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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

3.271 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Skandal, NPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

28.02.2024 um 18:15
So nach länger Pause gibt's wieder mal einen "Blogeintrag" und das gleich auch noch mit einer äußerst erfreulichen Meldung: Die Bundesanwaltschaft hat Susann Eminger angeklagt!

Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. erhoben. Der seit längerem bestehende Tatverdacht gegen E. habe sich weiter erhärtet, teilten die Ermittler in Karlsruhe mit. E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess bereits rechtskräftig verurteilt wurde.

Gegen sie bestehe der hinreichende Tatverdacht der Unterstützung der inländischen Terrorvereinigung NSU sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen, so die Bundesanwaltschaft. Nun muss das Oberlandesgericht in Dresden entscheiden, ob es die Klage zulässt.

Susann E. befindet sich trotz Anklage weiter auf freiem Fuß.

Offenbar haben die Juristen aus Karlsruhe neues Material zusammengetragen, was nun eine Anklage möglich macht, so ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Woher diese Informationen stammen, sei noch unklar.

Allerdings habe der NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags mehrere Male mit der inhaftierten Terroristin Beate Zschäpe gesprochen - möglicherweise habe sich daraus mit Blick auf die nun Angeklagte eine neue Situation ergeben, sagte Bräutigam bei tagesschau24.

Diese Mutmaßung deckt sich mit Informationen des "Spiegel": Demnach soll Zschäpe bei insgesamt fünf Befragungen umfangreiche Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden gemacht haben, auch zu ihrer ehemaligen guten Freundin Susann E.

Verdächtige soll von Morden gewusst haben

Die Frau soll laut Anklage spätestens seit Anfang 2007 gewusst haben, dass die Mitglieder des NSU unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und zu diesem Zeitpunkt bereits rassistisch motivierte Morde und einige Banküberfälle begangen hatten. "Ab Herbst 2008 überließ sie Beate Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte, damit diese unerkannt Arzttermine wahrnehmen konnte", heißt es weiter.

Außerdem soll sie ihre Personalien für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt sowie Zschäpe und Uwe Böhnhardt zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil gefahren haben, das diese dann für einen Raubüberfall verwendeten.

https://www.tagesschau.de/inland/anklage-susann-e-nsu-bundesanwaltschaft-100.html

Das es noch mal zu einer weiteren Anklage im NSU-Komplex kommen wird hat wohl kaum jemand auf dem Schirm gehabt aber es demonstriert eindrücklich das der Staat und seine Behörden eisern an dem Fall dranbleiben und nicht locker lassen auch dann nicht wenn man über einen langen Zeitraum medial nichts mehr vernimmt! Das beweist gerade der aktuelle Fahndungserfolg gegen die ehemalige RAF-Terroristin Klette. Wie der ehemalige Generalbundesanwalt Frank einst schon klarstellte: Die Akte NSU wird NICHT geschlossen!

Was dabei herauskommen wird bleibt zum jetzigen Zeitpunkt offen aber zumindest kann und darf man darauf hoffen das sie Eminger zu einer möglichst hohen Haftstrafe verknacken werden. Das wäre dann auch ein entscheidendes Signal einerseits und ein wenig Genugtuung andererseits für das das doch besch...eidene Urteil gegen Andre Eminger aus dem NSU-Prozess 2018.

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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

14.04.2024 um 18:40
Die antifaschistische Initiative „NSU-Watch“ hat einen neuen Newsletter eingeführt in welchem sie nun monatsweise über bestimmte Themen, Termine, Entwicklungen & Ereignisse usw. informieren. An sich eine gute Sache da die Berichterstattung bisher recht unübersichtlich gewesen ist. Was dabei jedoch überhaupt nicht geht sind – wieder einmal – die Unwahrheiten und Falschinformationen die dabei verbreitet werden!

So schreibt NSU-Watch in der Rubrik „Einmischen“ unter anderem zu den Morden an Haliz Yozgat, dem 9. Mordopfer der NSU-Mordserie:

So kämpft die Familie von Halit Yozgat weiterhin um eine umfassende Aufklärung aller Fragen zum Mord in Kassel – besonders zur Rolle des Verfassungsschützers Andreas Temme, der zum Tatzeitpunkt des Mordes am Tatort war.

https://www.nsu-watch.info/2024/04/newsletter_1/

An dieser Stelle muss, kann und darf folgender Tatsachensachverhalt gar nicht oft genug betont werden: Andreas Temme war im TatZEITRAUM des Mordes anwesend – ob er sich jedoch zum Tatzeitpunkt im Café befand ist dagegen, bis zum heutigen Tag, vollkommen UNBEWIESEN als auch HÖCHST UNWAHRSCHEINLICH da die erwiesenen Fakten stark dafür sprechen das Temme den Tatort bereits VOR dem Mord verlassen hat!

Der Mann ist im juristischen Sinne vollkommen unschuldig, alle Klagen, Anzeigen, Beschwerden oder sonstige Versuche ihn rechtlich zu belangen sind fehlgeschlagen, eingestellt worden oder sonst wie im Sande verlaufen! Letzter Sargnagel war ja die Veröffentlichung der sogenannten „NSU-Akten“, um die ja all die Jahre ein extrem unnötiger Bohei, aufgrund der anfänglich langen Verschlussdauer von 120 Jahren, gemacht wurde nur um dann kleinlaut festzustellen das genau diese Akten weder etwas NSU-Spezifisches noch etwas konkret zu Andreas Temme beinhalten, ein Umstand der schon von Anfang zu erwarten gewesen war…

Als auch Michele Kiesewetter, dem 10. Mordopfer:

Der Mord an Michèle Kiesewetter hätte wohl verhindert werden können, wenn die Polizei auf die Angehörigen der Mordopfer der rassistischen Mordserie gehört und in Richtung eines rechten Motivs ermittelt hätte. [...] Der Mord ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt.

https://www.nsu-watch.info/2024/04/newsletter_1/

Aha, NSU-Watch scheint wohl mittlerweile unter die Hellseher gegangen zu sein wenn sie jetzt sogar vorhersagen können wodurch die Ermordung von Kiesewetter sich hätte verhindern lassen. Dass dies natürlich nichts weiter als eine Weissagung aus dem Kaffeesatz ist versteht sich von selbst denn selbst wenn man mal davon ausgeht die Behörden hätten in Richtung eines rechtsextremen Hintergrunds ermittelt dann ist das noch lange kein Nachweis dafür das man automatisch auf die Spur der NSU-Terroristen gekommen wäre. Somit ist diese Schlussfolgerung hinfällig! Auch ein Bezug zur Ceska-Serie wäre nach wie vor schwierig gewesen da sowohl die Opferauswahl als auch die Tatwaffen völlig andere waren, daran hätte sich nichts geändert selbst wenn man ein rechtsextremes Motiv erkannt hätte.

Des Weiteren hat das Magazin Katapult ein Interview mit Caro Keller, der Sprecherin von NSU-Watch, geführt und auch darin lässt sich wieder so manche Zirkelschlüsse, Unwahrheiten oder auch Unlogiken aufzeigen

Insgesamt gab es zwei Untersuchungsausschüsse in MV – mit welchen Ergebnissen?

[…]

Und das alles zusammen hat es ermöglicht, dass der NSU dann am 25. Februar 2004 Mehmet Turgut ermorden konnte. Das Netzwerk konnte sich in diesem Bundesland zuhause fühlen und hatte mutmaßlich Unterstützer:innen vor Ort. Auch das konnte der Ausschuss herausarbeiten – sie kannten einige Leute genau in dem Viertel, wo der Mord stattfand. Das konkrete Netzwerk konnte allerdings nicht umfassend aufgedeckt werden.

https://katapult-mv.de/artikel/wenn-die-gesellschaft-rechte-gewalt-bagatellisiert-dann-macht-das-nazis-mut

Da stellt sich schon gleich die erste Frage: Was denn für ein Netzwerk bitteschön? Etwa jenes vermeintlich bundesweit agierende geisterhafte Phantom-NSU-Netzwerk welches von Linken und Konsorten immer wieder propagiert wird aber dessen Existenz bis zum heutigen Tage nicht bewiesen werden kann? Allein daran erkennt man schon den Zirkelschluss innerhalb der Argumentation wenn man etwas unbewiesenes, noch nicht feststehendes, bereits als vermeintliche Tatsache voraussetzt und dabei so tut als wäre dies schon fix obwohl genau dieser Umstand überhaupt erst noch zu beweisen ist. Das es Kontakte, Kennverhältnisse des NSU-Trios nach Mecklenburg-Vorpommern gab bestreitet niemand aber das beweist eben noch lange nicht das diese Personen auch am Mord an Mehmet Turgut beteiligt waren und nur in Tatortnähe zu wohnen erfüllt noch keinen Straftatbestand. Wenn es da wirklich etwas juristisch Beweisfestes gegeben hätte dann wäre die Bundesanwaltschaft schon längst aktiv geworden und hätte entsprechend Anklage erhoben.


Welche Fragen sind denn konkret bis zuletzt offengeblieben?

[…] Ebenso die Fragen zu den konkreten Verbindungen zwischen MV, Sachsen, Thüringen und dem NSU. Wir wissen, dass es sie gab, aber nicht konkret. Wie die genau funktioniert haben, wer da genau beteiligt war, das ist eben noch ein Stück weit offen. Die Ermittlungen sind sehr nah am Kerntrio geblieben.

https://katapult-mv.de/artikel/wenn-die-gesellschaft-rechte-gewalt-bagatellisiert-dann-macht-das-nazis-mut

Nochmal: Dass Kontakte bestanden zwischen dem NSU und bestimmten Mitgliedern der Neonazi-Szenen in verschiedenen Bundesländern ist weder etwas Neues noch Unbekanntes. Jedoch es so darzustellen als wären diese ganzen Szenen untereinander hochgradig vernetzt wo jeder genau wüsste was der andere tut und macht ist dagegen vollkommener Schwachsinn! Erst recht bei einem völlig isolierten und von der Szene abgeschotteten Trio wie dem NSU. Das widerspräche sämtlichen Regeln der Konspiration wie auch dem Geheimhaltungsprinzip. Insofern ist es völlig unlogisch davon auszugehen die Neonazi-Szenen allgemein wären in Form eines großen Netzwerkes in die Mord- und Terrortaten des NSU umfänglich eingeweiht gewesen zumal es dafür bis heute auch keinerlei Beweise gibt!

Und was wären jetzt die Möglichkeiten? Kann sich MV da an anderen Bundesländern orientieren?

Das bleibt häufig der zivilgesellschaftlichen Ebene überlassen, dass sich dort neue Projekte entwickeln. Wenn wir nach Hessen schauen, da gab es die Untersuchung von Forensic Architecture zum Mord an Halit Yozgat. Das zeigt, dass wir als Zivilgesellschaft selbst weiterermitteln und hinschauen können.

https://katapult-mv.de/artikel/wenn-die-gesellschaft-rechte-gewalt-bagatellisiert-dann-macht-das-nazis-mut

Soso, na dann wollen wir uns doch mal den vermeintlichen „Erfolg“ dieser „zivilgesellschaftlichen Ebene“, anhand des exemplarischen Beispiels von Forensic Architectures, genauer anschauen, hier mal ein paar entscheidende Fakten dazu:

  • Der Schmarrn von Forensic Architecutres wurde NICHT im NSU-Prozess eingeführt!

  • Der Schmarrn von Forensic Architectures wurde auch NICHT im NSU-Untersuchungsausschuss Hessen I behandelt!

Darüber hinaus ist das stümperhafte Machwerk von Forensic Architectures fehlerbehaftet, einseitig und ganz und gar nicht ergebnisoffen ausgearbeitet. Es ist vielmehr ein Paradebeispiel für „Confirmation Bias“ – einen Bestätigungsfehler indem man Informationen selektiv danach wertet das sie in den eigenen, von vornherein feststehenden, Standpunkt passen während unpassende Informationen dagegen ignoriert, ausgelassen oder gemieden werden. Überraschend ist dies nicht weil an der Seriosität dieser selbsternannten „Untersuchung“ schon von Anfang zu zweifeln war da Forensic Architectures von einer Initiative welche sich „NSU-Tribunal“ nennt sowohl beauftragt als auch finanziert wurde. Nicht verwunderlich also dass als Ergebnis zufälligerweise genau das herauskommt was die Initiative als Standpunkt vertritt nämlich das Temme zum Tatzeitpunkt anwesend gewesen und alles gesehen und gehört haben muss, sprich die gesamte Bandbreite an unbewiesenen Unterstellungen.

Bewirkt hat das bis zum heutigen Tage natürlich nichts, null, nada, niente, zero, nothing absolut gar nichts! Temme ist ein freier Mann, wurde niemals angeklagt, befindet sich weder in Haft, noch läuft gegen ihn ein Verfahren und sämtliche Strafanzeigen & Co. sind ebenfalls gescheitert! Auch sonst hat dieser Forensic-Architecture-Gefälligkeitsschund keinerlei Bedeutung, weder hat er zur Aufklärung im NSU-Komplex beigetragen noch zu einer positiven Veränderung in irgendeiner Hinsicht geführt. Außerdem wenn da kriminalistisch wirklich etwas dran gewesen wäre dann hätte die Bundesanwaltschaft damals schon längst reagiert – hat sie aber nicht ergo kann dann auch man davon ausgehen das darin nichts Substanzielles enthalten ist!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.04.2024 um 04:55
Zitat von MauserMauser schrieb:An dieser Stelle muss, kann und darf folgender Tatsachensachverhalt gar nicht oft genug betont werden: Andreas Temme war im TatZEITRAUM des Mordes anwesend – ob er sich jedoch zum Tatzeitpunkt im Café befand ist dagegen, bis zum heutigen Tag, vollkommen UNBEWIESEN als auch HÖCHST UNWAHRSCHEINLICH da die erwiesenen Fakten stark dafür sprechen das Temme den Tatort bereits VOR dem Mord verlassen hat!
Warum muss die Anwesenheit von Herrn Temme zum Zeitpunkt der Tat bewiesen werden ?


Er selber hat das doch ausgesagt:
Dabei geht es um die Rolle des Kasseler Verfassungsschützers Andreas Temme, der sich zum Zeitpunkt des Mordes seinem Bekunden nach zufällig in dem Internet-Café befand, in dem das Verbrechen geschah, das dem NSU zur Last gelegt wird.
und
Bisher hatte Temme immer angegeben, er sei zum Zeitpunkt der Tat privat in dem Internet-Café gewesen und habe von dem Mord an Halit Yozgat nichts mitbekommen.
Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/nsu-mord-in-kassel-abhoerprotokolle-belasten-hessischen-100.html#:~:text=Der%20Mord%20an%20Halit%20Yozgat%20im%20Jahr%202006,nahe%2C%20dass%20Temme%20Kenntnisse%20%C3%BCber%20das%20Mordgeschehen%20hatte.


Auch beim Gerichtsprozess war die Anwesenheit von Herrn Temme zum Tatzeitpunkt "gesetzt".
Die Münchner Richter, aller anfänglichen Zweifel zum Trotz, kamen später zu einem ganz anderen Ergebnis. Seine Ausführungen seien "plausibel, glaubhaft und nachvollziehbar", ließ der Vorsitzende Richter Manfred Götzl im Juli vergangenen Jahres in einer Stellungnahme wissen. Während die Schüsse fielen, habe sich Temme im hinteren Teil des Internetcafés aufgehalten, es sei durchaus möglich, dass er von dem Mord tatsächlich nichts mitbekam und Yozgat beim Verlassen des Raums übersah.
Quelle:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-04/nsu-mord-kassel-andreas-temme-verfassungsschutz-halit-yozgat


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.04.2024 um 07:26
@EDGARallanPOE
Mich macht auf Dauer misstrauisch, dass Temme und Maaßen gleichzeitig in Dienst waren.
Und das geht auch nie mehr weg.
Sechs Jahre ist das her, seitdem haben 12 Untersuchungsausschüsse und ein Strafverfahren in München versucht, Licht in das Dunkel des mörderischen rechten Untergrunds zu bringen. Der Prozess in München steht kurz vor dem Abschluss. Doch immer wieder tauchen neue Fragen auf. Stefan Aust und Dirk Laabs haben sich seit sechs Jahren mit der Mordserie und der Verwicklung verschiedener Verfassungsschutzbehörden darin befasst, haben ein Buch mit dem Titel „Heimatschutz“ geschrieben.

Nun zeigt N24 eine Dreiteilige Dokuserie, in der zentrale Zeitzeugen berichten, wie es zu den Morden des NSU kommen konnte – und warum die Mörder niemand aufhielt. Die Morde kamen nicht aus dem Nichts – und sie hätten verhindert werden können.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article170286989/Die-Protokolle-aus-dem-NSU-Komplex.html


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.04.2024 um 15:35
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Warum muss die Anwesenheit von Herrn Temme zum Zeitpunkt der Tat bewiesen werden ? Er selber hat das doch ausgesagt:

Weil es ja gerade eben nicht klar erwiesen, und zudem höchst unwahrscheinlich, ist das sich Temme zum Zeitpunkt des Mordes noch im Internetcafe befand - das ist ja die zentrale Crux an dem Fall! Es gibt zwei mögliche Zeiträume in denen sich der Mord ereignet haben kann, einen kürzeren und einen längeren. Beim ersten Zeitraum, dem kürzeren, befand sich Temme nachweislich noch vor dem Computer wenn der Mord denn da geschah - doch gibt es dafür, abgesehen von der Aussage des Zeugen in der Telefonkabine, welche er später relativierte und zurücknahm, keinerlei Beweise! Im zweiten Zeitraum, dem längeren, hat Temme dagegen das Internetcafe nachweislich bereits verlassen als der Mord geschah und das wiederum korreliert mit den Aussagen andere Zeugen vom Tatort so dass die logische Wahrscheinlichkeit hier weitaus höher liegt!

Im Übrigen ist die Darstellung aus dem Artikel vom Deutschlandkulturfunk jetzt auch kein direkter Beweis dafür das Temme zum Zeitpunkt des Mordes tatsächlich anwesend war denn es wird einfach nur behauptet er habe gesagt er sei zum Zeitpunkt des Mordes im Internetcafe gewesen. Doch eine Tatsachenbehauptung ist hinfällig wenn man es nicht beweisen kann!

Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Auch beim Gerichtsprozess war die Anwesenheit von Herrn Temme zum Tatzeitpunkt "gesetzt".

Richtig, jedoch hat es keinerlei Bedeutung! Ein Gericht kann z. B. auch zu der Ansicht kommen das ein Elefant mit seinem Rüssel an einem Gänseblümchen eine Klippe herunterhängen kann doch macht es das nicht wahrer oder eher wahrscheinlich nur weil etwa eine Autorität wie ein Gericht dies jetzt so behauptet. Und so verhält es sich auch mit Temmes Anwesenheitsfrage bzw. der Entscheidung des OLG hierzu, die Hintergründe dafür hatte ich ja schon beleuchtet:

Zitat von MauserMauser schrieb am 22.07.2023:Genauso wenig wie die Feststellung des OLG in München eine Rolle spielt da es sich ja eben NICHT detailliert mit dem Mordfall Yozgat auseinandergesetzt hat, trotz letztendlich erfolgloser Anträge der Nebenklage, und nach den mehrfachen, erfolglosen, Befragungen von Temme eine Entscheidung treffen musste ob man den Prozess möglicherweise unnötig verlängert oder nach dem Beschleunigungsgrundsatz handelt. Und da hat es sich der Senat für die einfachere Variante entschieden indem sie Temme schlichtweg Glaubwürdigkeit attestiert haben. Die Fragen die sich daraus zwangläufig ergaben konnte das Gericht auch nicht beantworten - brauchte es aber auch nicht das sie in den Fall gar nicht eingestiegen sind.



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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.04.2024 um 16:11
Richtig finde ich auch und es hat auch (noch) keinerlei Bedeutung:
Walter Lübcke wurde ermordet, weil er vor Ort seine Pflicht getan hatte. „Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde.“

Wenn andere, von Hans-Georg Maaßen bis zum ehemaligen Kassler Verfassungsschützer Andreas Temme, das auch getan hätten, dieses Land sähe heute anders aus – und viele, die ermordet wurden, könnten noch leben. Nichts ist verkehrt daran, Walter Lübcke einen Helden zu nennen; aber das darf nicht uns und vor allem nicht den Zuständigen in den Institutionen als Entschuldigung dienen, ihm in der alltäglichen, unbedingten Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten nicht nachzueifern.
Quelle: https://taz.de/Jahrestag-des-Mordes-an-Walter-Luebcke/!5688581/
Das wird bleiben, denke ich.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.04.2024 um 23:51
@Mauser
Die Ermittler verfügen ja über 2 unumstößliche Zeitmarken.

Eine dieser Zeitmarken kennen wir, nämlich 17 Uhr 01.40 Sekunden. Zu dieser Zeit hat sich T. aus einer Webseite ausgeloggt. Danach stand er auf, suchte im Vorraum den Betreiber, schaute dann nochmal in den hinteren Raum, fand ihn auch dort nicht. Öffnete kurz die Vordertür und blickte links und rechts die Straße hinauf. Auch dort war der Betreiber nicht zu sehen( Wir kennen diesen genauen Ablauf aus dem öffentlich aufrufbaren Video, der Tatortbegehung mit Herrn T.)

Deshalb gehe ich da mit deiner Meinung auch nicht mit. Wo war der Betreiber zu diesem Zeitpunkt ? Wahrscheinlich lag er getroffen von den Schüssen seitens der 2 NSU-Täter, hinter der Theke.

Die zweite unumstößliche Zeitmarke, ist das Absetzen des Notrufes um Rettungswagen und Polizei zu alarmieren. Auch diese wurde sekundengenau protokolliert. Allerdings kennen wir diese nicht. Weshalb wir nur spekulieren können.

Eine weitere, allerdings ungenaue Zeitmarke ist die Ankunft des Vaters im Cafe. Sie wird mit "kurz nach 17 Uhr" angegeben. Das würde ich einschränken wollen, auf eine späteste Ankunftszeit von ca. 17 Uhr 05 bis 17 Uhr 08. Innerhalb dieser Zeitspanne, müsste dann auch der Notruf erfolgt sein.

Also wenn wir annehmen das die Tat erst nach dem Verlassen des Cafes, seitens Herrn T. stattfand sind wir schon bei +/- 17 Uhr 04, als Herr T. seinen Wagen bestieg und davon fuhr. Der Vater hatte wohl schon die Wohnung verlassen und befand sich schon auf dem Weg in Richtung Cafe. Der Betreiber hätte von dem nicht ermittelbaren Ort, an dem er sich befand, als Herr T. ihn suchte, wieder in den Vorraum des Cafes zurückkehren müssen. Dann müssen im Bereich von 1 bis 2 Minuten, nach der Wegfahrt des Herrn T., die Täter eingetreten, die Tat verübt haben und sofort den Tatort verlassen haben.

Bis zum Eintreffen des Vaters, können dann auch nur noch höchstens 1 bis 2 Minuten vergangen sein. Das ist zeitlich so eng getaktet, dass sich die 3 an diesem Handlungsablauf Beteiligten ( Herr T., der Vater, die Täter) ja fast noch gegenseitig begegnet sein könnten.

Aus diesem Grund halte ich den Ablauf...Die Tat hatte schon stattgefunden, als Herr T. das Cafe verließ für wahrscheinlicher.


Eine Frage bleibt auch noch, wenn die Tat erst so spät stattfand. Die Täter hätten beim Eintreffen gegen 17 Uhr 02 vor dem selben Problem gestanden wie Herr T., sie hätten den Betreiber nicht angetroffen.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

17.04.2024 um 18:40
Du wirbelst hier jetzt einiges durcheinander bzw. bringst Zeitmarken ein welche für die Kardinalfrage völlig irrelevant sind da der Mord zu diesen Zeitpunkten schon geschehen und Temme den Tatort längst verlassen hatte. Zur besseren Verständigung wäre es daher angebracht nach den Daten aus dem Zeitskalamodell der Forensic Architectures zu gehen, dem korrigierten Modell selbstverständlich.

Timeline-Updated shorter 2017.09.25-1600

Demzufolge kristalisieren sich zwei mögliche Zeiträume heraus welche bereits oben kurz beschrieben sind:

Der kürzere Zeitraum (Temme befand sich da noch im Internetraum vor dem PC)
Beginnt um 17.00.53 Uhr, dem Beginn des zweiten Telefonats der Mutter in der Familienkabine, und endet um 17.01.40 Uhr als Andreas Temme sich ausloggt. Das sind insgesamt 47 Sekunden sprich wenn der Mord an Halit Yozgat stattgefunden haben soll noch bevor Temme das Internetcafe verlässt dann MUSS das in diesem Zeitrahmen passiert sein! Das ist eine absolut zwingende Voraussetzung - es gibt KEINE andere Möglichkeit! Doch das dem tatsächlich so wahr dafür gibt es absolut keine Beweise und ein weiterer Umstand macht das ganze ohnehin unglaubwürdig. Falls der Mord, wie vom Zeugen in der Telefonkabine assoziiert, schon gegen 17.01.20 Uhr erfolgte würde das bedeuten das es von da ab an nur noch 20 Sekunden waren bis Andreas Temme sich an seinem PC ausloggt und nach vorne geht um zu bezahlen, ein extrem kurzer Zeitrahmen also. Zwar wäre es rein rechnerisch möglich das es so gewesen sein könnte aber in einer lebensnahen Situation wie die Forensic Architectures selbst zu sagen pflegen: Highly unlikely - Höchst unwahrscheinlich!

Der längere Zeitraum (Temme hat das Internetcafe bereits verlassen)
Beginnt um 17.02.47 Uhr, wobei sich dieser Zeitpunkt nicht genau bestimmen lässt da nicht bekannt ist wie lange Andreas Temme tatsächlich gebraucht hat um von seinem Platz am Computer bis zu seinem Auto zu kommen wo er dann einsteigt und wegfährt. Die Zeitmarke basiert auf Temmes eigener Nachstellung bei der er ca. 1 Minute und 7 Sekunden benötigt. Der längere Zeitrahmen endet um 17.03.53 Uhr als der Zeuge aus der Telefonkabine sein Gespräch beendet und heraus tritt. Insgesamt sind das 66 Sekunden, also 1 Minute und 6 Sekunden, und damit ein wesentlich längerer Zeitraum. Halit Yozgat hat hier mehr als Zeit genug ins Internetcafe zurückzukehren, wo immer er war, sich an seinen Arbeitplatz zu setzen wo er dann von den NSU-Terroristen erschossen wird und diese den Tatort wieder verlassen noch bevor der Iraker sein Telefonat beendet. Das deckt sich auch mit der Zeugenaussage des Jordaniers welcher aussagte dass er die Geräusche vernommen habe 2-3 Minuten nachdem der 'Deutsche', also Temme, den Internetraum verlassen hat. Wenn man das nun auch noch in Relation setzt mit der Tatsache das der Zeuge aus der Telefonkabine seine Zeitangabe revidiert hat und zugab es nicht besser einschätzen zu können dann ist hier die Wahrscheinlichkeit extrem hoch das der Mord tatsächlich erst in diesen späteren Zeitrahmen fällt. Doch genau hier hat Temme bereits - nachweislich - den Tatort dann schon verlassen und kann daher weder etwas gesehen, gehört oder gerochen haben!

Auch die Frage wo Halit Yozgat denn gewesen sein soll wenn er nicht, wie von Temme dargestellt, an seinem Arbeitsplatz saß ist von nebensächlicher Bedeutung da der Zeitraum, erwiesenermaßen, mehr als ausreichend genug war um ins Café zurückzukehren und einen für ihn tödlichen Verlauf zu nehmen. Der Umstand das ihn niemand gesehen hat ist zwar korrekt fällt aber nicht stark ins Gewicht denn es hat schließlich auch niemand die beiden NSU-Mörder gesehen und das obwohl der Tatort an einer stark befahrenen Ausfallstraße mit Straßenbahnverkehr liegt.


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