Die Zensur in den (Schafs) - Medien
24.08.2013 um 14:12Anzeige
Die Feindstaatenklausel wird nach heute herrschender Meinung als obsolet angesehen.Also nicht wirklich aktuel...
Aus dem link:Wäre es nicht GERADE DANN "kein Akt" das zu löschen ?
Die Feindstaatenklausel wird nach heute herrschender Meinung als obsolet angesehen.
Also nicht wirklich aktuel...
http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/228m/page/bshesprod.psml;jsessionid=2DE9154FF9BB925150C41C3136DD101A.jp45?doc.hl=1&doc.id=jlr-VerfHErahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=187&showdoccase=1&doc.part=X¶mfromHL=true#jlr-VerfHEpArt21
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
(2) Die Strafe richtet sich nach der Schwere der Tat.
(3) Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
wolfi2000 schrieb:Und was sagst jetzt dazu das es in Deutschland, bzw. in Hessen die Todesstrafe gibt?Das habe ich ja gerade gefragt ...
verwirrt schrieb:Wie soll ich mich jetzt nach Drehbuch verhalten, weil ich mit einer Quelle konforntiert wurde ?Was hättet ihr denn jetzt gerne ?
wolfi2000 schrieb:Ich habe dir die Quelle gebracht.Nein, darüber hinaus wolltest Du auch noch etwas von mir hören, oder ?
Nicht mehr und auch nicht weniger.
wolfi2000 schrieb:@verwirrtHmm..:(
Und was sagst jetzt dazu das es in Deutschland, bzw. in Hessen die Todesstrafe gibt?
wolfi2000 schrieb:Ahh jaaa - OK !!!
Ich habe dir die Quelle gebracht.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
wolfi2000 schrieb:Ja stimmt wollte ich, allerdings warte ich noch auf die Antwort."
wolfi2000 schrieb:Und was sagst jetzt dazu das es in Deutschland, bzw. in Hessen die Todesstrafe gibt?