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Die Reichen sind an allem schuld!

847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Kapitalismus, Erbschaften ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Reichen sind an allem schuld!

gestern um 22:51
Wird ein Vermögen von mehr als 26 Millionen Euro verschenkt oder vererbt, kann die Steuer teilweise oder ganz wegfallen: wegen "Bedürftigkeit
Das ist nur ein Beispiel, kein Grenzwert
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Betriebsvermögen geht.
Die 26 Mill gelten dann also auch für Privatvermögen.
Macht keinen Sinn, ohne Details ist das jetzt schwer Steuerrechtlich zu beurteilen

Tatsache ist, beim Übergang ins Privatvermögen werden stillen Reserven aktiviert und besteuert.

Das Problem ist, die sind dann aber nicht liquide vorhanden.

Führt letztendlich zur Zerschlagung


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Die Reichen sind an allem schuld!

um 01:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die 26 Mill gelten dann also auch für Privatvermögen.
@Optimist:
Nein, ausschließlich für "Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften".
Der entsprechende § 13a des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) heißt "Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften".

Dort ist auch in Absatz (1) die Obergrenze von 26 Millionen € definiert. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Betrag in § 13c (bis 90 Millionen €) und vor allem in § 28a "Verschonungsbedarfsprüfung" (hier für Vermögen ab 26 Millonen €):
(1) Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu begleichen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__28a.html


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Die Reichen sind an allem schuld!

um 04:30
@Sherlock_H
Vielen Dank für deine Aufklärung 👍

So richtig verstehe ich jedoch den Gesetzestext noch nicht.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Der entsprechende § 13a des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) heißt "Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften".
das klingt so, als seien alle Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer befreit, was ich auch völlig richtig fänd, wenn ich korrekt interpretiert hätte.

Falls dies der Fall ist, verstehe ich diese Grenze von diesen 26 Millionen nicht. bzw. weshalb da ein Unterschied bei der Höhe des Vermögens gemacht wird.


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