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AfD

101.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

um 09:44
Sorry, hab falsch gelesen
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder hat man in der AfD etwa Angst davor, es könnten von der Strafrechtsverschärfung in diesem Fall bzw. nun endlich auch KO-Tropfen als gefährliche Mittel einzustufen auch Personen als Täter mal betroffen sein, die ins Weltbild der AfD passen würden?
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Nein, das Gegenteil ist der Fall. Weiss jeder, der aufmerksam Zeitung liest.
du meinst mit dem Gegenteil vermutlich, dass Migranten KO-Tropfen benutzen?
Falls ja, was lässt dich denken, dass diese sowas vorwiegend tun und AfD-Anhänger dies nicht könnten?


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AfD

um 10:29
Meines Wissens gibt es keine belastbaren Zahlen zur Herkunft der Täter bei Delikten mit KO-Tropfen. Ich gehe davon aus, dass sich die Täter in sämtlichen Bevölkerungsgruppen finden lassen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Falls ja, was lässt dich denken, dass diese sowas vorwiegend tun und AfD-Anhänger dies nicht könnten?
Weil er Bla-Bla-Brandners Rede für bare Münze nimmt?


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AfD

um 11:06
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Dein Einwand inklusive Erklärung ist ja durchaus richtig,
Zunächst mal danke, für deine sachliche Antwort. Hat hier bei allmy schon fast Seltenheitswert.

Ich hab ja nur versucht, zu erklären, warum eine Enthaltung im Parlament "business as usual" ist.

Wie erwähnt, müsste man die die ganze Debatte im Bundestag verfolgt haben (habe ich nicht). Noch wichtiger: Man müsste den Gesetzesentwurf von Frau Hubig schriftlich vorliegen haben (habe ich nicht, die Abgeordneten aber schon).

In der Zeitung wird ein ein komplexer Sachverhalt dann meisst in wenigen Zeilen zusammengefasst.

Das mit den "Ko-Tropfen" ist aus mehren Gründen komplex: Die gibt es nämlich gar nicht, da können mehrere Substanzen drunter subsumiert werden. Meisst ist es GBL, was fälschlicherweise als "liquid ecxtasy" bezeichnet wird.

Problem: kurze Nachweisbarkeit, wird aber auch als Partydroge genutzt, dh. die Leute nehmen es zum Teil freiwillig. Da entstehen dann in der Praxis eine Menge Probleme, vor Gericht.

Deshalb müsste man den Gesetzesentwurf kennen.

Es ist aus meiner Sicht sinnlos, "Haltung zu zeigen" oder "ein Signal zu setzen", wenn das Gesetz am Ende ein Papiertiger ist.

Und was die Fälle der letzen Jahre betrifft, liest sich das meisst so:
Im Oktober 2018 wurde eine 18-jährige Studentin vor einer Disko in Freiburg von mehreren Männern vergewaltigt. Zuvor war die Frau laut Staatsanwaltschaft mit K.o.-Tropfen wehrlos gemacht worden. Elf Verdächtige – die meisten von ihnen Flüchtlinge aus Syrien – stehen ab heute in Freiburg vor Gericht.
Quelle: https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/verbrechen-erschuetterte-deutschland-gruppenvergewaltigung-in-freiburg-prozess-gegen-elf-junge-maenner-beginnt_id_10860345.html

Der Rest der "Gruppe" waren wohl Iraker.

Warum also, sollte ausgerechnet die AfD gegen strengere Gesetze sein? Erschliesst sich mir nicht.

Wahrscheinlicher ist doch, dass der Gesetzesentwurf einfach nicht zielführend ist.

Daher die Enthaltung.


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AfD

um 11:16
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Meisst ist es GBL, was fälschlicherweise als "liquid ecxtasy" bezeichnet wird.
GBL wird im Körper zügig in GHB Spoilerauch bekannt als Liquid Ecstasy umgewandelt.
Die psychoaktive Wirkung ist daher identisch.
Die Crux ist, dass GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Es fällt aber unters Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) .


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AfD

um 11:16
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Wahrscheinlicher ist doch, dass der Gesetzesentwurf einfach nicht zielführend ist.
Auch wenn die Beweisbarkeit schwierig ist - das ist doch jedem klar. Ändert aber nichts daran, dass durch die Verschärfung Möglichkeiten geboten werden, wenn es doch mal zu diesbezüglichen Anklagen kommt. Warum sollte man diesen neuen Handlungsspielraum also nicht nutzen, bzw sich bei der Abstimmung darüber enthalten?


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AfD

um 11:31
@Photographer73
weil die AfD in diesem Fall nicht grundsätzlich dagegen ist, dieses Gesetz in der Form aber für Symbolpolitik hält.
Alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD haben dem Gesetz zugestimmt. Die AfD enthielt sich mit der Begründung, dass das Gesetz den Opferschutz nicht verbessere. Sie berief sich unter anderem auf Verbandseinschätzungen. Der Deutsche Anwaltverein argumentierte beispielsweise, dass es keine Gesetzesänderung brauche, weil man andere Straftatbestände heranziehen könne mit ähnlich hohen, teils auch höheren Strafen.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/k-o-tropfen-als-waffe-bundestag-beschliesst-haertere-strafen,VaCQbyL
Knuth Meyer-Soltau (AfD) nannte die Änderungen dagegen symbolisch. "Sorgen Sie für flächendeckende toxikologische Schnelltests und schaffen Sie verlässliche Standards zur gerichtsverwertbaren Spurensicherung in den Kliniken."
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/k-o-tropfen-sexualstrafrecht-vergewaltigung-raub-bundestag-strafverschaerfung


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AfD

um 11:46
Zitat von emanonemanon schrieb:GBL wird im Körper zügig in GHB Spoilerauch bekannt als Liquid Ecstasy umgewandelt.
Die psychoaktive Wirkung ist daher identisch.
Die Crux ist, dass GBL nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt. Es fällt aber unters Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) .
Ja, stimmt halt nur fast. MDMA, also ecstasy, ist was komplett anderes, daher führt "liqiud ecstasy" in die Irre. Die Wirkungen von MDMA und GBL/GHB sind eben nicht identisch. Die Nebenwirkungen auch nicht.

Man kann halt sagen: Ko-Trophen" ist ein Metabegriff, eigentlich jede Substanz, die jemanden eine Zeit lang "ausser Gefecht" setzt. Früher hat man wohl Rohypnol benutzt.

Aber egal, worum es sich handelt: Es ist strafbar, wenn man jemanden handlungsunfähig macht, um dann sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das ist auch schon seit längerer Zeit so.

Dafür braucht es eigentlich keine neuen Gesetze, nur die konsequente Umsetzung der bereits vorhandenen.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ändert aber nichts daran, dass durch die Verschärfung Möglichkeiten geboten werden, wenn es doch mal zu diesbezüglichen Anklagen kommt.
Eben nicht. Wenn etwas nicht nachweisbar ist, dann läuft es darauf hinaus, dem (womöglich vermeintlichem) Opfer zu glauben.

Siehe Gina-Lisa Lohfink oder Till Lindemann (da hat man es versucht, hat aber nicht geklappt).

Es darf nicht sein, dass jemand was unterstellt, und es dann einfach so hingenommen wird.

Dann wird nämlich aus einem Rechtsstaat ein Willkürstaat. Wer kann das wollen?

Aber das ist schon eine andere Debatte. Mir gings eigentlich nur darum, dass Enthaltungen nichts AfD-spezifisches sind.


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AfD

um 11:55
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Ja, stimmt halt nur fast. MDMA, also ecstasy, ist was komplett anderes, daher führt "liqiud ecstasy" in die Irre. Die Wirkungen von MDMA und GBL/GHB sind eben nicht identisch. Die Nebenwirkungen auch nicht.
Nö.
Was ich geschrieben habe, stimmt. GHB ist als Liquid Ecstasy bekannt und die psychoaktiven Wirkungen von GBL und GHB sind gleich.
Auf MDMA habe ich mich gar nicht bezogen.


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AfD

um 12:08
Zitat von emanonemanon schrieb:Was ich geschrieben habe, stimmt. GHB ist als Liquid Ecstasy bekannt und die psychoaktiven Wirkungen von GBL und GHB sind gleich.
Auf MDMA habe ich mich gar nicht bezogen.
Eigentlich gings ja um Enthaltungen im Parlament. Aber von mir aus ..

Screenshot 20261107 120429 Firefox

Google-KI, jede andere wird ungefähr das selbe sagen.


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AfD

um 13:08
Zitat von rainloverainlove schrieb am 03.11.2026:er hat die ddr von gründung bis ende erlebt und er vergleicht heute mit früher.
auch wenn etwas gegen seine geliebten russen gesagt wird er sauer.
Die Roten von gestern sind die Braunen von heute.

Ich vermute, zu welcher Sorte der gehört...

Und warum kein Streit vom Zaune brechen? Wenn ich mit jemanden zusammensitze, wo ständig aus dem Nichts von Politik, pro-brauner Politik, angefangen wird, dann würde mir irgendwann der Schlauch platzen und so auf den Tisch hauen, dass dieser in der Mitte durchbricht.

Mit ihrem ständigen AfD-Gesafte wollen die nämlich einen durch die Blume bekehren. Die sollen einfach nur die Schnauze halten und ihren Hakenkreuz-Schrein zu Hause anbeten!


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AfD

um 13:45
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Google-KI, jede andere wird ungefähr das selbe sagen.
Gibt zwar ein Fleißkärtchen, aber ändert nichts daran, dass das von mir Geschriebene richtig ist.
Weder habe ich den Namen "Liquid Ecstasy" geprägt noch habe ich GHB mit MDMA verglichen.
Um zu erkennen, dass meine Aussagen richtig sind, bedarf es lediglich der Beherrschung der deutschen Sprache und keines Pharmakologen.

Aussage
Zitat von emanonemanon schrieb:GBL wird im Körper zügig in GHB Spoilerauch bekannt als Liquid Ecstasy umgewandelt.
GHB ist unter dem Namen "Liquid Ecstasy" bekannt.
Beleg:
Liquid Ecstasy, chemische Bezeichnung GammaHydroxybutyrat (GHB), wurde 1961 in Frankreich entdeckt und als schnell wirksames Antidepressivum untersucht
https://www.uniklinik-freiburg.de/fileadmin/mediapool/08_institute/rechtsmedizin/pdf/FlyerGHB.pdf
Check.
und
Seitdem ist vermehrt das bislang noch frei verkäufliche GBL (Gamma-Butyrolacton) im Umlauf, eine GHB-Vorläufersubstanz, die der Körper nach Konsum zu GHB umwandel
Check.

Dass sich MDMA und GDL/GBH fundamental unterscheiden in Pharmakodynamik, Wirkungseintritt, Nachweisbarkeit und ... und ... und ... ist richtig, wurde von mir allerdings überhaupt nicht thematisiert.

Fazit:
Meine Aussagen waren korrekt.
Damit können wir den Exkurs dann auch beenden.


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