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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

136 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, AFD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 00:34
Ich dulde ohne Probleme, dass du das so bewertest. Aber welche Bedeutung hat die Bewertung eines Bürgers für ein Parteiverbot?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 02:42
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Dann lach doch, aber der IWF prognostiziert nicht, dass Polen ein besseres Leben für seine Arbeiter hat, sondern dass es mehr Geld für seine Kapitaleigentümer gibt..
Eben. Doch. Ich lache. Ich lache, wenn ich will :D

Deshalb ja auch finden immer mehr Polen und Polnisch-stämmige und auch Deutsche den Weg ... nach Polen.
Polen wird zum Magneten für deutsche Auswanderer

Von Johanna Urbancik
Zuerst veröffentlicht am 16/06/2026

Während Polens Wirtschaft wächst, zieht es immer mehr Deutsche über die Grenze. Das Land gehört inzwischen zu den wichtigsten Auswanderungszielen Europas.
Quelle: https://de.euronews.com/my-europe/2026/06/16/polen-wird-zum-magneten-fur-deutsche-auswanderer

Warum? Die wollen alle ausgebeutet werden :melden:

Insofern ... mach weiter :D

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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 05:13
Zitat von rainloverainlove schrieb:wir wurden in Schesien "eingedeutscht"
Zitat von rainloverainlove schrieb:wir wollten nicht im Konzentrationslager enden, also ließen wir sie gewähren
Zitat von rainloverainlove schrieb:Wir sind damals am Tod vorbeigeschrammt.
Warum sprichst du eigentlich immer von "wir"? Weil es dramatischer klingt?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 11:36
@Photographer73
Ich habe eine tiefe Verbindung zu meiner Familie, ich weißt nicht ob du das verstehen kannst.


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um 12:45
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Ich dulde ohne Probleme, dass du das so bewertest. Aber welche Bedeutung hat die Bewertung eines Bürgers für ein Parteiverbot?
Nichts deswegen sollte ja auch ein Parteiverbot angestrebt werden und es fällt hat auf dich zurück das du eine verfassungsfeindliche und demokratiefeindliche Partei unterstützt.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 13:10
Zitat von tarentaren schrieb:das du eine verfassungsfeindliche und demokratiefeindliche Partei unterstützt.
@taren:
1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.

2. Beide Bezeichnungen stellen deine sehr persönliche Wertung dar. Andere Leute sehen es ganz anders. Also behaupte nicht einfach etwas.

Ich zum Beispiel sehe es als sehr demokratiefeindlich an, wenn man eine Partei verbieten will, die eben nicht verfassungsfeindlich ist.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 13:25
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.
Ich habe mir lediglich klar gemacht, dass ein Parteiverbot beantragt werden muss,
Die Realität zeigt mir, wie hoch die Hürde ist


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um 13:46
Der zitierte Beitrag von Reutersteffen wurde gelöscht. Begründung: Bitte achte auf deine Wortwahl
So interpretiere ich einen Vordenker der AfD auch!:
Kubitschek selbst schrieb 2006 in der Zeitschrift Sezession, das Ziel sei „nicht die Beteiligung am Diskurs, sondern sein Ende als Konsensform, nicht ein Mitreden, sondern eine andere Sprache, nicht der Stehplatz im Salon, sondern die Beendigung der Party“.[50]
Ende der Diskusion heiiß das in meiner Interpretation!
Debatte nicht möglich!
Wikipedia: Götz Kubitschek


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um 13:56
Der zitierte Beitrag von Sherlock_H wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne Bezug und ohne die Teile zum gelöschten Beitrag wieder gepostet werde
Welche Felle hast du da denn identifiziert?
Ich kann mir da gerade nicht vorstellen, was du genau meinst.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 14:08
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.
Aber nur in deiner braunen Traumwelt.
Selbstverständlich bedeutet Rwchtsextremismus automatisch Verfassungsfeindlichkeit.
Der zitierte Beitrag von Sherlock_H wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne Bezug und ohne die Teile zum gelöschten Beitrag wieder gepostet werde
Uuund da isser wieder, der faulige Strohmann, der kein Strohmann ist.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 14:19
Zitat von tarentaren schrieb:Nichts deswegen sollte ja auch ein Parteiverbot angestrebt werden und es fällt hat auf dich zurück das du eine verfassungsfeindliche und demokratiefeindliche Partei unterstützt.
Wie kommst du darauf, dass ich die Partei unterstütze? Du musst dein entweder/oder-Denken abstellen. Die Welt ist komplexer als das.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:23
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:1. Du solltest dir klar machen, dass "rechtsextrem" nicht gleichbedeutend mit "verfassungsfeindlich" ist.
Das ist praktisch nicht möglich...
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:2. Beide Bezeichnungen stellen deine sehr persönliche Wertung dar. Andere Leute sehen es ganz anders. Also behaupte nicht einfach etwas.
Meine persönliche Wertung basiert auf verfassungsfeindlichen Aussagen der AfD bzw. deren Politiker und das kannst du so gesehen nicht anders sehen. Eine Aussage gegen z.B. die Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsfeindlich, dies ist ein Fakt und nichts was du persönlich Werten kannst.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:32
Zitat von tarentaren schrieb:Eine Aussage gegen z.B. die Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsfeindlich.
Das ist kein Fakt, das ist Blödsinn. Eine Aussage gegen die Religionsfreiheit ist selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Lediglich die Religionsfreiheit aktiv zu bekämpfen, kann ein Verfassungsverstoß sein.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:46
@taren
Eine bloße Aussage reicht da nicht. Die AfD hat nahezu seit Gründung gegen den "politischen Islam" opponiert und deshalb sogar mal angeregt, das GG zu ändern.
Solange sie sich dabei an die demokratischen Spielregeln hält, ist das hinzunehmen und kein Akt der Verfassungsfeindlichkeit.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:18
Nur mal zur Aufklärung, weil hier einfach falsche Sachen behauptet werden. Im Wahlprogramm der AfD zur letzten Bundestagswahl stand:
"Die AfD steht uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes".
Quelle: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/glaube/was-die-afd-ihrem-wahlprogramm-zu-religion-glaube-und-kirche-sagt


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:20
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Nur mal zur Aufklärung, weil hier einfach falsche Sachen behauptet werden.
Konkretisiere doch bitte mal die Falschbehauptungen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:26
Zitat von tarentaren schrieb:Meine persönliche Wertung basiert auf verfassungsfeindlichen Aussagen der AfD bzw. deren Politiker und das kannst du so gesehen nicht anders sehen. Eine Aussage gegen z.B. die Religionsfreiheit ist in Deutschland verfassungsfeindlich
@emanon:
Wie aus dem Zusammenhang hervorgeht, unterstellt @taren der AfD verfassungsfeindliche Aussagen, und behauptet als Beispiel, es gäbe eine verfassungsfeindliche Aussage der AfD gegen die Religionsfreiheit. Das ist eine falsche Behauptung.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:31
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:... und behauptet als Beispiel, es gäbe eine verfassungsfeindliche Aussage der AfD gegen die Religionsfreiheit. Das ist eine falsche Behauptung.
OK, danke.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:43
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Das ist eine falsche Behauptung.
Genau für diese Konstellation ist ein Verbotsverfahren nützlich.
In der gerichtlichen Prüfung ging es um die Frage, ob „Gewissheit“ besteht, dass die AfD-Bundespartei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist. Diese Grundordnung ist durch drei Grundelemente gekennzeichnet: Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde. Im Verfahren vor dem VG Köln ging es nur um die Menschenwürde. Das Bundesamt hatte der AfD keine demokratie- oder rechtsstaatsfeindlichen Bestrebungen unterstellt.
Das Bundesamt hatte seine Einstufung der AfD vor allem mit dem „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ der Partei begründet. Die AfD akzeptiere eingebürgerte Deutsche mit Migrationsgeschichte nicht als gleichwertige Angehörige des von der Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. Dies verstoße gegen die Menschenwürde der Betroffenen.
Das VG betont, dass es aufgrund der großen Bedeutung für die AfD die Beweise nicht nur „summarisch“, also grob, geprüft hat, wie es in Eilverfahren üblich ist. Vielmehr nahm das Verwaltungsgericht bereits im Eilverfahren eine Vollprüfung vor. Das Verfahren dauerte deshalb auch zehn Monate. Ein Zeitvorteil gegenüber dem Hauptsacheverfahren ergab sich vor allem dadurch, dass im Eilverfahren auf eine mündliche Verhandlung verzichtet werden konnte.

Gegen den jetzigen Eilbeschluss des VG Köln kann das Bundesamt für Verfassungsschutz Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einlegen, womit zu rechnen ist. Das OVG Münster wird angesichts der Fülle des Materials – die Gerichtsakte umfasst bereits mehr als 7.000 Seiten – vermutlich auch viele Monate bis zu einer Entscheidung benötigen. Auch in Münster wird es im Eilverfahren vermutlich keine mündliche Verhandlung geben.

Der Ausgang des Verfahrens beim OVG Münster ist völlig offen. Da das VG Köln nicht nur einen Verdacht, sondern einen „starken Verdacht“ für eine „gesichert extremistische Bestrebung“ feststellte, könnte das OVG in der Gesamtschau der Argumente auch zu einer anderen Schlussfolgerung kommen. Es handelt sich hier offensichtlich um einen rechtlichen Grenzfall, beide Entscheidungen sind deshalb vertretbar.

Außerdem kann das Bundesamt bis zur Entscheidung des OVG Münster neue Beweise nachlegen, die das Gericht berücksichtigen muss. Das OVG muss nicht entscheiden, ob die AfD im Mai 2024 zu Recht als „gesichert extremistisch“ eingestuft wurde, sondern ob die AfD zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung so eingestuft werden kann. Das Bundesamt kann so auch noch geheimdienstliche Erkenntnisse nachlegen, die bisher zum Schutz der Spitzel zurückgehalten wurden.

Verfahren wird Jahre dauern
Nach dem Eilverfahren beginnt das Hauptsacheverfahren, das wieder beim VG Köln beginnt. Hier wird es dann auch eine öffentliche mündliche Verhandlung geben. Anders als im Eilverfahren mit zwei Instanzen ist im Hauptsacheverfahren auch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich. Das Verfahren um die AfD-Einstufung wird also noch einige Jahre dauern.

Um das Verfahren abzukürzen, könnte das Bundesamt auf Rechtsmittel im Eilverfahren verzichten und gleich ins Hauptsacheverfahren gehen. Darauf deuteten Äußerungen von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hin. Dagegen spricht allerdings, dass das Bundesamt dann zunächst wohl eine weitere gerichtliche Niederlage kassieren dürfte, bevor es zum OVG Münster in die nächste Instanz kommt.

Derzeit ist die AfD-Bundespartei als extremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen hatte die AfD im Eil- und Hauptsacheverfahren geklagt. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Juli 2025 ist die Einstufung der AfD als Verdachtsfall rechtskräftig. An dieser Einstufung ändert auch die aktuelle Eilentscheidung des VG Köln nichts. Die AfD darf also weiterhin als „extremistischer Verdachtsfall“ bezeichnet werden. Sie darf auch weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln, etwas Spitzeln, beobachtet werden.

Quelle: https://taz.de/Gerichtsurteil-zur-AfD/!6158587/


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