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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

178 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: BRD, Wiedervereinigungsvertrag, Zusatzvereinbarung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:15
@Rainhard
Schrieb ich doch schon. Im letzten Satz.
Zitat von RainhardRainhard schrieb:Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschen Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Hier steht es doch.

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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:16
@Wolfi2000

Tut mir leid, was du da heraus interpretierst lese ich nicht heraus. Bin wohl zu blond?


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:16
O M G - :nerv: !

hatten ja lange ruhe vor dieser blöden braunen scheiße!

hatte gehofft mittlerweile gäbs nen "allmy-filter" für diesen blödsinn... !


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:16
@Rainhard
Zitat von RainhardRainhard schrieb:jetzt musst du mich nur noch Nazi nennen, weil ich so Argumentiere.
ich sage icht das du ein nazi bist, aber das thema ist bei nazis recht beliebt.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:19
@Wolfi2000
Diese Rechte und Verpflichtungen....... die meinen der Alliierten, weil das im Kontext steht........
so lese ich das......


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:20
@Rainhard
Na,was macht das Reichsdeppenkollektiv

https://www.youtube.com/watch?v=PTXIyN9dM9s

https://www.youtube.com/watch?v=LuWxsuRhz7U


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:20
@robert-capa
is schon OK, war nur so eine Anmerkung von mir, weil das meistens dann so kommt..............


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:21
@Warhead
auf solchen Unfug antworte ich nicht.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:23
@Rainhard
Zitat von RainhardRainhard schrieb:Tut mir leid, was du da heraus interpretierst lese ich nicht heraus. Bin wohl zu blond?
Das weis ich nicht ob du blond bist, aber wenn du was anderes aus diesem Satz raus liest ist falsch.

Da steht doch das es den selben gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie alle anderen innerstaatliches deutsches Recht .

Somit darf mit diesen was auch immer gemacht werden was man will, wie ich schon schrieb.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:24
@Wolfi2000
Naja, verschiedene Ansichten und Auffassungen sind ja auch nicht strafbar und schon garnicht falsch.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:26
@Wolfi2000
Diese Rechte und Verpflichtungen(der Alliierten - meine Lesensweise) unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen ....usw


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:28
@Rainhard

Ja klar sind da die Rechte und Verpflichtungen der Aliierten gemeint.
Aber eben mit diesem Rechten und Verpflichtungen kann die gesetzgeberische usw.
machen was sie will, also eben auch einfach streichen.
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."

Sie merken bereits, daß dieser Artikel ähnlich der zuvor zitierten Regelung aus dem "Berlin-Übereinkommen" ist? Falls nicht, lesen Sie es ruhig nochmals nach. Und so ist auch die Erklärung vergleichbar. Denn dieser Passus besagt, daß die Bundesrepublik ohne Unterschied alliierte und bundesdeutsche Beschlüsse, Verordnungen und Gesetze ändern, streichen oder aufheben kann, solange sie sich dabei an die Vorgaben der parlamentarischen Demokratie hält. Durch die Bindung an das Grundgesetz ergibt sich daraus sogar ein Kontrollauftrag an das BVerfG, nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber seiner Verpflichtung zu einer eventuell nötigen Änderung im Sinne des GG in einer angemessenen Frist nachkommt.

Gerade der zitierte Art. 2 Abs. 1 gibt jedem Deutschen die Möglichkeit, bis vor das BVerfG zu ziehen, wenn er sich durch alte alliierte Maßnahmen in seinen Rechten beeinträchtigt sieht.

Sinn und Zweck dieser (und vergleichbarer) Regelungen ist, daß rechtsfreie Räume verhindert werden sollten, die hätten entstehen können, wenn die juristische Gewalt wieder nach deutschem Recht ausgeübt wird. Als plakatives Beispiel kann ein ein Mörder genommen werden, der nach alliiertem Recht verurteilt wurde und im Gefängnis sitzt. Es bestünde die Gefahr, ihn freilassen zu müssen, weil plötzlich die Rechtsgrundlage entfällt, wenn alliiertes Recht außer Kraft tritt. Sollte er hingegen zu Unrecht verurteilt worden sein, müßte das alliierte Urteil nach deutschem Recht behandelt und gegebenenfalls aufgehoben werden (alliiertes Recht gilt schließlich nicht mehr).
Quelle:
http://www.krr-faq.net/souver.php#ueberleit


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:30
@Wolfi2000
sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Eben ist dies entgegen deiner werten Auffassung definitiv meines erachtens nicht der Fall.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:32
@Rainhard
Sag mal bist du wirklich so oder tuts du nur so.

Lies doch nochmal den letzten Satz
Zitat von Wolfi2000Wolfi2000 schrieb:Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."
Da steht das doch ganz klar.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:33
@Wolfi2000
wenn die juristische Gewalt wieder nach deutschem Recht ausgeübt wird. Als plakatives Beispiel kann ein ein Mörder genommen werden, der nach alliiertem Recht verurteilt wurde und im Gefängnis sitzt. Es bestünde die Gefahr, ihn freilassen zu müssen, weil plötzlich die Rechtsgrundlage entfällt, wenn alliiertes Recht außer Kraft tritt. Sollte er hingegen zu Unrecht verurteilt worden sein, müßte das alliierte Urteil nach deutschem Recht behandelt und gegebenenfalls aufgehoben werden.........

"weil plötzlich die Rechtsgrundlage entfällt, wenn alliiertes Recht außer Kraft tritt."
Und das ist u.a. der PUNKT


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:34
Nö, nicht die Rechte und Pflichten der Alllierten, sondern
Zitat von RainhardRainhard schrieb:Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet
Also alles, was unter Besatzungsrecht erlassen oder verordnet wurde..nicht "die Rechte der Alliierten" wie sie sich z.B. aus dem Vier-Mächte-Abkommen entstanden sind...das war ja ein wichtiger Punkt bei den 2 plus 4 Verträgen der Status Berlins


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:36
@Mittelscheitel
Also alles, was unter Besatzungsrecht erlassen oder verordnet wurde - das sehe ich ähnlich so......
das verstehe ich unter:
"sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."..............................


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:37
@Mittelscheitel
2+4, genau das war der Punkt. Und desshalb diese Zusatzvereinbahrung........Genau.


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2+4 Vertrag oder die Zusatzvereinb. vom 27/28.Sept. 1990

09.07.2012 um 22:38
@Rainhard
Zitat von RainhardRainhard schrieb:wenn die juristische Gewalt wieder nach deutschem Recht ausgeübt wird. Als plakatives Beispiel kann ein ein Mörder genommen werden, der nach alliiertem Recht verurteilt wurde und im Gefängnis sitzt. Es bestünde die Gefahr, ihn freilassen zu müssen, weil plötzlich die Rechtsgrundlage entfällt, wenn alliiertes Recht außer Kraft tritt. Sollte er hingegen zu Unrecht verurteilt worden sein, müßte das alliierte Urteil nach deutschem Recht behandelt und gegebenenfalls aufgehoben werden.........

"weil plötzlich die Rechtsgrundlage entfällt, wenn alliiertes Recht außer Kraft tritt."
Und das ist u.a. der PUNKT
Blöderweise hast du dafür aber den falschen Artikel hergenommen.
Zitat von RainhardRainhard schrieb:Also alles, was unter Besatzungsrecht erlassen oder verordnet wurde - das sehe ich ähnlich so......
das verstehe ich unter:
"sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind."..............................
Wie oft noch, damit kann man - also die gesetzgebung und so, machen was sie will, also auch streichen.

Kapier das mal endlich.


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09.07.2012 um 22:39
@Wolfi2000
Du, das will in meinen 53 Jahre alten Ossi Schädel nicht rein. habe bestimmt anders lesen gelernt. (Nimms nicht persönlich)


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