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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?
13.08.2026 um 21:12Der zitierte Beitrag von CharlesBarron wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragWir sprechen ja hier über die Partei, und da finden sich nun mal die von mir angesprochenen. Aus welchem Bundesland du kommst, weiß ich nicht. Gerne kannst du dir einreden, dass es dort keine Nazis, Faschisten etc. gibt, aber wie möchtest du das begründen?
Die Verknüpfungen mit Rechtsextremen und Neonazis sind doch allgemein bekannt.
Hier mal ein paar Beispiele für rechtsextreme und neonazistische Vorfälle in der AfD.
Wikipedia: Liste rechtsextremer und neonazistischer Vorfälle in der AfD
Man besucht sich auch gerne gegenseitig, bzw. lässt den Gesinnungsgenossen (und Anverwandten) Pöstchen zukommen.
Die Fraktion der AfD im Bundestag beschäftigt einem Bericht zufolge mehr als 100 Männer und Frauen, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden. Das treffe auch auf die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla zu, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR) unter Berufung auf eigene Recherchen. Unter den Beschäftigten befinden sich demnach Aktivisten aus dem Umfeld der Identitären Bewegung, ideologische Vordenker aus der Neuen Rechten und mehrere Neonazis. Mehr als die Hälfte der AfD-Abgeordneten beschäftigten Personen, die in Organisationen aktiv sind, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden.https://www.n-tv.de/politik/Bericht-AfD-Bundestagsfraktion-beschaeftigt-100-Rechtsextreme-article24798857.html
Auch hier scheint der Fisch auch vom Kopf her zu stinken.
Der zitierte Beitrag von CharlesBarron wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragLässt sich nicht mehr nachverfolgen, weil dein Beitrag wegen Umformulierung eines Zitates nicht mehr zugänglich ist.
Zumindest weisst du jetzt, dass dein Verhalten der Diskussion nicht zuträglich war.



