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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

3.421 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Skandal, NPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

12.02.2026 um 13:41
Zitat von MauserMauser schrieb:Oben schreibst du noch das OLG habe die Tatherrschaft bejaht aber einen Absatz später zweifelst du an das Zschäpe überhaupt in die Mordplanung und deren Einzelheiten eingeweiht gewesen ist. Dabei war sie natürlich in alle Aktionen von A – Z involviert, andernfalls hätte das OLG ansonsten die Tatherrschaft von Zschäpe überhaupt nicht feststellen können was wiederum ja eine Voraussetzung für ihr mittäterschaftliches Handeln gewesen ist. So steht im schriftlichen Urteil klipp und klar:
Dein formelhaftes Zitat aus dem Urteil des OLG bestätigt meine These sehr anschaulich:

Es sind abstrakte Annahmen, auf die das OLG die Tatherrschaft Zschäpes gründet. Letztlich wird dieser gemeinsame Tatplan mit getrennter Tatausführung nur behauptet, aber nicht belegt. Diese Annahme des OLG mag gut zulässig sein, aber sie überzeugt nicht über alle Maßen. Zumindest nicht mich.
Zitat von MauserMauser schrieb:Mit solchen gewagten Behauptungen bewegst du dich – wieder einmal - extrem nahe an der Verschwörungstheorie denn es suggeriert dass es angeblich überhaupt keine harten Fakten für eine Verurteilung gegeben hätte und diese aus einem rein politischen Ziel erfolgte.
Für Deine Assoziationen kann ich nichts. Ich habe argumentativ hinreichend klar gemacht, was ich meine. Und warum ich damit "wieder einmal" in VT-Gefilden bewegen soll, ist mir schleierhaft. Du hattest selbst davon gesprochen, dass der NSU-Prozess "nicht scheitern" durfte. Man hatte deshalb dieses OLG mit diesem Staatsschutzsenat gewählt. Das war ja offenkundig, gesetzlicher Richter hin oder her. Und der Senat hat "geliefert". Sicher hätte er - die richterliche Unabhängigkeit ist ja deshalb nicht obsolet - Zschäpe frei gesprochen, wenn er von deren Unschuld überzeugt gewesen wäre. Oder milder bestraft, wenn sie nur Beihilfe geleistet hätte (oder nicht mal das).

Doch wurde während des Prozesses sehr schnell deutlich, dass die Mittäterschaft der Knackpunkt war. Und das vom OLG verwendete Konstrukt vom gemeinsamen Tatplan und der gemeinsamen Tatausführung durch Wäschewaschen und Kochen zu Hause war auch Neuland. Noch mal: Kann man so machen. Ist rechtsstaatlich völlig ok. Aber nicht alles, was rechtlich zulässig ist, muss mich persönlich überzeugen. Sorry.

Die Hoffnung der Angehörigen und der Öffentlichkeit war, dass in der Beweisaufnahme erstmals alle Erkenntnisse der BAO Trio des BKA mit den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden der Bundesländer zusammengeführt werden. Untersuchungsausschüsse haben Missstände oder Fehler staatlicher Institutionen zum Gegenstand, nicht die Aufklärung von Straftaten. Also kam dem OLG hier eine originär zu leistende Aufgabe zu. Die es rechtlich anstandslos gemacht hat, rechts- und gesellschaftspolitisch aber leer war.

Ich denke, ich habe das deutlich differenziert.

Zudem finde ich an Deiner Argumentation nicht überzeugend, dass Du hier das Urteil des OLG-Senats als tadellos bewertest, ein Urteil einer LG-Kammer unter dem selben Vorsitzenden (Dr. Götzl) in einem anderen Verfahren ("Münchner Parkhausmord") dagegen mit scharfen Worten geißelst:
Zitat von MauserMauser schrieb am 05.02.2026:Sehr schön, ein weiterer Sargnagel für die schlampige Ermittlungsarbeit der Polizei, der mangelhaften juristischen Aufarbeitung durch die Staatsanwaltschaft sowie dem eklatanten Fehlurteil des LG München I gegenüber Benedikt Toth. Dadurch wird die ménage à trois von Justizirrtum, Justizskandal & Justizblamage - wieder einmal - überdeutlich!
Mit solchen gewagten Behauptungen bewegst Du Dich ebenso in einem Bereich, den ich problematisch finde. Liegt das vielleicht daran, dass das Ergebnis richterlicher Urteilsfindung einmal gefällt - und einmal nicht?


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.07.2026 um 00:06
So nach längerer Abstinenz gibt es jetzt wieder mal Neuigkeiten denn im Prozess gegen die NSU-Unterstützerin Susann Eminger ist nun das Urteil gesprochen worden.

NSU-Helferin und Zschäpe-Vertraute Susann Eminger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die NSU-Unterstützerin Susann Eminger zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil erging am Freitag unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. Zudem wurde Eminger wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung verurteilt.

https://www.tagesschau.de/inland/regional/sachsen/unterstuetzerin-urteil-bewaehrungsstrafe-,urteil-nsu-terror-susann-e-100.html

„Die Schlacht gewonnen aber den Krieg verloren“, so könnte man den Ausgang des Verfahrens beschreiben denn obgleich Eminger verurteilt worden ist fällt die Strafzumessung erneut sehr besch… eiden aus. Damit setzt sich eine Entwicklung fort welche mit den mauen Urteilen im NSU-Prozess von 2018 ihren Anfang nahm. Die Ombudsfrau der Opferhinterbliebenen, Barbara John, kommentiert folgerichtig:

Ähnlich entgeistert reagierte Barbara John, Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des NSU:
„Wir leben in einem Land, das den Eindruck erweckt, mehr Verständnis für die Täter als Einfühlung für die Opfer zu haben“
, sagte John nach der Urteilsverkündung.
„Das Urteil sendet an Rechtsextreme das Signal: Wenn ich mich so verhalte, passiert mir gar nichts. Ich kann mein Leben einfach so weiterleben.“
https://taz.de/Prozess-um-Susann-Eminger/!6195924/

Genau das ist es was der Sache so einen überaus schalen Nachgeschmack verleiht. Nach der nur teilweise erfolgreichen kriminalistischen Aufklärung erfolgte mit der juristischen Aufarbeitung der nächste Dämpfer da bei so manchem Urteil der Eindruck entstand das sie zu milde waren und damit der Schwere des Verbrechens nicht gerecht wurden. Ideologische Fanatiker wie Rechtsextremisten beim NSU oder Linksextremisten bei der RAF und ihrer selbstauferlegten Omerta ist nur mit der vollen Härte des Gesetzes begegnen! Das jedoch erfordert dass der Rechtsstaat dann halt auch bis an seine Grenzen geht und das ist nicht der Fall.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.07.2026 um 06:45
Zitat von MauserMauser schrieb:Das jedoch erfordert dass der Rechtsstaat dann halt auch bis an seine Grenzen geht und das ist nicht der Fall.
Hhhhh ja ......oder aber genau das ist der Fall !?


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.07.2026 um 12:04
Man fragt sich, ob es Zufall ist, dass gerade ein OLG aus Dresden so ein Urteil gefällt hat...


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

27.08.2026 um 21:40
Zschäpe will vorzeitige Haftentlassung – Anhörung in München

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe will ihre vorzeitige Haftentlassung erreichen – und ist dazu nun vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) angehört worden. Es habe am Donnerstag eine mündliche Anhörung in nicht öffentlicher Sitzung gegeben, sagte eine OLG-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Dies diene der Vorbereitung einer Entscheidung des Gerichts darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss. Zuvor hatten Münchner Merkur und tz darüber berichtet.

[...]

Zschäpe war vom OLG München im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das OLG stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Diese Frist läuft nach Angaben des Gerichts aber nun im November aus – weil Zschäpe im November 2011 in Untersuchungshaft kam. Deshalb muss das Gericht in Kürze über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer entscheiden.

Der Anhörungstermin an diesem Donnerstag habe rund eineinhalb Stunden gedauert, sagte Zschäpes Anwalt Mathias Grasel der dpa am Nachmittag. Er selbst forderte demnach für seine Mandantin eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren.

https://www.sueddeutsche.de/politik/zschaepe-will-vorzeitig-haftentlassung-anhoerung-muenchen-li.3538266

Also wenn das wirklich so kommt, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe, aber falls es wirklich eintreten sollte dann kann man nur noch vom Glauben abfallen! Weil dann hat diese Kuscheljustiz wahrhaftig ein, verstecktes, Herz für verurteilte Rechtsterroristen! Eine vorzeitigte Haftentlassung nach "nur" 20 Jahren wäre, angesichts der erwiesenen Verbrechen deren sich Zschäpe schuldig gemacht hat und für die sie mittäterschaftlich zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden ist, ein weiterer absoluter Skandal in bereits einer ganzen Reihe von Skandalen rund um den NSU-Komplex!

Selbst die verurteilten Linksterroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar hätten dann mit 24 bzw. 27 Jahren Haft deutlich länger eingesessen und der verurteilte Gladbecker Geiselnehmer Dieter Degowski saß rund 30 Jahre bis zur finalen Haftentlassung ein und sein ehemaliger Komplize Hans-Jürgen Rösner sitzt nach wie vor immer noch in Haft. Da stimmt einfach die Verhältnismäßigkeit nicht wenn Zschäpe schon tatsächlich so früh entlassen werden würde und es wäre ein weiterer Tiefschlag nicht nur für die Angehörigen der Mord- und Terroropfer des NSU sondern auch dem Gerechtigkeitsempfinden allgemein. Es würde das fatale Signal aussenden das Extremisten gleich welcher Couleur quasi durchkommen wenn sie nur beharrlich schweigen aber gleichzeitig Reue heucheln!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

28.08.2026 um 01:33
Zitat von MauserMauser schrieb:Also wenn das wirklich so kommt, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe, aber falls es wirklich eintreten sollte dann kann man nur noch vom Glauben abfallen! Weil dann hat diese Kuscheljustiz wahrhaftig ein, verstecktes, Herz für verurteilte Rechtsterroristen! Eine vorzeitigte Haftentlassung nach "nur" 20 Jahren wäre, angesichts der erwiesenen Verbrechen deren sich Zschäpe schuldig gemacht hat und für die sie mittäterschaftlich zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden ist, ein weiterer absoluter Skandal in bereits einer ganzen Reihe von Skandalen rund um den NSU-Komplex!
Geht ja erstmal um die Mindestverbüßungsdauer und die ist meistens höher, als es sich die Verteidiger vorstellen.
Zitat von MauserMauser schrieb:Selbst die verurteilten Linksterroristen Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar hätten dann mit 24 bzw. 27 Jahren Haft deutlich länger eingesessen und der verurteilte Gladbecker Geiselnehmer Dieter Degowski saß rund 30 Jahre bis zur finalen Haftentlassung ein und sein ehemaliger Komplize Hans-Jürgen Rösner sitzt nach wie vor immer noch in Haft. Da stimmt einfach die Verhältnismäßigkeit nicht wenn Zschäpe schon
Ist halt schwer miteinander zu vergleichen. Ich weiß nicht, wie hoch die Mindestverbüßungsdauer bei Klar und Mohnhaupt festgelegt wurde.

35 Jahre Mindestverbüßung beißen sich halt ein bisschen mit den Entscheidungen des EGMR.

Rösner hat schon jahrelang davor wegen Überfällen gesessen und wird wohl nach wie vor für gefährlich gehalten. Habe da auch meine Zweifel, ob er wirklich gefährlicher als Degowski sein soll. Rösner hat wohl vor Jahren schon keinen fitten Eindruck mehr gemacht.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

13.09.2026 um 22:09
Ich habe Zweifel, ob sich Florian Heilig auf dem Parkplatz in Stuttgart wirklich selbst verbrannt hat.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

13.09.2026 um 22:56
Zitat von MomjulMomjul schrieb:Ich habe Zweifel, ob sich Florian Heilig auf dem Parkplatz in Stuttgart wirklich selbst verbrannt hat.
Vermutlich wurde da auch nachgeholfen aber das wird wohl niemals aufgeklärt werden. Es sei denn es tauchen noch zeugen auf.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

13.09.2026 um 23:45
4. Brandtod

F. H. kam am 16. September 2013 gegen 9 Uhr beim Brand seines PKW auf dem Cannstatter Wasen ums Leben. Nach einer umfassenden Beweisaufnahme sieht der Untersuchungsausschuss keine Anhaltspunkte für ein Fremdeinwirken oder ein Fremdverschulden. Dies ergibt sich u.a. aus den Berichten der Augenzeugen des Fahrzeugbrandes, den Ausführungen des vom Untersuchungsausschuss mit der Brandermittlung beauftragten Brandsachverständigen Frank D. Stolt und den Angaben der sachverständigen Gerichtsmediziner Prof. Dr. Heinz-Dieter Wehner und Dr. A. S.

Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I, Seite 937

Damit ist alles (schon längst) aufgeklärt - die Verschwörungstheorien werden auch 2026, bald 15 Jahre nach Auffliegen des NSU, weder glaubwürdiger noch realer!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

14.09.2026 um 15:38
Da haben sich etliche Untersuchungsausschüsse, Ermittler und Rechtsmediziner dran abgearbeitet, siehe (S. 962 ff.) des

Berichts des 2. NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages.

Wie häufiger bei großen Verfahren über einen langen Zeitraum mit sehr vielen Beteiligten oder Involvierten schienen sich die Todesfälle verdächtig zu häufen. So z.B. im Falle des Sexualstraftäters Marc Dutroux mit angeblich 27 mysteriösen Todesfällen.

Das ist jedoch zumeist eine Scheinkorrelation, die sich mit der großen Zahl von Ermittlern, V-Leuten, Szeneangehörigen, Journalisten, Prozessbeteiligten usw. erklären lässt. Belastbare Bezüge lassen sich eigentlich im Einzelfall nie herstellen, was populären Verschwörungsglauben dann eher noch anheizt denn widerlegt.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

05.10.2026 um 23:17
Ähnlich wie jetzt auch wieder bei Epstein.

Bei F. H. glaube ich die Selbstmordthese auch deshalb nicht, weil ich mit Menschen sprechen durfte, die ihn kannten.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

06.10.2026 um 04:12
Dieses Verschwörungsgedöns wird dadurch immer noch nicht glaubwürdiger oder realer...:

Der am 16. September 2013 in seinem Fahrzeug verbrannte F. H. wurde im Rahmen der NSU-Ermittlungen im Januar 2012 als Zeuge zu Hinweisen vernommen, wonach er die Täter des Polizistenmordes kenne. Dies bestätigte F. H. bei seiner Vernehmung nicht, machte aber Angaben zu einer angeblichen gemeinsamen Versammlung der Terrorgruppe „NSU“ mit einer weiteren rechtsradikalen Vereinigung namens „Neoschutzstaffel“ (NSS) in der Nähe von Heilbronn im Jahr 2010. Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnte für solch eine Versammlung kein Beleg gefunden werden. Am Tag seines Todes sollte F. H. erneut befragt werden. [...] Die zu [...] Todesfällen geführten Ermittlungen ergaben keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung. Soweit sich der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages von Baden-Württemberg mit den Todesfällen F. H. [...] befasste, kam auch er zu dem Ergebnis, dass ein Fremdverschulden nicht vorliegt. Nach Auswertung aller beigezogenen Akten konnte der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages diese Einschätzung für alle [...] Todesfälle nachvollziehen.

Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses Bundestag II, Seite 1080/81

16. September, Tod und Verklärung…

[...]

Für die Angehörigen von Florian He., also seine Familie und seine alte Freundin Yasmin Ma., sah die Sache anders aus. Das bürokratische und förmliche Auftreten der Polizisten empfanden sie als kaltschnäuzig. Unter dem Schock des schrecklichen Todes von Florian He. und vermutlich geplagt von eigenen Mit-Schuld-Gefühlen begannen sie sehr schnell, ihre Trauerarbeit in Abwehr und Mystifikation zu verwandeln. Florian He. konnte sich nicht umgebracht haben, es mussten äußere Umstände, fremde Mächte im Spiel sein – und so gesehen war die Herangehensweise der Polizei natürlich unzureichend oder gar verdächtig. Aus dem emotionalen Es-nicht-glauben-können wurde eine Geschichte von Fremdschuld, die anderen erzählt wurde.

[...]

Die Suche der Angehörigen von Florian He. nach Indizien, die gegen die offiziellen Ergebnisse ins Feld geführt werden konnten, basierte vor allem auf der Annahme, er sei tatsächlich aus der rechten Szene bedroht worden und sei keinesfalls suizidal gewesen. Aus dem bisher Dargelegten ergibt sich aber die Schwäche dieser Argumente: Die Bedrohungsgeschichten beruhten auf Florian He.s eigenen, alles andere als zuverlässigen Angaben, waren unkonkret, bezogen sich mal auf Rechte, mal auf Kriminelle, und waren kaum zu trennen von seinen allgemeinen psychischen Problemen, die bereits Aspekte eines Borderline-Syndroms aufwiesen – und gleichzeitig wurden diese psychischen Probleme, die durchaus Vorboten eines Suizids sein konnten, von den Angehörigen zumindest nachträglich kleingeredet oder ganz in Abrede gestellt.

„Ich sage immer: In der Familie muss alles stimmen, und dann passt es schon.” (Gerhard He., 9. Sitzung, 2.3.2015)

Übrigens sei der historische Verweis erlaubt, dass dreißig Jahre zuvor 1980/81 die Familie des Münchener Oktoberfest-Attentäters in Donaueschingen eine ähnliche Entwicklung durchlebte. Auch sie konnte die innere Spannung und Diskrepanz zwischen familiären Harmonie-Idealen und tatsächlichen Zerwürfnissen und Unvollkommenheiten, die durch den Tod des Sohnes offengelegt waren, scheinbar nur ertragen, indem sie äußere Schuldige an seinem Tod suchte. Und auch damals spielten sensationsgeile JournalistInnen eine unrühmliche Rolle bei der Verstärkung dieser Entwicklung.

https://www.lecorte.de/2017/03/nsu-das-maerchen-von-den-toten-zeugen/index.html

Damit ist der Fall (schon lange) aufgeklärt - Florian Heilig war psychisch labil und hat Suizid begangen, das ist schlicht und einfach alles.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.10.2026 um 04:50
Zitat von MauserMauser schrieb:Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnte für solch eine Versammlung kein Beleg gefunden werden.
Das heißt also gar nix. Kein Beleg heißt ja nicht, dass es das nicht gab. Und in einem Fall, in den der V-Schutz eine so grosse Rolle spielt, darf man sowieso skeptisch sein. Alles kann, nix muss.
Zitat von MauserMauser schrieb:Übrigens sei der historische Verweis erlaubt, dass dreißig Jahre zuvor 1980/81 die Familie des Münchener Oktoberfest-Attentäters in Donaueschingen eine ähnliche Entwicklung durchlebte.
Da gilt ähnliches. Man weiss nur, dass man nix weiss. Man kann Dinge glauben oder nicht. Wissen tut man nix


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.10.2026 um 17:05
Zitat von abberlineabberline schrieb:Das heißt also gar nix. Kein Beleg heißt ja nicht, dass es das nicht gab. Und in einem Fall, in den der V-Schutz eine so grosse Rolle spielt, darf man sowieso skeptisch sein. Alles kann, nix muss.

Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Kriminalistik:

Außergewöhnliche Behauptungen erfordern außergewöhnliche Beweise

Carl Sagan


Es geht NICHT darum ob irgendetwas möglich sein kann sondern darum wie oder ob es TATSÄCHLICH so gewesen ist und dafür braucht es Beweise!

Wer also behauptet die Existenz einer vermeintlichen „NSS“ sei erwiesen der muss dann auch den konkreten Beweis dafür liefern. Die von Florian Heilig gemachten Angaben wurden überprüft und haben sich nicht bestätigt. Ergo gibt es daher – gemäß diesen kriminalistischen Leitsätzen – auch keinen Grund davon auszugehen. Erst wenn neue Anhaltspunkte, Spuren oder Beweise vorlägen müsste man dem wieder nachgehen. Das aber hat auch nach über zehn Jahren niemand geschafft und wird es auch nicht schaffen – weil die ganze Geschichte um die sogenannte „NSS“ sowieso ein einziger Hoax ist!

Im Übrigen hast du einen einzigen Satz zusammenhanglos aus dem Kontext gerissen obwohl dieser nur eine nebensächliche Relevanz besitzt da es im obigen Zitat primär um die Feststellung des NSU-Untersuchungsausschusses Bundestag II zum Tod von Florian Heilig geht. Ansonsten besitzt dein Beitrag kaum Substanz und der Versuch den VS mit einer allgemeinen Phrase in den Kontext noch miteinzuweben zeigt dass es dir offensichtlich an der notwendigen Kenntnis in der NSU-Thematik erheblich mangelt!

Insofern lohnt sich ein Diskurs hier nicht.

Zitat von abberlineabberline schrieb:Da gilt ähnliches. Man weiss nur, dass man nix weiss. Man kann Dinge glauben oder nicht. Wissen tut man nix

Das hat absolut nichts mit den markierten Stellen im obigen Zitat zu tun dessen Kontext du offenbar auch überhaupt nicht verstanden hast.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

07.10.2026 um 17:39
@Mauser
So einfach ist es nicht. Man kann natürlich Vertrauen in Ermittlungen in diesem Fall haben. Oder halt in manchen Punkten zumindest Zweifel. Wir werden es hier nicht klären können.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

08.10.2026 um 15:07
Zitat von abberlineabberline schrieb:So einfach ist es nicht. Man kann natürlich Vertrauen in Ermittlungen in diesem Fall haben. Oder halt in manchen Punkten zumindest Zweifel. Wir werden es hier nicht klären können.
Es kann immer alles ganz anders gewesen sein. Theoretisch.

Das ist die Grundlage für Verschwörungsglauben: Weil nie etwas zu 100% sicher ist (noch nicht mal der Tod von Elvis), baut man auf dieser denklogisch nicht auszuräumenden Unsicherheit seine Phantasieschlösschen.

In der Wissenschaft und in der Kriminalistik wie auch in der Strafprozessordnung benötigt man zureichende tatsächliche Anhaltspunkte. Der Tod eines Menschen bedeutet ohne sie eben noch nicht, dass er ermordet worden ist. Auch noch nicht mal, ob er vielleicht ermordet worden ist.

In dem Fall hier hat nicht nur die Staatsanwaltschaft ermittelt, sondern mehrere Untersuchungsausschüsse auf Landes- und auf Bundesebene haben sich den Fall FH zur Brust genommen. Sie haben nichts gefunden. Eben noch nicht mal einen Anhaltspunkt, oder -pünktchen.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

09.10.2026 um 23:15
Der Tod von Elvis ist sicher.

Der obduzierende Arzt sagte:
"Also wenn er nicht tot war, dann war er es wenigstens nach meiner Obduktion."


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

10.10.2026 um 12:27
Zitat von MomjulMomjul schrieb:Der Tod von Elvis ist sicher.
Ok, mag sein. Aber er könnte auch ermordet worden sein. Wie Jimi Hendrix, John Lennon, Michael Jackson oder Freddy Mercury... ;-)


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