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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

150 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, AFD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 21:02
Zitat von FellatixFellatix schrieb:Ob das mit dem Spiegel Cover aber so eine gute Idee war (darüber ist der Kommentar und Siegmund hat das ja schon für sich genutzt), na ja.
ich frage mich wirklich was diese Aktion soll, ein verzweifelter letzter Versuch die Menschen umzustimmen? Ihn als gefährlichsten Mann Deutschland´s zu betiteln ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 21:14
Zitat von SocialmeSocialme schrieb:ein verzweifelter letzter Versuch die Menschen umzustimmen?
Nein, dem Spiegel geht es vor allem um die Auflage.
Lesen werden die Geschichte die Wähler so und so nicht.
Die Partei hat sich längst ihre eigene Medienwelt geschaffen.
Oder wie die Welt gestern erklärte: Warum Ulrich Siegmund die klassischen Medien nicht mehr braucht.
Nur dass es so viele sind in Sachsen-Anhalt - das ist das Erschreckende.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 21:15
@Fellatix
Ich nenne sowas gern TikTok Opfer.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 21:52
Ich hoffe, dass alle diejenigen, die hier so unverschämt behauptet haben, die AfD sei "gesichert extremistisch", den taz-Artikel über die Eilentscheidung des VG Kölns (zitiert von @eckhart - danke) gelesen und - ganz wichtig - auch verstanden haben. Bei beiden bin ich mir nicht so sicher.

Deshalb hier die Kurzfassung: Der Verfassungsschutz verzichtet erstmal darauf, die AfD als "gesichert extremistisch" zu bezeichnen.

Sollten sie den Artikel der taz, die ja wahrlich kein rechtes Kampfblatt ist, verstanden haben, sollten die falschen Behauptungen und eine Diskussion unterhalb des Stammtisch-Niveaus endlich aufhören. Ich habe da allerdings Zweifel.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 22:33
Ok, wer sich dafür interessiert, kann ja verfolgen, was Rechtsjournalist Ronen Steinke dazu sagt.
AfD-Verbot: Im Buch Zwei sammelt die SZ (Ronen Steinke) Argumente, warum gegen die AfD ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden müsse. Es gehe weniger um die Frage, ob einem das politisch rechte, migrationsfeindliche Programm zusage, in dem sich die AfD von anderen rechtspopulistischen Parteien kaum unterscheide. "Es geht vielmehr darum, dass die AfD bereit sein könnte, ihre politischen Gegner zu entrechten, sobald sie eine Chance dazu sieht."
Quelle: https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2026-08-14-krah-boehmermann-haftbefehl-trennungsgebot-verfassungsschutz-smart-glasses-anzeige

Etwas kurz, das.
Möglich wäre eventuell auch ein Teilverbot, nach Paragraf 46, Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
Also die AfD bliebe am Leben, aber der Landesverband von Björn Höcke (Thüringen) wäre verboten.

Das wiederum könnte anderen Landesverbänden der AfD verdeutlichen, wo sie liegt, die rote Linie.
Das wäre dann mehr so ein erzieherischer Effekt als ein Verbot.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 23:01
@Socialme
Habe mir vorhin mal im Kiosk kurz den Spiegel Artikel angelesen, wollte als Berlinerin doch mal wissen, vor wem Teilen, meiner Verwandtschaft in Sachsen Anhalt , zukünftig Gefahr droht. Die fanden bisher den Wahlkampf von Siegmund äußerst großartig und so anders, als man das von den griesgrämigen Altparteien so kennt.
Also soviel konnte ich dem Spiegel entnehmen, Achtung gefährlich: anonyme Bekannte berichten …. Oh er war während Corona auf einmal so seltsam… ja das ist schon mal ein Hinweis… Gefahr!!
Er hat nen Scheitel und ist immer noch schlank… ja dann… sehr gefährlich. Er lächelt und sieht nicht erschöpft aus… hochgradig gefährlich.
Ps das gleiche behaupte ich manchmal vom Mann meiner Freundin… muss ich ihr jetzt Angst machen… ihr Gatte könnte ein gefährliches Objekt sein? Der Scheitel, die Frisur und das Lächeln. Aha, gut zu wissen.
Und wie hat Siegmund reagiert? Cool very cool. Kauft ein paar Spiegel Zeitschriften mit seinem Konterfei drauf und signiert sie. Herzlichen Dank auch an den Spiegel…. Für solche Wahlwerbung hätte die AfD tief in die Tasche greifen müssen, nun hat Siegmund die Werbung gratis, auf f Kosten des Spiegels, für den Preis von ein paar der Exemplare. Gratulation an den Spiegel. Suuuper. Die sollten vorsorglich schnell mal die Auflage erhöhen.
Merke, Humor hat Siegmund auch noch… super gefährlich.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 23:07
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Quelle: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/glaube/was-die-afd-ihrem-wahlprogramm-zu-religion-glaube-und-kirche-sagt
Dein Link ist aber außer dieser Aussage nicht wirklich
"Nichtchristliche Religionen: Feindbild Islam

Kommt dem Christentum noch die Aufgabe zu, identitätsstiftend für "unsere" Kultur zu sein, so sieht es bei den nichtchristlichen Religionen ganz anders aus.

Zwar heißt es im Programm: "Die AfD steht uneingeschränkt zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes". Doch wer das Wahlprogramm liest, findet seitenweise negative Darstellungen vor allem einer Religionsgemeinschaft: der muslimischen.

Ausgehend von der Behauptung, Deutschland drohe eine "Islamisierung", stellt die Partei jede Menge Forderungen auf, die offensichtlich darauf abzielen, es Muslim*innen möglichst unangenehm zu machen: Islamische Gemeinden sollen kein Körperschaftsrecht mehr haben, islamische Theologie soll verboten werden.

eben solchen konkreten Forderungen finden sich auch jede Menge unterschwellige Unterstellungen, die alle Muslim*innen in die Nähe von Vielehen, Frauenunterdrückung, rigiden Bekleidungsvorschriften oder Institutionen wie sogenannten Friedensrichtern rücken. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Partei in Menschen muslimischen Glaubens ein willkommenes Feindbild sieht."
Quelle: https://www.sonntagsblatt.de/artikel/glaube/was-die-afd-ihrem-wahlprogramm-zu-religion-glaube-und-kirche-sagt

eine positive Quelle... da frage ich mich ob du die Quelle überhaupt gelesen hast. Insofern schließt das eine das andere nicht aus, man kann was schreiben und doch nicht danach handel... das nennt man auch Irreführung sich mit etwas zu bekleiden was man eigentlich gar nicht leben will und macht auch meine Aussage nicht falsch. Nur das Leute die bs glauben sich leicht verführen lassen...


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 23:18
@calligraphie

Na ja, einerseits ist der Spiegel für seine Cover bekannt, andererseits - gab es ja reichlich Kommentare und Kritik dazu. Die SZ fragte gar, ob sich Deutschlands apokalyptischstes Nachrichtenmagazin verliebt habe.

Micky Beisenherz traf es wohl am besten.
In den sozialen Medien stören sich viele an der aus ihrer Sicht übertriebenen Aufmachung des Covers. Thomas Mayer, Gründungsmitglied der österreichischen Tageszeitung „Der Standard“, befindet: „Der Spiegel macht einen Politiker der extrem Rechten groß, zum Titelbildhelden. Wird sich die AfD freuen.“

Der Moderator und Podcaster Micky Beisenherz vergleicht das Cover ironisch mit einem Warnhinweis für Eltern, der die Zielgruppe genauso effektiv vom Produkt abhalte. Die Leute beim Spiegel seien „ja nicht dumm. Sie sind auch mindestens schamlos, wenn sie so etwas zum Titel machen und so tun, als würden sie sich für ‚den Erhalt der Demokratie’ einsetzen“.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6a7e5315a87e8142c31cf72d/afd-der-gefaehrlichste-mann-deutschlands-siegmund-spottet-ueber-spiegel-titelcover.html

Dass es ein Leichtes sein würde für Siegmund, das als "Ritterschlag" umzuverwenden ... - nun beim Spiegel sind sie ja nicht doof.

Im Zweifel war das einkalkuliert (für die Aufregung und Auflage).


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 23:34
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Die sollten vorsorglich schnell mal die Auflage erhöhen.
Es geht denen ums Geld. Spiegel etc sind auf Profit aus in erster Linie, auch wenn sie selbst es wohl ungern hören mögen. Das nenne ich Mal verkackt, sry.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 23:38
@Fellatix
Wer liest denn so allgemein den Spiegel? Ich habe keine Ahnung, da ich niemanden kenne, der überhaupt ein Abo hätte. Das der Spiegel gerne Kampagnen lostritt, ist bekannt. Siehe Fernández und viele andere mehr.
Regelmäßig trifft man sich vor Gericht, wegen xy oder Promi abc.
Ich glaube auch langsam, dass die zb Rechtsstreits, mit einkalkulieren in ihre Rechnung. Hauptsache, Quote oder ein paar neue Probeabos oÄ.
Mein Vater hat früher mal Spiegel gelesen. Der würde das Blatt heute nicht mehr anfassen.
Du wirst recht haben, es geht eigentlich nur um das Cover … der Effekt, da niemand seine Wahlentscheidung, aufgrund einer Spiegel Analyse ändern würde. Sie machen anscheinend gerne mal Bewegung im Bällebad. Damit ergattert man evtl mal schnell ein paar Probe Abos oder neugierige.
Die Bedeutung solcher Magazine oder ihr Einfluss auf die Gesellschaft, schwindet ja so langsam. Früher war deren Einfluss ja noch konkurrenzlos, ähnlich der Bedeutung oder Meinungsbildung nur aus den TV Nachrichten uÄ. Die Menschen haben heute ganz andere Möglichkeiten, sich Infos zu beschaffen, um sich selbst eine Meinung zu bilden, oder ein Bild zu machen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

gestern um 23:50
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Wer liest denn so allgemein den Spiegel? Ich habe keine Ahnung, da ich niemanden kenne, der überhaupt ein Abo hätte
Ich weiß es nicht :-) Sonst würde ich dir bei all dem zustimmen. (Die Fernandes Geschichte hatte ich aber auch gelesen :) Weil ich neugierig war. Bekam die Geschichte aber von jemand Anderem :) )

Eigentlich ging es ja darum, das hat etwa MDR Investgativ gut und nüchtern gemacht.
Trotz Unvereinbarkeitsliste: Rechtsextremer Aktivist arbeitet in AfD-Geschäftsstelle
Stand: 12.08.2026 11:30 Uhr

Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt hat einen rechtsextremen Aktivisten mit Vorgeschichte bei den "Autonomen Nationalisten" und der "Identitären Bewegung" eingestellt. Der Mann betreut die Homepage der Partei und wurde von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund persönlich für den Job vorgeschlagen. Es ist nicht die einzige Position im Umfeld der Landesspitze, die mit früheren Mitgliedern rechtsextremistischer Gruppen besetzt wurde.

von Jana Merkel, Daniel Salpius, Edgar Lopez / MDR INVESTIGATIV
Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/rechtsextremer-aktivist-job-afd-geschaeftsstelle-siegmund-102,afd-1198.html

Etwas länger, aber lesenswert.

Es mehren sich die Fälle, in denen auch Menschen mit Bezug zu solchen Organisationen beschäftigt werden, mit denen die Partei sich offiziell für unvereinbar erklärt hat (auch im Artikel).

Auf Nachfragen von MDR Investigativ wollte der AFD-Landesvorstand nicht antworten; man äußere sich nicht zu einzelnen Anstellungsverhältnissen der Landespartei.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 00:14
@Fellatix
Vielleicht ist der Mitarbeiter ja ein begabter Web Site content createur? Wann war denn in der rechtsextremen Organisation, vor 25 Jahren?
Ich weiß das nur von Abgeordneten hier in Berlin, die zb ihre Büros betreiben, die zb suchen auch ihre Mitarbeiter regelmäßig alle 4 Jahre. Da ist oftmals die erste Frage, ob man sich mit der Partei xy verbunden fühlt. Schließlich kann man niemandem im Vorzimmer haben der zb Ultra links ist, und sich um einen Job im Büro eines erzkonservativem CDU Herren bewirbt.
Soll Siegmund jetzt den Arbeitsvertrag mit dem Typen einseitig kündigen? Steht der Angestellte unter Beobachtung vom VS?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 00:26
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Vielleicht ist der Mitarbeiter ja ein begabter Web Site content createur?
Das wird doch in dem Artikel beantwortet: mit neuen Medien und Internet kannte und kennt er sich gut aus.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Wann war denn in der rechtsextremen Organisation, vor 25 Jahren?
Der Artikel spricht von den 2000er Jahren, als er bei den "Freien Kräften" bzw. "Autonomen Nationalisten" aktiv war (in BaWü), die der Verfassungsschutz BaWü der militanten Neonazi-Szene zuordnete.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Schließlich kann man niemandem im Vorzimmer haben der zb Ultra links ist, und sich um einen Job im Büro eines erzkonservativem CDU Herren bewirbt.
Das wäre auch sehr unwahrscheinlich.


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