@lambretta lambretta schrieb:Es geht um Sicherungsverwahrung - also um Kriminelle. Mit psychisch Gestörten hat das mal nichts zu tun.
Es gibt verschiedene Stufen von psychischen Störungen. Bei manchen reicht es nicht aus sie als geisteskrank zu bezeichnen, dennoch weicht ihr Verhalten soweit von der Norm ab, dass sie eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.
Wenn man also klar belegen kann, dass ein Mensch sich nicht unter Kontrolle hat, dann ist es absolut richtig, dass die Öffentlichkeit vor ihm geschützt wird.
lambretta schrieb:Was Du siehst spielt ebensowenig eine Rolle wie das, was ich will. Allerdings habe ich auf Seite 6 damit begonnen aufzuzeigen, dass eine willkürlich verhängte Strafe für etwas, was noch nicht stattgefunden hat, nicht verhängt werden darf. Würde mich freuen, wenn Du es liest. Zudem habe ich erwähnt, aus welcher Epoche diese Strafe stammt.
Die Strafe wird nicht willkürlich, sondern vom Richter verhängt. Die Epoche spielt übrigens keine Rolle - oder willst du jetzt auch gegen VW hetzen?
Sicherungsverwahrung ist manchmal notwendig.
lambretta schrieb:Mit dem Gedanken machst Du die Haft weder mit unserer Verfassung verträglich noch schaffst Du es, für allgemeine Sicherheit zu sorgen. Im Thema zur Todesstrafe wird lang und breit ausgeführt, welche Gefahren in einer Verschärfung der Haftstrafen stecken.
Wenn die Verfassung die Bürger nicht schützen kann, dann ist sie nichts wert. Unsere Verfassung kann die Bürger jedoch (noch) schützen - weswegen sowohl die Lebenslage Haft als auch die Sicherungsverwahrung völlig verfassungsmäßig sind.