Ein toter Wal ist keine menschliche Leiche. Und auch kein Beweismittel, das beschlagnahmt werden muss, nur weil es eine Anzeige gibt.
Wer nach einer Obduktion verlangt, dem scheint es mir doch oft nur ums "Rechthaben" zu gehen: Wer lag mit welcher Einschätzung oder Maßnahme zu Wohl und Wehe des Wals richtig oder falsch?
Dagegen sehe ich keinen Zusammenhang mit einer Straftat. Denn ob die begangen worden ist oder nicht, hängt in keiner Weise vom Obduktionsergebnis ab. Denn die etwaigen Tatverdächtigen wussten ja nicht, was internistisch betrachten mit dem Tier nun los war. Da gab es unterschiedliche Interpretationen aber keine Evidenz (bis auf den Tod jetzt).
Die Straftat "Tierquälerei":
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.htmlDie Zufügung von Schmerzen und Leid muss vorsätzlich erfolgt sein. Daran könnte man zweifeln, weil es ja darum ging, dem Tier zu helfen. Und es wohl keine andere Möglichkeit gab, ihn aus der Barge zu lassen. Ihn dort drin zu lassen wäre aber auch Tierquälerei gewesen.
Andererseits erfolgten die konkreten Handlungen (Ziehen an der Fluppe und über Hindernisse am Heck der Barge) nicht aus Versehen, sondern bewusst.
Aufgrund der objektiv unsicheren Sachlage zum Gesundheitszustand des Wals, dem Ziel, ihm zu helfen und nicht sterben zu lassen, und der offenbar wenig aussichtsreichen Situation, das Tier ohne Schiff und Seil aus der Barge zu ziehen, kann ich mir vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft wegen geringer Schuld das Verfahren einstellt.