Vermögens nach Großbritannien transferiert, um Terrorzellen in Europa zu gründen.

Er habe damals wenig über bin Laden gewusst, sagte Howard am Mittwoch in London. Offensichtlich habe er ernsthaftes Interesse an einem Umzug nach Großbritannien gehabt. Wäre ihm dies gelungen, hätten die Ereignisse vielleicht noch einen ganz anderen Lauf genommen.

Wenn bin Laden den 11. September in Großbritannien geplant hätte, wäre es der britischen Regierung nicht möglich gewesen, ihn an die USA auszuliefern, so Howard. Nach britischen Recht dürfen Verdächtige nicht an Länder überstellt werden, in denen die Todesstrafe vollstreckt wird. (nz)


Gruß






Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 21:59
Lightstorm,

immer, wenn ich mal wieder den Finger auf die "Wunde" lege, kommst du mir mit einem "Hetz"-Vorwurf. Ich nehme an, du bist selbst überrascht.

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:01
"Und weil die Amerikaner alle amerikanische Pässe haben sind sie auch alle von G.Bush nicht zu trennen. "

Richtig, Lightstorm - und weil dies immer wieder aus unberufenem muslimischen Mund kommt, gehts weiter im Text...Fühl dich nicht persönlich angegriffen. Ich tus auch nicht.

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:12
@gsb23

Dieser Satz: >>>...wobei, "Frauen: alles bedecken bis auf Gesicht und Hände." schon Al-Qaida-mässig ist.<<<

1. Das bedecken des ganzen Körpers bis auf Gesicht und Hände ist NICHT "Al-Qaifda-mässig" sondern allgemein bekanntes islamisches Gebot!

Und dieser Satz: >>>Man kann den Islam also nicht von Al-Quaida trennen.<<<

- Ist HETZE!!! Damit behauptest du das der Islam so ist wie ihn Al-Qaida in seinem Terror ausübt!. Was der größte scheiß ist den man behaupten kann, erwarte ich normalerweise von Leuten die keine ahnung über den Islam haben und von den die wenn man ihnen erklärt das der Islam Terror verbietet, sie aber denoch behaupten Al-Qaida würde nach dem Islam handeln!

Sicher ist die übliche Islamkritik keine Hetze, aber der Satz von dir war hetze.
Du versuchst den Islam, woran mehr als eine Milliarde Menschen glauben mit Al-Qaida gleichzusetzen, sag mal, liegt es in deinem Interesse das dieser Konflikt zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen sich verschärft.
Fals nicht solltest du vieleicht endlich mal damit aufhören Al-Qaidas Terrornetzwerk als islamisch korrekt darzustellen.

Der Verstand funktioniert wie das Auge: Wir erblicken die Umwelt nicht als ganzes. Wissen ist der Sichtfeld u. Glaube das worauf wir aus unserem Sichtfeld schließen können um Verwirrung zu meiden. Als nicht-allwissende werden wir nie alles verstehen ohne zu glauben.


melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:20
Lightstorm,

Al-Kaida ist bestrebt, dem Islam einen Gefallen zu tun und der Gefallen wird angenommen, der Gefallen, für ein Kalifat zu kämpfen. Lies nochmal die "Agenda 2020" und urteile dann. Wenn du dich so vehement gegen Hetzte einsetzen willst, dann schreib doch mal was gegen diese Agenda. Mohammed hat niemals behauptet, dass Frauen sich so zu bedecken hätten, wie es nun als islamisch korrekt gilt.

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:26
"Damit behauptest du das der Islam so ist wie ihn Al-Qaida in seinem Terror ausübt!."


Lightstorm,

was unter "Terror" zu verstehen ist, ist für mich eindeutig -

Saudi-Arabien: 44 Prozent der Frauen Opfer häuslicher Gewalt
Großteil der Frauen darf keine eigenen Entscheidungen treffen

Riad/Kairo - Fast jede zweite Frau in Saudi-Arabien ist schon einmal Opfer häuslicher Gewalt geworden. Bei einer Studie, die bei der ersten Konferenz zum Thema in Dschidda veröffentlicht wurde, gaben 44,2 Prozent der Frauen an, dass sie schon einmal von einem Mann aus ihrer Familie geschlagen wurden. 42,1 Prozent der befragten Männer gaben zu, schon einmal in der Familie zugeschlagen zu haben.

Nach Angaben der Zeitung "Okaz" vom Mittwoch erklärten einige TeilnehmerInnen der Konferenz auch, die Zwangsverheiratung junger Frauen mit Männern, die zum Teil 40 Jahre älter seien, müsse als häusliche Gewalt gelten. Ein Teil der saudiarabischen ExpertInnen meinte jedoch, leichte Schläge als Mittel der Erziehung von Kindern seien legitim.

Frauen können in dem islamischen Königreich ohne die Einwilligung eines "männlichen Vormunds" - in der Regel der Vater oder der Ehemann - kaum Entscheidungen treffen. Selbst bei der Beantragung eines Reisepasses oder beim Abschluss eines Mobiltelefon-Vertrages ist die Zustimmung eines Mannes nötig. (APA/dpa)


Gruß








Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:33
"Sicher ist die übliche Islamkritik keine Hetze, aber der Satz von dir war hetze.
Du versuchst den Islam, woran mehr als eine Milliarde Menschen glauben mit Al-Qaida gleichzusetzen, sag mal, liegt es in deinem Interesse das dieser Konflikt zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen sich verschärft.
Fals nicht solltest du vieleicht endlich mal damit aufhören Al-Qaidas Terrornetzwerk als islamisch korrekt darzustellen."

Lightstorm,

nicht ich stelle Al-Kaidas Wirken als islamisch korrekt dar, sondern Al-Kaida . Wenn das Handeln dieser Terror-Truppe unislamisch ist, warum gibts keine Fatwa gegen den Terror-Chef persönlich? Das wäre in meinen Augen ein ernstzunehmender Hinweis, dass der Islam gewillt ist, einen Konflikt mit anderen Menschen und Glaubensrichtungen zu vermeiden. Na ja, man kann wohl nicht allzuviel verlangen von einer Religion, die sich zur Aufgabe gemacht hat, ein Kalifat zu errichten, mit welchen Mitteln auch immer...


Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
ammar ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:43
>>>Mohammed hat niemals behauptet, dass Frauen sich so zu bedecken hätten, wie es nun als islamisch korrekt gilt.<<<

O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunter ziehen. Das bewirkt eher, dass sie erkannt werden und dass sie nicht belästigt werden. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig

Nicht Mohammed sonder Allah hat behaubtet ;-)

Die Kleidung einer Muslima soll so weit geschnitten sein, dass die Körperkonturen nicht deutlich hervortreten. Darüber hinaus sollen sowohl der Oberkörper als auch die Haare bedeckt sein.



Lā ilāha illā llāh, Muhammadun Rasūlu llāh


melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:50
"Nicht Mohammed sonder Allah hat behaubtet ;-)"

Ja ja, Ammar und Allah hat auch behauptet, dass einem Dieb die Hände abzuschlagen sind und in Fussballstadien Massenhinrichtungen vollzogen werden müssen...*umpf*....Die Talibane liegen also sichtig. Al-Kaida liegt richtig. Bravo!

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
ammar ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:51
>>>Saudi-Arabien: 44 Prozent der Frauen Opfer häuslicher Gewalt
Großteil der Frauen darf keine eigenen Entscheidungen treffen<<<

Wer sagte den das Saudi Arabien Islamisch handelt.

In Bezug auf die Rolle der Frau als Gattin existiert ein berühmter Ausspruch des Propheten Muhammed:
Der Beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt.



Lā ilāha illā llāh, Muhammadun Rasūlu llāh


melden
ammar ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:54
>>>Ja ja, Ammar und Allah hat auch behauptet, dass einem Dieb die Hände abzuschlagen sind und in Fussballstadien Massenhinrichtungen vollzogen werden müssen...*umpf*....Die Talibane liegen also sichtig. Al-Kaida liegt richtig. Bravo!<<<

Das hab ich nicht bahaubtet, ich kan nichts dafür wenn du das so interpretierst .

Lā ilāha illā llāh, Muhammadun Rasūlu llāh


melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:56
Ammar, mit deinen 3 Beiträgen bist du hier echt schon mitten drin im Thema. Gratulation für deine Spürnase. Lies mal den Eingangspost und erzähle uns, was du von Al-Kaidas "Lichtblicken" hältst.

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 22:57
"Wer sagte den das Saudi Arabien Islamisch handelt. "

LOL

Immer dier gleiche Sermon....*gähn*

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 23:03
@gsb23

>>>Al-Kaida ist bestrebt, dem Islam einen Gefallen zu tun und der Gefallen wird angenommen, der Gefallen, für ein Kalifat zu kämpfen.<<<

- Und was für ein Kalifat, Taliban-Kalifat!
Und mit welchen Methoden, mit Terror! Ein islamisches Gericht würde Osama verurteilen und er würde mit Todesstrafe bestraft werden.
Und du glaubst Osama will dem Islam einen Gefallen tun?

>>>Lies nochmal die "Agenda 2020" und urteile dann.<<<

- Habe ich schon mehr als einmal, ist ein großer haufen Mist, völlig fantaistisch, von der Realität entfernt. Auch wird Al-Qaida nicht zu einer großen Bewegung, hast doch selber ein Artikel gepostet wo drin stand das sich die Iraker gegen Sarkawi wenden weil er immer wieder mit seinen Anschlägen Unschuldige Iraker tötet.

>>>Wenn du dich so vehement gegen Hetzte einsetzen willst, dann schreib doch mal was gegen diese Agenda.<<<

- Hab ich doch, ich halte die Ziele für unrealistisch und die Methoden womit man versucht sie zu erreichen für unislamisch.
Du bist es doch hier die Al-Qaida hilft indem du versuchst zu behaupten Osama würde islamisch korrekt handeln. Das sagt Osama ja, und seine Anhänger kämpfen mit ihm weil sie genau diesem irrtum verfallen sind.

>>>Mohammed hat niemals behauptet, dass Frauen sich so zu bedecken hätten, wie es nun als islamisch korrekt gilt.<<<

- Wenn du ernsthaft an der Wahrheit interessiert bist solltest du dir folgende Texte lesen, da du ja immer gerne lange Artikel postet, werd ich es jetzt auch mal tun. Lese es und schau was dich überzeugt.

Also dieser Gelehrten Text besagt das es Pflicht ist sogar auch das Gesicht zu bedecken:

Al-Hijâb nach Qur’ân und Sunnah


1. Al-Hijâb im Qur’ân:
Der Qur’ân stellt in islamischen Fragen die Primärquelle dar, und so werden zunächst einmal die entsprechenden Verse, die über die Bedeckung der muslimischen Frau sprechen, behandelt. Der erste von ihnen ist dem Ablauf der Suren folgend in Sûrat An-Nûr:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar ist (arab.: illa ma thahara minha), und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemandem enthüllen sollen außer vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder von solchen ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so auf den Boden stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allâh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget." [An-Nûr:31]

Die Reaktion der Sahâba und ihrer Frauen auf die Offenbarung dieses Verses ist hinreichend bekannt. ‘Â’ischah, die Frau des Propheten (a.s.s.), berichtete:

"Allâh mögen Sich der ersten Frauen unter den Auswanderern erbarmen, da sie - als Allâh ‚... und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen ...‘ offenbarte - Teile von ihren Unterröcken abschnitten und sich damit bedeckten (arab.: fakhtamarna biha)." [Alukhâri]

Ibn Hajar schreibt in Fathu-l-Bâri, dem zum Standardwerk gewordenen Kommentar zu Sahîhu-l-Al-Bukhâri, zu der Bedeutung von "sich damit bedeckten" (fakhtamarna biha): "Sie bedeckten damit ihre Gesichter." Noch deutlicher zeigt dies eine andere Überlieferung in Fathu-l-Bâri ebenfalls von ‘Â’ischah :

"Bei Allâh, niemals sah ich bessere Frauen oder stärkere in der Befolgung des Buches Allâhs als die Frauen der Ansâr. Als Sûrat An-Nûr herabgesandt wurde - ‚... und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen ...‘ - gingen ihre Männer nach Hause und berichteten ihnen, was Allâh offenbart hatte. Jeder zitierte den Vers vor seiner Frau, seiner Tochter, Schwester und den Verwandten. Es gab keine Frau, die nicht auf der Stelle aufstand, ihren Rock zerriss und sich selbst von Kopf bis Fuß (i’tajarât) damit bedeckte. Am nächsten Tag beteten sie von Kopf bis Fuß bedeckt (mu’tajirât) das Fajr-Gebet." [Fathu-l-Bâri]

Das Wort "i’tajarât" bezeichnet ganz klar "den Körper bedeckend" in einer Weise, dass nichts nach außen hin sichtbar ist.
Diese authentischen Berichte zeigen, wie die Frauen der Sahâba diesen Vers aus Sûrat An-Nur verstanden haben. Hätte dieser Vers eine andere Bedeutung, dann hätte wohl der Prophet (a.s.s.) oder wenigstens ‘Â’ischah sie darüber informiert und korrigiert.
Trotz alledem ist viel Verwirrung bezüglich der Bedeutung dieses Verses entstanden - genauer gesagt bezüglich der Worte "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." - verursacht durch zwei unterschiedliche Meinungen, die von den beiden Sahâba ‘Abdullâh ibn Mas’ûd und Ibn ‘Abbâs überliefert sind. Ibn Mas’ûd meinte, "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." beziehe sich auf die äußere Kleidung, sprich das Gewand, während es Berichte gibt von Ibn ‘Abbâs, der gesagt haben soll, "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." beziehe sich auf Gesicht und Hände. Diese Meinung von Ibn ‘Abbâs finden wir in zwei Überlieferungen: Die eine sagt ausdücklich "Gesicht und Hände", die andere spricht von "einem Ring und Kuhl (Augenschminke)", was ungefähr das gleiche bedeutet. Beide Überlieferungen von Ibn ‘Abbâs sind allerdings schwach (da’îf). Authentisch überliefert hingegen ist die Meinung von Ibn Mas’ûd, der sagte, dass das, was sichtbar ist von einer Frau, nur das äußere Gewand ist, nicht mehr.
Weiterhin haben die Gelehrten den Ausdruck "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." auf die Körperteile bezogen, die unbeabsichtigt sichtbar werden, so zum Beispiel durch einen Windstoß oder ähnliches. Tatsächlich kommt dies der Bedeutung sehr viel näher als die heutzutage weit verbreitete Meinung, dass das Zeigen von Hände und Gesicht erlaubt wären. Man beachte die Worte: "... das, was davon sichtbar ist (oder: sichtbar wird) ...", nicht: "... das, was sie (also die Frau) davon zeigen darf ...". Das Verb thahara (sichtbar sein, sichtbar werden, erscheinen) bezieht sich nicht auf eine Handlung der Frau, die etwas zeigen darf, sondern auf die Teile des Schmuckes der Frau, die zu zeigen verboten sind, aber trotzdem ohne Zutun sichtbar werden können. Kleidung ist unzweifelhaft ein Schmuck, der aber unmöglich verborgen werden kann. Die Auslegung, dass hier eine Ausnahme für die Frau gemacht wird in dem, was sie zu bedecken hat, ist an der wortwörtlichen Bedeutung vorbeiinterpretiert und würde dem eigentlichen Sinn des Verses widersprechen. Wenn Allâh sagt: "... und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen ...", sollen dann die folgenden Worte "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." ausgerechnet für das Gesicht - dem auffälligsten und schönsten Schmuck einer Frau - eine Ausnahme machen? Das Gesicht ist unzweifelhaft die größte Versuchung einer Frau für jedermann. Wie kann man einer Frau sagen, sie soll ihren Schmuck nicht zur Schau tragen bis auf das Gesicht? Das wäre so, als würde man jemandem sagen: "Trink keinen Alkohol außer Whiskey."
Noch deutlicher ist der Befehl Allâhs in Sûrat Al-Ahzâb:

"O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder (arab.: Jalâbib, Singular: Jilbâb) reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allâh ist Allverzeihend, Barmherzig." [Al-Ahzâb:59]

Um die Bedeutung dieses Verses zu verstehen, muss zunächst einmal die Bedeutung des arabischen Wort "Jalâbib" geklärt werden, sowohl sprachlich als auch praxisbezogen, d.h. wie die Frauen der Sahâba und der Tâbi’în die Aufforderung, "ihre Jalâbib reichlich über sich zu ziehen", in die Tat umgesetzt haben.
Rein sprachlich bezeichnet Jilbâb ein loses Übergewand, welches den ganzen Körper bedeckt. Ibn Al-Mandhûr erklärt in Lisân Al-`Arab das Wort folgendermaßen: "Jalâbib ist der Plural von Jilbâb. Jilbâb ist ein Übergewand, das eine Frau über ihrer Kleidung trägt, mit dem sie sich von Kopf bis Fuß verhüllt. Es bedeckt den ganzen Körper." Ibn Al-Hazm sagt in Al-Muhalla: "Im Arabischen, der Sprache des Propheten (a.s.s.), bezeichnet das Wort Jilbâb ein Übergewand, das den ganzen Körper bedeckt. Ein Kleidungsstück, was nicht den ganzen Körper bedeckt, kann nicht als Jilbâb bezeichnet werden."

Bei Abu Dâwûd finden wir einen Hadîth über die Reaktion der Sahâba nachdem der Vers herabgesandt wurde:

"Als herabgesandt wurde, ‚... sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. ...‘, kamen die Ansar heraus, als ob auf ihren Köpfen Krähen säßen wegen der Gewänder" [Abu Dâwûd]

Offensichtlich haben die Frauen ihre Gewänder über den Kopf gezogen und ihr Gesicht damit bedeckt. Diese Bedeutung finden wir auch bei zahlreichen Sahâba als Interpretation des obigen Verses:
Ibn Jarîr schreibt in seinen Tafsîr, dass Ibn ‘Abbâs, derjenige von den Sahâba, der den Qur’ân am besten kannte, zu diesem Vers sagte: "Den muslimischen Frauen wird befohlen, ihre Köpfe und Gesichter mit ihren Übergewändern zu bedecken bis auf ein Auge." ‘Ali Ibn Abi Talha sagte, dass dies die letzte Meinung von Ibn ‘Abbâs war, und das alle anderen von ihm zitierten Meinungen aus der Zeit vor der Offenbarung von Vers 33:59 und dem Befehl von Jalâbib stammen. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn kommentierte die Aussage von Ibn ‘Abbâs mit den Worten:

"Diese Ausage ist marfû’ "

, was in der Scharî’ah in die gleiche Kategorie gehört wie ein Hadîth, der direkt vom Propheten (a.s.s.) berichtet wurde. Diese Meinung wird unter Berufung auf Ibn ‘Abbâs auch von zahlreichen Tâbi’în zitiert.
‘Abdullâh ibn Mas’ûd, einer der Sahâba, der sich am besten mit Angelegenheiten der Scharî’ah auskannte, über den ‘Umar Ibn Al-Khattâb sagte:

"Ich kenne niemanden, der sich mit Dingen aus dem Qur’ân besser auskennt, als ‘Abdullâh ibn Mas’ûd."

, erklärte das Wort Jilbâb als ein Kleidungsstück, das den ganzen Körper bedeckt, inklusive Kopf, Gesicht und Hände.
Abu ‘Ubaidah As-Salmâni war der gleichen Meinung wie Ibn ‘Abbâs:

"Ein Jilbâb sollte den ganzen Körper einer Frau bedecken, so dass nichts unbedeckt bleibt außer ein Auge, womit sie sehen kann."

Zur Zeit des Propheten (a.s.s.) "pflegten die Frauen ihre Gewänder über ihren Kopf zu ziehen, so dass nur die Augen frei blieben, um den Weg zu sehen."

‘Ubaidah Ibn Abi Sufyân wurde von Muhammad Ibn Sirîn, einem der größten Gelehrten unter den Tâbi’în, gefragt, was in diesem Vers "über sich (ziehen)" (arab.: ‘alaihinna) bedeutet, und wie ein Jilbâb damals getragen wurde. Er beantwortete die Frage, in dem er sich ein Kleidungsstück über den Kopf zog, so dass sein ganzer Körper bedeckt war außer sein linkes Auge. Dies war auch die Erklärung des Wortes "’alaihinna".
Bezüglich des oben genannten Verses wurde keine andere Meinung von den Sahâba berichtet. Sie waren sich einig darin, dass dieser Vers ein Befehl an alle gläubigen Frauen ist, ihren ganzen Körper - inklusive Gesicht und Hände - mit ihren Gewändern zu bedecken, außer einem oder eventuell zwei Augen, um den Weg zu sehen. Die Tâbi’în berichten - sich auf die Meinung der Sahâba beziehend - ähnliches:
Ibn Jarîr zitiert die Meinung von Ibn ‘Abbâs:

"Allâh hat allen muslimischen Frauen auferlegt, dass sie, wenn sie notwendigerweise ihre Häuser verlassen, sollte sie ihre Gesichter bedecken, in dem sie einen Teil ihrer Gewänder über ihren Kopf ziehen."

Qatâdah berichtet von einer ähnlichen Methode, das Gesicht zu bedecken, wie sie ebenfalls von Ibn ‘Abbâs erläutert wurde: "Das Kleidungsstück sollte um den Kopf gewickelt werden, so dass es die Stirn und den Teil unterhalb der Augen bedeckt." Die Augen wären damit nicht bedeckt.

‘Ali ibn Abi Talha stützt sich ebenfalls auf Meinung von Ibn ‘Abbâs, dass die Frauen Kopf und Gesicht mit ihren Gewändern bedecken sollten außer ein Auge.
Auch Muhammad ibn Sirîn vertrat die gleiche Ansicht, die er - wie bereits oben erwähnt - von dem Sahâbi ‘ Ubaidah ibn Abi Sufyân übernahm.
Alle genannten Berichte zeigen ganz klar, dass die Sahâba und die Tâbi’în den Qur’ânvers als Aufforderung an alle muslimischen Frauen verstanden, ihre Gesichter zu bedecken. Und wer ist besser in der Interpretation und im Verständnis des Qur’ân als die Sahâba? Die Tatsache, dass diese Meinung von Sahâba an die Tâbi’în weitergegeben wurde, beweist auch, dass diese Meinung die letzte war unter den Sahâba, und dass anderslautende Meinungen aus früherer Zeit stammen müssen. So sind sich denn auch die Tafsîr-Gelehrten nahezu einig in der Interpretation dieses Verses:
Ibn Kathîr schreibt in seinem Tafsîr:

"Frauen dürfen keine Teil ihrer Schönheit und Reize gegenüber Fremden zeigen, außer das, was unmöglich verborgen werden kann."

In Rûhu-l-Ma’âni liest man: "At-Tabari und Ibn Al-Mundhir beschreiben die Art und Weise, wie der Jilbâb getragen wurde, gemäß Ibn Abbâs und Qatâdah. Der Stoff sollte um den Kopf gewickelt werden, so dass die Stirn bedeckt ist, und dann ein Teil des Stoffes über das Gesicht gezogen werden, so dass er das Gesicht unterhalb der Augen bedeckt. Der größte Teil des Gesicht und des Oberkörpers wären damit bedeckt, während beide Augen frei bleiben."

Alu’si schreibt in seinem Kommentar:

"Über sich ziehen bedeutet in diesem Vers, dass sie sich mit einem von oben herabhängenden Kleidungsstück so bedecken, dass sie immer noch den Weg erkennen können." Als Konsequenz, nachdem er zahlreiche Interpretationen zitiert, schreibt er: "Die offensichtliche Bedeutung von ‚über sich (ziehen)‘ ist, den ganzen Körper zu bedecken, obwohl einige es auch als nur den Kopf und das Gesicht bedecken interpretiert haben (darunter welche aus der ersten und zweiten Generation der Muslime)."

Abu Bakr Al-Jassas schreibt in Ahkâmu-l-Qur’ân:

"Der Vers aus Sûrat Al-Ahzâb zeigt, dass junge Frauen ihr Gesicht vor anderen Leuten bedecken sollten, wenn sie aus dem Haus gehen, und dass sie sich selbst in einer Weise bedecken sollen, die Bescheidenheit und Keuschheit zum Ausdruck bringt, so dass Menschen mit schlechten Absichten keine Hoffnung von ihnen hegen."

Qâzi Al-Badawi schreibt in seinem Tafsîr:

"Sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen‘ bedeutet, dass sie einen Teil ihrer Übergewänder über ihr Gesicht ziehen und sich selbst mit dem Rest bedecken."

Al-Qurtûbi beschreibt den Jilbâb in Tafsîru-l-Qurtûbi als "eine Kleidung, die den ganzen Körper bedeckt", sich stützend auf Zitate der beiden Sahâba Ibn ‘Abbâs und ‘Ubaidah as-Salmâni . "Es sollte den ganzen Körper bedecken, so dass nichts sichtbar ist, außer ein Auge, mit dem sie sieht."

Imâm Wahidi stimmt dieser Interpretation zu, ebenso Imâm Naishapûri in seinen beiden Büchern Gharaibu-l-Qur’ân und Ahkamu-l-Qur’ân. Imâm Abu Bakr Ar-Râzi (Tafsîru-Kabir), Abu Hayyân (Al-Bahru-l-Muhît), Imâm Suddi und Ibn Sa’d Muhammad Ibn Ka’b Kuradhi sind allesamt mehr oder weniger der gleichen Auffassung und beschreiben das Tragen eines Jilbâb in ihrem Tafsîr wie Ibn ‘Abbâs und andere.

Trotz alledem ist heutzutage die Meinung, das Bedecken des Gesichts sei nur für die Frauen des Propheten (a.s.s.), nicht für die Frauen der Sahâba, sehr weit verbreitet. Aufgekommen ist diese Meinung durch den folgenden Vers:

"O ihr, die ihr glaubt! Betretet nicht die Häuser des Propheten, es sei denn, dass euch zu einer Mahlzeit (dazu) Erlaubnis gegeben wurde. Und wartet nicht erst auf deren Zubereitung, sondern tretet (zur rechten Zeit) ein, wann immer ihr eingeladen seid. Und wenn ihr gespeist habt, dann geht auseinander und lasset euch nicht aus Geselligkeit in eine weitere Unterhaltung verwickeln. Das verursacht dem Propheten Ungelegenheit, und er ist scheu vor euch, jedoch Allâh ist nicht scheu vor der Wahrheit. Und wenn ihr sie um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang (arab.: Hijâb). Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen. Und es geziemt euch nicht, den Gesandten Allâhs zu belästigen, noch seine Frauen jemals nach ihm zu heiraten. Wahrlich, das würde vor Allâh eine Ungeheuerlichkeit sein." [Al-Ahzâb:53]

Klar erkennbar richtet sich dieser Vers rein sprachlich an die Mütter der Gläubigen, die Frauen des Propheten (a.s.s.). Weiter heißt es:

"Ob ihr eine Sache offenkundig tut oder sie verbergt, wahrlich, Allâh kennt alle Dinge. Es ist kein Vergehen von ihnen, (sich) ihren Vätern (zu zeigen) oder ihren Söhnen oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihre Brüder oder der Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen. Und fürchtet Allâh; wahrlich, Allâh ist Zeuge aller Dinge." [Al-Ahzâb:54-55]

Letzteres wurde von den berühmtesten Tafsîr- Gelehrten, wie z.B. Imâm Ibn Kathîr (Tafsîr Ibn Kathîr), Imâm Al-`Arabi (Ahkâmu-l-Qur’ân), Imâm Al-Qurtûbi (Tafsîru-l-Qurtubi), Imâm Muhammad Schafi’ (Ahkâmu-l-Qur’ân), interpretiert, als Aufforderung an alle muslimischen Frauen, nicht nur die Frauen des Propheten (a.s.s.), sich vor fremden Männer komplett zu bedecken.
At-Tabari schreibt in seinem Tafsîr: "Wenn ihr die Frauen des Propheten (a.s.s.) und die gläubigen Frauen, mit denen ihr nicht verheiratet seid, nach etwas fragt, fragt sie von hinter einem Vorhang (Hijâb) und betretet nicht ihre Häuser (während sie sich allein darin aufhalten). Das ist reiner für ihre Herzen und eure Herzen."

Ähnlich kommentiert Tûjibi den Satz "Und wenn ihr sie (seine Frauen) im irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang": "d.h. die Frauen des Prophet (a.s.s.) und die Frauen der Gläubigen, mit denen ihr nicht verheiratet seid."

Gestützt wird diese Auffassung durch einen bei Abu Dâwûd überlieferten Hadîth:

"`Â’ischah berichtete, dass einmal eine Muslimah dem Propheten (a.s.s.) einen Brief geben wollte, und er wurde ihm von hinter einem Vorhang gegeben." [Abu Dâwûd]

Die Hadîth- Gelehrten haben hierzu erläutert, dass der Hadîth, wo Frauen direkt zum Propheten (a.s.s.) gekommen sind - ohne Vorhang, von Angesicht zu Angesicht - aus der Zeit vor der Offenbarung des Verses "Und wenn ihr sie (seine Frauen) im irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang." (Al-Ahzâb:53) stammt, was deutlich zeigt, dass der Befehl aus dem Qur’ân vom Propheten (a.s.s.) und den Frauen der Sahâba nicht als nur für die Frauen des Propheten (a.s.s.) verbindlich betrachtet wurde.
Nur weil der Vers rein sprachlich über den Haushalt des Propheten (a.s.s.) spricht, heißt das noch lange nicht, dass damit nicht alle muslimischen Frauen gemeint waren. In der gleichen Sûrah findet man den Vers:

"O Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie andere Frauen! Wenn ihr gottesfürchtig sein wollt, dann seid nicht entgegenkommend in der Rede, damit nicht der, in dessen Herzen Krankheit ist, Erwartungen hege, sondern redet in geziemenden Worten." [Al-Ahzâb:32]

Obwohl mit der Worten "O Frauen des Propheten, ..." beginnend, hat dieser Vers sicherlich seine Gültigkeit für alle Frauen. Oder sollte man annehmen, dass nur die Frauen des Propheten (a.s.s.) ihre Stimme nicht zu einer Fitnah für andere werden lassen sollen, während dies allen anderen muslimischen Frauen erlaubt ist? Ebenso heißt es im nächsten Vers:

"Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Jâhiliyyah und verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakâh und gehorcht Allâh und Seinem Gesandten. Allâh will nur jegliches Übel von euch verschwinden lassen, ihr Leute des Hauses, und euch stets in vollkommener Weise rein halten." [Al-Ahzâb:33]

Auch hier wird niemand darüber streiten, dass die Anweisungen von Allâh - das Bleiben in den Häusern, das Nicht-zur-Schaustellen, Gebet, Zakâh, etc. - ganz klar allgemein gültig sind, und nicht nur für die Frauen des Propheten (a.s.s.) gelten, die hier zunächst angesprochen werden.

Zahlreiche andere Verse gibt es im Qur’ân, die formal nur an den Propheten (a.s.s.) gerichtet sind, die aber niemand wohl so interpretieren würde, dass nicht alle Sahâba dabei eingeschlossen sind. Oder kann sich jemand vorstellen, dass ein Vers wie:

"O Prophet, fürchte Allâh und gehorche nicht den Ungläubigen und Heuchlern." [Al-Ahzâb:3]

, ein Befehl nur an den Propheten (a.s.s.) darstellt, während den Sahâba erlaubt war, den Ungläubigen und Heuchlern zu gehorchen? Oder haben die Sahâba einen Vers wie:

"O Prophet, Bekämpfe die Ungläubigen und Heuchler, und sei streng gegen sie. " [At-Taubah:73]

, so verstanden, dass der Prophet (a.s.s.) alleine kämpfen sollte, während sie zuhause sitzen blieben?

Betrachtet man einmal die Begründung in dem Vers, in dem Allâh befiehlt, dass von hinter einem Vorhang gefragt werden soll, so werden schnell die Argumente derer hinfällig, die meinen, der Vorhang sei eine besondere Form des Respekts für den hohen Status der Frauen des Propheten (a.s.s.):

"Und wenn ihr sie um irgend etwas zu bitten habt, so bittet sie hinter einem Vorhang. Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen." [Al-Ahzâb:53]

Tatsächlich erwähnt Allâh keinen besonderen Respekt für die Frauen des Propheten (a.s.s.). Es geht nicht um etwas Spezielles für die Frauen des Propheten (a.s.s.), sondern ganz allgemein darum, Fitnah durch das Zusammenkommen von Männern und Frauen zu vermeiden: "Das ist reiner für eure Herzen und ihre Herzen."
Und wenn man bedenkt, dass die Frauen des Propheten (a.s.s.) als die Mütter der Gläubigen bezeichnet werden, und dass die Sahâba (inklusive ihrer Frauen) zweifellos gemäß einem Hadîth die beste Generation von Menschen waren, und wenn man dann bedenkt, dass Allâh zu diesen Menschen gesagt hat, die Frauen des Propheten (a.s.s.) hinter einem Vorhang anzusprechen sei reiner für das Herz, was müssen dann erst "normale" Muslime tun, deren Herzen Welten vom Islâm entfernt sind, verglichen mit den Sahâba? Wenn es für die Herzen der Sahâba und der Frauen des Propheten (a.s.s.) reiner war, dann erst recht für jeden anderen Muslim auf der Welt.

2. Al-Hijâb in der Sunnah:
Fragt man heutzutage jemanden danach, was die Sunnah über die Kleidung der muslimischen Frau sagt, bekommt man in vielen Fällen nur den Hadîth von Asmâ‘ zu hören, zu der der Prophet (a.s.s.) gesagt haben soll, dass eine erwachsene Frau alles bis auf Gesicht und Hände zu bedecken hat, wodurch die heute so populäre Meinung vom modernen Hijâb begründet wird. Vielen ist zum einen die Schwäche des Hadîth gar nicht bekannt, zum anderen wissen sie nicht von zahlreichen anderen Berichten aus den authentischen Hadîth--Sammlungen, die über die Kleidungsgewohnheiten der Sahâba berichten.

‘Â’ischah berichtete: "Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) pflegte das Fajr-Gebet zu leiten, und einige der gläubigen Frauen pflegten - mit einem Schleier bedeckt - daran teilzunehmen, und sie gingen nach Hause, ohne von irgendjemandem erkannt zu werden."[Al-Bukhâri]

‘Â’ischah berichtet hier eindeutig, dass die Frauen aufgrund ihrer Schleier unerkannt zum Gebet und wieder zurückgingen, was zeigt, dass die Frauen ihre Schleier so getragen haben, dass ihr Gesicht nicht zu erkennen war. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn erläutert dazu: "Dieser Hadîth zeigt klar, dass die islamische Kleidung den ganzen Körper bedeckt wie im Hadîth erklärt. Nur mit einer vollständigen Bedeckung, Gesicht und Hände eingeschlossen, ist es möglich, dass Frauen nicht erkannt werden. Das war das Verständnis und die Praxis der Sahâba, und sie waren die beste Gruppe, die edelsten vor Allâh mit dem höchsten Imân und dem edelsten Charakter. Wenn es also die Praxis der Frauen der Sahâba war, sich komplett zu verschleiern, wie können wir dann von ihrem Weg abweichen?"

Ebenso beim ‘Îd haben sich die Frauen so gekleidet, dass sie nicht von fremden Männern erkannt werden konnten, wie authentisch in Al-Bukhâri berichtet wird:

Umm ‘Atiyah berichtete:

"Uns (Frauen) wurde befohlen, am ‘Îd herauszukommen, sogar die Jungfrau aus ihrem Gemach, und sogar die menstruierende Frau sollte herauskommen. Eine Frau fragte: ‚O Gesandter Allâhs, was wenn eine von uns keinen Jilbâb hat?‘ Er sagte: ‚Sie kann sich einen Jilbâb von ihrer Schwester leihen.‘" [Al-Bukhâri]

Wie schon zu Anfang erläutert, war nach dem Verständnis der Sahâba und Tâbi’în ein Jilbâb ein Kleidungsstück, was den ganzen Körper bedeckt bis auf die Augen wenn es nötig ist. Dies wurde von Ibn Mas’ûd, Ibn ‘Abbâs, ‘Ubaida ibn Abi Sufyan, Ibn Jarîr, Qatâdah, `Ali ibn Abi Talha, und anderen berichtet wird.
Offensichtlich hat also die Frau im oben erwähnten Hadîth danach gefragt, ob eine Frau ohne Jilbâb, d.h. ohne eine Kleidungsstück, welches den ganzen Körper bedeckt, auch am ‘Îd teilnehmen dürfe. Die Antwort des Propheten (a.s.s.) war nicht etwa eine Erlaubnis, sondern die Empfehlung, sich dann von anderer Seite eine entsprechendes Kleidungsstück zu borgen. Wenn Gesicht und Hände zu zeigen erlaubt wären, dann wären einmal die Bedenken der Frau unangebracht, zum anderen hätte dann der Prophet (a.s.s.) nicht darauf bestanden, dass sie sich einen Jilbâb leiht, wenn sie teilnehmen will. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn kommentiert diesen Hadtih: "Dieser Hadîth zeigt, dass es der Normalfall unter den Frauen der Sahâba war, dass keine aus dem Haus ging ohne Übergewand, welches sie ganz bedeckt. Wenn sie keinen Schleier hatte, war es für sie nicht möglich, nach draußen zu gehen. Deshalb haben sie, als der Prophet (a.s.s.) ihnen befahl, am ‘Îd-Gebet teilzunehmen, dieses Hindernis erwähnt. Der Prophet (a.s.s.) antwortete ihnen, dass jemand ihr einen Schleier leihen sollte, aber er sagte nicht, dass sie ohne gehen könnte. Wenn Muhammad (a.s.s.) den Frauen nicht erlaubte, am ‘Îd-Gebet teilzunehmen, was nach Scharî’ah Männern wie Frauen gleichermaßen auferlegt ist, wie können dann die Leute Frauen zu Märkten und Einkaufszentren gehen lassen, ohne (kompletten) Schleier?"
Ähnlich findet man Berichte über die Frauen der Sahâba, die selbst während der Hajj ihr Gesicht bedeckt hielten, obwohl es im Ihrâm (dem Weihezustand der Pilgerfahrt) grundsätzlich verboten ist, dass Frauen einen Niqâb tragen, wie vom Propheten (a.s.s.) überliefert wird:

"Frauen im Ihrâm sollen keinen Niqâb und keine Handschuhe tragen." [Al-Bukhâri, Muslim]

Zunächst macht dieser Hadîth deutlich, dass zur damaligen Zeit außerhalb des Ihrâm die Frauen üblicherweise ihr Gesicht mit einem Niqâb bedeckten, weshalb der Prophet (a.s.s.) sie darauf hinwies, dass dies im Ihrâm nicht erlaubt sei. Schaikh Al-Islâm Ibn Taimiyyah schreibt dazu: "Dies ist ein Beweis dafür, dass Niqâb und Handschuhe den Frauen bekannt waren, die sich nicht Ihrâm befanden, wo das Bedecken von Gesicht und Händen erforderlich ist." Hätten die Frauen zur damaligen Zeit nicht üblicherweise Niqâb und Handschuhe getragen, wäre dieser Ausspruch des Propheten (a.s.s.) überflüssig. Ähnlich verbot er den Männer, ihren Kopf zu bedecken, wobei das Tragen eines Turbans oder einer ähnlichen Kopfbedeckung allgemein üblich war.
Auf der anderen Seite zeigen zahlreiche andere Ahâdîth, dass zu bestimmten Zeiten während der Hajj Frauen auch ihre Gesichter bedeckten:

‘Â’ischah berichtete:

"Reiter kamen an uns vorüber als wir den Propheten (a.s.s.) begleiteten während wir uns im Ihrâm befanden. Wenn sie näherkamen, ließen wir unsere Übergewänder über das Gesicht fallen, und wenn sie vorbei waren, haben wir unsere Gesichter wieder enthüllt." [Abu Dâwûd]

Fatima bint Al-Mundhir sagte:

"Wir pflegten im Ihrâm unsere Gesichter zu bedecken wenn wir Asm^â’ bint Abi Bakr As-Siddiq begleiteten." [Al-Muwatta]

Noch deutlicher berichtet ´Â’ischah allgemeingültig für Frauen:

"Eine Frau im Ihrâm sollte ihr Übergewand über ihren Kopf und ihr Gesicht ziehen." [Fathu-l-Bâri]

Wie passt nun diese letzte Aussage von ‘Â’ischah zu dem, was der Prophet (a.s.s.) sagte, dass eine Frau sich im Ihrâm nicht mit einem Niqâb und Handschuhen bekleiden sollte?

Zunächst einmal ist dazu festzustellen, dass die Frauen der Sahâba ganz offensichtlich das Bedecken des Gesichtes gegenüber nicht-mahram Männer als verpflichtend ansahen. Man beachte, dass der Prophet (a.s.s.) nicht das Bedecken des Gesichtes im Ihrâm, sondern das Tragen eines Niqâbs im Ihrâm verboten hat. Der Unterschied liegt darin, dass der Niqâb und Handschuhe Kleidungsstücke sind, die nur speziell für das Bedecken des Gesichtes bzw. der Hände gedacht sind, und nur diese sind vom Propheten (a.s.s.) verboten worden. In Ermangelung eines Niqâbs haben die Sahâba dann, wenn Männer in der Nähe waren, einen Teil ihres Gewandes über ihr Gesicht herabgelassen, was nicht nur erlaubt (wie ihre Praxis beweist), sondern offenbar auch als notwendig angesehen wurde, da sie sonst ganz einfach dem Befehl des Propheten (a.s.s.) entsprechend ihren Niqâb und die Handschuhe abgelegt hätten. Wenn ‘Â’ischah schon sagt, dass eine Frau im Ihrâm einen Teil ihre Gewandes über ihren Kopf und ihr Gesicht ziehen sollte, obwohl im Ihrâm einer Frau normalerweise Gesicht und Hände nicht bedeckt sind, dann wird klar, dass die Frauen der Sahâba im normalen Alltagsleben erst recht ihre Gesichter bedeckt haben. Das Tragen eines Turbans ist eine Sunnah, die von den Sahâba ausnahmslos praktiziert wurde. Al-Bukhâri weigerte sich sogar, Ahâdîth von Leuten zu akzeptieren, die keinen Turban trugen, mit der Begründung, sie hätten ihre Taqwa verloren. Im Ihrâm haben die Sahâba aber, da das Bedecken des Kopfes für den Mann verboten ist, ihren Kopf ganz einfach frei gelassen. Wenn also das Bedecken des Gesichtes für die Frauen einfach nur eine Sunnah und nicht verpflichtend gewesen wäre, hätten die Frauen der Sahâba doch wohl auch ihr Gesicht einfach unbedeckt gelassen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Frauen nur im Ihrâm ihre Gesichter verhüllten, wo doch gerade im Ihrâm das Gesicht einer Frau normalerweise frei bleibt.

Schaikh Al-Islâm Ibn Taimiyyah schreibt:

"Es gibt zwei Meinungen in der hanbalitischen Rechtsschule bezüglich des Gesichts der Frau im Ihrâm: Die erste, dass für das Gesicht der Frau die gleichen Regeln gelten wie für den Kopf der Männer, der nicht bedeckt werden darf. Die zweite, dass für das Gesicht der Frau gilt, was für den Körper des Mannes gilt (Im Ihrâm muss der Körper des Mannes bedeckt sein, aber nicht durch passend dafür geschneiderte Kleidung, wie z.B. Hose und T-Shirt), was bedeutet, dass es nicht bedeckt werden darf durch einen Niqâb, der ja speziell für das Gesicht gefertigt ist. Die letztere Meinung ist die korrekte, da der Prophet (a.s.s.) Niqâb und Handschuhe verboten hat, und die Frauen trotzdem ihr Gesicht und ihre Hände mit etwas bedeckten, das nicht speziell für diesen Teil des Körpers passt, was ebenso für den Mann gilt, dem das Tragen von Hosen nicht erlaubt ist."

Ein Mann läuft ja nicht nackt herum, weil er keine Hosen tragen darf, sondern bedeckt seine ‘Aurah mit einem ungenähten Tuch. Ähnlich haben die Frauen mit dem Bedecken ihres Gesichtes gehandelt.

Ibn Al-Qayyim schreibt:

"Das Verbot des Propheten (a.s.s.) für die Frauen, Niqâb und Handschuhe (im Ihrâm) zu tragen, wie im Hadîth von Ibn ‘Umar berichtet, beweist, dass für das Gesicht der Frau das gleiche gilt, wie für den Körper des Mannes (im Ihrâm), und nicht wie für seinen Kopf. Daher ist es einer Frau nicht erlaubt, etwas zu tragen, das speziell das Gesicht bedeckt, wie z.B. der Niqâb, wohingegen es ihr nicht verboten ist, ihr Gesicht mit einem Jilbâb oder ähnlichem zu bedecken. Es ist vom Propheten (a.s.s.) nicht ein einziger Buchstabe über die Pflicht der Frau, im Ihrâm ihr Gesicht zu zeigen, berichtet worden." Weiter sagte er: "Wie kann es einer Frau verboten sein, ihr Gesicht zu bedecken, und gleichzeitig wurde ihr von Allâh befohlen, dass sie ihr Jilbâb so tragen soll, dass sie nicht erkannt wird?"


Ibn Hajar berichtet in Fathu-l-Bâri, dass Ibn Al-Mundhir sagte:

"Sie (d.h. die Gelehrten) sind sich einig, dass eine Frau im Ihrâm genähte Kleidung und Schuhe tragen darf, und dass sie ihren Kopf und ihr Haar bedeckt bis auf ihr Gesicht, was sie mit einem Teil ihrer Kleidung bedecken muss, um es vor nicht-mahram Männern zu verbergen."

Andere Ahâdîth bestätigen, dass Frauen der Sahâba ihr Gesicht in der Öffentlichkeit bedeckt hielten, wie z.B.:

"Rifâ’ah ließ sich von seiner Frau scheiden, worauf Abdurrahmân ibn Az-Zubair Al-Quraschii sie heiratete. ´Â’ischah berichtete, dass die Frau kam mit einem grünen Niqâb bekleidet. [...]" [Al-Bukhâri]

Der Hadîth ist geht noch sehr viel weiter, allerdings der entscheidende Punkt wird am Anfang bereits erwähnt, nämlich, dass die Frau einen Niqâb trug. Das beweist noch einmal, dass der Niqâb bekannt war und auch getragen wurde, entgegen der Meinung einiger, dass der Niqâb von den Persern oder Byzantiner importiert wurde. Er wurde bereits zur Zeit des Propheten (a.s.s.) von den Frauen zum Bedecken des Gesichts benutzt.

Auch in Sunan Abi Dâwûd wird berichtet:

"Eine Frau namens Umm Khallâd kam verschleiert zum Propheten (a.s.s.). Sie suchte nach ihrem (im Kampf) gefallenen Sohn. Einige der Sahâba sagten zu ihr: Du kommst mit verschleiertem Gesicht um nach deinem Sohn zu fragen? Sie antwortete: "Wenn ich unter dem Verlust meines Sohnes zu leiden haben, so soll ich nicht leiden unter dem Verlust meines Schamgefühls. Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte: "Du wirst die Belohnung von zwei Märtyrern für deinen Sohn bekommen." Sie fragte: "Warum, o Prophet Allâhs?" Er antwortete: "Weil die Leute der Schrift ihn getötet haben." [Abu Dâwûd]

Am deutlichsten jedoch wird die Frage, was eine Frau bedecken muss oder zeigen darf, im folgenden bei At-Tirmidhi mit einer sahîh Überlieferungskette erwähnten Hadîth geklärt:

"Alles an einer Frau ist ‘Aurah. (arab.: Al-Mar’atu ‘Aurah, wörtl.: Die Frau ist ‘Aurah.)" [At-Tirmidhi]

Bemerkenswert ist, dass der Prophet (a.s.s.) keinerlei Ausnahme bei der ‘Aurah der Frau machte, sondern die Frau als ganzes als ‘Aurah bezeichnet. Wenn das Gesicht und die Hände in der ‘Aurah der Frau nicht eingeschlossen wären, hätte er er dies wohl gesagt.
Hamûd At-Tuwairy sagte dazu: "Dieser Hadîth beweist, dass alle Teile des weiblichen Körpers ‘Aurah für nicht-mahram Männer sind, ihr Gesicht und jeder andere Teil ihres Körpers eingeschlossen." Von Ahmad ibn Hanbal wird berichtet, dass er gesagt hat: "Die Fingernägel einer Frau gehören zu ihrer ‘Aurah. Und wenn sie ihr Haus verlässt, sollte sie nichts von ihrem Körper zeigen, nicht einmal ihre Schuhe, weil ihre Schuhe ihre Füße beschreiben." Schaikh Al-Islâm Ibn Taimiyyah zitiert die Meinung von Ahmad und sagt weiter: "Das ist ebenso die Meinung von Imâm Mâlik." Und auch nach Schaikh Sâlih al-Munajjid zeigt dieser Hadîth ganz klar, dass eine Frau alles bedecken muss, inklusive Gesicht und Hände: "Dies entspricht der korrekten Ansicht der hanbalitischen Rechtsschule, einer der beiden Ansichten der malikitischen Rechtsschule und einer der beiden Ansichten der schafi’itischen Rechtsschule."

3. Zwischen wâjib und mustahabb:
Tatsächlich besteht die Meinungsverschiedenheit zwischen heutigen wie auch früheren Gelehrten eigentlich nur in dem Punkt, ob Niqâb für die Frau wâjib (verpflichtend) oder mustahabb (sehr empfehlenswert) ist, und nicht darin, ob Niqâb von den Frauen der Sahâba und den Frauen nach ihnen praktiziert wurde, wie es einige moderne Gelehrte darzustellen versuchen.

Die Meinung, Niqâb sei nur mustahabb, ist die leichteste unter den Gelehrten, von denen man ein Fatwa nehmen kann. Wohl einer der berühmtesten Vertreter von ihnen ist Schaikh Nâsiruddin Al-Albâni, der durch dieses Fatwa bei einigen Muslimen stark an Beliebtheit zugenommen hat. Hat doch endlich einmal jemand, der sonst eher zu den wahhabitisch-extremistisch-fundamentalistischen und überhaupt viel zu strengen Gelehrten gezählt wird, die Frage des Niqâb ein bißchen gelockert und zugegeben, dass dies eigentlich nur eine Sache für die Frauen des Propheten (a.s.s.) war.
Wer so redet, hat die Bedeutung das Wortes "mustahabb" nicht ganz richtig verstanden. "Mustahabb" bedeutet nicht, dass Niqâb nichts für muslimische Frauen in der heutigen Zeit ist, dass es egal ist, ob eine Frau Niqâb trägt oder nicht, dass Niqâb nur ein Erscheinung von "Extrem-Muslimas" ist, sondern es bedeutet, dass jede muslimische Frau Niqâb tragen sollte, und nichts weniger. Die Frage ist lediglich, ob eine Frau, die aus irgendwelchen Gründen nicht Niqâb trägt, eine Sünde begeht und sich vor Allâh dafür zu verantworten hat - was der Fall wäre, wenn Niqâb wâjib ist - oder ob sie ohne Niqâb keine Sünde begeht, aber halt belohnt wird, wenn sie ihn trägt.
Das bedeutet, dass das Tragen eines Niqâbs eindeutig ein Teil der Religion ist, und dass im Normalfall eine Frau ihr Gesicht bedecken sollte. Das Zeigen von Gesicht und Händen sollte die Ausnahme sein, nicht die Regel. Es ist bezeichnend für den Tiefstand der islamischen Umma, dass viele so ein Fatwa ausnutzen, oder besser gesagt zurechtbiegen, um ihre persönliche Meinung zu rechtfertigen. In der gegenwärtigen Situation, wo es zahlreiche Gelehrte gibt, die Niqâb als wâjib betrachten, und lediglich einige, die es für mustahabb erachten, sollte die normale muslimische Frau allein aus Vorsichtsgründen das Tragen des Niqâb in Erwägung ziehen. Denn für den Fall, dass die erste Gruppe recht hat, hat sie damit eine Sünde weniger auf ihrem Konto, und für den Fall, dass die zweite Gruppe recht hat, hat sie immerhin nichts verloren, sondern wird von Allâh für ihr Bemühen belohnt. Es ist kein Zeichen von Frömmigkeit, bei zwei Meinungen unbedingt die zu nehmen, die eher der persönlichen Neigung entspricht, in den meisten Fällen also die leichtere. Der Prophet (a.s.s.) sagte:

"Das Erlaubte ist offenkundig, und das Verbotene ist offenkundig, und zwischen beiden gibt es zweifelhafte Angelegenheiten, über die viele Menschen nicht Bescheid wissen. Wer sich nun vor den zweifelhaften Angelegenheiten hütet, macht sich damit frei, was seine Religion und Ehre betrifft. Wer auf zweifelhafte Angelegenheiten hereinfällt, der gerät in das Verbotene, wie der Hirte, der seine Herde um den geschützten Bezirk herum weidet, im Begriff ist, darin zu weiden. Fürwahr, jeder Herrscher hat einen geschützten Bezirk, und Allâhs geschützter Bezirk ist das Verwehrte. Fürwahr, im Körper ist ein kleiner Fleischklumpen; und wenn er gesund ist, ist der gesamte Körper gesund, und wenn er schlecht ist, ist der gesamte Körper schlecht. Fürwahr, dies ist das Herz." [Al-Bukhâri, Muslim]

Sulaimân At-Taimi sagte treffend: "Würdest du die Erleichterung durch einen jeden Gelehrten akzeptieren, so würdest du bestimmt jedes Schlechte sammeln."

Es ist also jeder gottesfürchtigen Muslimah empfohlen, ihr Gesicht zu bedecken, egal, ob sie es als wâjib oder mustahabb ansieht. Mustahabb sollte keine Ausrede sein, eine Sache nicht ernst zunehmen und nicht daraufhin zu arbeiten In beiden Fällen - ob wâjib oder mustahabb - ist es eine Möglichkeit der Annäherung zu Allâh. Problematisch ist deshalb nicht die Meinung von einigen Gelehrten, die Niqâb für mustahabb und nicht wâjib erachten, sondern das Verständnis der Muslime.

Ein Artikel, vom Magazin Al-Hijra und Der Gesellschaft für das Festhalten an der Sunnah veröffentlicht, bringt die Sache auf den Punkt:

Erstens: Beide Ansichten (d.h. wâjib und mustahabb) sind sich in der Legitimität des Niqâb einig, dass er zur Perfektion einer Frau gehört und näher an der Tugendhaftigkeit wie auch an den Zielen der Scharî’ah - d.h. das Vermeiden von Fitnah - ist. [...] Daher ist es angebracht, alle Anstrengungen in die Richtung zu lenken, die breite Masse zum Tragen des Niqâb zu motivieren, und seine Verdienste und Vorzüge zu erklären. Das bedeutet, dass das Bedecken des Gesichts mit einem Niqâb der Regelfall sein sollte, das Zeigen des Gesichts die Ausnahme.
Zweitens: Auch angesichts der Tatsache, dass es verschiedene Meinungen über den Status des Niqâb gibt, ob ihn zu tragen Pflicht und nur empfohlen ist, ist es zweifelsfrei die Pflicht jedes einzelnen, den Aufruf zum Niqâb zu vereinigen und so gut wie möglich daran mitzuarbeiten, junge Frauen über seine Notwendigkeit aufzuklären, und ihr Verlangen, das Gesicht unbedeckt zu lassen, so weit wie möglich einzudämmen. Das käme wahrlich beiden Parteien zu Gute, im Gegensatz zu dem, was jetzt auf der Gegenseite passiert, nämlich, dass die Sache einfach so gelassen wird, mit der Ausrede, Niqâb ist ja nur mustahabb. Dies ist eine Umkehrung der Wahrheit und beweist ein armseliges Urteilsvermögen in dieser Angelegenheit.
Deswegen, mein Bruder im Islam, wenn du gefragt wirst: ‚Was sind die Regeln für den Hijâb gemäß der Scharî’ah, besonders für Frauen, die ihre Religion lieben?’, solltest du sie dazu motivieren, Niqâb zu tragen, auch wenn du der Ansicht bist, dies sei nur mustahabb.
Letztlich hoffen wir, dass Allâh uns den Tag bescheren wird, wo alle gläubigen Frauen ohne Zögern ihre Gesichter bedecken, mit Zufriedenheit im Inneren, während ihr Verlangen nach Festhalten an ihrer Religion ihr stärkstes Verlangen ist. Diese Hoffnung wird von mir zweifellos mit denen geteilt, die Niqâb für mustahabb erachten, wie auch mit denen, die Niqâb für wâjib halten."

Dies sind goldene Worte, die wohl einer islamischen Lösung der endlosen Debatte über wâjib und mustahabb am nächsten kommen.

4. Anworten auf Gegenargumente:

"Asmâ‘ bint Abi Bakr kam zu Allâhs Gesandten (a.s.s.), als sie durchsichtige Kleider trug. Da wandte Allâhs Gesandter (a.s.s.) sich ab von ihr und sagte:"Asmâ‘, wenn die Frau die Pubertät erreicht, schickt es sich nicht, dass von ihr etwas zu sehen ist, außer diesem und diesem’, und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände." (Abu Dâwûd)

Dieser Hadîth ist wohl am weitläufigsten bekannt, und taucht trotz seiner schon seit langem bekannten Schwäche immer und immer wieder in zahlreichen Büchern und Artikeln auf. Dabei sollten schwache Ahâdîth nicht verbreitet und schon überhaupt nicht als Beweise für eine Meinung benutzt werden. Schon Abu Dâwûd, aus dessen Hadîth--Sammlung dieser Hadîth stammt, schreibt als Kommentar dazu: "Dies ist mursal. Khâlid Ibn Duraik hat (‘Â’ischah) nicht erreicht." Mursal bedeutet in der Hadîth--Wissenschaft, dass eine Lücke in der Überlieferungskette zwischen dem Zeitgenossen des Propheten (a.s.s.) und dem nächsten Glied besteht, in diesem Fall zwischen ´Â’ischah, die diesen Hadîth berichtet haben soll, und Khâlid ibn Duraik, der dieses Wort angeblich von ´Â’ischah gehört haben soll, aber gar nicht zu ihrer Zeit gelebt hat. Es ist erstaunlich, dass obwohl Abu Dâwûd selbst darauf hingewiesen hat, dieser Hadîth immer noch so fest in den Köpfen der Muslime eingebrannt ist. Zudem tauchen in der ohnehin schon unvollständigen Überlieferungskette zwei schwache Überlieferer auf:

1. Sa’îd ibn Baschîr auf, der bei den Hadîth-Gelehrten als schwach bekannt ist. Ahmad ibn Hanbal, Ibn Hajar, An-Nasâ’i, ‘Ali ibn Al-Madîni und Ibn Hibbân sagten einstimmig: "Er ist schwach."

2. Qatâdah (nicht zu verwechseln mit dem Tâbi’i Qatâdah), der ebenfalls als schwach bekannt ist, und auch falsche Ahâdîth übermittelt.

Abgesehen davon ist der Inhalt des Hadîth absolut unglaubwürdig. Asmâ‘ war eine erwachsene Frau, die Tochter von Abu Bakr, die Schwester von ‘Â’ischah, der Frau des Propheten (a.s.s.), und soll laut Hadîth in Kleidung herumgelaufen sein, die sie nicht einmal vor ihrer eigenen Mutter hätte tragen dürfen!

Die meisten Gelehrten sind sich einig über die Schwäche dieses Hadîth. Schaikh Ibn ‘Uthaimîn erwähnt ihn in seinem Buch "Al-Hijâb" als schwach, ebenso Schaikh Ibn Bâz.

Bekannt ist auch der häufig zitierte Kommentar zu dem ganz zu Anfang untersuchten Vers aus Sûrat An-Nûr:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar ist ..." [An-Nûr:31]

Einige erwähnen hier eine Überlieferung von Ibn ‘Abbâs, dass "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." einen Ring und Kuhl (Augenschminke) bedeute. Dieses Zitat stammt aus dem Tafsîr von Ibn Jarîr At-Tabari, der es jedoch mit schwacher Überlieferungskette aufführt. Einer der Überlieferer ist Muslim ibn Kisân Ad-Dâbi Al-Kuffi, der von zahlreichen Gelehrten als nicht zuverlässig bezeichnet wird. Ibn Hajar sagte von ihm: "Er ist schwach." Auch Ahmad ibn Hanbal sagte über Muslim ibn Kisân: "Seine Ahâdîth sollten nicht aufgeschrieben werden." Ebenso urteilt Al-Bukhâri: "Die Gelehrten (des Hadîth) haben schon über ihn geschrieben.", was bedeutet, dass seine Berichte schwach sind.
Al-Baihaqi erwähnt in seinen Buch "As-Sunan Al-Kubra" ein weiteres Zitat von Ibn ‘Abbâs, "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." bedeute das, was an den Händen und im Gesicht ist. Allerdings ist auch diese Überlieferung schwach, zum einen durch Ahmad ibn ‘Abduljabbâr ibn Muhammad Al-Ataradi, von dem Ibn Hajar sagte: "Er ist schwach." Adh-Dhahabi sagte: "Mehr als ein Gelehrter hat zugestimmt, dass er schwach ist." Selbst sein eigener Sohn, ‘Abdurrahmân ibn Ahmad Al-Ataradi, sagte über seinen Vater: "Ich habe Dinge von ihm niedergeschrieben. Allerdings hörte ich damit auf wegen dem, was die Leute über ihn sagten." Der andere schwache Überlieferer ist ‘Abdullâh ibn Muslim ibn Harmuz Al-Makki, der auch von Ibn Hajar als schwach bezeichnet wurde. Adh-Dhahabi meinte über ihn: "Ibn Ma’ain sagte, dass er schwach ist, und Ibn Al-Mâdini sagte, er ist doppelt schwach."
Authentisch hingegen ist der Bericht von ‘Abdullâh ibn Mas’ûd, der sagte, dass mit "... bis auf das, was davon sichtbar ist ..." die Kleidung gemeint sei, berichtet von Ibn Jarîr, Ibn Schaibah und Al-Hâkim, der diese Aussage für authentisch erklärte gemäß den Bedingungen Muslims, und Adh-Dhahabi stimmte ihm zu. Schaikh I bn ‘Uthaimîn schrieb dazu: "Wenn wir annehmen würden, dass das von Ibn ‘Abbâs Gesagte ‚Gesicht und Hände dürfen gezeigt werden‘ korrekt sei, so könnten wir dies nur als Beweis akzeptieren, wenn es keine andere Meinung von den Sahâba gäbe, die dem widerspricht. Wenn ihm jedoch ein anderer Sahâbi widerspricht, so müssen wir dem folgen, was durch einen stärkeren Beweis gestützt wird. In diesem Fall widerspricht die Meinung von Ibn Mas’ûd der Meinung von Ibn ‘Abbâs, und so müssen wir hier der anderslautenden Meinung folgen."
Wo Beweise von Qur’ân und Sunnah nicht vorhanden sind, muss die Phantasie herhalten. Exotisch anmutend ist folgender Vorschlag von Murad Hoffmann in seinem Buch "Der Islam im 3. Jahrtausend", wo er schreibt: "In punkto Gesichts-Schleier, den nicht die islamische Welt, sondern edle Damen in Byzanz und Persien zur optischen Unterstreichung ihres Ranges erfunden haben, gibt es zwar eine islamische Praxis, aber keine islamische Rechtfertigung. Insbesondere kann diese Praxis nicht aus der sogenannten Ayat al-Hijâb (Schleiervers) hergeleitet werden, zumal die Gesichtsverschleierung im Ur-Islam unüblich war."

Unlogischer geht es kaum. Die Frauen der Sahâba sollen also - obwohl sie das Beispiel der Frauen des Propheten (a.s.s.) vor Augen hatten - sich zunächst einmal nicht um den Niqâb gekümmert haben, aber kurz nach der Expansion des islamischen Reiches diese Praxis ausgerechnet von den unterworfenen Persern und Byzantinern übernommen haben? Warum sollten sie eine Sunnah aus Byzanz übernehmen, und die gleiche Sunnah der Frauen des Propheten (a.s.s.) außer acht lassen?

Bereits erwähnt wurden die beiden Berichte:

"Frauen im Ihrâm (Weihezustand) sollen keinen Niqâb und keine Handschuhe tragen." [Al-Bukhâri, Muslim]

und

"Rifâ’a ließ sich von seine Frau scheiden, worauf Abdurrahmân ibn Az-Zubair Al-Quraschii sie heiratete. ‘Â’ischa berichtete, dass die Frau kam mit einem grünen Niqâb bekleidet. [...]" [Al-Bukhâri)]

woraus man eindeutig sieht, dass der Niqâb zur Zeit des Propheten (a.s.s.) allgemein bekannt war unter den Sahâba, und auch getragen wurde. dass der Niqâb von Byzanz und Persien aus Einzug in die islamische Praxis erhalten, ist also Nonsens. Zu Lebzeiten des Propheten (a.s.s.) waren weder Byzanz noch Persien unterworfen. Abgesehen davon hat der Prophet (a.s.s.) ausdrücklich davor gewarnt, andere Völker nachzuahmen:

"Wer ein Volk nachmacht, ist einer von ihnen." [Abu Dâwûd]

’Abdullâh ibn ‘Umar berichtet:

"Der Prophet (a.s.s.) sah mich in zwei gelbgefärbten Kleidungsstücken. Daraufhin sagte er: ‚Dies sind die Kleider der Kuffâr, so trage sie nicht.’" [Muslim]

Wie kann man sich dann vorstellen, dass die ersten Muslime die Praxis des Niqâb von Byzanz und Persien übernommen haben? Richtig ist, dass in beiden Reichen Frauen ihr Gesicht zu verschleiern pflegten, wenn ihr Rang entsprechend war. Die Praxis der Muslime hingegen hat damit nichts zu tun.
Abgeschossen wird der Vogel aber durch die u.a. von Al-Qaradâwi vertretene Ansicht (jetzt kommt’s...), dass nämlich Niqâb nur Pflicht ist für außergewöhnlich schöne Frauen. Wenn es nicht Gelehrte gäbe, die solch verworrene Ideen unter den Muslimen verbreiten - und einige Muslime diesen Unsinn auch noch glauben - würde es sich nicht lohnen, auch nur fünf Zeilen dafür zu verschwenden.
Zunächst einmal hat diese Meinung keinerlei Grundlage in der Scharî’ah. Der Prophet (a.s.s.) hat nie so etwas gesagt. Keiner der vier rechtgeleiteten Kalifen hat diese Meinung in die Tat umgesetzt. Damals gab es logischerweise auch schon schöne Frauen, und trotzdem gibt es keinen Bericht, dass jemals irgendein Herrscher oder Gelehrter irgendeiner Frau befohlen hat, ihr Gesicht zu bedecken, weil ausgerechnet ihr Gesicht - im Gegensatz zu den anderen Frauen - eine besonders große Fitnah verursacht.

Die beiden Verse des Qur’ân, die über die Bedeckung der Frau sprechen, beginnen mit den Worten:

"Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass ..." [An-Nûr:31]

und

"O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder ..." [Al-Ahzâb:59]

Kein Vers beginnt mit: "Und sprich zu den schönen gläubigen Frauen, ..."

Tatsächlich kann man sagen, dass diese Bestimmung eine Bid’ah darstellt, da es so etwas zur Zeit des Propheten (a.s.s.) und den Sahâba nicht gegeben hat.
Und wer kann überhaupt festlegen, welche Frau so schön ist, dass sie ihr Gesicht bedecken muss, wo es überhaupt kein objektives Kriterium für Schönheit gibt? Man kann Schönheit nicht aus Tabellen ablesen, nach dem Motto: Das Gesicht hat einen Durchmesser von soundsoviel Zentimetern, die Nase hat einen Winkel von soundsoviel Grad, daraus resultiert eine Schönheit von 78%. Was für den einen wunderschön ist, kann für den anderen nur durchschnittlich oder gar unattraktiv sein. Wie oft kommt es heutzutage vor, dass einer den Geschmack des anderen bei der Wahl seiner Frau beim besten Willen nicht nachvollziehen kann, weil er an dieser Frau absolut nichts reizvolles erkennen kann, obwohl sie für den anderen vielleicht die Traumfrau ist? Manche schwärmen für Frauen aus Fernost, während andere Schwarzafrikaner bevorzugen, und wieder andere können sich außerhalb Europas keine schöne Frau vorstellen. Einige mögen lange Gesichter, andere lieber ein volles. Einige mögen ein spitzes Kinn und tiefsitzende Augen, andere das Gegenteil.
An welchen Punkten will man Schönheit festmachen? Und wie soll das funktionieren? Sollte man unabhängige Gutachter und Komitees einführen, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als die Schönheit anderer Frauen zu beurteilen?
Und was würde man wohl unter den Frauen selbst auslösen, wenn man einigen von ihnen - wegen besonderer Schönheit - den Niqâb auferlegen würde? Frauen mit Niqâb würde voller Stolz vor Frauen ohne herlaufen, da ihre Schönheit als so außergewöhnlich bestätigt wurde, dass sie sie verbergen müssten. Letztere würden sich wahrscheinlich den Neid kaum verkneifen können. Würde man tatsächlich so ein Gesetz in einem islamischen Land einführen, würde man die Fitnah durch Tragen eines Niqâbs eher noch vergrößern, als eindämmen, weil alle Männer beim Anblick einer Frau mit Niqâb denken würden, dass diese Frau einer der hübschesten und begehrenswertesten Frauen der Stadt sein muss. Niqâb würde zu einer Art Auszeichnung werden: "Diese Frau gilt nach allgemeinen Regeln als besonders schön. Prädikat: besonders reizvoll." Frauen mit Niqâb könnten prahlen, diesen Status erreicht zu haben.
Und letztendlich: Wer kann sich vorstellen, dass wenn eine Frau zu ihm kommt und fragt, ob sie Niqâb tragen soll, er ihr antwortet: "Mach’ dir keine Sorgen, du bist längst nicht schön genug dafür."?




Und dieser Gelehrten Text besagt das Gesicht und Hände offen bleiben können:

Frage:



Ich möchte etwas über die richtige Form des Hijâb wissen. Welche ist es überhaupt? Ich meine, es gibt so viele verschiedenen Arten von Hijâb, unter denen man auswählen kann. Ich habe eine Freundin in Dänemark, die vor einiger Zeit zum Islam konvertiert ist. Sie ist sehr zufrieden damit (al-hamdu lillâh) und möchte den korrekten Hijâb tragen.

Könntet ihr uns sagen, wo steht, daß der Hijâb lang sein (Jilbâb) und über die Knie gehen sollte? Sie braucht diese Information wirklich! Danke.



Antwort:



Preis sei Allâh.



Schaikh Al-Albâni (r) sagte:



„Die Bedinungen des Hijâb:



ERSTENS:



(Er sollte den gesamten Körper bedecken außer das, was davon ausgenommen wurde.)



Allâh sagt:



„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder (arab.: Jalâbib, Singular: Jilbâb) reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, daß sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allâh ist Allverzeihend, Barmherzig.“



Die Âyah sagt deutlich, daß von der Schönheit und dem Schmuck einer Frau alles bedeckt sein muß. Kein Teil davon darf vor nicht-nahram Männern gezeigt werden außer das, was aus Versehen zum Vorschein kommt. In diesem Fall ist es keine Sünde für sie, wenn sie sich unverzüglich wieder bedecken.



Al-Hâfiz Ibn Kathîr sagt in seinem Tafsîr: „Das heißt, daß sie keinen Teil ihres Schmucks vor nicht-mahram Männern enthüllen dürfen, mit Ausnahme dessen, was unmöglich bedeckt werden kann. Ibn Mas’ûd sagte: ‚Etwas wie eine Robe oder ein Übergewand.’, d.h., was die Frauen der Araber zu tragen pflegten: ein Übergewand, das die gesamte Kleidung der Frau bedeckte, außer das, was unter dem Übergewand zum Vorschein kam. Das ist keine Sünde für die Frau, da es unmöglich zu verbergen ist.“



ZWEITENS:



(Er sollte nicht selbst ein Schmuck sein.)



Allâh sagt:



„… und daß sie nicht ihren Schmuck zur Schau tragen sollen …“ (An-Nûr:31)



Die allgemeine Bedeutung dieses Ausdrucks schließt das Übergewand mit ein, denn wenn es auffällig verziert ist, lenkt es die Aufmerksamkeit der Männer auf sie. Das wird durch den Vers in Sûrat Al-Ahzâb unterstützt:



„Und bleibt in euren Häusern und prunkt nicht wie in den Zeiten der Jâhiliyyah.“ (Al-Ahzâb:33)



Und ebenso durch den Hadîth, in dem der Prophet (a.s.s.) sagte: „Es gibt drei, fragt mich nicht über sie: ein Mann, der die Gemeinschaft verläßt, dem Führer ungehorsam ist und im Ungehorsam stirbt; eine Sklavin oder ein Sklave, der dem Herrn entflieht und dann stirbt; und eine Frau, deren Mann abwesend ist und ihr alles Nötige hinterlassen hat, und sie sich nach seiner Abreise auf schamlose Weise zur Schau stellt. Fragt nicht über diese.“ (Al-Hâkim, 1/119, Ahmad, 6/19; aus dem Hadîth von Faddâlah bin ´Ubaid. Sein Isnâd ist sahîh und in Al-Adab Al-Mufrad aufgeführt.)



DRITTENS:



(Er sollte dick sein und nicht durchsichtig.)



, denn sonst kann man sich mit ihm nicht bedecken. Transparente und durchsichtige Kleidung machen eine Frau noch schöner und verführerischer. Der Prophet (a.s.s.) sagte darüber: „In den letzten Tagen meiner Ummah werden die Frauen bekleidet und doch nackt sein. Sie werden etwas auf dem Kopf haben wie die Höcker von Kamelen. Verflucht sie, denn sie sind verflucht.“ Und ein anderer Hadîth fügt hinzu: „Sie werden weder das Paradies betreten noch seinen Duft wahrnehmen, obwohl sein Duft aus einer großen Entfernung wahrgenommen werden kann.“ (Muslim in einer Überlieferung von Abu Hurairah)



Ibn ´Abdulbarr sagte: „Der Prophet (a.s.s.) meinte Frauen, die Kleidung aus sehr dünnem Stoff tragen, der mehr zeigt als er bedeckt. Wörtlich genommen sind sie bekleidet, aber in Wirklichkeit sind sie nackt.“ (As-Suyûti in Tanwîr Al-Hawâlik, 3/103)



VIERTENS:



(Er sollte weit sein, nicht eng anliegend, so daß man den Körper darunter erahnen kann.)



Kleidung dient eigentlich dem Zweck, Fitnah zu vermeiden, was nur durch weite, lose Kleidung erreicht werden kann. Eng anliegende Kleidung – selbst wenn sie die Farbe der Haut bedecken – zeigt doch die Größe und die Form des Körpers oder eines Teils davon und erzeugt damit eine plastische Vorstellung in den Köpfen der Männer. Das damit einhergehende Verderben bzw. die Einladung zu einem Verderben ist offensichtlich. Deswegen muß Kleidung weit sein, Usâmah ibn Zaid sagte: „Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) gab mir ein dickes, ägyptisches Gewand, das ihm als Geschenk von Duhyat Al-Kalbi überreicht wurde, und ich gab es meiner Frau zum Tragen. Er sagte: ‚Wieso sehe ich dich nicht in dem ägyptischen Gewand?’ Ich antwortete: ‚Ich gab es meiner Frau zum Tragen.’ Er sagte daraufhin: ‚Sag ihr, daß sie ein Gewand darunter tragen soll, denn ich fürchte, daß es die Form ihrer Knochen zeigt.’“ (Ad-Diyâ’ Al-Maqdisi in Al-Ahâdîth Al-Mukhtaarah, 1/442, und ebenso von Ahmad und Al-Baihaqi mit einem hasan Isnâd.)



FÜNFTENS:



(Er sollte nicht mir Bakhûr oder einem anderen Duft parfürmiert sein.)



Zahlreiche Ahâdîth verbieten einer Frau, parfümiert aus dem Haus zu gehen. Einige authentische von ihnen werden wir im folgenden erwähnen:



1. Abu Mûsa Al-Asch’ari überliefert, daß der Gesandte Allâhs sagte: „Eine Frau, die sich parfümiert und dann bei den Leuten vorübergeht, so daß sie ihren Duft wahrnehmen können, hat Zina gemacht.“

2. Zainab Ath-Thaqafiyyah berichtete, daß der Prophet (a.s.s.) sagte: „Wenn eine von euch [Frauen] zur Moschee geht, soll sie kein Parfüm berühren.“

3. Abu Hurairah überliefert, daß der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte: „Ein Frau, die sich mit Bakhûr (eine Art Weihrauch) parfümiert hat, soll nicht das ´Ischâ’-Gebet mit uns verrichten.“

4. Mûsa ibn Yassâr sagte, daß eine Frau mit einem starken Parfüm an Abu Hurairah vorüberging, der sagte: „Oh Dienerin des Al-Jabbâr, gehst du zur Moschee?“ Sie antwortete: „Ja.“ Er sagte: „Und hast du dich deswegen parfümiert?“ Sie antwortete: „Ja.“ Er sagte: „Geh zurück und wasche dich, denn ich hörte den Gesandten Allâhs (a.s.s.) sagen: ‚Wenn eine Frau mit einem starken Parfüm zur Moschee geht, wird Allâh kein Gebet von ihr akzeptieren, bis sie nach Hause gegangen ist und sich gewaschen hat.’“



Diese Ahâdîth sind allgemeiner Natur. Das Verbot, den Körper zu parfümieren, schließt die Kleidung mit ein, besonders im dritten Hadîth, in dem Bakhûr erwähnt wird, denn Bakhûr wird speziell für Kleidung verwendet.



Der Grund für dieses Verbot ist klar, nämlich daß der Duft einer Frau erhebliches Verlangen verursachen kann. Die Gelehrten führen in diesem Kapitel noch weitere Dinge auf, die eine Frau, die zur Moschee gehen will, unterlassen sollte: schöne Kleidung, nach außen hin sichtbaren Schmuck, übertriebene Verzierungen und sich unter Männer mischen. Siehe auch Fath Al-Bâri, 2/279.



Ibn Daqîd Al-´Îd sagte: „Das zeigt, daß es einer Frau, die zur Moschee gehen will, verboten ist, Parfüm zu tragen, denn dadurch wird das Verlangen der Männer geweckt. Al-Manâwi schreibt dies in Faid Al-Qadîr im Kommentar zum ersten Hadîth von Abu Hurairah, der oben erwähnt wird.“



SECHSTENS:



(Er sollte nicht männlicher Kleidung ähneln.)



In authentischen Ahâdîth wird berichtet, daß eine Frau, die Männer in ihrer Kleidung oder auf eine andere Art nachahmt, verflucht wird. Einige uns bekannte Ahâdîth sind folgende:



1. Abu Hurairah sagte: „Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) verfluchte Männer, die Frauenkleidung tragen, und Frauen, die Männerkleidung tragen.“

2. ´Abdullâh ibn ´Amr sagte: „Ich hörte den Gesandten Allâhs (a.s.s.) sagen: ‚Zu uns gehören nicht Frauen, die Männer nachahmen, und Männer, die Frauen nachahmen.“

3. Ibn ´Abbâs sagte: „Der Prophet verfluchte feminine Männer und maskuline Frauen. Er sagte: ‚Schmeißt sie aus euren Häusern raus.’“ Und er fügte hinzu: „Der Prophet (a.s.s.) vertrieb den Soundso und ´Umar den Soundso.“ In einer anderen Version heißt es: „Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) verfluchte Männer, die Frauen imitieren, und Frauen, die Männer imitieren.“

4. ´Abdullâh ibn ´Amr überliefert, daß der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte: „Es gibt drei, die das Paradies nicht betreten werden und Allâh wird sie am Tag der Auferstehung nicht anschauen. Einer, der seinen Eltern ungehorsam ist, eine Frau, die Männer nachahmt, und der Duyûth (einer, der nicht eifersüchtig wegen angehörigen Frauen ist).“

5. Ibn Abi Malîkah, der ´Abdullâh ibn ´Ubaidillâh hieß, sagte: „Zu ´Â’ischah wurde gesagt: ‚Was ist, wenn eine Frau [Männer-]Sandalen trägt?’ Sie antwortete: ‚Der Gesandte Allâhs (a.s.s.) verfluchte Frauen, die sich wie Männer verhalten.’“



Die Ahâdîth zeigen eindeutig, daß es Frauen verboten ist, Männer zu imitieren und umgekehrt. Dies schließt normalerweise Kleidung und andere Dinge mit ein, abgesehen von dem ersten oben aufgeführten Hadîth, der sich nur auf Kleidung bezieht.



Abu Dawûd sagte in Masâ’il Al-Imâm Ahmad (Seite 261): „Ich hörte wie Ahmad nach einem Mann gefragt wurde, der seine Sklavin eine Tunika tragen läßt. Er antwortete: ‚Kleidet sich nicht in ein Männergewand, laßt sie nicht wie ein Mann aussehen.’“ Abu Dawûd sagte: „Daraufhin fragte ich Ahmad: ‚Kann er ihr Sandalen geben?’ Er antwortete: ‚Nein, es sei denn, sie trägt sie, um Wudû’ zu machen.’ Ich sagte: ‚Und aus Schönheit?’ Er antwortete: ‚Nein.’ Ich sagte: ‚Kann sie ihr Haar kurz schneiden?’ Er antwortete: ‚Nein.’“



SIEBTENS:



(Er sollte nicht der Kleidung der kâfir Frauen ähneln.)



Die Scharî’ah sagt, daß Muslime – Männer wie Frauen – Kuffâr nicht ähneln oder sie imitieren sollen. Das gilt für gottesdienstliche Handlungen, Feste oder Kleidung, die für sie speziell sind. Dieses ist ein wichtiger islamischer Grundsatz, der heutzutage leider von vielen Muslimen vernachlässigt wird, selbst von denen, die als religiös gelten und andere zum Islam rufen. Die Ursache dafür ist entweder Unwissenheit über ihre eigene Religion, das Befolgen ihrer eigenen Gelüste und Neigungen oder Verirrungen in Kombination mit modernen Sitten und der Nachahmung des ungläubigen Europas. Das ist ebenso einer der Gründe für den Niedergang der Muslime und ihre derzeitige Schwäche, die Fremde in die Lage versetzt hat, sie zu überwältigen und zu kolonisieren.



„Allâh ändert die Lage eines Volkes nicht, ehe sie (die Leute) sich nicht selbst ändern.“ (Ar-Ra’d:11)



Wenn sie es nur wüßten.



Man sollte sich im klaren darüber sein, daß es eine große Zahl von authentischen Belegen im Qur’ân und der Sunnah für dieses Gesetz gibt, und daß der Beweis im Qur’ân durch die Sunnah näher erläutert wird, wie in jedem Fall.



ACHTENS:



(Er sollte kein Kleidungsstück der Ehre und Eitelkeit sein.)



Ibn ´Umar überliefert, daß der Gesandte Allâhs (a.s.s.) sagte: „Wer ein Gewand der Eitelkeit in dieser Welt trägt, Allâh wird ihn am Tag der Auferstehung in ein Gewand der Erniedrigung kleiden. Dann wird er um ihn herum Flammen erzeugen.“



Hijâb Al-Mar’ah Muslimah, Seite 54-67



Und Allâh weiß es am besten.


Der Verstand funktioniert wie das Auge: Wir erblicken die Umwelt nicht als ganzes. Wissen ist der Sichtfeld u. Glaube das worauf wir aus unserem Sichtfeld schließen können um Verwirrung zu meiden. Als nicht-allwissende werden wir nie alles verstehen ohne zu glauben.


melden
ammar ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 23:04
>>>Ammar, mit deinen 3 Beiträgen bist du hier echt schon mitten drin im Thema. Gratulation für deine Spürnase. Lies mal den Eingangspost und erzähle uns, was du von Al-Kaidas "Lichtblicken" hältst.<<<

Danke ich hab mich auch richtig mitten drinn gefühlt :-D

Lā ilāha illā llāh, Muhammadun Rasūlu llāh


melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 23:07
Ammar, ich hoffe mal für Lightstorm, dass du nicht seine Nachhut darstellst. Frag lieber erstmal den Mullah deiner Gemeinde, ob du hier Dawa machen sollst. Und nun zum Thema - hast du die Agenda schon gelesen? Was hältst du davon?

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 23:10
"Ein islamisches Gericht würde Osama verurteilen und er würde mit Todesstrafe bestraft werden. "

Lightstorm,

dein Wort in Allahs Ohr! Nun, denn mal los - ein unislamischer Patron kann auch in Abwesenheit zum Tode verurteilt werden. WO ist also das Problem?

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden
gsb23 ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Al-Qaidas Agenda 2020

29.09.2005 um 23:13
"Die Ahâdîth zeigen eindeutig, daß es Frauen verboten ist, Männer zu imitieren und umgekehrt. "

Das steht in den Hadithen - kamen die Hadithe aus Allahs Mund??? Hast du sie mit deinen Ohren gehört? Nein. Nichtmal Mohammed hat sie gehört.

Lightstorm, mir ist es eigentlich wumpe....Ich finds nur schauderhaft, wie der Islam die Frauen wegsperrt. Aber zurück zum Thema - warum löst der Islam sich nicht vom Terrorfürsten? Das ginge doch ganz einfach zu machen.

Gruß

Die Reihenfolge ist:
Regnerisch kühl, Schaufensterbummel, Hundekot....Oo.NWIO-WBIN.oO



melden