AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?
um 00:34Ich dulde ohne Probleme, dass du das so bewertest. Aber welche Bedeutung hat die Bewertung eines Bürgers für ein Parteiverbot?
Eben. Doch. Ich lache. Ich lache, wenn ich will :Dpeekaboo schrieb:Dann lach doch, aber der IWF prognostiziert nicht, dass Polen ein besseres Leben für seine Arbeiter hat, sondern dass es mehr Geld für seine Kapitaleigentümer gibt..
Polen wird zum Magneten für deutsche AuswandererQuelle: https://de.euronews.com/my-europe/2026/06/16/polen-wird-zum-magneten-fur-deutsche-auswanderer
Von Johanna Urbancik
Zuerst veröffentlicht am 16/06/2026
Während Polens Wirtschaft wächst, zieht es immer mehr Deutsche über die Grenze. Das Land gehört inzwischen zu den wichtigsten Auswanderungszielen Europas.

rainlove schrieb:wir wurden in Schesien "eingedeutscht"
rainlove schrieb:wir wollten nicht im Konzentrationslager enden, also ließen wir sie gewähren
Warum sprichst du eigentlich immer von "wir"? Weil es dramatischer klingt?rainlove schrieb:Wir sind damals am Tod vorbeigeschrammt.
Nichts deswegen sollte ja auch ein Parteiverbot angestrebt werden und es fällt hat auf dich zurück das du eine verfassungsfeindliche und demokratiefeindliche Partei unterstützt.CharlesBarron schrieb:Ich dulde ohne Probleme, dass du das so bewertest. Aber welche Bedeutung hat die Bewertung eines Bürgers für ein Parteiverbot?
@taren:taren schrieb:das du eine verfassungsfeindliche und demokratiefeindliche Partei unterstützt.
Ich habe mir lediglich klar gemacht, dass ein Parteiverbot beantragt werden muss,Sherlock_H schrieb:1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.
Der zitierte Beitrag von Reutersteffen wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine WortwahlSo interpretiere ich einen Vordenker der AfD auch!:
Der zitierte Beitrag von Sherlock_H wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne Bezug und ohne die Teile zum gelöschten Beitrag wieder gepostet werdeWelche Felle hast du da denn identifiziert?
Aber nur in deiner braunen Traumwelt.Sherlock_H schrieb:1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.
Der zitierte Beitrag von Sherlock_H wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne Bezug und ohne die Teile zum gelöschten Beitrag wieder gepostet werdeUuund da isser wieder, der faulige Strohmann, der kein Strohmann ist.
Wie kommst du darauf, dass ich die Partei unterstütze? Du musst dein entweder/oder-Denken abstellen. Die Welt ist komplexer als das.taren schrieb:Nichts deswegen sollte ja auch ein Parteiverbot angestrebt werden und es fällt hat auf dich zurück das du eine verfassungsfeindliche und demokratiefeindliche Partei unterstützt.
Das ist praktisch nicht möglich...Sherlock_H schrieb:1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.
Meine persönliche Wertung basiert auf verfassungsfeindlichen Aussagen der AfD bzw. deren Politiker und das kannst du so gesehen nicht anders sehen. Eine Aussage gegen z.B. die Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsfeindlich, dies ist ein Fakt und nichts was du persönlich Werten kannst.Sherlock_H schrieb:2. Beide Bezeichnungen stellen deine sehr persönliche Wertung dar. Andere Leute sehen es ganz anders. Also behaupte nicht einfach etwas.
Das ist kein Fakt, das ist Blödsinn. Eine Aussage gegen die Religionsfreiheit ist selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Lediglich die Religionsfreiheit aktiv zu bekämpfen, kann ein Verfassungsverstoß sein.taren schrieb:Eine Aussage gegen z.B. die Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsfeindlich.
"Die AfD steht uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes".Quelle: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/glaube/was-die-afd-ihrem-wahlprogramm-zu-religion-glaube-und-kirche-sagt
Konkretisiere doch bitte mal die Falschbehauptungen.Sherlock_H schrieb:Nur mal zur Aufklärung, weil hier einfach falsche Sachen behauptet werden.
@emanon:taren schrieb:Meine persönliche Wertung basiert auf verfassungsfeindlichen Aussagen der AfD bzw. deren Politiker und das kannst du so gesehen nicht anders sehen. Eine Aussage gegen z.B. die Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsfeindlich
OK, danke.Sherlock_H schrieb:... und behauptet als Beispiel, es gäbe eine verfassungsfeindliche Aussage der AfD gegen die Religionsfreiheit. Das ist eine falsche Behauptung.
Genau für diese Konstellation ist ein Verbotsverfahren nützlich.Sherlock_H schrieb:Das ist eine falsche Behauptung.
In der gerichtlichen Prüfung ging es um die Frage, ob „Gewissheit“ besteht, dass die AfD-Bundespartei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist. Diese Grundordnung ist durch drei Grundelemente gekennzeichnet: Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Im Verfahren vor dem VG Köln ging es nur um die Menschenwürde. Das Bundesamt hatte der AfD keine demokratie- oder rechtsstaatsfeindlichen Bestrebungen unterstellt.
Das Bundesamt hatte seine Einstufung der AfD vor allem mit dem „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ der Partei begründet. Die AfD akzeptiere eingebürgerte Deutsche mit Migrationsgeschichte nicht als gleichwertige Angehörige des von der Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. Dies verstoße gegen die Menschenwürde der Betroffenen.Das VG betont, dass es aufgrund der großen Bedeutung für die AfD die Beweise nicht nur „summarisch“, also grob, geprüft hat, wie es in Eilverfahren üblich ist. Vielmehr nahm das Verwaltungsgericht bereits im Eilverfahren eine Vollprüfung vor. Das Verfahren dauerte deshalb auch zehn Monate. Ein Zeitvorteil gegenüber dem Hauptsacheverfahren ergab sich vor allem dadurch, dass im Eilverfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden konnte.