DearMRHazzard schrieb:Es muss ja auch nicht zwingend ein Haftbefehl wegen Terrorismus aktiv gewesen sein sondern es geht ja vielmehr um die Frage wie man einen Terroristen freilassen kann obwohl ein Haftbefehl gegen diesen vorlag, egal wegen welcher Vergehen.
ne ist ja eigentlich nicht Egal - den genau deshalb ist der PA ja schlecht. weil er eben genau das erlaubt.
In dem Falle war es wohl so das die Verjährungsfrist zugeschlagen hat oder gerade am Ablaufen war, wenn ich jetzt alles richtig gelesen und verstanden habe.
Ein Haftbefehl von 93 wegen einem angeblichen Mißbrauch der Sozialversicherungsnummer ist mit Sicherheit kein Grund jemanden festzuhalten. die Aufhebung wurde beantragt und in Colorado wohl genehmigt.
Der Punkt kann jetzt also nicht dienen als "Punkt". (Vergleich: du hast einen strafbefehl wegen betrunken fahren vor 8 Jahren und jetzt sprengst du den BER in die Luft -> von A kannst du nicht auf B schließen).
anders sieht es aus mit den Dokumenten die beweisen sollen das er die Flugtickets gekauft haben soll.
Al-Awlaki war ein bekannter Prediger (weshalb auch die Einladung ins Pentagon?!). Hat er persönlich die Tickets geordert oder hat er bzw. seine kirchliche Organisation die Kreditkartennummer angegeben? oder wurde sie ihm gar entwendet?
Oder anders gesagt, kann es sein das lediglich die Kreditkarte in gutem Willen gezückt wurde? Klingt heute komisch, aber ich hab auch neulich einem Bekannten etwas via Kreditkarte gekauft und er gab mir das GEld in bar.
Du mußt zugeben, das sind Indizien, aber kein Beweis - den ansonsten landen wir zwangsläuftig wieder bei Sippenhaft und bei Guantanamo, was wir doch auch verurteilen oder?