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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:59
@rhapsody3004

Bezeichnet mich ein Polizist gerade als Arschl. und ich hau dem in die Fresse, dann geb ich dir Brief und Siegel, dass dies keine Notwehr gewesen ist. Sry aber so naiv kannst auch du nicht sein.


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Polizeigewalt in Deutschland

21.09.2020 um 23:59
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Axel Springer ist doch dann auf Seiten der Polizei, oder wie meinst du das?
Nein, diese Formate reiten gerne darauf herum.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es gibt an sich keine Beamtenbeleidigung.
Richtig, deswegen schrieb ich ja auch: kein Sonderstatus für Beamte.
Es ist egal, wen man beleidigt. Es kann von jedem zur Anzeige gebracht werden.

Wenn ein Polizist einen Passanten beleidigt, hat der Passant das Recht auf seine Persönlichkeit und kann das zur Anzeige bringen, was oftmals geschieht, mit Grund natürlich.

Aber wie oft kommt es vor, das wir uns beleidigen lassen, und es nicht zur Anzeige bringen?
Wie denkst du machen wir das? Aus guter Laune?
Nein, weil wir eben drüber stehen "müssen", im Härtefall gibt es natürlich die Anzeige, oder halt Festnahme, je nach Situation.

Exekutivorgane mit dem Zivilbereich zu vergleichen, ist immer eine schlechte Idee.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber immer toll wie niemand meint beantworten zu können, ob solch eine Ohrfeige auch bei Polizisten einfach mal so drin ist, wenn diese einen Bürger beleidigen würden
Habe ich mit keinem Wortlaut so geschrieben, aber wer sich behördlichen Maßnahmen widersetzt, bei dem darf auch "angemessene" Gewalt angewendet werden.
Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass solche Maßnahmen, als letzter Schritt betrachtet werden.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Falsch. Kann man tun, wenn die Voraussetzungen der Notwehr erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen der Notwehr erfüllt, dürfen sich auch Zivilpersonen gegenüber Polizisten zur Wehr setzen. Bürger brauchen sich natürl
Wann ist eine solche Situation gegeben, und was habe ich geschrieben?
Die Grundlage für ein Eingreifen seitens Zivilisten/Passanten ist eindeutig.

Es ist immer abhängig davon, welche Situation vorherrscht. Sonst kann man schnell mit versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Allgemeinen, des gefährlichen Eingriffs in eine ohnehin prekäre/gefährliche (fahrlässig) Situation, etc. pp...


Grundsätzlich hat kein Zivilist, das Recht, einen anderen Zivilisten festzuhalten/fixieren, whatever.
Ist aber eine "strafrelevante" Aktion vorherrschend, dann ja, mit einigen anderen Berücksichtigungen.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:05
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Bezeichnet mich ein Polizist gerade als Arschl. und ich hau dem in die Fresse, dann geb ich dir Brief und Siegel, dass dies keine Notwehr gewesen ist. Sry aber so naiv kannst auch du nicht sein.
Ich denke nicht, dass es weiter Sinn macht, diesen hypothetischen Fall zu diskutieren.
Zitat von TanneTanne schrieb:Wann ist eine solche Situation gegeben, und was habe ich geschrieben?
Die Grundlage für ein Eingreifen seitens Zivilisten/Passanten ist eindeutig.
Rechtlich ja, allerdings steht in der Praxis natürlich so gut wie sofort der Verbotsirrtum hinsichtlich des *rechtswidrigen* Angriffs im Raum, was genau zu diesem Problem führt:
Zitat von TanneTanne schrieb:Es ist immer abhängig davon, welche Situation vorherrscht. Sonst kann man schnell mit versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Allgemeinen, des gefährlichen Eingriffs in eine ohnehin prekäre/gefährliche (fahrlässig) Situation, etc. pp...
Der Zivilist hat in der Regel keinerlei Möglichkeit, überhaupt herauszufinden, ob der Angriff durch die Polizisten überhaupt rechtswidrig ist oder ob die z.B. gerade einen Haftbefehl vollstrecken, und es ist im laufenden Geschehen auch normalerweise nicht möglich, das durch Gespräche abzuklären, während die Situation gerade akut eskaliert. Auch schützt die bloße Annahme des rechtswidrigen Angriffs nicht, sonst könnte sich ja ein Anhänger z.B. von Reichsbürgerideologien, der gleich die ganze Legitimation des Staates ablehnt, jederzeit auf subjektiv empfundene Rechtswidrigkeit berufen.

Lange Rede, kurzer Sinn: der Zivilist ist extrem schlecht beraten, sich von irgendwelchen Laienpredigern Falschinformationen über Notwehrrechte eintrichtern zu lassen, das endet in der Regel für ihn teuer oder mit noch schlimmeren Konsequenzen.


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22.09.2020 um 00:09
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Bezeichnet mich ein Polizist gerade als Arschl. und ich hau dem in die Fresse, dann geb ich dir Brief und Siegel, dass dies keine Notwehr gewesen ist. Sry aber so naiv kannst auch du nicht sein
Wenn die Beleidigung bereits ausgesprochen wurde und danach ist Ruhe - dann gebe ich dir recht.
Würde er damit nicht aufhören und wäre damit das gegenwärtig noch erfüllt, dann dürftest du dich "unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzip" zur Wehr setzen.


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22.09.2020 um 00:10
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ich denke nicht, dass es weiter Sinn macht, diesen hypothetischen Fall zu diskutieren.
Weil keiner zugeben will, dass es nicht erlaubt ist einfach mal bei einer Beleidigung zuzuschlagen, sofern diese von einem Polizisten kommt. Obwohl andersrum sowas dann als Notwehr gelten soll.

@rhapsody3004

Ich wäre auch noch gerne so naiv. :)


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:10
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Lange Rede, kurzer Sinn: der Zivilist ist extrem schlecht beraten, sich von irgendwelchen Laienpredigern Falschinformationen über Notwehrrechte eintrichtern zu lassen, das endet in der Regel für ihn teuer oder mit noch schlimmeren Konsequenzen.
Absolut korrekt, deswegen ist es mir auch wichtig, klarzustellen, dass man als Zivilist nicht einfach so, jemanden festhalten sollte.
So nach dem Motto, Oh, der hat da gerade geklaut, ich halt den jetzt mal fest, oder so was.
Nachher hat der dann noch ein Messer oder was?


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22.09.2020 um 00:15
Zitat von TanneTanne schrieb:Wann ist eine solche Situation gegeben, und was habe ich geschrieben?
Die Grundlage für ein Eingreifen seitens Zivilisten/Passanten ist eindeutig.

Es ist immer abhängig davon, welche Situation vorherrscht. Sonst kann man schnell mit versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Allgemeinen, des gefährlichen Eingriffs in eine ohnehin prekäre/gefährliche (fahrlässig) Situation, etc. pp...


Grundsätzlich hat kein Zivilist, das Recht, einen anderen Zivilisten festzuhalten/fixieren, whatever.
Ist aber eine "strafrelevante" Aktion vorherrschend, dann ja, mit einigen anderen Berücksichtigungen.
Hatte ich weiter oben bereits berücksichtigt und ist in der Praxis natürlich nicht immer leicht zu erkennen
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Grundsätzlich können sich auch Zivilbürger im Rahmen der Notwehr gegenüber Polizisten zur Wehr setzen und ja - auch die verteidigungswürdige Ehre fällt darunter bzw. ist diese zu schützen.

Viele Bürger interpretieren aber die Notwehr falsch bzw. haben sie überhaupt keine Ahnung von den Voraussetzungen und sind der Meinung dass Gewalt gegenüber Polizisten immer erlaubt, zulässig, rechtmäßig wäre, was es natürlich nicht immer ist. Oftmals handeln Polizisten völlig zu recht und Betroffene Bürger können sich dann auch nicht auf Notwehr berufen.
Schwarze Schafe innerhalb der Polizei gibt natürlich leider auch.

Es kommt so wie immer auf den Einzelfall an.
Zitat von TanneTanne schrieb:Grundsätzlich hat kein Zivilist, das Recht, einen anderen Zivilisten festzuhalten/fixieren, whatever.
Ist aber eine "strafrelevante" Aktion vorherrschend, dann ja, mit einigen anderen Berücksichtigungen.
127 StPO kennt natürlich Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Willkürlich darf man niemanden festhalten, vollkommen richtig.

Ebenso wie 229 BGB (bei "nicht" strafbaren Handlungen) Voraussetzungen kennt, die erfüllt sein müssen, um jemanden festnehmen zu können.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:20
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:127 StPO kennt natürlich Voraussetzungen, die beachtet werden müssen. Willkürlich darf man niemanden festhalten, vollkommen richtig.

Ebenso wie 229 BGB (bei "nicht" strafbaren Handlungen) Voraussetzungen kennt, die erfüllt sein müssen, um jemanden festnehmen zu können.
Hehe, danke nochmal, sehr gut. ;)

Daraus sollte man dann (an andere hier gerichtet) auch erkennen können, das eine Beleidigung keinesfalls körperliche Gegenreaktionen gutheißt oder toleriert.


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22.09.2020 um 00:22
@Tanne

Ich fände es mal interessant zuzusehen, wie jemand in einer Konfliktsituation mit Polizisten argumentieren will, eine obrigkeitliche Hilfe sei nicht rechtzeitig verfügbar :D Die steht doch da.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:22
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich wäre auch noch gerne so naiv
Lass dich doch hier nicht von Polizisten verunsichern. So wie sich die Polizei nicht alles von Bürgern gefallen lassen muss, obwohl sie sich beherrschen muss und nicht provozieren lassen darf - genauso wenig muss sich der Zivilbürger alles von Polizisten gefallen, über sich ergehen lassen.
So zumindest die Theorie.
Praxis ist natürlich nochmal etwas ganz anderes.


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22.09.2020 um 00:28
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:genauso wenig muss sich der Zivilbürger alles von Polizisten gefallen, über sich ergehen lassen.
So zumindest die Theorie.
Praxis ist natürlich nochmal etwas ganz anderes.
Nun, ich habe gelernt leise zu sein, Verfehlungen nicht anzuzeigen und selbst Misshandlungen lieber zu verheimlichen. Mit einer Anzeige kann und wird warscheinlich alles nur noch schlimmer. Leider.

Da braucht man sich auch nicht wundern, warum zur Polizei kein vollstes Vertrauen da ist.


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22.09.2020 um 00:29
Zitat von TanneTanne schrieb:Daraus sollte man dann (an andere hier gerichtet) auch erkennen können, das eine Beleidigung keinesfalls körperliche Gegenreaktionen gutheißt oder toleriert.
32 StGB, die Notwehr, erlaubt notfalls auch körperliche Gewalt.
Auch bei "gegenwärtigen" Beleidigungen und somit Angriff auf die persönliche Ehre (als schützenswertes Rechtsgut) sollte man den Angriff nicht anders unterbinden können.

Es kommt tatsächlich auf die Situation an und natürlich muss das Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Jemanden halt totzuprügeln, nur weil er mit verbalen Beleidigungen und/oder mit Ohrfeigen nicht aufhören wollte, wohl möglich noch mit einem gefährlichen Gegenstand, dürfte natürlich unverhältnismäßig sein.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:37
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Angriff auf die persönliche Ehre
Wobei es durchaus strittig ist, ob die "persönliche Ehre" durch rein verbale, nicht aufgezeichnete oder massenhaft verbreitete Angriffe überhaupt in diesem Sinn geschädigt werden kann. Es geht ja dabei nicht um "persönlichen Stolz", sondern um sowas wie die "soziale Kreditwürdigkeit", den "guten Ruf", das "Unbescholtensein". Ein reines "Du Arschloch" unter einer Handvoll Leuten ist gar nicht geeignet, da einen Angriff über der Bagatellgrenze herzustellen.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:37
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ich fände es mal interessant zuzusehen, wie jemand in einer Konfliktsituation mit Polizisten argumentieren will, eine obrigkeitliche Hilfe sei nicht rechtzeitig verfügbar :D Die steht doch da.
Haha, entweder man hat sich schon mit der Polizei angelegt, oder aber es ist kein Problem sich mit uns auseinander zusetzen.
Wir sind doch eh nicht die Justiz.
So wie es in den Wald hineinschreit....

Bei Großveranstaltungen:
Handelt es sich um eine Hundertschaft, dann ist viel Publikum und der Zugführer, bzw. der Bereichsleiter ist da ja gleich zur Stelle.

Anders sieht es bei herkömmlichen Überprüfungen aus, mal eben Personalien, Fahrzeugpapiere oder halt die anderen alltäglichen Situationen. Da ist man ja meist eins zu eins. Und Polizei hat natürlich von Hause Recht, insofern keine Dashcam/BodyCam oder was vorhanden ist. Da ist man grundsätzlich am Arsch, wenn man da Polizeigewalt erlebt. Im Gegenzug haben wir aber ebenfalls häufig Situationen, die für uns zum Nachteil laufen
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Jemanden halt totzuprügeln, nur weil er mit verbalen Beleidigungen und/oder mit Ohrfeigen nicht aufhören wollte, wohl möglich noch mit einem gefährlichen Gegenstand, dürfte natürlich unverhältnismäßig sein.
Laut deutschem Gesetzt spielt es keine Rolle, ob jemand deine oder meine Familie beleidigt, oder was auch immer du als "höchste Beleidigung" ansiehst, "NIEMAND" hat das Recht "physische oder psychische" Gewalt auszuüben. Egal aus welchem Grund, den behördlichen Institutionen ist es auch untersagt, insofern keine Fremd,-Eigengefährdung vorherrscht. Aber auch dann ist es an und für sich nur den "Exekutiven" gestattet.

Das ist klar geregelt.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 00:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Nun, ich habe gelernt leise zu sein, Verfehlungen nicht anzuzeigen und selbst Misshandlungen lieber zu verheimlichen. Mit einer Anzeige kann und wird warscheinlich alles nur noch schlimmer. Leider.

Da braucht man sich auch nicht wundern, warum zur Polizei kein vollstes Vertrauen da ist.
Meinst du das ernst?

Falls ja, dann such dir für die Zukunft einen Anwalt. Sicher ist sicher. Einen brauchen kann man immer, man weiß schließlich nie. Der geht mit dir alle strafrechtlichrelavanten- aber auch zivilrechtlichen Wege.
Ist das strafrechtliche auf Erfolg gekrönt, wobei die Staatsanwaltschaft und natürlich auch das Gericht die letzte Entscheidung haben, so ist auch meist zivilrechtlich etwas für Opfer drin, einschließlich etwas nach dem Opferentschädigungsgesetz, was über normale zivilrechtliche Ansprüche hinausgeht.


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22.09.2020 um 00:53
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wobei es durchaus strittig ist, ob die "persönliche Ehre" durch rein verbale, nicht aufgezeichnete oder massenhaft verbreitete Angriffe überhaupt in diesem Sinn geschädigt werden kann. Es geht ja dabei nicht um "persönlichen Stolz", sondern um sowas wie die "soziale Kreditwürdigkeit", den "guten Ruf", das "Unbescholtensein". Ein reines "Du Arschloch" unter einer Handvoll Leuten ist gar nicht geeignet, da einen Angriff über der Bagatellgrenze herzustellen
Arschloch wohl nicht, aber bei du schwule Sau ekelst mich an, du wertloses Stück Scheiße und das immer wieder ausgesprochen, dürfte die Sache schon anders aussehen. Das ist ja schon eine Erniedrigung und Bloßstellung.


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22.09.2020 um 01:03
Zitat von TanneTanne schrieb:Laut deutschem Gesetzt spielt es keine Rolle, ob jemand deine oder meine Familie beleidigt, oder was auch immer du als "höchste Beleidigung" ansiehst, "NIEMAND" hat das Recht "physische oder psychische" Gewalt auszuüben. Egal aus welchem Grund, den behördlichen Institutionen ist es auch untersagt, insofern keine Fremd,-Eigengefährdung vorherrscht. Aber auch dann ist es an und für sich nur den "Exekutiven" gestattet.
Und grundsätzlich ist es Zivilbürgern gestattet die persönliche Ehre verteidigen zu dürfen, mit den Mitteln der Notwehr, da die Ehre ein schützenswertes Rechtsgut ist.

Die Voraussetzungen für Notwehr müssen natürlich stets vorliegen, damit hier keine Missverständnisse aufkommen. Sich für eine Beleidigung hinterher rächen zu wollen, fällt natürlich nicht mehr unter die Notwehr.


Zwar nicht grundsätzlich, aber notfalls ist auch körperliche Gewalt zulässig. Kommt auf den Sachverhalt an, ob überhaupt und auch welche Art von körperlicher Gewalt.

Und nun gute Nacht.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 01:07
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zwar nicht grundsätzlich, aber notfalls ist auch körperliche Gewalt zulässig. Kommt auf den Sachverhalt an, ob überhaupt und auch welche Art von körperlicher Gewalt.
Das ist wie geschrieben, Sache der Justiz. Wir machen da keinen Unterschied: Körperverletzung ist Körperverletzung, wie das Gericht dann darüber entscheidet, ... naja.

Wir bringen es dennoch zur Anzeige. Ist nun einmal unser Job (nicht direkt meiner).

Gute Nacht dir. ;)


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 01:33
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Der Zivilist hat in der Regel keinerlei Möglichkeit, überhaupt herauszufinden, ob der Angriff durch die Polizisten überhaupt rechtswidrig ist oder ob die z.B. gerade einen Haftbefehl vollstrecken, und es ist im laufenden Geschehen auch normalerweise nicht möglich, das durch Gespräche abzuklären, während die Situation gerade akut eskaliert.
Ich muss diese Passage noch mal aufgreifen, da es ja doch recht häufig speziell in Berlin und anderen Großstädten Thema ist.

Danke @bgeoweh ;)

Es verhält sich doch in aller erster Linie so:
Irgendwo ist was los...
Polizei rückt mit einem Streifenwagen an, gibt Meldung...
Noch immer nur zwei Polizisten anwesend, Menschentraube bildet sich um das Geschehen...
Die zwei Polizisten versuchen festzustellen was los ist, die Menge ächzt dazwischen...
Die zweite Streife trifft ein, 4 Polizisten vs. 40 Personen im Nahbereich...
usw...

Das klingt jetzt wie aus 'nem Comic oder Film, aber gerade in Berlin ist es an der Tagesordnung, sich auf so etwas einzustellen, als Polizist.
Andererseits muss man sich dann aber auch nicht über Schwerpunktkontrollen aufregen, wo eben auch nicht mehr die Samthandschuhe getragen werden -> soll jetzt nicht heißen, dass Polizeigewalt okay ist, sondern, dass halt auch durchgegriffen werden muss.

Der gemeinschaftliche Zusammenhalt schwindet immer mehr, früher war ja "wenigstens" noch nur die Polizei das Feindbild, heute sind es BVG,-DB,-Zoll,-Polizei und Rettungseinheiten die der "echten" Gewalt ausgeliefert sind. Obwohl alle genannte Institutionen dasselbe Ziel haben: Das es uns allen gut geht.


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Polizeigewalt in Deutschland

22.09.2020 um 05:26
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Geht es schon wieder los? Wo habe ich geschrieben dass die Gewaltanwendung in Ordnung war?
Ich meine Folgendes: er hat das nicht das Recht zu beleidigen und Du sollst nicht so tun als wäre es nix.
Das unterstellst du indem du versuchst hier die verbalen Ausraster irgendwie als Begründung für Gewalt darzustellen . REchtfertigt eine Beleidigung eine Ohrfeige eines Polizisten im Dienst, der auch noch mit 2 Kollegen vor Ort ist, ja oder nein? Wenn ja, warum? In welchem Polizeihandbuch wird das gelehrt?
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Mit deinen Vergleichen, insbesondere zu Nordkorea, aber auch allgemeiner Natur indem du es exzessiv nennst, verharmlost du brutale Gewalt gegenüber Millionen von Menschen.
So ein Unsinn. Nur weil hier Menschen maßlos übertreiben und ich das so nenne wird nirgends auch nur ansatzweise etwas anderes verharmlost. Der Polizist hat nicht professionell reagiert und maßlos Gewalt angewendet. Das macht Gewalt in Nordkorea und Syrien kein bisschen besser.
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Wieviele Beamte muss man denn für eine Beleidigung versammeln damit es deiner Meinung nach angemessen ist?
Völlig egal, können 2 oder auch 5 sein, solange die nicht anfangen den Mann oder die Frau zu verprügeln nur weil sie sich verbal nicht unter Kontrolle hat.


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