Abahatschi schrieb:In Deutschland wird grundsätzlich die Armut relativ angegeben - wenn alle auf einmal 1000 mehr in der Tasche haben, bleibt der Abstand gleich...daher gehe ich mal davon aus dass der Druck auf der Jobsuche bleibt...da zB bei der Miete jeder 1000 mehr zahlen könnte (Extrembeispiel).
Das muss nicht sein. Der Gesetzgeber könnte eine Preisobergrenze für Produkte festlegen. Es gibt ja auch zum Beispiel schon Mietobergrenzen und es gibt auch Strafen für Wucher.
Schnapspraline schrieb:Ich halte ein BGE für unrealistisch. Es wird leider nie kommen und selbst wenn, würde es nichts bringen. Das wäre ein Grund die Preise nach oben zu kalkulieren weil ja jeder mehr Geld hat. Dann haben wir die selbe Situation wie jetzt auch. Leute ohne Geld haben dann wieder kein Geld und Leute mit Geld eben mehr. Ich bin dennoch sehr dafür, ich will nämlich Geld ohne Arbeiten zu müssen.
Wie oben geschrieben, nicht notwendigerweise. Wer sagt, dass man den Unternehmen die Preisgestaltung komplett überlassen muss? Das ist ja auch jetzt nicht so.
sacredheart schrieb:Weiterhin ist so ein uniformes BGE nach dem motto 'One size fits all' sozial ungerecht.
Dee gesunde junge Mensch hat einen anderen Finanzbedarf als der multimorbide Behinderte.
Da andere Sozialleistungen in dem System ja ersetzt werden sollen würde es keinen Raum für Unterschiede geben bzw ich hätte noch keine Differenzierung in irgendeinem BGE Konzept gelesen.
Für Krankheiten und den Bedarf an Medikamenten und Hilfsmitteln ist doch jetzt auch die Krankenkasse zuständig? Eine Krankenkasse ist ja eine Versicherung und Versicherungsleistungen werden vom BGE ja nicht berührt. Auch nicht das Arbeitslosengeld (ALG I), denn das ist ja ebenfalls eine Versicherungsleistung.
Das heißt, Kranke und Behinderte bekommen weiterhin ihre Behandlungen und Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt.
Abahatschi schrieb:Es wird keinen Spargel mehr geben, niemand der ihn anpflanzt, niemand der ihn erntet, niemand der ihn bezahlen kann und will.
Es wird das geben, was gekauft wird. So wie jetzt auch. Wenn irgendwann keiner Spargel kauft, dann wird er auch nicht mehr produziert. Die Nachfrage bestimmt das Angebot.
kuno7 schrieb:Die dann doch aber auch BGE bekämen oder?
Nein, weil diese Arbeiter im Ausland leben und nicht in Deutschland. Deshalb haben sie auch kein Anspruch auf BGE, es sei denn, es gäbe EU-weit ein BGE.
kuno7 schrieb:Da bin ich grundsätzlich anderer Ansicht. Wenn ich wirklich frei bin in der Entscheidung, eine Arbeit anzunehmen oder eben nich, weil mir ggf. Sanktionen vom Arbeitsamt drohen, is eben schon ein Unterschied.
Wenn ich nich gezwungen bin zu arbeiten, weil mein Lebensunterhalt grundsätzlich gesichert is kann ich einem möglichen Arbeitgeber viel mehr auf Augenhöhe gegenüber treten.
Das ist auch meine Meinung.
kuno7 schrieb:Stimmt, aber für andere, die keine so gute innehaben, könnte ein BGE schon helfen.
Eben, das sehe ich auch so.
kuno7 schrieb:Nicht, wenn man beispielsweise den Mindestlohn gleichzeitig so erhöhte, dass Arbeit zum Mindestlohn in Vollzeit deutlich über dem BGE läge und BGE gleichzeitig etwas auf H4 Niveau läge.
H4-Niveau ist zu wenig, finde ich. Damit kommt man doch jetzt auch schwer aus. Ein BGE sollte schon alles Grundlegende decken, also Wohnen, Strom, Heizung, Lebensmittel, Kleidung, Fahrscheine, Bildung... Man sollte nicht jeden Cent dreimal umdrehen müssen.
sacredheart schrieb:Der BGE Empfänger ist für einfache Tätigkeiten nicht in einer besseren Verhandlungposition, weil der Arbeitgeber auf nicht Berechtigte ausweichen kann und das vielleicht noch in viel stärkerem Maße als bisher tut, weil er weiss, dass der BGE Berechtigte recht einfach sagen kann 'Mach Deinen Scheiss alleine', was der Mann aus Lampukistan nicht sagen kann.
Diese einfachen Jobs will ja eh auch jetzt keiner machen. Mit dem BGE kann man sich aber problemlos höher qualifizieren, wenn man das möchte. Wenn man nicht arbeiten möchte, geht das eben auch, wenn man genug mit dem BGE hat und einfach leben will. Dann kann man sich eben nur das Grundlegende leisten.
sacredheart schrieb:Deutscher Spargelstechaspirant erhält 1200€ BGE, seine Frau auch, für beide Kinder vielleicht 600€ BGE. Das sind dann ja schon mal 3600€ BGE. Deutlich drüber, so dass es motivieren könnte, wäre dann ja ein Mindestgehalt von 4500€.
Wieso? Die 4500 Euro sind ja das Haushaltseinkommen. Es reicht doch, wenn das Nettogehalt dann höher als 1500 Euro ist. 1200 plus 1500 sind 2700 Euro netto und wenn das beide verdienen, ist das ein ordentliches Familieneinkommen.