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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 22:44
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das widerspricht sich doch gar nicht - ganz genau muss ein Polizist Null Beleidigungen "aushalten", nicht eine, nicht zwei mehr als ein Bürger.
Ab wann ist es "für dich", denn eine Beleidigung?
Und ab wann beleidigt ein Polizist?

Wenn du, hypothetisch, zu einem Polizisten sagen würdest:
Hey, du Wichser! Was willst du?
Wie denkst du reagiert ein "normal" geprägter" Mensch?
Und wie sollte ein Polizist darauf reagieren?

Anderes hypothetisches Beispiel:
Ein Polizist mitten in einer Verfolgungsaktion, zu Fuß, der Flüchtende Täter schmeißt Gegenstände auf den verfolgenden Kollegen:
Der schreit, "bleibt steh'n du Wichser"!
Ist das dann auch Beleidigung? Wo fangen wir an, wo hören wir auf?


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 22:46
Zitat von TanneTanne schrieb:Ein Polizist mitten in einer Verfolgungsaktion, zu Fuß, der Flüchtende Täter schmeißt Gegenstände auf den verfolgenden Kollegen:
Der schreit, "bleibt steh'n du Wichser"!
Ist das dann auch Beleidigung? Wo fangen wir an, wo hören wir auf?
Da wiegt sich Beleidigung mit Beleidigung auf, keine Partei wurde in ihren Rechtsgütern wirklich verletzt.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 22:47
Zitat von TanneTanne schrieb:Hey, du Wichser! Was willst du?
Wie denkst du reagiert ein "normal" geprägter" Mensch?
Hypothetisch: Mich spricht keiner so an, bzw. nur einmal.
Zitat von TanneTanne schrieb:Und wie sollte ein Polizist darauf reagieren?
Anzeige schreiben.
Zitat von TanneTanne schrieb:Ist das dann auch Beleidigung?
Ja.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 22:51
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Hypothetisch: Mich spricht keiner so an, bzw. nur einmal.
:)
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Anzeige schreiben
Dazu muss doch aber der werte Polizist bei der Stange bleiben, und nicht wie du, argumentieren, "das machst du nur einmal" ;).

Deswegen gibt es Schulungen, die sensibilisieren. Sollten...
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Tanne schrieb:
Ist das dann auch Beleidigung?
Ja.
Richtig, man hat also weniger Handhabe gegenüber renitenten Mitbürgern, als der gemeine Bürger an sich?


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21.09.2020 um 22:52
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Da wiegt sich Beleidigung mit Beleidigung auf, keine Partei wurde in ihren Rechtsgütern wirklich verletzt.
Ja, blödes Beispiel. ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 22:54
Zitat von TanneTanne schrieb:Ja, blödes Beispiel. ;)
Korrigiere mich, wenn ich mich irre, aber das wird doch z.B. bei Beleidigungen, oder auch wechselseitig begangenen leichten Körperverletzungen (also einer leichten Prügelei z.B.) so gehandhabt. Vermutlich hauptsächlich, weil es hinterher so gut wie unmöglich ist, sowas Wort für Wort oder Schlag für Schlag aufzusummieren.

Edit: unter "Normalbürgern" ohne besondere Rechte und Pflichten, meine ich.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 22:57
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Korrigiere mich, wenn ich mich irre, aber das wird doch z.B. bei Beleidigungen, oder auch wechselseitig begangenen leichten Körperverletzungen (also einer leichten Prügelei z.B.) so gehandhabt. Vermutlich hauptsächlich, weil es hinterher so gut wie unmöglich ist, sowas Wort für Wort oder Schlag für Schlag aufzusummieren.

Edit: unter "Normalbürgern" ohne besondere Rechte und Pflichten, meine ich.
Nix zu korrigieren:
Alles richtig.

Beamte haben keinen "Sonderstatus", lediglich sind sie "gesondert" geschult.

Also soweit, alles richtig.


Edit:
Mit Ausnahme: Wir dürfen Festnahmen durchführen.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:12
Zitat von TanneTanne schrieb:Mit Ausnahme: Wir dürfen Festnahmen durchführen.
Das können Zivilbürger auf Grundlage 127 StPO ebenso tun, geht's um strafbare Handlungen und seid ihr Polizisten nicht gerade vor Ort.

Geht's einfach nur darum auf einem Schaden nicht sitzen zu bleiben, also um Schadensersatzansprüche, bei Fahrlässigkeit beispielsweise, so können Zivilpersonen auf Grundlage 229 BGB jemanden festnehmen. Auch Tage später sogar noch im Gegensatz zu 127 StPO, die nur auf frischer Tat, also gegenwärtig und bei vorliegen einer Straftat zulässig ist.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:12
Zitat von TanneTanne schrieb:Wir sind aber nun mal auch nur Menschen, und es gelingt nicht immer.
Schulungen dahingehend, präventiv und schutzbeugend zu handeln/agieren, haben wir zur genüge. Alljährlich, je nach Bereich auch erst alle 3 Jahre.

Beleidigungen aushalten, gehört leider zum Job, auch wenn es natürlich zur Anzeige gebracht werden kann, und in den meisten Fällen auch wird.
Du bist Polizist ja?
Hier heißt es ja das eine Beleidigung, sofern sie gerade stattfindet, mit körperlicher Gewalt als Notwehr beendet werden darf.

Wie verhält sich das bei Beleidigungen von Polizisten gegenüber Bürgern? Dem Polizisten dann auch einfach mal gepflegt eine schmieren? Ist dies auch nur im Ansatz zu rechtfertigen oder würde dies konsequent immer als strafbare Handlung ausgelegt werden?


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:21
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du bist Polizist ja?
Hier heißt es ja das eine Beleidigung, sofern sie gerade stattfindet, mit körperlicher Gewalt als Notwehr beendet werden darf.

Wie verhält sich das bei Beleidigungen von Polizisten gegenüber Bürgern? Dem Polizisten dann auch einfach mal gepflegt eine schmieren? Ist dies auch nur im Ansatz zu rechtfertigen oder würde dies konsequent immer als strafbare Handlung ausgelegt werden?
Grundsätzlich können sich auch Zivilbürger im Rahmen der Notwehr gegenüber Polizisten zur Wehr setzen und ja - auch die verteidigungswürdige Ehre fällt darunter bzw. ist diese zu schützen.

Viele Bürger interpretieren aber die Notwehr falsch bzw. haben sie überhaupt keine Ahnung von den Voraussetzungen und sind der Meinung dass Gewalt gegenüber Polizisten immer erlaubt, zulässig, rechtmäßig wäre, was es natürlich nicht immer ist. Oftmals handeln Polizisten völlig zu recht und Betroffene Bürger können sich dann auch nicht auf Notwehr berufen.
Schwarze Schafe innerhalb der Polizei gibt natürlich leider auch.

Es kommt so wie immer auf den Einzelfall an.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:23
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Grundsätzlich können sich auch Zivilbürger im Rahmen der Notwehr gegenüber Polizisten zur Wehr setzen und ja - auch die verteidigungswürdige Ehre fällt darunter.
Ach erzähl doch nix. Niemals würde sowas auch nur ansatzweise akzeptiert.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:24
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du bist Polizist ja?
Hier heißt es ja das eine Beleidigung, sofern sie gerade stattfindet, mit körperlicher Gewalt als Notwehr beendet werden darf.
Nein, eine Beleidigung alleine reicht nicht zur Festnahme aus. Das "Nicht" - ausweisen, oder andere renitente Aktionen hingegen schon.
Und es kommt sehr häufig vor, das Beamte im Dienst (spielt keine Rolle, gleiches Recht gilt für Alle) beleidigt werden, und im Zuge der ermittlungstechnischen Maßnahme jemanden festsetzen muss. Das ist immer dann Recht der Polizei.

Bei Zivilisten hingegen muss eine Straftat "nachweislich" im Raum stehen, um Personen in Gewahrsam zu nehmen.
Also, Zivilisten ist es grundsätzlich nicht gestattet, Personen festzuhalten, insofern keine Straftat und/oder Gefährdung vorliegt.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:28
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:rhapsody3004 schrieb:
Grundsätzlich können sich auch Zivilbürger im Rahmen der Notwehr gegenüber Polizisten zur Wehr setzen und ja - auch die verteidigungswürdige Ehre fällt darunter.
Ach erzähl doch nix. Niemals würde sowas auch nur ansatzweise akzeptiert.
Genau deswegen gibt es solche Regeln, wann darf ein Zivilist was, und wann hat ein Polizist Befugnis/Amtsgewalt?
Danke ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:30
Zitat von TanneTanne schrieb:Bei Zivilisten hingegen muss eine Straftat "nachweislich" im Raum stehen, um Personen in Gewahrsam zu nehmen.
Also, Zivilisten ist es grundsätzlich nicht gestattet, Personen festzuhalten, insofern keine Straftat und/oder Gefährdung vorliegt.
Doch, wenn Schadensersatzansprüche auf anderem Wege nicht geltend gemacht werden können, Betroffene sozusagen auf ihrem Schaden sitzen bleiben würden, dann greift immer noch 229 BGB und erlaubt die Festnahme, wenn die Voraussetzungen für 127 StPO nicht erfüllt sind.


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21.09.2020 um 23:31
Ich würde meine Hand dafür ins Feuer halten, wenn ein Bürger der einem Polizisten vor versammelter Mannschaft eine Schelle gegeben hat, dafür verurteilt wird ohne wenn und aber. Und das es dabei keine Rolle spielen würde, sollte dem vorraus Beleidigungen gegeben haben.
In diesem Fall hier aber heißt es dann es wäre Notwehr. Mag ja sein das es sowas gibt, aber m.M.n. sicher nicht andersrum.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:37
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich würde meine Hand dafür ins Feuer halten, wenn ein Bürger der einem Polizisten vor versammelter Mannschaft eine Schelle gegeben hat, dafür verurteilt wird ohne wenn und aber. Und das es dabei keine Rolle spielen würde, sollte dem vorraus Beleidigungen gegeben haben.
In diesem Fall hier aber heißt es dann es wäre Notwehr. Mag ja sein das es sowas gibt, aber m.M.n. sicher nicht andersrum.
Wie gesagt, grundsätzlich dürfen sich Zivilbürger auch gegenüber Polizisten zur Wehr setzen, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff seitens der Polizisten vorliegt. So gut wie alle Rechtsgüter (Leib, Leben, Freiheit, "Ehre", Eigentum, Besitz etc.)sind verteidigungswürdig.

Nichtsdestotrotz müssen auch Bürger den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei wahren. Wird zwar weniger streng als bei Polizisten gesehen, aber grundsätzlich gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch im Rahmen der Notwehr als Jedermannsrecht und sollte von Zivilbürgern geachtet werden.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wie gesagt grundsätzlich dürfen sich Zivilbürger auch gegenüber Polizisten zur Wehr setzen, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff seitens der Polizisten vorliegt.
Ja genau :D

Schon lustig hier so. :D


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:39
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich würde meine Hand dafür ins Feuer halten, wenn ein Bürger der einem Polizisten vor versammelter Mannschaft eine Schelle gegeben hat, dafür verurteilt wird ohne wenn und aber. Und das es dabei keine Rolle spielen würde, sollte dem vorraus Beleidigungen gegeben haben.
In diesem Fall hier aber heißt es dann es wäre Notwehr. Mag ja sein das es sowas gibt, aber m.M.n. sicher nicht andersrum.
Denkst du nicht, dass gerade Formate des Axel Springer Verlages genau auf solch bekloppten Zeugs einsteigen würden?
Kann man dank Internet ja schnell finden, aber jetzt "ERNSTHAFT":

Wie viele Anzeigen sind dir oder anderen denn bekannt, zwecks Beamtenbeleidigung?
Das meiste davon, wird doch nicht einmal zur Anzeige gebracht. Würde die Polizei in DE "alle" Rechtsverstöße ahnden, dann hätte wahrscheinlich jeder 2.te nen Tagebuch bei den "Örtlichen"!

Also, mal die Kirche im Dorf lassen, die Polizei ist immer noch Exekutive.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wie gesagt grundsätzlich dürfen sich Zivilbürger auch gegenüber Polizisten zur Wehr setzen, wenn ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff seitens der Polizisten vorliegt.
Das ist nicht gestattet, man kann als Gruppe/Gemeinschaft/Gesellschaft Anzeige erstatten, aber Selbstjustiz oder der Gleichen ist nicht erlaubt.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:43
Zitat von TanneTanne schrieb:Denkst du nicht, dass gerade Formate des Axel Springer Verlages genau auf solch bekloppten Zeugs einsteigen würden?
Kann man dank Internet ja schnell finden, aber jetzt "ERNSTHAFT":
Axel Springer ist doch dann auf Seiten der Polizei, oder wie meinst du das?
Zitat von TanneTanne schrieb:Wie viele Anzeigen sind dir oder anderen denn bekannt, zwecks Beamtenbeleidigung?
Es gibt an sich keine Beamtenbeleidigung.
Zitat von TanneTanne schrieb:Das meiste davon, wird doch nicht einmal zur Anzeige gebracht. Würde die Polizei in DE "alle" Rechtsverstöße ahnden, dann hätte wahrscheinlich jeder 2.te nen Tagebuch bei den "Örtlichen"!

Also, mal die Kirche im Dorf lassen, die Polizei ist immer noch Exekutive.
Und die darf sich deswegen nicht alles erlauben.

Aber immer toll wie niemand meint beantworten zu können, ob solch eine Ohrfeige auch bei Polizisten einfach mal so drin ist, wenn diese einen Bürger beleidigen würden. Ich will es echt nicht testen, aber wenn es rechtlich ok wäre, dann würde ich schon mal sehen wie sowas abläuft, wenn ein Polizist mal eine solche Schelle ins Gesicht bekommt. Wird dann auch mit Notwehr wegen Beleidigung argumentier? Sicher nicht. ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:53
Zitat von TanneTanne schrieb:Das ist nicht gestattet, man kann als Gruppe/Gemeinschaft/Gesellschaft Anzeige erstatten, aber Selbstjustiz oder der Gleichen ist nicht erlaubt.
Falsch. Kann man tun, wenn die Voraussetzungen der Notwehr erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen der Notwehr erfüllt, dürfen sich auch Zivilpersonen gegenüber Polizisten zur Wehr setzen. Bürger brauchen sich natürlich nicht alles gefallen lassen.

Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf (Rechtsgüter siehe weiter oben) muss vorliegen - dann können sich auch Zivilbürger gegenüber Polizisten zur Wehr setzen.

Gegenwärtig bedeutet kurz bevor stehend, gerade stattfindend, noch andauernd.

Hier liegt oftmals das Problem, dass das gegenwärtig nicht mehr erfüllt ist, da der rechtswidrige Angriff schon längst vorbei ist. Ist dieser definitiv vorüber, so kann man auch nicht mehr von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen.

Eine bereits ausgesprochene Beleidigung und/oder ein bereits ausgeführter Schlag und dann beendet und der Täter lässt definitiv von seiner rechtswidrigen Handlung ab - danach kann man sich nicht mehr im Rahmen der Notwehr zur Wehr setzen. Ausnahmen gibt es aber (33 StGB beispielsweise).


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