250 Euro für jede Anzeige einer Burkaträgerin in Belgien!
10.06.2012 um 23:14Anzeige
Bernddasbrot schrieb:Also im Winter wäre das Verbot dann aufgehoben? Sollte man sich da auf ein Datum einigen? Oder sollte es nach Temperatur gehen?Dümmlicher Vergleich.
Galahad123 schrieb:Die Frauen behaupten doch nur sie trügen es freiwillig. In Wirklichkeit werden sie von ihren Männern dazu gezwungen !Das weiß ich, mir schwebten da eher ein paar weniger intelligente deutsche Konvertitinnen vor. Es gibt wirklich die, die es freiwillig tun. Den anderen ist nicht geholfen, wenn sie zu Hause eh gedemütigt werden. Wahrscheinlich würden sie von ihren Männern komplett eingesperrt und der Schuß ginge nach hinten los. Solange sie ihre Rechte nicht selber wahrnehmen, ist mit einem Verbot wenig getan.
Wenn die nicht behaupten es freiwillig zu tun werden sie von ihren Männern aufs Übelste verprügelt.
Tyon schrieb:Dann betrete aber mal einen Laden oder eine Bank und behalte diese Sturmmaske auf. Du hast die Situationsbedingte Notwendigkeit deiner Kleidung verlassen und wirst gebeten werden dein Gesicht zu offenbaren.Wozu aber nicht wirklich jemand das Recht hat. Ich habe Leute gesehen, die beim bezahlen an der Kasse, ihren Motoradhelm auf hatten (Integral). Was ist mit Sonnenbrillen?
Galahad123 schrieb:Die Frauen behaupten doch nur sie trügen es freiwillig. In Wirklichkeit werden sie von ihren Männern dazu gezwungen !Unsinn! es gibt genug Frauen die es Freiweillig tragen! darunter jene auch die alleinstehend sind und keinen Mann haben.
Galahad123 schrieb:Die müssen sich den deutschen Sitten anpassen.Nein müssen sie nicht, sie MÜSSEN sich nur an die Gesetze halten!
nurunalanur schrieb:Nein müssen sie nicht, sie MÜSSEN sich nur an die Gesetze halten!Und genau das haben die Burkas in Belgien auch zu tun. Das Tragen ist nun gegen das Gesetz und wie Du schön sagst MÜSSEN sie sich an das Gesetz ahlten
Galahad123 schrieb:Die müssen sich den deutschen Sitten anpassen. Wenn eine deutsche Frau nach Saudi-Arabien kommt läuft sie ja auch nicht Oben Ohne rum.@Galahad123
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Touristenvisa werden nur in sehr geringer Anzahl und unter strengen Auflagen, z. B. nicht an ledige Frauen unter 45 Jahren oder für Gruppenreisen, vergeben. Früher mussten Ausländer bei ihrer Einreise ihren Reisepass abgeben und bekamen dafür einen Inlandsausweis für Ausländer ausgestellt.
In aller Regel erfordert eine Einreise nach Saudi-Arabien die formale, schriftliche Einladung eines Inlands-Saudis mit Benennung von Interessen und Gründen, die darlegen müssen, warum zur Erledigung bestimmter Aufgaben die Einreise eines Ausländers erforderlich wird. Der einladende Saudi bürgt gegenüber dem Staat für das korrekte Verhalten des Einreisenden, er wird in aller Regel „Sponsor“ (arabisch كافل kāfil) genannt – und erwartet manchmal auch Bezahlung dafür. Die Einreise mit einem Reisepass, der israelische Stempel enthält, sollte vorher mit der saudischen Botschaft geklärt werden, da im Regelfall die Einreise verweigert wird und eine Geldstrafe für Einreiseversuch ohne sämtliche notwendigen gültigen Papiere in der Höhe von SAR 5000.– (umgerechnet ca. EUR 960.– / CHF 1235.– (Wechselkurs von März 2011)) fällig wird. Inhabern eines israelischen Reisepasses ist die Einreise verboten; die versuchte Einreise mit ihm wird genauso mit der erwähnten Strafe von SAR 5000.– geahndet.[19] Für einen längeren Aufenthalt im Lande wird ein HIV-Test verlangt oder ggf. durchgeführt, bei positivem Ergebnis wird die Einreise verweigert.[11]
Zur Arbeitsaufnahme werden den erteilten Visa meist regionale Einschränkungen mitgegeben. Das bedeutet, dass im Visum die Provinz genannt wird, in der sich der Einreisende aufhalten darf. Reisen im ganzen Land werden damit unmöglich gemacht. Diese Auflagen werden im Land aufgrund der sich zunehmend verschärfenden Sicherheitslage (Stand 2004/2005) oftmals mittels Straßensperren kontrolliert.
Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit unter der saudischen Bevölkerung plant die Regierung den Ausbau des Pilger-Tourismus. Neben den Pilgerstätten Mekka und Medina sollen muslimische Pilger in Zukunft historische und landschaftlich reizvolle Stätten besuchen können.
Schleierpflicht [Bearbeiten]
Frau mit „einfachem“ Niqab – weit verbreitet in Saudi-Arabien
In der Grundordnung des Königreiches ist der Schleier nicht explizit erwähnt; dass Frauen ihn in der Öffentlichkeit trotzdem tragen müssen, ergibt sich aus den Artikeln 1, 23 und 45.[31] Der Schleier soll den ganzen Körper mit Ausnahme von Gesicht und Händen bedecken und soll einfach gearbeitet und nicht anziehend sein, sodass Männer nicht darauf aufmerksam werden. In den Zentralprovinzen (Riad und Buraida) sieht man Frauen, die ihr Gesicht und ihre Hände verschleiern, dies wird als besonders anständig angesehen, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Auch nicht-muslimische Ausländerinnen müssen ihre Figur mit einem weiten, untaillierten Kleid oder einem Umhang verhüllen und dabei auch Arme und Beine bedecken. Gesicht und Haare können jedoch unverhüllt bleiben. Anders als im Iran, in dem die Verschleierung des weiblichen Haars einer Doktrin folgt und ein freizügiges Tragen des Kopftuches sehr verbreitet ist, folgt die saudische Tradition einem pragmatischeren Verhüllen der Weiblichkeit. Diese erlaubt es, das Haar unbedeckt zu lassen.
Paka schrieb:Es geht hier um den Abbau der Religionsfreiheit.Da die Burka nicht im direkten zusammenhang mit einer Religion, sondern eher mit einer sehr merkwürdigen Tradition zu tun hat, geht es hier auch nicht um die Berührung der Religionsfreiheit
Paka schrieb:Wer heute die Burka verbietet, wird morgen den Moslemhut einführen. Die Denkungsart ist identischWas ist den ein Moslemhut??
Paka schrieb:Oben ohne bei Frauen ist selbst in Deutschland verboten, eine Ausnahme besteht an manchen Badeseen.ist nicht ganz richtig
In Deutschland sind die öffentliche Nacktheit und damit die Nacktheit der Brüste wie in den meisten Ländern nicht explizit verboten. Durch gerichtliche Entscheidungen ist die „Nacktheit in Strandnähe“ in Deutschland faktisch legalisiert. Die Nacktheit in freier Natur gilt als juristischer Grenzfall – faktisch kommt es darauf an, ob jemand behauptet, belästigt zu werden, und deswegen Strafverfolgung verlangt, was in Fällen völliger weiblicher Nacktheit selten, bei oben ohne gar nicht vorkommt. Hingegen ist Nacktheit in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich erlaubt, auch bei Einsehbarkeit der Wohnung.