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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

2.612 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Islam ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Umgang mit Moslems in Deutschland

13.02.2010 um 23:48
@Valentini
kannst du mir bitte sagen, wo das steht - ich dachte immer , mal irgendwo gehört, dass die ersten neun paragraphen nicht veränderlich sind - --

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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

13.02.2010 um 23:54
@kiki1962

Artikel 79, Absatz 3 GG

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.



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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 00:01
@rottenplanet
danke - habe nur den absatz von 79 gelesen - -

das schöne ist, dass jeder um eine grundgesetzänderung bitten darf - d.h. natürlich jeder bürger dieser republik . .


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 00:05
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:das schöne ist, dass jeder um eine grundgesetzänderung bitten darf - d.h. natürlich jeder bürger dieser republik . .
Klar, keine Frage - solange die Forderungen im gewissen Rahmen bleiben. (Siehe Artikel 1 und Artikel 20 + die Artikel über die Mitwirkung der Länder)


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 00:08
@rottenplanet
alles bedarf einer abstimmung - also keine sorge - beantragen , bitten kann man alles - mögliches und unmögliches . . .

ob es gewährt wird - bleibt offen

aber wird gerade off. . .


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 00:12
@kiki1962 ,

nun, wenn man z.B. die Abschaffung der Demokratie in Deutschland fordert, dann kann man ziemlich schnell Schwierigkeiten bekommen. ;) Also, wie gesagt.. lieber in einem gewissen Rahmen bleiben.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 00:13
@rottenplanet
verzeihung - was soll jetzt dieser beitrag - -- ? - wir sind off - übrigens meine frage war beantwortet und ich danke dafür.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 00:19
@kiki1962 ,

beruhte wohl auf gegenseitigen Missverständniss (wegen: "mögliches und unmögliches" ;)) Ansonsten möchte ich natürlich keinesfalls Offtopic vorantreiben.

In diesen Sinne:

Gerngeschen/Bitteschön/KeineUrsache/Jederzeit :)


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 13:36
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:das schöne ist, dass jeder um eine grundgesetzänderung bitten darf - d.h. natürlich jeder bürger dieser republik . .
Grundgesetzänderungen können nicht durch eine Petition herbeigeführt werden. Sie gehen ausschließlich vom Bundestag aus und daher ist es schon sehr schwierig als normaler Bürger darauf Einfluss zu nehmen. Aber andersherum kannst du als normaler Bürger gegen Grundgesetzänderungen klagen oder eine Verfassungsbeschwerde einreichen (geht als unmittelbar betroffener aber erst nach Ausschöpfung aller anderen Instanzen und als abstrakt betroffener ist ein anderer Weg gangbar)


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 14:48
@Valentini
peditionen können durchaus sinn machen - ...


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 14:49
@kiki1962

Natürlich machen sie Sinn aber eben nicht um eine Grundgesetzänderung zu erreichen


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 14:56
@Valentini
bitten kann man um alles - :D


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:10
Das schockierendste ist für mich nicht die Peinlichkeit der Ärztin, sondern dass einige User hier dieses Verhalten der Ärztin noch mit fadenscheinigen Rechtsauslegungen etc. rechtfertigen. Selbst wenn der Junge "heiliger Krieg" heißen würde, muss man ihn behandeln. Da gibt es kein wenn und aber. Jemanden wegen seines NAMENS, den er sich nicht einmal selbst gegeben hat, die Behandlung zu verweigern, das ist unterste Schublade. Ok die Ärztin ist vlt Rassistin oder von den Medien verdummt, eine Einzelperson, die sich einen sehr dummen Fehltritt erlaubt hat. Aber dass sie auch noch genügend Fürsprecher hat, ist kaum zu fassen.


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:11
@DahamImIslam
Zitat von DahamImIslamDahamImIslam schrieb:muss man ihn behandeln
Muss sie nicht und das ist vom rechtlichen Grundsatz her ausreichend hier dargelegt worden


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:14
@Valentini
diesen rechtlichen grundsatz widersprechen hier einige - es entspricht nicht der aufgabe eines arztes zu sagen: deine gesinnung gefällt mir nicht verlasse meine praxis

was machen ärtzte mit rechten - zahnärzte ziehen ihnen hoffentlich alle zähne ;) - ironie


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:16
Valentini@

Dann wiederhole ich es noch einmal:

Das schockierendste ist für mich nicht die Peinlichkeit der Ärztin, sondern dass einige User hier dieses Verhalten der Ärztin noch mit fadenscheinigen Rechtsauslegungen etc. rechtfertigen


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:19
@DahamImIslam

Auch wenn du es tausend Mal wiederholen würdest, würde es nichts an der rechtlichen (!) Zulässigkeit ihres Verhaltens ändern. Auch die Ärztekammer und die Bundesvereinigung dazu hat dies mittlerweile klargestellt. Das bedeutet keine moralische Rechtfertigung, sondern einfach nur den Hinweis darauf dass ihr rechtlich gesehen nichts anzulasten ist


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:20
Das ist auch keine fadenscheinige Rechtsauslegung, sondern eine ganz klare und eindeutige!


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14.02.2010 um 15:21
Ja es ist ganz eindeutig, dass ein Arzt eine Behandlung aufgrund eines "falschen" Namens verweigern darf ...


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14.02.2010 um 15:23
Der "falsche Name" mit der von dem Jungen gegebenen Auslegung des Namens führte bei der Ärztin zu einem gestörten Vertrauensverhältnis und legitimierte somit des Rechtes wegen die Verweigerung der Behandlung da es sich um keinen Notfall handelte


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Der Umgang mit Moslems in Deutschland

14.02.2010 um 15:27
Einser Jurist und auch sonst bei mäßigem Verstande ...

(Ludwig Thoma)


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